Betreff
Machbarkeitsstudie - Stadtentwässerung Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 20/087
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im H. u. F. A. am 22.11.2006:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Durchführung der Stadtentwässerung in anderer Trägerschaft über die Möglichkeiten eines Betreibermodells, Betriebsüberlassungsmodells, Betriebsführungsmodells bzw. Kooperationsmodells mit Anbietern über die Realisierungsfähigkeit ohne privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen zu verhandeln. Außerdem sollen Erfahrungen anderer Städte abgefragt werden. Über die Ergebnisse ist im H. u. F.A. zu berichten.

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit möglichen Kooperationspartnern lose Vorgespräche zu führen, mit dem Ziel, auszuloten, welche Vorstellungen dort hinsichtlich einer Partnerschaft bestehen. Des Weiteren wird der Bürgermeister beauftragt, Kontakte mit Städten, die ähnliche Modelle realisiert haben, aufzunehmen, um heraus zu finden, welche Erfahrungen sie mit den vorgestellten Modellen haben.

 

Über das Ergebnis ist in einer der nächsten Sitzungen zu berichten, damit dann anschließend - nach Vorberatung wiederum im Haupt- und Finanzausschuss - der Rat eine abschließende Entscheidung treffen kann.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 28. September 2005 fasste der Rat den Beschluss, die Firma KPMG/Beiten Burkhardt zu beauftragen, eine Machbarkeitsstudie für die Erledigung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ in anderen Organisations- bzw. Rechtsformen aufzustellen.

 

Im Rahmen dieser Studie - in dessen Mittelpunkt nicht die Abwicklung der Aufgabe durch das Fachamt stand - wurde eine Vielzahl von Daten erhoben und es haben eine Reihe von Gesprächen mit der Beratungsgesellschaft, dem Fachamt, sowie der Finanzverwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt stattgefunden. Ergebnis ist die Machbarkeitsstudie, die der Sitzungsvorlage in einer Kurzfassung beigefügt ist.

 

Die komplette Fassung dieser Studie haben die Fraktionen bereits jeweils vorab erhalten.

 

Auslöser dieser Studie war die Tatsache, dass es Bestrebungen, insbesondere im Europäischen Raum, gibt, das Mehrwertsteuerprivileg aufzuheben.

 

Es ist zwar kürzlich entschieden worden, dass dieses Privileg bei Durchführung in öffentlicher Trägerschaft im Augenblick bestehen bleibt. Wie lange noch ist allerdings ungewiss.

 

Um hier nicht in Zugzwang zu geraten, wurde daher diese Studie in Auftrag gegeben, die unterschiedliche Organisationsformen und Aufgabenwahrnehmungen darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, je nach Organisationsform bis hin zu einem reinen Betreibermodell, der Einfluss der Stadt Hilden auf die Aufgabenerledigung natürlich unterschiedlich stark ist.

 

Deutlich geworden ist bei dieser Studie, dass, unbeschadet der Entscheidung durch den Rat, Vorsorge getroffen werden sollte, um im Falle der Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs für die Abwasserbeseitigung entstandene Investitionen nachträglich den Umsatzsteuervorteil zu generieren.

 

Da dies aber zeitlich nicht drängt, kann die Entscheidung hierüber bis zum Abschluss der Überlegungen zurückgestellt werden.

 

Als Vorgabe für die Untersuchungen wurden den Beratungsgesellschaften folgende Ziele genannt:

  1. Sicherstellung einer stabilen Gebührenentwicklung
  2. Vermeidung von umsatzsteuerlichen Nachteilen vor dem Hintergrund einer möglichen Umsatzsteuerpflicht
  3. Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Abwasserentsorgung.

 

Die Ergebnisse sind daher immer im Zusammenhang mit diesen vorgegebenen Zielen zu betrachten.

 

Die KPMG wird in der Sitzung ihre Ergebnisse ausführlich vorstellen und auch darlegen, warum sie ein Betreiber- bzw. ein Kooperationsmodell empfiehlt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, vor einer solchen Entscheidung zunächst einmal mit möglichen Partnern aber auch mit bereits bestehenden Vertragspartnern solcher Firmen Gespräche zu führen, um die Erfahrungen dort auszuloten und um festzustellen, ob es einen Partner gibt, mit dem der Rat ein Vertrauensverhältnis aufbauen könnte und dem er zutraut, mit der entsprechenden Vertragsgestaltung die vorrangig genannten Ziele sicherzustellen.

 

Ein Mittelzufluss für den Haushalt -  in anderen Kommunen war dies das oberste Ziel solcher Lösungen - sollte bei der Entscheidung in keinem Falle im Vordergrund stehen.

 

 

 

Günter Scheib