Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung
im H. u. F. A. am 22.11.2006:
Der Bürgermeister
wird beauftragt, zur Durchführung der Stadtentwässerung in anderer Trägerschaft
über die Möglichkeiten eines Betreibermodells, Betriebsüberlassungsmodells,
Betriebsführungsmodells bzw. Kooperationsmodells mit Anbietern über die
Realisierungsfähigkeit ohne privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen zu
verhandeln. Außerdem sollen Erfahrungen anderer Städte abgefragt werden. Über
die Ergebnisse ist im H. u. F.A. zu berichten.
Günter Scheib
Der Bürgermeister
wird beauftragt, mit möglichen Kooperationspartnern lose Vorgespräche zu führen,
mit dem Ziel, auszuloten, welche Vorstellungen dort hinsichtlich einer
Partnerschaft bestehen. Des Weiteren wird der Bürgermeister beauftragt,
Kontakte mit Städten, die ähnliche Modelle realisiert haben, aufzunehmen, um
heraus zu finden, welche Erfahrungen sie mit den vorgestellten Modellen haben.
Über das Ergebnis
ist in einer der nächsten Sitzungen zu berichten, damit dann anschließend -
nach Vorberatung wiederum im Haupt- und Finanzausschuss - der Rat eine
abschließende Entscheidung treffen kann.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Am 28. September
2005 fasste der Rat den Beschluss, die Firma KPMG/Beiten Burkhardt zu beauftragen,
eine Machbarkeitsstudie für die Erledigung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ in
anderen Organisations- bzw. Rechtsformen aufzustellen.
Im Rahmen dieser
Studie - in dessen Mittelpunkt nicht die Abwicklung der Aufgabe durch das Fachamt
stand - wurde eine Vielzahl von Daten erhoben und es haben eine Reihe von
Gesprächen mit der Beratungsgesellschaft, dem Fachamt, sowie der
Finanzverwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt stattgefunden. Ergebnis ist die
Machbarkeitsstudie, die der Sitzungsvorlage in einer Kurzfassung beigefügt ist.
Die komplette
Fassung dieser Studie haben die Fraktionen bereits jeweils vorab erhalten.
Auslöser dieser
Studie war die Tatsache, dass es Bestrebungen, insbesondere im Europäischen
Raum, gibt, das Mehrwertsteuerprivileg aufzuheben.
Es ist zwar kürzlich
entschieden worden, dass dieses Privileg bei Durchführung in öffentlicher Trägerschaft
im Augenblick bestehen bleibt. Wie lange noch ist allerdings ungewiss.
Um hier nicht in
Zugzwang zu geraten, wurde daher diese Studie in Auftrag gegeben, die unterschiedliche
Organisationsformen und Aufgabenwahrnehmungen darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass, je nach Organisationsform bis hin zu einem reinen Betreibermodell, der
Einfluss der Stadt Hilden auf die Aufgabenerledigung natürlich unterschiedlich
stark ist.
Deutlich geworden
ist bei dieser Studie, dass, unbeschadet der Entscheidung durch den Rat, Vorsorge
getroffen werden sollte, um im Falle der Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs
für die Abwasserbeseitigung entstandene Investitionen nachträglich den Umsatzsteuervorteil
zu generieren.
Da dies aber
zeitlich nicht drängt, kann die Entscheidung hierüber bis zum Abschluss der
Überlegungen zurückgestellt werden.
Als Vorgabe für die
Untersuchungen wurden den Beratungsgesellschaften folgende Ziele genannt:
- Sicherstellung einer stabilen
Gebührenentwicklung
- Vermeidung von umsatzsteuerlichen
Nachteilen vor dem Hintergrund einer möglichen Umsatzsteuerpflicht
- Sicherstellung einer qualitativ
hochwertigen Abwasserentsorgung.
Die Ergebnisse sind
daher immer im Zusammenhang mit diesen vorgegebenen Zielen zu betrachten.
Die KPMG wird in der
Sitzung ihre Ergebnisse ausführlich vorstellen und auch darlegen, warum sie ein
Betreiber- bzw. ein Kooperationsmodell empfiehlt.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, vor einer solchen Entscheidung zunächst einmal mit möglichen
Partnern aber auch mit bereits bestehenden Vertragspartnern solcher Firmen
Gespräche zu führen, um die Erfahrungen dort auszuloten und um festzustellen,
ob es einen Partner gibt, mit dem der Rat ein Vertrauensverhältnis aufbauen
könnte und dem er zutraut, mit der entsprechenden Vertragsgestaltung die
vorrangig genannten Ziele sicherzustellen.
Ein Mittelzufluss
für den Haushalt - in anderen Kommunen
war dies das oberste Ziel solcher Lösungen - sollte bei der Entscheidung in
keinem Falle im Vordergrund stehen.
Günter Scheib