Betreff
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges Integration 2023 / Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 51/264
Aktenzeichen
III/51/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2023 zur Kenntnis.

 

2.         Der Integrationsrat beschließt die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2024 und spricht eine Empfehlung an den Sozialausschuss zur Beschlussfassung aus.

 

3.         Der Sozialausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2024.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschloss der Sozialausschuss jährlich die Bereitstellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den folgenden Handlungsfeldern des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“ orientierten:

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

Im Jahr 2021 wurden durch den Rat der Stadt erstmalig Richtlinien verabschiedet, nach denen die Förderung aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ seitdem erfolgt.

 

Die Handlungsfelder wurden darin neu definiert., sie lauten:

1. Sprache und Bildung

2. Gesellschaftliche Teilhabe / Kontakte

 

Seit 2006 wurden aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ 380 Projekte und Maßnahmen gefördert.

 

Einem Aufruf des Integrationsbeauftragten zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind auch im Jahr 2023:

Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen sowie städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte beabsichtigten, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.

 

Im Jahr 2023 stand zwar gemäß der Richtlinien eine Fördersumme von € 20.000.-- zur Verfügung - die 18 Projekte und Maßnahmen, für die der Sozialausschuss nach Vorberatung im Integrationsrat aufgrund eines Vorschlags der Verwaltung eine Förderung beschlossen hatte, umfassten jedoch lediglich einen Rahmen in Höhe von insgesamt € 12.140.--.

 

Da in einigen Fällen die bereitgestellten Mittel nicht oder nicht in voller Höhe abgerufen wurden, sind insgesamt € 11.355,11 ausgezahlt worden.

 

Gegenüber dem möglichen Rahmen wurden also € 8.644,89 eingespart.

 

Anlage 1 stellt dar, welche Träger bzw. welche Projekte im Jahr 2023 gefördert wurden, wie hoch der jeweilige Förderbetrag war und wieviel Geld tatsächlich ausgegeben wurde. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, die von den Akteuren vorgelegt wurden.

 

Das Projekt „Lernpaten Ausflug 2023“ der Lernpaten fand nicht statt, weshalb der entsprechende Betrag nicht ausgezahlt wurde. Die Gründe dazu sind in Anlage 1.15 erläutert.

 

Bei den folgenden Projekten der Arbeiterwohlfahrt (AWO Josef-Kremer-Haus) wurden zwar die kompletten Fördermittel abgerufen, aber nicht vollständig ausgegeben, weshalb die Projekte in 2024 weitergeführt werden sollen: Anlagen 1.06, 1.07, 1.09. Dementsprechend wurden für das Jahr 2024 auch keine ähnlichen Anträge gestellt.

 

Die AWO wurde entsprechend gebeten, über die Verwendung der restlichen Mittel im nächsten Jahr zu berichten.

 

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Resultate den Planungen entsprechen. Die Corona-Pandemie stellte gegenüber den Vorjahren keinerlei Einschränkung bei der Umsetzung der Projekte dar.

 

 

Was die Planung des „Maßnahmenkatalogs Integration“ für das Jahr 2024 betrifft, so kommen hier die neuen

 

„Richtlinien über die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur

Integration von Zugewanderten im „Maßnahmenkatalog Integration“, über die

Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“

zum Zweck der Integrationsförderung und über die finanzielle Förderung des

Integrationsrates“

 

aus dem Jahr 2021 zum dritten Mal zur Anwendung.

 

Die Richtlinien sehen die Möglichkeit einer Antragstellung bis zum 15. Dezember des vorherigen Jahres vor, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen. Für etwaige Rückfragen der Verwaltung, Beratung bei der Antragstellung und schließlich der Planung des Maßnahmenkataloges ist ein solches Zeitfenster erforderlich.

 

Alle vorliegenden Anträge wurden im Rahmen dieser Frist gestellt.

 

17 Akteure haben 30 Anträge vorgelegt, in denen sie insgesamt € 45.679,14 für ihre Planungen beantragten. Da sich nach Meinung der Verwaltung nicht bei allen eingereichten Anträgen ein Sinn und Nutzen der geplanten Projekte hinsichtlich „Integration“ erschließt bzw. die erforderlichen Angaben im Antrag nicht gemacht wurden, wird vorgeschlagen, diese Maßnahmen nicht zu fördern.

 

Bei anderen Anträgen mussten Kürzungen vorgenommen werden, um insgesamt den Rahmen von € 20.000.-- einzuhalten.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, 21 Anträge mit insgesamt € 19.989,14, -- im Sinne der Richtlinien zu fördern und neun der eingereichten Anträge nicht aus dem Maßnahmenkatalog Integration 2024 zu fördern. Dieser „krumme“ Betrag ergibt sich aufgrund des Antrags Nr. 05 (Anlage 2.05, Förderbetrag: € 1.729,14)

 

Integrationsrat und Sozialausschuss sind frei, abweichend von diesem Vorschlag, eine andere Verteilung der Mittel vorzuschlagen bzw. zu beschließen.

 

Nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Falke, wurden alle Antragsteller per Email zur Sitzung des Integrationsrates eingeladen, um Fragen zu den Anträgen beantworten zu können.

 

Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbeauftragten fristgerecht eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2024. Die Tabelle bezeichnet die beantragenden Institutionen, die Titel der Planungen, die beantragten Fördersummen und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle folgen die Anträge aller Institutionen.

 

Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen acht Projekte aus dem Handlungsfeld „Sprache und Bildung“ mit insgesamt € 11.619,14 gefördert werden und 13 Projekte aus dem Bereich „Gesellschaftliche Teilhabe / Kontakte“ mit insgesamt € 8.370, --.

 

Bisweilen verläuft die Grenze zwischen den Handlungsfeldern allerdings fließend, wenn Projekte in mehrfacher Hinsicht „Integration“ bewirken.

 

Anmerkung zu den Anlagen:

Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise und der Anträge ausschließlich per Email als word-Dokument erfolgen sollte, um sie für diese Sitzungsvorlage nummerieren zu können, sind nicht in allen Anlagen (eingescannte) Unterschriften vorhanden.

Der Verwaltung liegen jedoch von allen Anträgen unterschriebene Versionen vor.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

0505012000

531800

Zuschüsse

20.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 

nein

 

        x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer