Betreff
Anregung nach § 24 GO: Umsetzungsübersicht von Beschlüssen der Ratsgremien
Vorlage
WP 20-25 SV 01/155
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die näheren Gründe meines Anliegens ergeben sich aus nachfolgendem Schriftwechsel mit

der Verwaltung. Da ich auf meine letzte E-Mail vom 02.08.2023 ohne jegliche Reaktion blieb,

sprach ich die Angelegenheit in der Einwohnerfragestunde der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 15.11.2023 an. Auch dort konnte mir keine einleuchtende Erklärung für die Nichtaufnahme in die Beschlusskontrolle gegeben werden.

 

Schriftwechsel mit der Verwaltung:

AW: Sachstandsbericht über die Umsetzung von Beschlüssen des Stadtentwicklungsausschusses

(und des Rates) 02.08.2023 10:23

 

Sehr geehrte Frau xx,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der von Ihnen mitgeteilten Bewertung vermag ich mich allerdings nicht anzuschließen, da der Ratsbeschluss vom 14.09.2022 zu meiner Bürgeranregung eine Stichtagsregelung nicht enthält. Vielmehr wurde bereits in der Ratssitzung vom 28.09.2005 eine Beschlusskontrolle beschlossen und danach auch praktiziert (zitiert in der Antragsvorlage für die Ratssitzung am 27.04.2016 - WP 14-20 SV 01/054 -).

Sinn und Zweck meiner Bürgeranregung vom 10.07.2022 war es, keine Ausführung eines Rats- oder Ausschussbeschlusses zu vergessen. Wie schnell dies geschehen kann, beweisen die beiden unerledigten Beschlüsse vom 25.4.2007 und 6.12.2017, die in der Zwischenzeit aus dem Blick gerieten. Dies habe ich bei der Erläuterung meines Antrages auch den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses am 24.8.2022 entsprechend begründet. Im Rahmen der Gewaltenteilung ist die Verwaltung verpflichtet, die von den Ratsgremien gefassten Beschlüsse auszuführen.

Ein sinnvolles Hilfsmittel zur Überwachung ist die Beschlusskontrolle, die nicht nur die Verwaltung als Ausführungsorgan unterstützt, sondern auch den Ratsgremien und interessierten Bürgern einen regelmäßigen Überblick über den Sachstand der jeweiligen Beschlussausführung vermittelt. Dieses Ziel hatte auch der Ursprungsantrag der CDU -Fraktion vom 29.6.2005, dass neben den Mitgliedern des Rates "durch halbjährliche Berichte über die Umsetzung von Ratsbeschlüssen auch die Bürgerinnen und Bürger mehr Informationen über den Stand der Umsetzung von Beschlüssen und das Handeln der Verwaltung erhalten. Dies führt zu mehr Transparenz."

Eine einmal getroffene Gremienentscheidung ist erst dann vollzogen, wenn sie -wie beschlossen- umgesetzt oder förmlich aufgehoben wurde. Solange dies nicht geschehen ist, bleiben Ratsgremienbeschlüsse offen und unvollendet. Eine Beschlusskontrolle erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie alle bisher nicht ausgeführten Beschlüsse nachhält, unabhängig davon, wann sie gefasst wurden.

Nur so können diese einem abschließenden Ergebnis zugeführt werden.

Ich wäre daher dankbar, wenn Sie meiner Begründung folgten und die genannten Beschlüsse vom 25.4.2007 und 6.12.2017 in der nächsten Beschlusskontrolle erschienen. Über eine zeitnahe Mitteilung Ihrer Entscheidung würde ich mich freuen.

Das Bürgermeisterbüro habe ich vorsorglich mit einbezogen, da diesem meines Wissens die Ausführungskontrolle der Ratsbeschlüsse obliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

-----Original-Nachricht----- Betreff: AW: Sachstandsbericht über die Umsetzung von Beschlüssen des Stadtentwicklungsausschusses

Datum: 2023-06-20T15:26:21+0200

(…)

 

Sehr geehrter Herr xx,

 

mit dem Ratsbeschluss vom 27.04.2016 wurde die Beschlusskontrolle für zukünftige Beschlüsse, die auf Grund von Anträgen der Fraktionen gefasst wurden oder auf Initiative der Fraktionen/des Ausschusses ergänzt oder geändert wurden. Die Beschlusskontrolle ist dem abschließend entscheidenden Gremium vorzulegen. Der von Ihnen angesprochene Ratsbeschluss vom 25.04.2007 ist nicht Bestandteil der Beschlusskontrolle, da vor dem Stichtag 27.04.2016 gefasst wurde. Die Umsetzung von Anregungen nach § 24 GO NRW werden erst nach dem Ratsbeschluss vom 14.09.2022 erfasst. Die von Ihnen angesprochene Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.12.2017 ist nicht Bestandteil der Beschlusskontrolle, da auch diese vor dem Stichtag erfolgte. Ich habe die Mail an die zuständigen Fachämter weitergeleitet, damit Sie eine Sachstandsmitteilung außerhalb der Beschlusskontrolle erhalten.

 

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag:

 

 

Von: xx Gesendet: Montag, 19. Juni 2023 19:43

An xx

Betreff: Sachstandsbericht über die Umsetzung von Beschlüssen des Stadtentwicklungsausschusses

 

Sehr geehrte Frau xx,

in der Sitzung des Rates vom 27.04.2016 wurde festgelegt, dass der Rat und die Fachausschüsse von der Verwaltung halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse erhalten. Diese Festlegung wurde durch Ratsbeschluss vom 14.09.2022 ergänzt, als dass im Rahmen der Beschlusskontrolle zusätzlich über die Umsetzung beschlossener Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW berichtet wird.

In der Mitteilungsvorlage - WP 20-25 SV 60/038 - für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.5.2023 habe ich die Erwähnung folgender Beschlüsse vermisst:

1. Rahmenplan "Nördliche Unterstadt"; Hier: Beschluss über den Abschlussbericht - WP 04-09 SV 61/127 - Der Ratsbeschluss vom 25.4.2007 wurde außer den unter Priorität 1 genannten Maßnahmen bisher noch nicht abschließend umgesetzt. Wann werden die unter Priorität 2 - 4 aufgeführten Projekte verwirklicht?

2. Anregung nach § 24 GO NRW: Fußgängerampel Richrather Straße in Höhe S-Bahnhof - WP

14-20 SV 66/099 –

Die am 06.12.2017 getroffene Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, die bereits 2009 angeordnete Installation der Ampel durch die Stadt Hilden umgehend zu verwirklichen wurde bis heute nicht umgesetzt. Wann ist damit zu rechnen?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die genannten offenen Projekte in die nächste Beschlusskontrolle aufnähmen und mir hierzu eine kurze Bestätigung zukommen ließen.

Mit freundlichen Grüßen


Antragstext:

 

[…]

um zu verhindern, dass beschlossene Maßnahmen in Vergessenheit geraten, rege ich hinsichtlich der Beschlusskontrolle der Ratsgremien an, in die Sachstandsberichte über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse und beschlossener Anregungen und Beschwerden

nach § 24 GO NRW alle bisher noch nicht abschließend erledigten Maßnahmen aufzunehmen.

 

In den halbjährlichen Berichten sind Thema/Gegenstand, Termin und Wortlaut des Beschlusses,

sowie der konkrete Bearbeitungsstand darzustellen. Als positives Beispiel kann

hierbei die Praxis des Kreises Mettmann und der Stadt Langenfeld dienen.

 

Vorrangig bitte ich in die nächsten Übersichten des Rates und des Stadtentwicklungsausschusses die Bearbeitungsstände folgender unerledigter Beschlüsse aufzunehmen:

 

1. Rahmenplan "Nördliche Unterstadt"; Hier: Beschluss über den Abschlussbericht - WP

04-09 SV 61/127 -

Der Ratsbeschluss vom 25.4.2007 wurde außer den unter Priorität 1 genannten Maßnahmen

bisher noch nicht abschließend umgesetzt. Wann werden die unter Priorität 2 - 4 aufgeführten

Projekte verwirklicht?

 

2. Anregung nach § 24 GO NRW: Fußgängerampel Richrather Straße in Höhe SBahnhof

- WP 14-20 SV 66/099 –

Die am 06.12.2017 getroffene Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, die bereits

2009 angeordnete Installation der Ampel durch die Stadt Hilden umgehend zu verwirklichen

wurde bis heute nicht umgesetzt. Wann ist damit zu rechnen?


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 27.04.2016 erhalten der Rat und die Fachausschüsse halbjährlich einen Sachstandsbericht über die Umsetzung politisch initiierter Beschlüsse in Form einer Sitzungsvorlage (Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 27.04.2016). Der Beschluss wurde in der Sitzung des Rates am 14.09.2022 ergänzt, sodass die Beschlusskontrolle seitdem auch Beschlüsse zu Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO erfasst (ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung ist als Anlage beigefügt).

 

Der ursprüngliche Ratsbeschluss beinhaltete nicht, dass auch ältere noch nicht umgesetzte Beschlüsse vor dem Stichtag, 27.04.2016, in die Beschlusskontrolle aufgenommen werden sollen.

 

Aus verwaltungsökonomischen Gründen empfiehlt die Verwaltung, dass keine nachträgliche Ergänzung der Beschlusskontrolle, um Beschlüsse vor dem Stichtag, 27.04.2016, zurück zu einem Zeitraum X erfolgt, da hierdurch ein erhöhter Personalaufwand entstehen würde.

 

Es bleibt dem Rat und seinen Ausschüssen jedoch vorbehalten, die Verwaltung in Einzelfällen konkret darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme eines bestimmten Beschlusses in die Beschlusskontrolle erfolgen soll. So steht es dem Rat frei auch die konkret benannten Beschlüsse in die Beschlusskontrolle aufzunehmen.

 

 

Zu den beiden konkret aufgeführten Beschlüssen:

Der Antragsteller bezieht sich in seinem Antrag „vorrangig“ auf den Beschluss des Rates vom 25.04.2007 zum im Rahmenplan „Nördliche Unterstadt“ erstellten „Handlungsprogramm“ sowie auf die Anregung nach § 24 GO zur Fußgängerschutzanlage Richrather Straße in Höhe der S-Bahn-Haltestelle Hilden-Süd und das diesbezügliche Beratungsergebnis des Stadtentwicklungsausschusses vom am 06.12.2017.

 

Die Stadtverwaltung sowie der zuständige Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen.NRW sind bereits seit vielen Jahren hinsichtlich der Errichtung der Fußgängerschutzanlage in Gesprächen. Seitens des Landesbetriebs wurde die Errichtung der Anlage in 2023 beauftragt. Laut Auskunft des Auftragnehmers wird mit der Baumaßnahme noch in Februar 2024 begonnen.

 

Der abschließende Beschluss des Rates zum Rahmenplan „Nördliche Unterstadt“ umfasste auf konzeptioneller Ebene ein „Handlungsprogramm“ aus unterschiedlichen Themenfeldern und legte Prioritäten fest. Zu jedem Vorschlag dieses Konzepts bedurfte es im Weiteren konkretisierender Planungen, auf deren Basis durch den Rat oder seine Gremien konkrete Umsetzungen zu beschließen und mit den hierfür notwendigen Finanzmitteln zu hinterlegen waren.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind nach dem Ratsbeschluss vom 25.04.2007 die Vorschläge entweder in der vom zuständigen Gremium beschlossenen Form bereits umgesetzt worden oder eine weitere Umsetzung wurde abgelehnt.

 

Umgesetzt wurden:

·      Denkmalgerechter Umbau und Umnutzung des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs

·      Aufwertung des Zugangs zu den Bahngleisen

·      Umbau des Bahnhofsvorplatzes

·      Aufwertung des Museumshofes des Wilhelm-Fabry-Museums durch eine andere Erschließung des nördlich angrenzenden Garagenhofes

·      Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 240 um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Museums zu schaffen

·      Umbau des Kreuzungsbereichs Feldstraße / Poststraße / Körnerstraße (Rückbau der Verkehrsflächen, Umbau zum Quartiersplatz)
in Form des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.05.2020, d.h. verkleinert auf die Fläche vor den Gebäuden Feldstraße 32 und 30

·      Neugestaltung / übersichtliche Erschließung des Spielplatzes Körnerstraße

·      Verdeutlichung der Tempo-30-Zone durch Fahrbahnpiktogramme

·      Verkehrssicherung auf den Gehwegen an der Bahnhofsallee, Fabriciusstraße West und Körnerstraße

 

Nicht umgesetzt ist die Konzeptidee zur Verengung des Einmündungsbereichs der Benrather Straße in die Poststraße. Hierzu wurde im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens (IHK Innenstadt) und der ersten Fortschreibung des Projekts Vorschläge zur Umgestaltung des Knotenpunkts erarbeitet und zur Beratung gestellt.
Im Zuge der Entscheidung zur Fortschreibung des IHK Innenstadt in 2016 hat der Rat entschieden, dieses Projekt nicht in das IHK aufzunehmen und somit nicht umzusetzen.

 

Hinsichtlich der Nutzbarmachung der Grünfläche Terrania an der Körnerstraße als Erholungsfläche für Anwohner hat die Grundstückseigentümerin deutlich gemacht, das Grundstück nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Über die jährlich zur Beratung gestellten Liste zum Stand der Bauleitplanverfahren steht zwar im Raum, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Grünfläche bauplanungsrechtlich zu sichern. Aber dieses Projekt wurde hinsichtlich der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit bisher weder von Rat noch Verwaltung weiterverfolgt.

 

Auch wurden - bis auf den Bereich vor den Gebäuden Poststraße 2 und 6 - die Leuchtkörper der Straßenbeleuchtung in der Poststraße noch nicht erneuert. Die Umrüstung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Straßenbeleuchtungsvertrags durch den städtischen Vertragspartner.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine.

 

 

Verfahrensablauf:

Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen

vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte

Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle jedoch nicht gebunden ist.

 

Die Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Hilden, der die Einführung der Beschlusskontrolle in

seiner ursprünglichen Form beschlossen hat.