Betreff
Sachstandsmitteilung Koordinierungsstelle Kinderschutz
Vorlage
WP 20-25 SV 51/261
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem 01.12.2022 ist die durch das Landeskinderschutzgesetz gesetzlich geforderte neu geschaffene Stelle „Netzwerkkoordination im Kinderschutz“ besetzt.

 

Aufgabenbereiche der Stelle sind insbesondere:

 

1.    Die fachliche Begleitung des Netzwerkes Kinderschutz in seiner Aufgabenwahrnehmung sowie die Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, insbesondere durch drei Netzwerktreffen im Jahr

2.    Die bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote für die in Hilden am Netzwerk Teilnehmenden Träger, Vereine und Personen

3.    Beratung nach § 8b SGB VIII und Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration

 

Im vergangenen Jahr wurde die Fachberatung nach § 8b SGB VIII im Hinblick auf das neue Landeskinderschutzgesetz vor allen Dingen in den Kindertagesstätten, der Offenen Ganztagsschule und den Grundschulen vorgestellt. Ziel dabei ist ein fortlaufendes, proaktives Aufsuchen der Institutionen, um Aufklärung, Sensibilisierung und Austausch zum Thema Kinderschutz gewährleisten zu können. Aber auch die Inanspruchnahme der anonymisierten Fachberatung sicherzustellen.

 

Zur Bestandsaufnahme vorhandener Netzwerke in Hilden und dem Ausbau der Netzwerkarbeit im Kinderschutz fand am 25.10.2023 die „erste Hildener Kinderschutzkonferenz“ zum Thema „interdisziplinärer Kinderschutz“ mit hoher Beteiligung der im Landeskinderschutzgesetz benannten AkteurInnen statt. Als ReferentInnen konnten seitens der Koordinierungsstelle Netzwerke Kinderschutz Frau Köppe-Gaisendrees (Ärztliche Kinderschutzambulanz Bergisch Land e.V. -Gesamtleitung - Trägerin des Verdienstordens des Landes NRW) und Frau Volmer, (Fachberatung Netzwerkkoordination Kinderschutz vom LVR) gewonnen werden.

 

Die „Generalvereinbarung zur Kooperation im Kinderschutz in Hilden“, die alle Dienstleister der Jugendhilfe verpflichtet den Kinderschutz zu wahren und für das Wohlergehen von jungen Menschen Sorge zu tragen, wurde überarbeitet und an die neue Gesetzeslage angepasst.

 

Im Sinne der Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst werden regelmäßig Einzelfallberatungen- und Begleitungen in unterschiedlichen Fallkonstellationen seitens der Koordinierungsstelle Netzwerke Kinderschutz durchgeführt.

 

Es werden Beratungen zur Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten angeboten.

 

Die Qualität der Arbeit wird dadurch sichergestellt, dass eine regelmäßige Kooperation auf Kreis- und Landesebene stattfindet.

Die kontinuierliche Teilnahme der Koordinierungsstelle Netzwerk Kinderschutz an Fortbildungsmaßnahmen wird umgesetzt.

 

Ausblick:

 

Auch in 2024 wird es eine Kinderschutzkonferenz geben. Ziel ist es, diese als jährliche Veranstaltung zu etablieren.

 

Die Netzwerkarbeit wird weiter ausgebaut und intensiviert. Projekte, wie beispielsweise die Teilnahme am Weltkindertag im September 2024 sind geplant.

Die Kooperationen im Kinderschutz mit den Hildener Sportvereinen sowie der Jugendverbände soll im Sinne der neuen Gesetzeslage überarbeitet werden.

 

gez.

Dr. Claus Pommer