Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt,
dass im Jahr 2024 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit
Vorrang bearbeitet werden sollen:
1. 54. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
2. Bebauungsplan
Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
3. Bebauungsplan
Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazu-
gehörigen
Änderung des Flächennutzungsplans
4. Bebauungsplan Nr. 139 A für den Bereich Hofstraße 150 inkl.
Hintergelände
5. Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder
Straße/Kirchhofstraße
6. Bebauungsplan
Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
7. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
8. Bebauungsplan Nr. 266 für den Bereich
südlich der Düsseldorfer Straße, zwischen den Einmündungen der Liebigstraße im
Osten und der Grabenstraße im Westen
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat
den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren dem
Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 25.01.2023 vorgelegt (WP 20-25 SV
61/109).
In dem
Zusammenhang wurden folgende Bauleitplanverfahren beschlossen, die von der
Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollten:
1. 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen der Hofstraße
und der Eisenbahnlinie
2. 54. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
3. Bebauungsplan
Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
4. Bebauungsplan
Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazu-
gehörigen
Änderung des Flächennutzungsplans
5. Bebauungsplan Nr. 103, 3.
Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße
6. Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder
Straße/Kirchhofstraße
7. Bebauungsplan
Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
8. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
9. Bebauungsplan Nr. 266 für den Bereich
südlich der Düsseldorfer Straße, zwischen den Einmündungen der Liebigstraße im
Osten und der Grabenstraße im Westen
Bericht zum Jahr
2023:
[Hinweis: in der
als Anlage beigefügten Tabelle werden nur die jüngsten Verfahrensstände
dargestellt. Ausführliche Informationen erfolgen - falls erforderlich - in
diesem Textteil.]
Vor dem
Hintergrund internationaler Krisen (Stichwort: Krieg in der Ukraine) und den
damit verbundenen Folgen für die Finanzmärkte (Stichwort: Inflation) war das
Jahr 2023 von einer zurückhaltenden Aktivität privater Akteure der Bau- und
Immobilienwirtschaft gekennzeichnet. Da die meisten Bauleitplanverfahren der
Stadt Hilden in enger Zusammenarbeit mit externen Akteuren und in vielen Fällen
sogar auf Antrag von Bauherren und Investoren durchgeführt werden, ergaben sich
Auswirkungen auf den Bearbeitungsfortschritt. Darüber hinaus hat sich bei den
eigenen Bebauungsplänen der Stadt Hilden, aber auch bei denen, die unter
Zuhilfenahme Dritter geführt werden, ein Fachkräftemangel in den extern
beauftragten Ingenieurbüros bemerkbar gemacht. Insgesamt ist im Rückblick eine
Intensivierung des Betreuungsaufwandes durch die Verwaltung erkennbar. Einige
Verfahren konnten daher nicht, wie geplant, im Jahr 2023 abgeschlossen werden,
sondern werden erst im 1. oder 2. Quartal 2024 fertiggestellt.
In der
Jahresvorschau 2023 eingeplante
Weiterführung von Bauleitplanverfahren:
·
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen Hofstraße und
Eisenbahnlinie
Planungsziel:
Durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der Darstellung Gewerbegebiet
gegliedert (GE*) in Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden, um die
Voraussetzung für eine landwirtschaftlich genutzten Obstbaumwiese zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde im Stadtentwicklungsausschuss am
19.08.2020 gefasst, die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses fand im
Amtsblatt der Stadt Hilden am 09.09.2020 statt. In der Folge gab es Gespräche
mit der Bezirksregierung Düsseldorf über die verfahrenstechnische und
inhaltliche Abstimmung mit der Regionalplanung, aber auch mit dem Pächter sowie
einem an der Anlage und Pflege der Obstwiese interessierten Naturschutzverband
über konzeptionelle Nutzungs- und Pflegeoptionen. Unter Berücksichtigung der
bis dahin gewonnenen Erkenntnisse wurde am 25.08.2022 die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit durchgeführt. Vom 15.09.2022 bis zum 18.10.2022 ist die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
erfolgt. Zudem wurde am 16.09.2022 die Bezirksplanungsstelle der
Bezirksregierung Düsseldorf gemäß Landesplanungsgesetz förmlich angefragt. Die
regionalplanerische Zustimmung der Bezirksplanungsstelle ist am 03.01.2023 bei
der Stadt Hilden eingegangen. Nach der Auswertung der eingegangenen Anregungen
und der daraus erfolgenden Überarbeitung der Entwurfsbegründung mit
Umweltbericht wurde der Entwurf der 53. Flächennutzungsplanänderung dem StEA am
23.11.2022 und dem Rat am 13.12.2022 zum Beschluss der Offenlage vorgelegt.
Nach erfolgter Beschlussfassung wurde diese im Amtsblatt am 10.01.2023 bekannt gemacht.
Die Offenlage hat dann im Zeitraum vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023
stattgefunden. Nach Vorberatung im StEA am 10.05.2023 wurde am 21.06.2023 durch
den Rat der abschließende Beschluss gefasst. Nachdem die regionalplanerischen
Genehmigungsformalitäten am 21.08.2023 zum Abschluss gekommen waren, wurde die
53. Änderung des Flächennutzungsplans am 22.09.2023 im Amtsblatt der Stadt
Hilden (Nr. 14/2023) öffentlich bekannt gemacht. Im Oktober 2023 wurde eine
Spendenaktion zur Finanzierung der Obstwiese durchgeführt. Die Anpflanzung ist
im Herbst 2024 geplant.
·
54. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des Flächennutzungsplan-Änderung ist
die Umwandlung von „Fläche für Gemeinbedarf“ in Wohnbaufläche.
Um das Ergebnis des
Investorenauswahlverfahrens für die Nachnutzung auf dem Gelände der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule planungsrechtlich abzusichern, hat der
Stadtentwicklungsausschuss durch Beschluss in seiner Sitzung am 01.09.2021 das
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte
am 26.09.2021 im Amtsblatt. Da die geplante Wohnnutzung nicht aus den
derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgeleitet werden kann, ist
neben einem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans auf Ebene des
Flächennutzungsplanes ein Verfahren zur Änderung der Darstellungen in
Wohnbauflächen erforderlich. Dieses Verfahren soll möglichst parallel zum
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden und wurde ebenfalls durch Beschluss
des StEA in der Sitzung am 01.09.2021 eingeleitet.
·
Bebauungsplan Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des
Bebauungsplans Nr. 59A ist es, Baurecht für Wohnnutzung zu schaffen, die das
Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule umsetzt.
Um
das Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens für die Nachnutzung auf dem Gelände
der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule planungsrechtlich abzusichern, hat der
Stadtentwicklungsausschuss durch Beschluss in seiner Sitzung am 01.09.2021 das
Bauleitplanverfahren eingeleitet. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte
am 26.09.2021 im Amtsblatt. Seitdem wird, parallel zur inhaltlichen Abstimmung
des Bauleitplanverfahrens mit dem Investor und den von ihm beauftragten
Ingenieurbüros, der Kaufvertrag vorbereitet. Derzeit liegt der Entwurf des
Kaufvertrages dem Investor vor. Im Vorfeld der Entwicklung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung auf dem Gelände der
ehemaligen Theodor-Heuss-Schule ist die Dimensionierung eines im Plangebiet
vorgesehenen städtischen Regenwasserrückhaltebeckens (RRH) zu ermitteln. Dessen
Größenbedarf wirkt sich auf die dann zur Verfügung stehenden Wohnbauflächen
aus. Im Jahr 2022 wurde das RRH von einem Ingenieurbüro konzipiert und mit der
Unteren Wasserbehörde abgestimmt. Im Jahr 2023 wurden hierzu verschiedene
technische Varianten erarbeitet und deren Umsetzbarkeit in mehreren Gesprächen
zwischen der Verwaltung und dem Investoren sowie dem beauftragten Ingenieurbüro
erörtert. Im November 2023 erfolgte die Festlegung auf eine Vorzugsvariante,
die vertieft ausgearbeitet und im Bauleitplanverfahren zugrunde gelegt werden
soll. Derzeit werden die erforderlichen Gutachten für die frühzeitige
Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Diese
ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.
·
Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße.
Planungsziel:
Umwandlung
von Gewerbe- in Wohnbaufläche
Die Geschäftsführung der Fa. Brüninghaus
& Drissner hat im Jahr 2019 beantragt, für ihr Betriebsgelände im Bereich
Itterstraße/Neustraße/Itter einen Angebotsbebauungsplan gemäß § 30 BauGB
aufzustellen. Der StEA stimmte in seiner Sitzung am 11.09.2019 der Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens grundsätzlich zu. Auf Basis dieses
Grundsatzbeschlusses hat die Brüninghaus & Drissner GmbH im Weiteren ein
Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Für dieses Verfahren hat der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2020 städtebauliche
Rahmenbedingungen formuliert. Die Firma Interboden Innovative Lebenswelten GmbH
& Co. KG ist als Gewinner aus diesem Investorenauswahlverfahren hervorgegangen
und konnte sich in der Zwischenzeit mit der Brüninghaus & Drissner GmbH
hinsichtlich des Erwerbs ihrer Grundstücke einigen. Der Stadtverwaltung ist es
in Zusammenarbeit mit der Firma Interboden im Folgenden gelungen, die Jost
Schad Grundstücksverwaltung, den Eigentümer der südöstlich anschließenden,
derzeit überwiegend gewerblich genutzten Flächen, ebenfalls für das Projekt zu
gewinnen, sodass der gesamte Baublock städtebaulich neu geordnet werden kann.
Zur Auswahl eines städtebaulichen Entwurfs für den aufzustellenden
Bebauungsplan haben die beiden potentiellen Projektträger ein vorgeschaltetes
Qualifizierungsverfahren angestoßen. In der Aufgabenstellung zum
städtebaulichen Qualifizierungsverfahren wurden unter enger Mitwirkung der
Stadtverwaltung die Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung der Entwürfe
formuliert. Diese wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am
11.05.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das städtebauliche
Qualifizierungsverfahren wurde unter Beteiligung der Stadtverwaltung im Sommer
2022 durchgeführt. Die Bewertungsgremiumssitzung fand am 15.08.2022 statt. Das
Gremium hat sich in dieser Sitzung darauf verständigt, zwei der teilnehmenden
Büros zu bitten, ihre Entwürfe in einer weiteren Bearbeitungsphase zu überarbeiten
und hierzu Empfehlungen abgegeben. Das durch das Bewertungsgremium am
17.10.2022 ermittelte Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wurde in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.11.2022 vor- und zur Diskussion
gestellt. Die Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf wurde vom StEA mit
der Bitte um vertiefende Erläuterung vertagt. Der StEA am 25.01.2023 hat
beschlossen, dass der städtebauliche Entwurf Nr. 1013 des Büros Rheinflügel
Severin, Düsseldorf, aus Oktober 2022 als Grundlage für die Erarbeitung des
Masterplanes verwendet werden soll. Um Zuspruch zur bisherigen Vorgehensweise
der Investoren zu signalisieren und die Umnutzung des Plangebietes
grundsätzlich zu unterstützen, hatte der StEA bereits in seiner Sitzung am
28.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Der
Beschluss wurde im Amtsblatt am 18.11.2022 bekannt gemacht. Eine
Konkretisierung des Masterplanes wurde am 23.08.2023 im StEA vorgestellt und
als Grundlage für den Bebauungsplan beschlossen. Seitdem erarbeiten der
Investor und das von ihm beauftragte Planungsbüro den Entwurf des
Bebauungsplans und die erforderlichen Gutachten. Ziel ist die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im ersten
Quartal 2024.
·
Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den Bereich Düsseldorfer
Straße/Niedenstraße („Heilungsverfahren“ nach § 214 BauGB wg.
Normenkontrollklagen)
Planungsziel:
Ausweisung von Gewerbeflächen
Der Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung wurde
vom Rat der Stadt Hilden am 10.07.2019 als Satzung beschlossen, die wiederum am
19.08.2019 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht wurde.
Am 14.08.2020 reichte eine Anwaltskanzlei
aus Düsseldorf im Auftrag eines benachbarten Unternehmens beim
Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Normenkontrollklage gegen den
Bebauungsplan ein. Der Kläger befürchtete Einschränkungen durch die im
Bebauungsplan vorgegebene Schallkontingentierung. Parallel hat auch eine
Anliegerin Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan erhoben. Auf Antrag der
Stadt wurde das Normenkontrollverfahren vom OVG für die Zeit des
Heilungsverfahrens nach §214 BauGB ruhend gestellt. Der StEA fasste am
05.05.2021 den Beschluss über die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens
nach § 214 BauGB und die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.07.2019. Die
Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt am 28.05.2021. Im Dezember
2021 wurde ein im Auftrag der Stadt überarbeitetes Schallgutachten vorgelegt
und mit der o.g. Anwaltskanzlei abgestimmt. Die Ergebnisse wurden in den
Entwurf des Bebauungsplans übernommen. Vor diesem Hintergrund hat der StEA am
11.05.2022 über die erneute öffentliche Auslegung vorberaten und eine positive
Empfehlung an den Rat der Stadt Hilden gegeben. Am 22.06.2022 hat der Rat die
erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde am 17.08.2022 im
Amtsblatt bekannt gemacht und zwischen dem 29.08.2022 und dem 30.09.2022
durchgeführt. Im Nachgang zur Offenlage hat sich nun herausgestellt, dass im
Verfahren eine Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2022 zu
berücksichtigen ist, die eine Konkretisierung des Entwässerungskonzeptes
bedingt. Daraufhin wurden entsprechende Gutachten beauftragt, deren Ergebnisse
seit dem 28.05. bzw. 30.05.2023 vorliegen. Im Ergebnis ist die Entwässerung auf
dem Grundstück grundsätzlich möglich. Da sich aufgrund der Gutachten keine
Erkenntnisse ergeben haben, die eine erneute Offenlage erfordern, konnte in der
Sitzung des StEA am 23.08.2023 der Satzungsbeschluss vorberaten und in der
Sitzung des Rates am 13.09.2023 beschlossen werden. Der Satzungsbeschluss wurde
am 13.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hilden bekannt gegeben und das OVG
entsprechend unterrichtet. Mit Datum vom 04.12.2023 informierte das OVG Münster
die Stadt Hilden über den Eingang eines weiteren Normenkontrollantrages und bat
um Stellungnahme. Diese ist inzwischen seitens der Stadt erfolgt. Weitere
Veranlassungen des OVG sind derzeit noch nicht erfolgt.
·
Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder
Straße/Kirchhofstraße
Planungsziele:
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne
Wohnbebauung im Plangebiet,
b) Erschließung der rückwärtigen Grundstücke des
Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie zukünftige
Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des
Plangebietes durch den Bau einer Planstraße
c) städtebaulich sinnvolle Ausnutzung der
tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße durch die Plangebietsvergrößerung
nach Süd-Westen hin
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan wurde bereits am 19.12.2001 gefasst. In den Folgejahren wurden
mehrfach, unter anderem aufgrund von Anträgen aus Politik, auf Basis von
Gesprächsergebnissen mit betroffenen Grundstückseigentümern, aber auch als
Folge von Erkenntnissen aus der Umlegung, die Ziele und der Geltungsbereich des
Bebauungsplans angepasst (StEA am 08.08. und 17.10.2007, am 29.08.2012 und
zuletzt am 21.06.2017)
Für die Entwässerung im Geltungsbereich des
Bebauungsplans ist ein aufwendiges Bodengutachten erstellt worden. Ein darauf
aufbauendes Entwässerungsgutachten wurde im Lauf des Jahres 2022 durch ein
externes Ingenieurbüro erarbeitet Die Konkretisierung erfolgte im Jahr 2023. In
diesem Zusammenhang wurden Lage und Größenordnung von
Entwässerungseinrichtungen festgelegt. Ein für die Entwässerung benötigter
Grundstücksanteil eines Nachbargrundstückes wird im Rahmen der Umlegung ins
Eigentum der Stadt Hilden übertragen werden. Außerdem wurde im Jahr 2023 ein
Schallgutachten erarbeitet, aus dem Rahmenbedingungen für die Bewältigung von
Emissionskonflikten zwischen aneinandergrenzenden Nutzungen abgeleitet werden
können. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange ist im zweiten Quartal 2024 vorgesehen.
·
Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/
St.-Konrad-Allee
Planungsziel:
Die vorhandenen Grünflächen sollen erhalten und ein
planerischer Ausgleich zwischen diesen und dem vorhanden Verdichtungspotenzial
erreicht werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 264 für den Bereich „Gerhart-Hauptmann-Hof“ wurde mit dem
Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2019
eingeleitet. Im Jahr 2020 gab es gleich zwei wichtige Beschlüsse: der Rat der Stadt
Hilden beschloss am 23.09.2020 eine Veränderungssperre; diese wurde am
14.10.2020 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Am 18.11.2020 beschloss der
Stadtentwicklungsausschuss, das Aufstellungsverfahren zunächst mit zwei
städtebaulichen Entwürfen fortzusetzen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde
zwischen dem 07.12.2020 und dem 15.01.2021 durchgeführt. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte nach der
Bekanntmachung am 03.02.2021 im Amtsblatt zwischen dem 10.02.2021 und dem
26.02.2021. Der StEA hat am 09.06.2021 über das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung und die ausgearbeiteten Entwürfe beraten. Die Entscheidung über den
bevorzugten Entwurf wurde vertagt, um am 01.09.2021 eine Inaugenscheinnahme der
vor Ort abgesteckten Varianten durchführen zu können. Am selbigen Tag fasste
der StEA den Beschluss über die weiter zu verfolgende Entwurfsvariante. Zur
Sicherung der Bauleitplanung wurde am 27.10.2021 der Beschluss über die
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 53 vorberaten. Diese wurde vom Rat der
Stadt Hilden am 14.12.2021 als Satzung beschlossen und am 21.12.2021 im
Amtsblatt bekannt gemacht. Am Jahresende 2021 wurden die erforderlich Gutachten
beauftragt. Nachdem diese im Lauf des Jahres 2022 erarbeitet wurden, konnte am
13.12.2022 vom Rat der Stadt Hilden der Beschluss der Offenlage gefasst werden.
Die Offenlage wurde am
10.01.2023 im Amtsblatt bekannt gemacht vom 23.01.2023 bis einschließlich
24.02.2023 durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange statt. Anschließend erfolgt die Auswertung der eingegangenen Anregungen. Zeitgleich stellte sich heraus, dass eine
Neuzeichnung der Katastergrundlage und aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung,
die Beauftragung eines Entwässerungskonzeptes erforderlich wurde. Die
Überarbeitung des Bebauungsplans erfolgte im Lauf des Jahres 2023. Um hiernach
die Rechtssicherheit zu gewährleisten ist ein erneute Offenlage vorgesehen, die
im StEA am 31.01.2024 vorberaten und im Rat am 13.03.2024 beschlossen werden
soll. Die Offenlage ist dann im zweiten Quartal 2024 vorgesehen. Ebenfalls in
der Sitzung des Rates am 13.12.2022 ist eine 2. Verlängerung der
Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 20.12.2022 im Amtsblatt der
Stadt Hilden bekannt gemacht worden. Diese letztmalig mögliche Verlängerung
endete entsprechend am 19.12.2023. Da
jedoch das Baugesuch am 02.11.2020 abgelehnt worden ist und die Antragstellerin
gegen den Bescheid keine Rechtsmittel eingelegt hat, kommt es nach dem Ablauf
der Veränderungssperre nicht zum Wiederaufleben des Genehmigungsverfahrens. Da
auch ein erneuter Antrag derzeit nicht vorliegt, ist der Ablauf der
Veränderungssperre in diesem Fall unschädlich.
·
Bebauungsplan Nr. 266 für den Bereich südlich der Düsseldorfer Straße,
zwischen den Einmündungen der Liebigstraße im Osten und der Grabenstraße im
Westen
Planungsziel:
Ziel der Planung ist es,
im Plangebiet die dortige Gemengelage durch eine Steuerung der wohnbaulichen
und gewerblichen Nutzung zu erhalten und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherzustellen. Eine neue Bebauung soll vor dem Hintergrund der
komplexen Anforderungen aus der Umgebung angemessen und verträglich
dimensioniert sein.
Der Stadtentwicklungsausschuss befasste sich in
seiner Sitzung am 09.03.2022 mit der Nutzung von Grundstücken im Hildener
Westen. Hierbei wurden unter anderem potenzielle Emissionskonflikte zwischen
der Firma Akzo Nobel (auf der Nordseite der Düsseldorfer Straße) und dem auf
der Südseite der Düsseldorfer Straße befindlichen Mischgebiet (Gemengelage
Wohnen und Gewerbe) sowie dem dortigen landwirtschaftlichen Betrieb/Pferdehof thematisiert.
Eine aufgrund des derzeit geltenden Planungsrechtes nach § 34 BauGB zulässige,
aber nicht steuerbaren Verstärkung der Wohnnutzung führt hier möglicherweise zu
einer Vergrößerung der städtebaulichen Spannungen innerhalb der heutigen
Gemengelage. Zwischen den Einmündungen der Liebigstraße und der Grabenstraße
(also der östlichen und westlichen Plangebietsbegrenzung) liegen südlich der
Düsseldorfer Straße eine Reihe von Grundstücken, die grundsätzlich einer neuen
Nutzung und einer neuen Bebauung zugeführt werden könnten, weil sie heute
brachliegen oder Gebäude leer stehen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit
einer Steuerung mittels eines Bebauungsplanes. Aus vorgenannten Gründen ist der
StEA in seiner Sitzung am 11.05.2022 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und
hat einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde im Amtsblatt am
13.06.2022 bekannt gemacht. Anschließend wurden die Inhalte des Bebauungsplans
erarbeitet. Eine regionalplanerische Abstimmung mit der Bezirksregierung hat am
01.03.2023 stattgefunden. Anfang September 2023 fand ein Gespräch mit dem
Eigentümer eines brachliegenden Grundstücks statt, infolgedessen eine
Anpachtung durch die Stadt zum Zweck der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft
geprüft wurde. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 12.12.2023 wird ein anderer
Standort präferiert und die Überlegungen für eine Flüchtlingsunterkunft im
Geltungsbereich nicht weiterverfolgt.
Derzeit werden die Grundlagen für die Beauftragung
verschiedener Gutachten entwickelt, die in 2024 vergeben werden sollen. Es ist
vorgesehen, die Gutachten für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange zu verwenden.
Die Zurückstellung einer planungsrechtlichen
Voranfrage für eine Wohnnutzung im Geltungsbereich ist weiterhin
gerichtsanhängig. Gespräche mit dem Grundstückseigentümer sind anberaumt.
Zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung hat der
Rat der Stadt Hilden am 21.06.2023 eine Veränderungssperre erlassen, die am
22.06.2023 bekannt gemacht worden ist. Sie gilt bis zur Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans, längstens jedoch für zwei Jahre,
nämlich bis zum 21.06.2025. Da die Zeit der Zurückstellung des Baugesuchs
angerechnet wird, endet die Veränderungssperre allerdings am 24.06.2024. Es besteht
die Möglichkeit zur Verlängerung der Veränderungssperre um mindestens ein
weiteres Jahr.
In der
Jahresvorschau 2023 eingeplante,
aber nicht erfolgte Weiterführung von Bauleitplanverfahren:
· Bebauungsplan
Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
Planungsziel:
Erhalt des schützenswerten Grünbestandes
sowie die planerische Sicherung des Gebäudebestandes inkl. der Festlegung
geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten
Nach erstmaligem Beschluss im Jahr 2002 wurde das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 am 30.01.2019 mit einem verkleinerten
Plangebiet und einem konkretisierten Planungsziel vom
Stadtentwicklungsausschuss erneut eingeleitet. Aufgrund des Antrags einer
Anliegergemeinschaft hat der StEA am 17.03.2021 über einen Antrag auf Änderung
des städtebaulichen Entwurfs für den Teilbereich Quittenweg/ Ohligser Weg/
Narzissenweg/ Tulpenweg beraten. Die Entscheidung wurde zwecks Ortstermin
vertagt. Am 19.05.2021 wurde der Ortstermin durchgeführt. In der Sitzung am
09.06.2021 erfolgte der Beschluss über die Ablehnung des Antrages. Am 28.08.
und 27.12.2021 reichte einer der Antragsteller erneut Unterlagen ein, um eine
Modifizierung des Entwurfs zu erreichen. Hierüber wurde in der Sitzung des StEA
am 26.01.2022 abschlägig entschieden. Inhaltlich wurden für den B-Plan im Jahr
2021 die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen entwickelt und ein Entwurf
für die Begründung erarbeitet. Außerdem wurde ein schalltechnisches Gutachten
erstellt, um die Auswirkungen zweier benachbarter Reiterhöfe auf das Plangebiet
zu untersuchen. Auf dieser Grundlage wurde im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung am 20.10.2022 eine Bürgeranhörung durchgeführt. Aufgrund fehlender
Ressourcen und anderer Prioritäten konnte das aufwändige Verfahren im Jahr 2023
leider nur mit begrenztem Aufwand fortgeführt werden. Für das Jahr 2024 ist
eine Intensivierung der Bearbeitung vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange ist im ersten Quartal 2024 geplant.
Es wurden im Jahr 2023 folgende Bauleitplanverfahren abgeschlossen:
· 53.
Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen Hofstraße und Eisenbahnlinie
Planungsziel:
Durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der Darstellung Gewerbegebiet
gegliedert (GE*) in Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden, um die
Voraussetzung für eine landwirtschaftlich genutzten Obstbaumwiese zu schaffen.
Das Planungsziel wurde erreicht (siehe oben)
·
Bebauungsplan Nr. 30 für den Bereich Lehmkuhler Weg/
Hagebuttenweg/ Eibenweg/ Ligusterweg/ Erikaweg
Planungsziel:
Entfall
der nicht mehr zeitgemäßen Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes
Anlässlich eines Hinweises des
Verwaltungsgerichts in einem gerichtlichen Streitverfahren zur
Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 31 wurden mehrere Verfahren zur
Aufhebung von Bebauungsplänen eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss für die
Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 30, sowie 30, 3. Änderung und 31 für einen
Bereich zwischen Buchenweg und der Stadtgrenze zu Langenfeld (Oerkhausgraben)
wurde in seiner Sitzung am 21.01.2018 durch den StEA gefasst. Der Beschluss
wurde am 22.02.2018 im Amtsblatt bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufhebung
des B-Plans Nr. 31 wurde vorgezogen, er trat am 01.10.2021 außer Kraft.
Nachfolgend wurde mit der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 30 begonnen. Die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 05.09.2022 bis
zum 07.10.2022 statt. Für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist der Zeitraum
vom 09.01.2023 bis zum 20.01.2023 anberaumt. Die entsprechende Bekanntmachung
erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hilden am 20.12.2022. Die Abwägung der
eingegangenen Anregungen wurde in der Sitzung des StEA am 15.03.2023 vorberaten
und am 19.04.2023 im Rat beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss über die
Offenlage gefasst. Nach der bekanntmachung am 11.08.2023 fand diese in der Zeit
vom 01.09. bis zum 02.10.2023 statt. Die Ergebnisse der Offenlage wurden in der
Sitzung des StEA am 15.11.2023 beraten und im Rat am 12.12.2023 abgewogen. In
diesen Sitzungen wurde auch der Satzungsbeschluss zur Aufhebung gefasst. Die
Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt.
·
Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung für den Bereich Buchenweg/ Hagebuttenweg/
Eibenweg
Planungsziel:
Entfall
der nicht mehr zeitgemäßen Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes
Anlässlich eines Hinweises des
Verwaltungsgerichts in einem gerichtlichen Streitverfahren zur
Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 31 wurden mehrere Verfahren zur
Aufhebung von Bebauungsplänen eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss für die
Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 30, sowie 30, 3. Änderung und 31 für einen
Bereich zwischen Buchenweg und der Stadtgrenze zu Langenfeld (Oerkhausgraben)
wurde in seiner Sitzung am 21.01.2018 durch den StEA gefasst. Der Beschluss
wurde am 22.02.2018 im Amtsblatt bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufhebung
des B-Plans Nr. 31 wurde vorgezogen, er trat am 01.10.2021 außer Kraft.
Nachfolgend wurde mit der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 30, 3 Änderung
begonnen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom
05.09.2022 bis zum 07.10.2022 statt. Für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist
der Zeitraum vom 09.01.2023 bis zum 20.01.2023 anberaumt. Die entsprechende
Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hilden am 20.12.2022. Die Abwägung der
eingegangenen Anregungen wurde in der Sitzung des StEA am 15.03.2023 vorberaten
und am 19.04.2023 im Rat beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss über die
Offenlage gefasst. Diese fand in der Zeit vom 01.09. bis zum 02.10.2023 statt.
Die Ergebnisse der Offenlage wurden in der Sitzung des StEA am 15.11.2023
beraten und im Rat am 12.12.2023 abgewogen. In diesen Sitzungen wurde auch der
Satzungsbeschluss zur Aufhebung gefasst. Die Bekanntmachung erfolgt im
Amtsblatt.
·
Bebauungsplan Nr. 255 für den Bereich Karnaper Straße/
Schürmannstraße/ Diesterwegstraße/ Eisenbahntrasse:
Planungsziel:
Entwicklung
von Wohnbauflächen (Umsetzung der „Klimaschutzsiedlung Hilden“)
Das vom Investor
beauftragte Planungsbüro hat die Ergebnisse der letzten Offenlage ausgewertet,
mit dem Ziel eine erneute Offenlage durchzuführen. Eine entsprechende
Beschlussvorlage hat dem StEA in seiner Sitzung am 09.03.2022 vorgelegen, wurde
aber auf Wunsch des Investors zurückgezogen. Am 15.09.2022 fand eine vom
Investor ausgerichtete Informationsveranstaltung zur Erläuterung des
energetischen Prinzips („Wasserstoff-Siedlung“) und des Konzeptes der
Klimaschutzsiedlung Hilden statt. Für die Sitzung des StEA am 23.11.2022 stand
der Beschluss der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 255 erneut auf der
Tagesordnung. Beratung und Beschluss wurden auf die Sitzung des StEA am
25.01.2023 vertagt. In dieser Sitzung erfolgte die Beratung über die Abwägung
der Anregungen aus der Offenlage vom 30.09. bis 15.11.2019 und über den
Beschluss der erneuten Offenlage. Nach der Vorberatung im StEA am 25.01.2023
hat der Rat dann in der Sitzung am 15.02.2023 die Abwägung und die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Offenlage wurde am 06.04.2023
im Amtsblatt bekannt gemacht und vom 24.04. bis zum 02.06.2023 durchgeführt.
Wie auch bei vorausgehenden Offenlagen sind auch im Jahr 2023 zahlreiche
Stellungnahmen der Behörden und zahlreiche Anregungen aus der Öffentlichkeit
eingegangen. Dabei wurde offensichtlich, dass die Ablehnung des Projektes
deutlich überwiegend war. Vor diesem Hintergrund hat der
Grundstückseigentümer, der als Projektträger das Verfahren in den letzten
Jahren begleitete und das Planungsbüro sowie die begleitenden Gutachten
finanzierte, seinen Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 im
September 2023 zurückgezogen. Auf Basis einer entsprechenden
Entscheidungsvorlage hat der StEA am 15.11. über die Einstellung des Verfahrens
beraten und der Rat am 12.12.2023 den Beschluss dazu gefasst. Die Einstellung
des Verfahrens wird im Amtsblatt der Stadt Hilden bekannt gemacht.
Sonstige
Weiterführung von Bauleitplanverfahren:
Bebauungsplan Nr. 10C - Teil 1 für den Bereich Poststraße
Planungsziel:
Ziel
des Bebauungsplans Nr. 10C ist es, Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung
(Allgemeines Wohngebiet) zu schaffen.
Auf der Grundlage eines Antrags auf
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den o.a. Bereich hat der
StEA am 01.09.2021 den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens gefasst. Am
17.11.2021 erfolgte dann im StEA der Aufstellungsbeschluss. Dieser wurde am
04.12.2021 im Amtsblatt bekannt gemacht. Zwischen dem 20.01. und dem 03.02.2022
wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Auch die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Die Ergebnisse
wurden ausgewertet und sollen der Offenlage zugrunde gelegt werden. Ebenso
wurden zwischenzeitlich die für die Offenlage erforderlichen Gutachten erstellt.
Die Verwaltung befindet sich hierzu in intensiven Abstimmungsgesprächen mit dem
vom Investor beauftragten Planungsbüro. Es ist vorgesehen, den Beschluss zur
Offenlage im zweiten Quartal 2024 zu fassen. Auf Wunsch des Investoren soll in
diesem Zusammenhang auch die Änderung vom VEP in einen Angebotsbebauungsplan
erfolgen. Ein zugehöriger Städtebaulicher Vertrag mit entsprechenden
Vereinbarungen für den geförderten Wohnungsbau wird ebenfalls derzeit
erarbeitet.
·
Bebauungsplan Nr. 64B für den Bereich der Grundstücke Schalbruch
32-36
Planungsziel:
Ziel
des Bebauungsplans ist es, im Plangebiet eine Wohnbebauung, bestehend aus Ein-
und Mehrfamilienhäusern, zu ermöglichen. Dabei sollen auch Klimaschutzaspekte
Berücksichtigung finden.
Der Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich
der Grundstücke Schalbruch 32-36 nördlich der Straße Schalbruch wurde am
17.03.2021 im StEA beraten, worauf eine Zustimmung erfolgte. Am 09.06.2021
erfolgte dann im StEA der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans.
Der Beschluss wurde am 21.06.2021 im Amtsblatt bekannt gemacht. Die
Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf erfolgte im StEA am 01.09.2021.
Diesem Beschluss schloss sich eine Phase der planerischen Detailarbeit und der
Erstellung erster Fachgutachten an. Im Anschluss wurde dann im Juni 2022 eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ebenfalls im Juni
begann die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange, die Ende Juli 2022 endete. Die eingegangenen Anregungen
wurden in einer Beschlussvorlage dargelegt und ein Vorschlag zur Abwägung
gemacht. Auf dieser Grundlage fasste der StEA am 23.11.2022 und nachfolgend der
Rat der Stadt Hilden am 13.12.2022 den Beschluss zur Offenlage. Diese hat nach
erfolgter Bekanntmachung vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023 stattgefunden.
Nachfolgend wurden die Anregungen für die Abwägung ausgewertet und der
Satzungsbeschluss vorbereitet. Gleichzeitig wurde ein städtebaulicher Vertrag
über die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum entwickelt und mit dem
Grundstückseigentümer abgestimmt. Die entsprechenden Beratungen waren für die
Sitzung des StEA am 10.05.2023 geplant, wurden dann aber vertagt, da nicht alle
Unterlagen vollständig waren. Danach war die Beschlussfassung am 15.11.2023
vorgesehen. Im Vorfeld dieser Sitzung hat der Ausschuss einen Ortstermin
durchgeführt, bei der auch Anwohner noch einmal die Gelegenheit zur Äußerung
bekamen. Um politische Anträge verschiedener Fraktionen bezüglich einer
Reduzierung des Bauvolumens bei den Beratungen berücksichtigen zu können,
wurden die Abwägung und der Satzungsbeschluss auf die Sitzung des StEA am
31.01.2024 vertagt. Inzwischen kündigte der Grundstückseigentümer an, den
Antrag auf Aufstellung zurückzuziehen, falls der Bebauungsplan nicht wie vorgesehen
beschlossen wird.
·
Bebauungsplan Nr. 106C (VEP Nr. 24) für den Bereich zwischen Gerresheimer Straße
und Heinrich-Lersch-Straße
Planungsziel:
Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, im Plangebiet eine aus
Reihenhäusern bestehende Wohnbebauung mit einer gemeinsamen Carport-Anlage,
einer Erschließungsstraße mit Wendeanlage und eine Versickerungsanlage zu
ermöglichen. Dabei sollen auch Klimaschutzaspekte Berücksichtigung finden.
Auf der Grundlage eines Antrags auf Änderung des Bebauungsplans 106A, 5.
Änderung hat der StEA am 17.03.2021 über die Einleitung des Verfahrens beraten.
Zwecks Durchführung eines Ortstermins wurde der Beschluss vertagt. Die
Ortsbesichtigung fand am 19.05.2021 statt. Am 09.06.2021 erfolgte dann im StEA
der Beschluss über die Zustimmung zur Einleitung eines Verfahrens. Ein dem StEA
am 26.01.2022 vorgeschlagener Aufstellungsbeschluss (für den Bebauungsplan Nr.
106 C genannten Planbereich) für einen Vorhaben- und Erschließungsplan wurde
von diesem jedoch abgelehnt. Im StEA am 10.08.2022 wurde ein überarbeiteter
Entwurf mit einer reduzierten Bebauung und einer Versickerungsanlage vorgelegt.
Diesem städtebaulichen Entwurf wurde zugestimmt und der Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplans gefasst. Die Aufstellung wurde im Amtsblatt am 05.09.2022
bekannt gemacht. Auf der Grundlage des geänderten Beschlusses führte der
Investor eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens durch. Außerdem
konkretisierte die Stadt die Entwässerungskonzeption vor dem Hintergrund der
erforderlichen Entlastung des Kanals in der Gerresheimer Straße. Inzwischen
liegen die Ergebnisse vor. Im ersten Quartal 2024 ist ein Abgleich vorgesehen
·
Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 inkl.
Hintergelände.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 139A soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im
Plangebiet sollen Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Ein- bis
Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhäuser
realisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss hierzu erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss am
18.11.2020, die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der
Stadt Hilden am 17.12.2020. Im StEA am 05.05.2021 wurde beschlossen, den am
18.11.2020 vorgelegten städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel einer Reduzierung
der Anzahl der Wohneinheiten überarbeiten zu lassen. Am 01.09.2021 wurde dann
vom StEA der Beschluss über den entsprechend angepassten städtebaulichen Entwurf
und die Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit geändertem Verfahren gefasst.
Seitdem wird der städtebauliche Entwurf vom Bauträger WGH und dem beauftragten
Planungsbüro konkretisiert. Insbesondere die Konzeptionen zu Schallschutz und
Entwässerung erfordern einen erhöhten Aufwand. Im Jahr 2023 wurde insbesondere
die Planung der verkehrlichen Erschließung weiterentwickelt und mit den
städtischen Fachdiensten abgestimmt. Für das zweite Quartal 2024 wurden die
Vorlage des städtebaulichen Entwurfs und der Vorentwurf für den Bebauungsplan
in Aussicht gestellt, so dass dann eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden kann.
·
Bebauungsplan Nr. 261 für den Bereich östlich der Kirchhofstraße
zwischen Hauptfriedhof und Bahnunterführung
Planungsziel:
Ziel
des Bebauungsplans ist es, im Plangebiet neuen Wohnraum zu schaffen, um dem
hohen Bedarf nach innerstädtischem Wohnen gerecht zu werden.
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für den o.a. Bereich wurde am 28.09.2022 im StEA
grundsätzlich zugestimmt. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im
Amtsblatt erfolgte entsprechend am 24.10.2022. Aufgrund der komplexen
städtebaulichen Rahmenbedingung wurden im StEA allerdings zahlreiche Anregungen
und Änderungswünsche vorgetragen, so dass ein Beschluss über den
städtebaulichen Entwurf nicht zustande kam. Ein für die Sitzung des StEA am
23.11.2022 überarbeiteter städtebauliche Entwurf wurde erneut abgelehnt. Der
Investor hat in der Sitzung des STEA am 25.01.2023 einen neuen Entwurf zur
Beratung vorgelegt, der dann als Grundlage für die Aufstellung des
Bebauungsplans beschlossen wurde. Nachfolgend wurde der Entwurf des
Bebauungsplans und die erforderlichen Gutachten erarbeitet. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung
am 24.08.2023 statt. Die frühzeitige Beteiligung der TöB wurde zwischen dem
04.09. und dem 06.10.2023 durchgeführt. Die Auswertung der Stellungnahmen
bedingte eine weitere Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs, welcher der
Stadtverwaltung im Dezember 2023 vorgelegt wurde. Derzeit erfolgt die
Abstimmung zwischen Investor, Planungsbüro und Stadtverwaltung.
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 265 (VEP Nr. 25) für den Bereich Erikaweg 44-46
Planungsziel:
Ziel
der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für ein Wohngebiet zu
schaffen, welches sowohl selbstgenutzten Wohnraum als auch Mietwohnraum unter
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte zur Verfügung stellt.
Auf der Grundlage eines Antrags auf
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den o.a. Bereich hat der
StEA am 17.03.2021 über die Einleitung des Verfahrens beraten. Zwecks Durchführung
eines Ortstermins wurde der Beschluss vertagt. Die Ortsbesichtigung fand am
19.05.2021 statt. Am 09.06.2021 erfolgte dann im StEA der Beschluss über die
Einleitung eines Verfahrens. In den nachfolgenden Gesprächen der Verwaltung zur
inhaltlichen Abstimmung des städtebaulichen Entwurfs sind durch einen Wechsel
des Eigentümers und des Planungsbüros zeitliche Verzögerungen eingetreten. Auf
der Grundlage neu erstellter Unterlagen hat der StEA am 09.03.2022 über den
städtebaulichen Entwurf entschieden und den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde am 21.03.2022 im Amtsblatt bekannt
gemacht. Am 25.08.2022 fand eine Bürgeranhörung im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung statt. Die erste Beteiligung der TöB erfolgte vom 15.09.2022 bis
zum 17.10.2022. Danach wurden die eingegangenen Anregungen durch das vom
Investoren beauftragte Ingenieurbüro ausgewertet und der Offenlagebeschluss
vorbereitet. Nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 10.05.2023,
wurde im Rat am 21.06.2023 die Offenlage beschlossen und am 11.08.2023 bekannt
gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
fanden dann in der Zeit vom 01.09.2023. bis zum 02.10.2023 statt. Anschließend
wurde die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss
vorbereitet. Gleichzeitig wurden der Erschließungsvertrag und der
städtebauliche Vertrag über die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau
entwickelt und abgestimmt. Die entsprechenden Sitzungsvorlagen stehen auf der
Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.01.2024.
·
Bebauungsplan Nr. 267 für den Bereich Westring / Schalbruch
Planungsziel:
Ziel des
Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Parkraumangebotes zu schaffen.
Darüber hinaus soll die anvisierte
Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Westring / Schalbruch planungsrechtlich
vorbereitet und gesichert werden.
Der Antrag auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für den Bereich Westring / Schalbruch wurde am 10.08.2022
im StEA beraten, worauf eine Zustimmung erfolgte. Am 23.11.2022 erfolgte dann
im StEA der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans. Die
Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 07.02.2023. Seitdem erarbeitet der
Antragsteller zusammen mit einem Ingenieurbüro den Entwurf für den
Bebauungsplan. Gleichzeitig werden die hierfür erforderlichen Gutachten
entwickelt. Ein vom Investor beauftragtes Verkehrsgutachten zur Neuordnung des
im Geltungsbereich gelegenen Unfallschwerpunktes Westring / Schalbruch,
befindet sich in Abstimmung zwischen Straßen.NRW, als Straßenbaulastträger des
Westrings, und der Stadt Hilden.
Es wurden im
Jahr 2023 darüber hinaus folgende Bauleitplanverfahren eingeleitet:
·
keine
Vorschlag für Prioritätenliste für das Jahr
2024
Seitens der
Verwaltung werden für das Jahr 2024 folgende Bauleitplanverfahren
vorgeschlagen, die vorrangig oder mit Priorität bearbeitet werden sollen: [1]
1. 54. Änderung des
Flächennutzungsplans für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des Flächennutzungsplan-Änderung ist die
Umwandlung von „Fläche für Gemeinbedarf“ in Wohnbaufläche.
2. Bebauungsplan Nr. 59A für
den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
Planungsziel:
Ziel des Bebauungsplans Nr. 59A ist es, die
planungsrechtliche Voraussetzungen für Wohnnutzung zu schaffen, die das
Ergebnis des Investorenauswahlverfahrens für das Gelände der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule umsetzen.
3. Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich
Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazu-
gehörigen
Änderung des Flächennutzungsplans
Planungsziel:
Umwandlung
von Gewerbe- in Wohnbaufläche
4. Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich
Hofstraße 150 inkl. Hintergelände.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 139A soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im
Plangebiet sollen Wohneinheiten unterschiedlicher Größe (Ein- bis
Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhäuser
realisiert werden.
5.
Bebauungsplan Nr. 165A für
den Bereich Walder Straße/Kirchhofstraße
Planungsziele:
a) qualifiziertes Planungsrecht für eine moderne
Wohnbebauung im Plangebiet,
b) Erschließung der rückwärtigen Grundstücke des
Sankt-Josefs-Krankenhauses (B-Plan Nr. 165B) sowie zukünftige
Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke südlich und westlich des
Plangebietes durch den Bau einer Planstraße
c) städtebaulich sinnvolle Ausnutzung der
tiefgreifenden Grundstücke der Kirchhofstraße durch die Plangebietsvergrößerung
nach Süd-Westen hin
6. Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich
Ohligser Weg/Narzissenweg
Planungsziel:
Erhalt des schützenswerten Grünbestandes
sowie die planerische Sicherung des Gebäudebestandes inkl. der Festlegung
geringfügiger Erweiterungsmöglichkeiten
7. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
Planungsziel:
Erhalt der vorhandenen Grünflächen mit
Herbeiführung eines planerischen Ausgleich zwischen dem vorhandenen
Verdichtungspotenzial und dem Erhalt der Grünfläche
8. Bebauungsplan
Nr. 266 für den Bereich
südlich der Düsseldorfer Straße, zwischen den
Einmündungen der Liebigstraße im Osten und
der Grabenstraße im Westen
Planungsziel:
Ziel der Planung ist es,
im Plangebiet die dortige Gemengelage durch eine Steuerung der wohnbaulichen
und gewerblichen Nutzung zu erhalten und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung sicherzustellen. Eine neue Bebauung soll vor dem Hintergrund der
komplexen Anforderungen aus der Umgebung angemessen und verträglich
dimensioniert sein.
Neben der Bearbeitung
dieser Bauleitplanverfahren sowie den Stellungnahmen zu Bauanträgen und
übergeordneter Bauprojekten, die Hilden betreffen, sind im Sachgebiet
Stadtplanung drei weitere für die Stadtentwicklung bedeutsame Projekte im Jahr
2023 weitergeführt, bzw. in die Wege geleitet worden.
Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes für
Hilden
Im Jahr 2023 wurde die Aufstellung des
Mobilitätskonzeptes fortgesetzt. Bereits am 19.01.2023 fand die zweite Sitzung des
Arbeitskreises Mobilität mit
lokalen Akteuren und Vertretern der Fraktionen statt. Im Februar 2023 wurden
dann die regionalen Akteure im Rahmen des Beirates Mobilität beteiligt. Über die Ergebnisse dieser zweiten
Beteiligungsphase wurde in der Sitzung des StEA am 15.03.2023 berichtet und das
Zielszenario für das Mobilitätskonzept beschlossen. In der Folge
dieses Beschlusses war als nächste Arbeitsphase die Ausarbeitung von
Maßnahmenvorschlägen zu den acht definierten Handlungsfeldern vorgesehen. Da
sich jedoch im Rahmen der Beteiligung ein erweiterter Untersuchungsbedarf
ergeben hatte, wurde die
Prüfung verschiedener Varianten der Verkehrsführung und die Auswirkungen der
Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Die Ergebnisse
wurden in der Sitzung am 15.11.2023 vorgestellt. Ein Workshop zur Ausarbeitung von
Maßnahmenvorschlägen zu den acht definierten Handlungsfeldern ist auf den 27.01.2024 terminiert. Es ist
vorgesehen, die Maßnahmenvorschläge dem StEA im zweiten Quartal 2024 zum
Beschluss vorzulegen.
Fortschreibung
des Lärmaktionsplans
Entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Hilden im Jahr 2023 die Erstellung der
Lärmaktionsplanung der Stufe 4 begonnen. Unter Inanspruchnahme eines externen
Ingenieurbüros wurden Lärmkartierungen durchgeführt. In einer ersten
Beteiligungsphase vom 16.10.2023 bis zum 03.11.2023 hatte die Öffentlichkeit
die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Auf dieser Grundlage wurden
Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung entwickelt. Diese werden am 31.01.2024
dem StEA vorgelegt. Sollte der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden auf Grundlage des Entwurfs
des Lärmaktionsplanes zustimmen, könnten diese zwischen Februar/März 2024 die
erfolgen. Anschließend wird eine Auswertung durchgeführt und ein ggf.
aktualisierter Entwurf des Lärmaktionsplans dem Stadtentwicklungsausschuss
voraussichtlich im Mai zur Beratung und dem Rat voraussichtlich im Juni 2024
zum Beschluss vorgelegt. Ziel ist es, den Lärmaktionsplan fristgemäß zum
24.07.2024 an die Bezirksregierung zu melden.
Kommunale
Wärmeplanung
Im Vorgriff auf
eine gesetzliche Verpflichtung zur Kommunalen Wärmeplanung hat die
Stadtverwaltung im Jahr 2023 erste Schritte zur Beauftragung einer Kommunalen
Wärmeplanung unternommen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Hilden
GmbH wurde eine Marktrecherche zur Ermittlung von Ingenieurbüros durchgeführt,
die eine Kommunale Wärmeplanung entwickeln können. Darüber hinaus wurden
Förderbedingungen sondiert und im Oktober 2023 ein Förderantrag gestellt. Sobald
eine Bewilligung vorliegt, beabsichtigt die Stadt, die Stadtwerke im Rahmen
einer Inhouse-Vergabe mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung zu
beauftragen. Derzeit ist noch keine Beauftragung durch die Stadt erfolgt. Die
Stadtwerke selbst haben bereits ohne Auftrag mit der Entwicklung einer
Kommunalen Wärmeplanung begonnen und bedienen sich dafür eines externen
Ingenieurbüros. Mit der Bewilligung des Förderantrages und der
Auftragserteilung an die Stadtwerke ist im Jahr 2024 zu rechnen. Die Stadtverwaltung
wird die politischen Gremien jeweils über den aktuellen Stand informieren. Die
Kommunale Wärmeplanung ist vom Rat der Stadt Hilden als Rahmenplan für die
Entwicklung der Energieversorgung zu beschließen. Darüber hinaus wird die
Kommunale Wärmeplanung auch Maßnahmenvorschläge enthalten. Eine Vorberatung in
den politischen Gremien ist im dritten Quartal des Jahres 2024 vorgesehen.
gez.
Dr. Claus Pommer
(Bürgermeister)
[1] Eine
Gewichtung innerhalb der nach Nummern der Bauleitplanverfahren geordneten
Auswahl wird nicht festgelegt.
„vorrangig oder mit Priorität“ bedeutet, dass auch andere Projekte bearbeitet
werden, wenn die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen.