Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
empfiehlt gegenüber dem eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2024, den in
seiner Sitzung am 29.11.2023 empfohlenen Änderungen und den durch den Rat der
Stadt Hilden am 22.11.2023 und am 12.12.2023 beschlossenen Änderungen die weiteren
sich aus den Anlagen ergebenden Änderungen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 gegenüber dem am 13.09.2023 eingebrachten
Entwurf des Haushaltsplans 2024 verschiedene Änderungen empfohlen. Aus
Beschlüssen des Rates der Stadt Hilden vom 22.11.2023 und 12.12.2023 haben sich
weitere Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben.
Seit der Sitzung des Rates am 12.12.2023
haben sich durch veränderte externe Rahmenbedingungen weitere Entwicklungen
ergeben, die zu Veränderungen des Jahresergebnisses führen (Liste 1).
Änderungen von Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit, die zu einer Veränderung des Finanzmittelfehlbetrages
und zu einer Veränderung der Aufnahme für Investitions- und für
Liquiditätskredite führen, sind in Liste
2 aufgeführt.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Wiedersprecher |
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