Betreff
Änderungsliste der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 20/181
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt gegenüber dem eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2024, den in seiner Sitzung am 29.11.2023 empfohlenen Änderungen und den durch den Rat der Stadt Hilden am 22.11.2023 und am 12.12.2023 beschlossenen Änderungen die weiteren sich aus den Anlagen ergebenden Änderungen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 gegenüber dem am 13.09.2023 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2024 verschiedene Änderungen empfohlen. Aus Beschlüssen des Rates der Stadt Hilden vom 22.11.2023 und 12.12.2023 haben sich weitere Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben.

 

Seit der Sitzung des Rates am 12.12.2023 haben sich durch veränderte externe Rahmenbedingungen weitere Entwicklungen ergeben, die zu Veränderungen des Jahresergebnisses führen (Liste 1).

 

Änderungen von Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu einer Veränderung des Finanzmittelfehlbetrages und zu einer Veränderung der Aufnahme für Investitions- und für Liquiditätskredite führen, sind in Liste 2 aufgeführt.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen

Wiedersprecher