Betreff
Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 20/180
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der anliegende Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Hilden im Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung 2024) wird als Satzung beschlossen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Hebesätze für die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern wurden bisher über die Haushaltssatzung festgesetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Hebesätze zukünftig über eine eigenständige Hebesatzsatzung von der Haushaltssatzung zu trennen. Dies hat den Vorteil, dass unabhängig von der Genehmigung der Haushaltssatzung Steuern nach den in der Hebesatzsatzung beschlossenen Hebesätzen festgesetzt werden können. Die Rechtssicherheit erhöht sich, da die Hebesätze in einer Hebesatzsatzung anders als in einer Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig sind. Die Verwaltung ist somit in der Steuerfestsetzung schneller, da eine eventuelle Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde nicht abgewartet werden muss. Es ergeben sich dadurch Vorteile für die Planbarkeit des Steuerpflichtigen in der Jahresplanung und der Liquidität der Stadtverwaltung.

 

Die in dem beigefügten Entwurf der Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 enthaltenen Hebesätze entsprechen der Beschlussempfehlung, die der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 29.11.2023 mehrheitlich beschlossen hat.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Entwurf des Haushalts 2024 (Stand nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

1601010050

401100

Grundsteuer A

10.000 €

2024

1601010050

401200

Grundsteuer B

16.750.000 €

2024

1601010040

401300

Gewerbesteuer

58.750.000 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Wiedersprecher