Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf
der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt
Hilden im Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung 2024) wird als Satzung
beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Hebesätze für die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern wurden bisher über die Haushaltssatzung festgesetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Hebesätze zukünftig über eine eigenständige Hebesatzsatzung von der Haushaltssatzung zu trennen. Dies hat den Vorteil, dass unabhängig von der Genehmigung der Haushaltssatzung Steuern nach den in der Hebesatzsatzung beschlossenen Hebesätzen festgesetzt werden können. Die Rechtssicherheit erhöht sich, da die Hebesätze in einer Hebesatzsatzung anders als in einer Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig sind. Die Verwaltung ist somit in der Steuerfestsetzung schneller, da eine eventuelle Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde nicht abgewartet werden muss. Es ergeben sich dadurch Vorteile für die Planbarkeit des Steuerpflichtigen in der Jahresplanung und der Liquidität der Stadtverwaltung.
Die in dem beigefügten Entwurf der Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 enthaltenen Hebesätze entsprechen der Beschlussempfehlung, die der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 29.11.2023 mehrheitlich beschlossen hat.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
160101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Entwurf des Haushalts 2024 (Stand nach Beratung im Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
1601010050 |
401100 |
Grundsteuer A |
10.000 € |
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2024 |
1601010050 |
401200 |
Grundsteuer B |
16.750.000 € |
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2024 |
1601010040 |
401300 |
Gewerbesteuer |
58.750.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Wiedersprecher |
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