Betreff
Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NW
hier: Verkehrsberuhigung auf der südlichen Bismarckstraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/052
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Ausweisung der südlichen Bismarckstraße als 30 km/h-Zone und den Einbau von 2 Schwellen in einer Höhe von 30 mm.“

 

 

 

G. Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Namen und im Auftrag von Anwohnern der südlichen Bismarckstraße hat Herr Dr. Rainer Drews, Bismarckstraße 20, die als Anlage beigefügte „Anregung“ zur Verkehrsberuhigung der südlichen Bismarckstraße verfasst.

Die ersten Diskussionen mit den Anwohnern der südlichen Bismarckstraße über zu hohes Verkehrsaufkommen und davon ausgehenden Belastungen und Gefährdungen gehen in der Tat in die frühen 80-ziger Jahre, in das Planungsstadium der Fußgängerbereiche in der Innenstadt, zurück.

Zuvor verkehrten in der Bismarckstraße ca. 6.000 Kfz (über 100 Busse).

 

Die südliche Bismarckstraße ist eingangs von der Berliner Straße aus beidseitig als Sackgasse mit dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit“ ausgeschildert.

Auf dem konventionell ausgebauten 95 m langen Straßenabschnitt stehen lediglich 8 Parkplätze – reserviert für „Bewohner“ und ein Parkstand reserviert für Behinderte zur Verfügung.

Der sich anschließende Teil ab der Itterbrücke, auch westlich und östlich entlang der Itter, ist als Mischfläche gestaltet und als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.

Um noch deutlicher anzuzeigen, dass in der südlichen Bismarckstraße und angrenzenden Straßenabschnitten keine Parkmöglichkeiten für jedermann zur Verfügung stehen, ist eingangs von der Berliner Straße aus zusätzlich beidseitig die Verkehrszeichenkombination aus Zeichen 290 der StVO – eingeschränktes Haltverbot für eine Zone – und dem Zusatz „Bewohner mit Parkausweis Nr. auf gekennzeichneten Flächen frei“ aufgestellt.

Zuletzt wurde vor etwa 1,5 Jahren auf der Berliner Straße östlich der Kreuzung Bismarckstraße  Verkehrszeichenkombinationen, durch die frühzeitig auf die „Sackgassensituation südliche Bismarckstraße“ hingewiesen wird, aufgestellt.

 

Aufgrund umfangreicher Verkehrserhebungen in der zweiten Märzhälfte mittels eines Radarmesssystems kann das Verkehrsgeschehen in der südlichen Bismarckstraße wie folgt beschrieben werden:

Im Messquerschnitt in Höhe der Häuser Bismarckstraße 20/27 wurden  ca. 1.275 Kfz (LkW-Anteil: 1,6%) gezählt. Diese verteilen sich etwa zu gleichen Teilen auf den einfahrenden sowie den ausfahrenden Verkehr.

Die V85-Geschwindigkeit liegt für beide Fahrtrichtungen gleich bei 33 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit, die hier gemessen wurde, beträgt 55 km/h.

Damit liegen die festgestellten Geschwindigkeiten, obwohl der konventionell ausgebaute Abschnitt nicht auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h  beschränkt ist, zunächst einem günstigen Niveau.

Wenn man jedoch bedenkt, dass die Messstelle für den einfahrenden Verkehr nur etwa 25 m von der Fahrbahnbegrenzungslinie der Berliner Straße entfernt liegt, ist anzunehmen, dass auf den nachfolgenden 40 Metern das Geschwindigkeitsniveau höher liegt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher angeregt, zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung mittels Verkehrszeichen 274-53 StVO von derzeit 50 auf 30 km/h zu beschränken. Damit  diese Geschwindigkeitsreduzierung auch verstärkt eingehalten wird, sollte die von der „Anwohnerschaft der südlichen  Bismarckstraße“ gewünschten Schwellen eingebaut werden.

Mit einer Bauhöhe von 50 mm der Fahrbahnschwellen aus wieder aufbereitetem Kunststoff sind sie ausgelegt für eine Richtgeschwindigkeit von ca. 20 km/h.

Höhere Geschwindigkeiten führen zu Einschränkungen des Fahrkomforts und ggf. zu größerer Lärmbelastung.

In jede Fahrtrichtung sollte etwa 30 m von der Berliner Straße entfernt jeweils eine Fahrbahnschwelle aufgeklebt und gedübelt werden. Für den Radfahrer wird der notwendige Seitenbereich der Fahrbahn freigehalten.

 

 

 

Der Schwellentyp, jedoch in der Ausführung mit einer Bauhöhe von nur 30 mm, ist seit 9 Monaten vor dem Fußgängerüberweg Robert-Gies-Straße/Schulstraße eingebaut.

 

Die Anschaffungskosten der beiden Fahrbahnschwellen betragen ca.  650,- €.  Die erforderlichen Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 6300.5104 – Verkehrssicherung / Verkehrsicherheit – zu Verfügung.

 

Von der Aufstellung eines Blumenkübels zwecks Durchsetzung eines Haltverbots, das aufgrund des oben erwähnten Zonenhaltverbots und der durchgezogenen Mittellinie schon gültig ist, wird seitens der Verwaltung abgeraten. Das Ordnungsamt wird daher weiterhin verstärkt überwachen.

 

 

G. Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

6300.5104                             

Bezeichnung:

Verkehrssicherung/Verkehrssicherheit

Produktnummer:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

650,- €

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2006

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer