hier: Verkehrsberuhigung auf der südlichen Bismarckstraße
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Ausweisung der südlichen Bismarckstraße als 30 km/h-Zone und den Einbau von
2 Schwellen in einer Höhe von 30 mm.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im Namen und im
Auftrag von Anwohnern der südlichen Bismarckstraße hat Herr Dr. Rainer Drews,
Bismarckstraße 20, die als Anlage beigefügte „Anregung“ zur Verkehrsberuhigung
der südlichen Bismarckstraße verfasst.
Die ersten
Diskussionen mit den Anwohnern der südlichen Bismarckstraße über zu hohes Verkehrsaufkommen
und davon ausgehenden Belastungen und Gefährdungen gehen in der Tat in die
frühen 80-ziger Jahre, in das Planungsstadium der Fußgängerbereiche in der
Innenstadt, zurück.
Zuvor verkehrten in
der Bismarckstraße ca. 6.000 Kfz (über 100 Busse).
Die südliche
Bismarckstraße ist eingangs von der Berliner Straße aus beidseitig als
Sackgasse mit dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit“ ausgeschildert.
Auf dem
konventionell ausgebauten 95 m langen Straßenabschnitt stehen lediglich 8
Parkplätze – reserviert für „Bewohner“ und ein Parkstand reserviert für Behinderte
zur Verfügung.
Der sich
anschließende Teil ab der Itterbrücke, auch westlich und östlich entlang der
Itter, ist als Mischfläche gestaltet und als verkehrsberuhigter Bereich
gekennzeichnet.
Um noch deutlicher
anzuzeigen, dass in der südlichen Bismarckstraße und angrenzenden Straßenabschnitten
keine Parkmöglichkeiten für jedermann zur Verfügung stehen, ist eingangs
von der Berliner Straße aus zusätzlich beidseitig die
Verkehrszeichenkombination aus Zeichen 290 der StVO – eingeschränktes Haltverbot
für eine Zone – und dem Zusatz „Bewohner mit Parkausweis Nr. auf
gekennzeichneten Flächen frei“ aufgestellt.
Zuletzt wurde vor
etwa 1,5 Jahren auf der Berliner Straße östlich der Kreuzung
Bismarckstraße Verkehrszeichenkombinationen,
durch die frühzeitig auf die „Sackgassensituation südliche Bismarckstraße“ hingewiesen
wird, aufgestellt.
Aufgrund
umfangreicher Verkehrserhebungen in der zweiten Märzhälfte mittels eines
Radarmesssystems kann das Verkehrsgeschehen in der südlichen Bismarckstraße wie
folgt beschrieben werden:
Im Messquerschnitt
in Höhe der Häuser Bismarckstraße 20/27 wurden
ca. 1.275 Kfz (LkW-Anteil: 1,6%) gezählt. Diese verteilen sich etwa zu
gleichen Teilen auf den einfahrenden sowie den ausfahrenden Verkehr.
Die V85-Geschwindigkeit
liegt für beide Fahrtrichtungen gleich bei 33 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit,
die hier gemessen wurde, beträgt 55 km/h.
Damit liegen die
festgestellten Geschwindigkeiten, obwohl der konventionell ausgebaute Abschnitt
nicht auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschränkt ist, zunächst einem günstigen
Niveau.
Wenn man jedoch
bedenkt, dass die Messstelle für den einfahrenden Verkehr nur etwa 25 m von der
Fahrbahnbegrenzungslinie der Berliner Straße entfernt liegt, ist anzunehmen,
dass auf den nachfolgenden 40 Metern das Geschwindigkeitsniveau höher liegt.
Seitens der
Verwaltung wird daher angeregt, zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit
durch Beschilderung mittels Verkehrszeichen 274-53 StVO von derzeit 50 auf 30
km/h zu beschränken. Damit diese
Geschwindigkeitsreduzierung auch verstärkt eingehalten wird, sollte die von der
„Anwohnerschaft der südlichen
Bismarckstraße“ gewünschten Schwellen eingebaut werden.
Mit einer Bauhöhe
von 50 mm der Fahrbahnschwellen aus wieder aufbereitetem Kunststoff sind sie
ausgelegt für eine Richtgeschwindigkeit von ca. 20 km/h.
Höhere
Geschwindigkeiten führen zu Einschränkungen des Fahrkomforts und ggf. zu
größerer Lärmbelastung.
In jede
Fahrtrichtung sollte etwa 30 m von der Berliner Straße entfernt jeweils eine
Fahrbahnschwelle aufgeklebt und gedübelt werden. Für den Radfahrer wird der
notwendige Seitenbereich der Fahrbahn freigehalten.
Der Schwellentyp,
jedoch in der Ausführung mit einer Bauhöhe von nur 30 mm, ist seit 9 Monaten
vor dem Fußgängerüberweg Robert-Gies-Straße/Schulstraße eingebaut.
Die
Anschaffungskosten der beiden Fahrbahnschwellen betragen ca. 650,- €.
Die erforderlichen Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 6300.5104 –
Verkehrssicherung / Verkehrsicherheit – zu Verfügung.
Von der Aufstellung
eines Blumenkübels zwecks Durchsetzung eines Haltverbots, das aufgrund des oben
erwähnten Zonenhaltverbots und der durchgezogenen Mittellinie schon gültig ist,
wird seitens der Verwaltung abgeraten. Das Ordnungsamt wird daher weiterhin
verstärkt überwachen.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 6300.5104 |
Bezeichnung: Verkehrssicherung/Verkehrssicherheit
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Produktnummer: |
Bezeichnung: |
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Kosten 650,- € Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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