Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW
Vorlage
WP 04-09 SV 66/056
Aktenzeichen
IV/66-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

G. Scheib

 

„Der H+F beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im direkten Einfahrtsbereich zum verkehrsberuhigten Teil der Schwanenstraße eine Schwelle aus Recyclinggummi aufzudübeln.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit seiner schriftlichen Eingabe, die als Anlage beigefügt ist, beschreibt Herr H. Benner die eingeschränkte Wohnqualität in der Schwanenstraße in den Abend und Nachtstunden.

 

Die Wohnung des Herrn Benner befindet sich in dem Eckhaus, in dem im Erdgeschoss die Reinigung betrieben wird.

 

 

 

 

Verkehrerhebungen im Zeitraum vom 16. bis 22. Juni 2006 zeigen folgende Verkehrssituation auf.

 

Über die 24 Stunden eines Werktages fahren etwa 500 Kfz aus nördlicher Richtung kommend in den Verkehrsberuhigten Bereich ein. Das Geschwindigkeitsniveau V85 liegt an der Messstelle, die sich nach etwa 15 m im verkehrsberuhigten Bereich befindet, bei 28 km/h; maximal wurde eine Geschwindigkeit von 55 km/h  erreicht.

Ausfahrend wurde annähernd die gleiche Anzahl an Kfz wie einfahrend registriert. Die V85-Geschwindigkeit liegt bei 24 km/h; Vmax bei 40 km/h.

 

An dem Samstag fuhren 532 Kfz in den verkehrsberuhigten Bereich Schwanenstraße ein [V85 = 28 km/h , Vmax = 45 km/h].

An dem Sonntag fuhren 358 Kfz ein. [V85 = 28 km/h , Vmax = 45 km/h].

 

In den 8 Stunden Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr  fuhren an einem Werktag 28, in der Nächten zum Samstag 66 und zum Sonntag 68 Kfz in den verkehrsberuhigten Bereich Schwanenstraße ein.

 

Die Ergebnisse machen deutlich, dass in der Tat beinahe ungebremst aus dem Straßenabschnitt der Schwanenstraße, in dem 50 km/h zulässig wäre, in den verkehrsberuhigten Bereich eingefahren wird.

Dabei führt der Belagswechsel von glatter Asphaltfläche über rauhe Plattenfläche im Eingangsbereich (Engstelle) auf das Natursteinpflaster mit teilweise offenen Fugen zu den besonders deutlich wahrnehmbaren Steigerungen des Lärmpegels.

 

Ein erster Schritt zur Minderung des Reifen-Fahrbahn-Geräuschs besteht darin, die offenen (defekten) Fugen mit Fugenmörtel neu zu verschließen. Diese Arbeiten sollen im Laufe der nächsten Monate im Rahmen der Unterhaltung durchgeführt werden.

 

Mit dem Einbau von Schwellen (wie vom Anwohner gewünscht) im Engstellenbereich wird aufgrund des dann zu erwartenden reduzierten Geschwindigkeitsniveau auch der Lärmpegel abnehmen. Inwieweit sich allerdings das Fehlverhalten vieler Kraftfahrer beim Bremsen bzw. Beschleunigen vor bzw. hinter der Schwelle negativ beim Lärmpegel auswirkt, kann nicht eindeutig beantwortet werden.

Vom Grundsatz hat der Einbau einer Schwelle auf jeden Fall die Auswirkungen, dass das hohe Geschwindigkeitsniveau V85 von 28 km/h zumindest punktuell auf eine dem verkehrsberuhigten Bereich angepasstere Geschwindigkeit abnehmen und die Verkehrsicherheit dort deutlich steigern wird.

 

Das Aufdübeln von Schwellen aus  Recyclinggummi (in gelb/schwarz) wäre hier ggf.  das geeignete Mittel, um die fahrdynamisch wirksame Maßnahme ohne längere Sperrung über 1 bis 2 Tage umsetzen zu können. Allerdings ist diese kostengünstige Ausführung optisch nicht ganz passend zur anschließenden

Bebauung und Gestaltung der Schwanenstraße.

Eine baulich und optisch ansprechendere Lösung einer Schwelle oder Aufpflasterung beinhaltet erheblich höhere Kosten und eine Vollsperrung von bis zu 2 Tagen.

 

 

Die Verwaltung beabsichtigt auf jeden Fall, die Taxi-Zentrale Hilden anzuschreiben und zu bitten, ihre Fahrer auch in der Schwanenstraße zu einem verkehrsgerechten Verhalten, welches auch die Berücksichtigung der Nachtruhe einschließt, anzuhalten.

 

 

 

 

 

G. Scheib