Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 12.12.2023 - Keine Erhöhung der Grundsteuer auf 630 Prozentpunkte
Vorlage
WP 20-25 SV 20/177
Aktenzeichen
IV/20.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Im Zuge der diesjährgen Haushaltsberatungen wurde von der Verwaltung u. a. eine Erhöhung der Grundsteuer B in Höhe von 100 Prozentpunkten, auf dann 580 Prozent, vorgeschlagen. Im weiteren Verlauf erhöhte die Verwaltung die geplante Grundsteuer um nochmal 50 Prozentpunkte auf 630 Prozent. Diese zusätzliche Erhöhung lehnt die CDU Hilden entschieden ab. Fehlender Sparwille im Haushalt kann nicht durch zuätzliche Einnahmen und damit einer erhelblichen Belastung der Hildener Bürgerinnnen und Bürger ausgeglichen werden.


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion beantragt den Grundsteuerhebesatz im Jahr 2024 auf die ursprünglich von der Verwaltung geplanten 580 Prozent festzusetzen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023 wurde mehrheitlich beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 630 Punkte anzuheben.

 

Unter anderem mit diesem Ergebnis der Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023 konnte das Defizit im fortgeschriebenen Entwurf des Haushalts 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung auf folgende negative Jahresergebnisse reduziert werden:

 

2024

-14.074.906 €

2025

-17.651.321 €

2026

-18.339.876 €

2027

-18.518.493 €

 

Bei Zustimmung zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes B auf 580 Prozentpunkte festzulegen, würden sich die Defizite um rund 1,3 Mio. € pro Jahr erhöhen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Höhe des Grundsteuerhebesatzes hat keine direkten Auswirkungen auf das Klima.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 (Stand: FuB 29.11.2023 und Rat 12.12.2023) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024

01

Steuern und ähnl. Abgaben

125.186.000

2025

01

Steuern und ähnl. Abgaben

131.566.000

2026

01

Steuern und ähnl. Abgaben

135.216.000

2027

01

Steuern und ähnl. Abgaben

138.286.000

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024

01

Steuern und ähnl. Abgaben

123.886.000

2025

01

Steuern und ähnl. Abgaben

130.266.000

2026

01

Steuern und ähnl. Abgaben

133.916.000

2027

01

Steuern und ähnl. Abgaben

136.986.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen

Wiedersprecher