Erläuterungen zum
Antrag:
Im Zuge der diesjährgen Haushaltsberatungen wurde von der Verwaltung u. a. eine Erhöhung der Grundsteuer B in Höhe von 100 Prozentpunkten, auf dann 580 Prozent, vorgeschlagen. Im weiteren Verlauf erhöhte die Verwaltung die geplante Grundsteuer um nochmal 50 Prozentpunkte auf 630 Prozent. Diese zusätzliche Erhöhung lehnt die CDU Hilden entschieden ab. Fehlender Sparwille im Haushalt kann nicht durch zuätzliche Einnahmen und damit einer erhelblichen Belastung der Hildener Bürgerinnnen und Bürger ausgeglichen werden.
Antragstext:
Die CDU-Fraktion beantragt den Grundsteuerhebesatz im Jahr 2024 auf die ursprünglich von der Verwaltung geplanten 580 Prozent festzusetzen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023 wurde mehrheitlich beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 630 Punkte anzuheben.
Unter anderem mit diesem Ergebnis der Haushaltsberatungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023 konnte das Defizit im fortgeschriebenen Entwurf des Haushalts 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung auf folgende negative Jahresergebnisse reduziert werden:
2024 |
-14.074.906 € |
2025 |
-17.651.321 € |
2026 |
-18.339.876 € |
2027 |
-18.518.493 € |
Bei Zustimmung zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes B auf 580 Prozentpunkte festzulegen, würden sich die Defizite um rund 1,3 Mio. € pro Jahr erhöhen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Höhe des Grundsteuerhebesatzes hat keine direkten Auswirkungen auf das Klima.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
160101 Zahlungsströme der
allg. Finanzwirtschaft |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 (Stand: FuB 29.11.2023 und Rat
12.12.2023) veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
125.186.000 |
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2025 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
131.566.000 |
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2026 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
135.216.000 |
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2027 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
138.286.000 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
123.886.000 |
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2025 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
130.266.000 |
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2026 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
133.916.000 |
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2027 |
01 |
Steuern und ähnl. Abgaben |
136.986.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Wiedersprecher |
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