Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW
hier: Schulwegsicherung an der Kreuzung Verbindungsstraße/Klusenstraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/057
Aktenzeichen
IV/66-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

G. Scheib

 

Der H+F beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Verbindungsstraße unmittelbar nördlich der Klusenstraße als eine Maßnahme zur Schulwegsicherung einen Fußgängerüberweg einzurichten.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Schulkonferenz der Wilhelm-Busch-Schule hat gemäß beiliegendes Schreiben vom 27.06.2006 beantragt, auf der Verbindungsstraße, unmittelbar nördlich der Klusenstraße, als eine Maßnahme zur Schulwegsicherung schnellstmöglich einen Fußgängerüberweg einzurichten.

Der Antrag wird mit Unterschriften von 129 Elternteilen unterstützt. Auffällig in der Liste ist, dass ein Großteil der Eltern unterschrieben haben, deren Kinder vermutlich kaum über die Klusenstraße mit Querung der Verbindungsstraße zur Schule gehen.

 

 

 

Seit Einrichtung der Tempo 30-Zone im Hildener Südwesten vor über 15 Jahren ist hiermit zum ersten Male konkret dieser Straßenabschnitt Verbindungsstraße als besonderer Gefahrenbereich benannt worden.

 

Unfälle in diesem Bereich sind der Verwaltung von der Polizei nie mitgeteilt worden, so dass ein Handeln aufgrund von Unfallhäufung bislang nicht erforderlich war.

 

Das Unfallaufkommen der letzten 5 Jahre am Knotenpunkt wird zurzeit bei der Kreispolizei zusammengestellt. Darüber hinaus läuft momentan eine Prüfung im Hause, wie viel Kinder, die westlich der Verbindungsstraße wohnen, ihren Schulweg über die Kreuzung Verbindungsstraße/Klusenstraße haben.

Etwaige Unfallzahlen und die Anzahl der Schüler werden in der Ausschusssitzung mitgeteilt.

 

 

Aufgrund der besonderen Dringlichkeit, die von der Schulkonferenz der Wilhelm-Busch-Schule hier gesehen wird, hat die Verwaltung trotz der  verkehrsschwächeren Schulferien an der Stelle, wo der Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) auf der Verbindungsstraße gewünscht wird, mittels eines Radarmessystems den Verkehr erhoben.

 

Im Bereich der Engstelle wurden in Fahrtrichtung Norden an einem Werktag in 24 Stunden  622 Kfz (davon 2 Lkw) gezählt. In der Spitzenstunde ab 17.00 Uhr wurden 79 Kfz registriert. Das Geschwindigkeitsniveau V85 lag bei 29 km/h (Vmax bei 50 km/h).

In südlicher Fahrtrichtung (zur Karnaper Straße hin) wurden an einem Werktag in 24 Stunden  637 Kfz (davon 4 Lkw) gezählt. In der Spitzenstunde ab 7.30 Uhr wurden 75 Kfz registriert. Das Geschwindigkeitsniveau V85 lag bei 34 km/h (Vmax bei 45 km/h).

Das Verkehrsaufkommen außerhalb der Ferienzeiten wird vermutlich um bis zu 50% höher liegen. Die Verwaltung wird bemüht sein, noch vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses die Verkehrserhebung zu wiederholen.

 

Das Geschwindigkeitsniveau V85 von 29 bzw. 34 km/h ist im Vergleich zu vielen Straßen in Tempo 30-Zonen als außerst günstig zu bewerten. Ursächlich dafür ist zum einen die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ , die hier an der Kreuzung gilt, und zum anderen die Engstelle, in der die Fahrbahn von 8,0 m auf  4,0 m verengt ist.

 

In den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ [R-FGÜ 84] sind konkrete Einsatzgrenzen definiert, die Fußgänger- und Kfz-Verkehrsstärken als Richtwerte vorgeben. Diese Werte sollen regelmäßig erreicht werden. Sie liegen bei einer Fahrzeugbelastung von mindestens 300 Kfz pro Stunde, zu keiner Zeit jedoch mehr als 600 Kfz pro Stunde auf dem zu querenden Straßenteil. Die Fußgängerbelastung ist als Mindestbelastung von 100 Fußgängern pro Spitzenstunde angegeben.

 

Da die tatsächlichen Fußgänger- und Kfz-Verkehrstärken erheblich unterhalb der zuvor genannten Einsatzgrenzen liegen und das Geschwindigkeitsniveau zudem positiv zu bewerten ist, wird seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zur Schulwegsicherung gesehen.

 

 

G. Scheib