hier: Schulwegsicherung an der Kreuzung Verbindungsstraße/Klusenstraße
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.“
G. Scheib
Der H+F beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Verbindungsstraße unmittelbar nördlich der Klusenstraße als
eine Maßnahme zur Schulwegsicherung einen Fußgängerüberweg einzurichten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Schulkonferenz
der Wilhelm-Busch-Schule hat gemäß beiliegendes Schreiben vom 27.06.2006 beantragt,
auf der Verbindungsstraße, unmittelbar nördlich der Klusenstraße, als eine
Maßnahme zur Schulwegsicherung schnellstmöglich einen Fußgängerüberweg
einzurichten.
Der Antrag wird mit
Unterschriften von 129 Elternteilen unterstützt. Auffällig in der Liste ist,
dass ein Großteil der Eltern unterschrieben haben, deren Kinder vermutlich kaum
über die Klusenstraße mit Querung der Verbindungsstraße zur Schule gehen.
Seit Einrichtung der
Tempo 30-Zone im Hildener Südwesten vor über 15 Jahren ist hiermit zum ersten
Male konkret dieser Straßenabschnitt Verbindungsstraße als besonderer
Gefahrenbereich benannt worden.
Unfälle in diesem
Bereich sind der Verwaltung von der Polizei nie mitgeteilt worden, so dass ein
Handeln aufgrund von Unfallhäufung bislang nicht erforderlich war.
Das Unfallaufkommen
der letzten 5 Jahre am Knotenpunkt wird zurzeit bei der Kreispolizei zusammengestellt.
Darüber hinaus läuft momentan eine Prüfung im Hause, wie viel Kinder, die westlich
der Verbindungsstraße wohnen, ihren Schulweg über die Kreuzung Verbindungsstraße/Klusenstraße
haben.
Etwaige Unfallzahlen
und die Anzahl der Schüler werden in der Ausschusssitzung mitgeteilt.
Aufgrund der
besonderen Dringlichkeit, die von der Schulkonferenz der Wilhelm-Busch-Schule
hier gesehen wird, hat die Verwaltung trotz der
verkehrsschwächeren Schulferien an der Stelle, wo der Fußgängerüberweg
(„Zebrastreifen“) auf der Verbindungsstraße gewünscht wird, mittels eines
Radarmessystems den Verkehr erhoben.
Im Bereich der
Engstelle wurden in Fahrtrichtung Norden an einem Werktag in 24 Stunden 622 Kfz (davon 2 Lkw) gezählt. In der
Spitzenstunde ab 17.00 Uhr wurden 79 Kfz registriert. Das Geschwindigkeitsniveau
V85 lag bei 29 km/h (Vmax bei 50 km/h).
In südlicher
Fahrtrichtung (zur Karnaper Straße hin) wurden an einem Werktag in 24
Stunden 637 Kfz (davon 4 Lkw) gezählt. In
der Spitzenstunde ab 7.30 Uhr wurden 75 Kfz registriert. Das Geschwindigkeitsniveau
V85 lag bei 34 km/h (Vmax bei 45 km/h).
Das
Verkehrsaufkommen außerhalb der Ferienzeiten wird vermutlich um bis zu 50%
höher liegen. Die Verwaltung wird bemüht sein, noch vor der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses die Verkehrserhebung zu wiederholen.
Das
Geschwindigkeitsniveau V85 von 29 bzw. 34 km/h ist im Vergleich zu
vielen Straßen in Tempo 30-Zonen als außerst günstig zu bewerten. Ursächlich
dafür ist zum einen die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ , die hier an der
Kreuzung gilt, und zum anderen die Engstelle, in der die Fahrbahn von 8,0 m
auf 4,0 m verengt ist.
In den „Richtlinien
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ [R-FGÜ 84] sind konkrete
Einsatzgrenzen definiert, die Fußgänger- und Kfz-Verkehrsstärken als Richtwerte
vorgeben. Diese Werte sollen regelmäßig erreicht werden. Sie liegen bei einer
Fahrzeugbelastung von mindestens 300 Kfz pro Stunde, zu keiner Zeit jedoch mehr
als 600 Kfz pro Stunde auf dem zu querenden Straßenteil. Die Fußgängerbelastung
ist als Mindestbelastung von 100 Fußgängern pro Spitzenstunde angegeben.
Da die tatsächlichen
Fußgänger- und Kfz-Verkehrstärken erheblich unterhalb der zuvor genannten
Einsatzgrenzen liegen und das Geschwindigkeitsniveau zudem positiv zu bewerten
ist, wird seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs zur Schulwegsicherung gesehen.
G. Scheib