Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 06.12.2023;
Bebauungsplan Nr. 64 B für den Bereich Schalbruch 32-36, Änderung des städtebaulichen Entwurfs
Vorlage
WP 20-25 SV 61/153
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_BPlan 064B-00
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aus Sicht der Hildener FDP ist dieser Vorschlag erstens wirtschaftlicher und zweitens ist der Flächenverbrauch deutlich geringer, als bei der von der CDU beantragten eingeschossigen Bungalow-Bebauung.

Das Gebot der Stunde ist eine behutsame Nachverdichtung im Hinterland mit der reduzierten Bebauung wie von uns vorgeschlagen.

Unsere Variante - Bebauung mit einem Gebäude mit zwei Doppelhaushälften - lässt zudem ein wesentlich familienfreundlicheres Raumkonzept zu.

 


Antragstext:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss und seine Mitglieder werden gebeten, wie folgt zu beschließen:

Das im vorderen Bereich des Grundstücks geplante Mehrfamilienhaus ist von zwei Geschossen auf drei Geschosse zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss zu erweitern.

Dabei ist zu beachten, dass die Gesamthöhe des geplanten Gebäudes die Höhe der gegenüberliegenden Gebäude nicht überschreitet.

Bei den geplanten zwei Doppelhäusern, zweigeschossig zuzüglich Staffelgeschoss, im Hinterland des Grundstücks wird auf das nördlichste Gebäude mit zwei Doppelhaushälften verzichtet.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Hauptanliegen des Änderungsantrages der FDP ist, das Hinterland der Grundstücke vor - aus ihrer Sicht zu hoher - baulicher Nutzungsintensivierung und damit einhergehender Versiegelung zu schützen. Freifläche soll erhalten werden. Mittel zum Ziel ist hierbei eine Erhöhung der Bebauung entlang der Straße Schalbruch um I Vollgeschoss und die Reduzierung der „Hinterlandbebauung“ um ein Doppelhaus.

Hierzu wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

1.)   Der vorliegende Bebauungsplan-Entwurf basiert auf einem städtebaulichen Entwurf (siehe Anlage 1), welcher durch den Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 27. Oktober 2021 mehrheitlich (16 ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) beschlossen wurde. Auch die FDP hatte dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

2.)   Der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellte Landschaftspflegerische Fachbeitrag weist nach, dass sich hinsichtlich der Flächenbilanz aus der Neubebauung im Vergleich zur Bestandsnutzung kein Defizit ergibt. Grund ist, dass die Grundstücke bereits heute zu einem großen Teil, sogar bis direkt an die Böschung des Baches, versiegelt sind. Die Planung sieht zum Teil Bebauung auf bisher unbebauten Flächen vor, andererseits wird aber auch Bebauung auf anderen Flächen zurückgenommen und versiegelte Flächen entsiegelt, wodurch sich hinsichtlich der Flächenbilanz sogar ein kleines Plus ergibt.

3.)   Mit der Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplanes verbunden sollte auch die Erstellung von öffentlich geförderten Wohnungen sein. Wie in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2023 erläutert wurde, wäre die Basis für die Berechnung des „30%-Anteils“ die durch den Bebauungsplan neu ermöglichte Bebauung, also die „Hinterland-Bebauung“. Wird diese kleiner, reduziert sich auch die Fläche für öffentlich geförderten Wohnraum.

4.)   Die bei der Ortsbesichtigung am 15.11.2023 durch Nachbarn vorgetragenen Bedenken hinsichtlich einer „Beeinträchtigung“ ihrer Sichtbeziehungen sind aus Sicht der Stadtverwaltung planerisch unbegründet. Alle Vorgaben zu den Themen Nachbarschutz und Abstandsregeln werden durch den bisher mehrheitlich beschlossenen und öffentlich ausgelegten Entwurf eingehalten.

Es wird daher empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen und den öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf als Satzung zu beschließen.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Abstimmung über den vorliegenden Antrag hat selbst keine Klimarelevanz.