Betreff
Bebauungsplan Nr. 64B für den Bereich Schalbruch 32-36:
Schreiben des Grundstückseigentümers
Vorlage
WP 20-25 SV 61/151
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_BPlan 064B-00
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Schreiben des Grundstückseigentümers zur Diskussion über die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 64B zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2023 standen mit Bezug zu dem laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64B für den Bereich Schalbruch 32-36 gleich mehrere Punkte auf der Tagesordnung:

-          eine Ortsbesichtigung des Plangebietes

-          die Beratung eines Antrages der Fraktion Bürgeraktion vom 01.08.2023 zur Änderung des städtebaulichen Entwurfes (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/130)

-          die Abhandlung der eingegangenen Anregungen aus der Offenlage sowie der Satzungsbeschluss (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/123)

-          die Zustimmung zu einem städtebaulichen Vertrag über den Bau öffentlich geförderter Wohnungen (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 60/045 - nicht öffentlich).

In der Sitzung am 15.11.2023 stellte die CDU-Fraktion einen weiteren Antrag, den städtebaulichen Entwurf abzuändern. Die CDU schlug vor, die Höhe der Gebäude, die im rückwärtigen Bereich zu errichten wären, auf ein Geschoss zu begrenzen.
Daraufhin wurden nach Durchführung der Ortsbesichtigung die anderen Tagesordnungspunkte vertagt.

Im Nachgang zur Sitzung stellte schließlich auch die FDP-Fraktion am 06.12.2023 einen eigenen Antrag zur Änderung des städtebaulichen Entwurfes. Dieser sieht vor, statt zwei Doppelhäuser nunmehr nur ein Doppelhaus mit Hilfe des Bebauungsplans zu ermöglichen.

Auf die jeweiligen Sitzungsvorlagen wird verwiesen.

Als Reaktion auf die während der Ortsbesichtigung erhaltenen Informationen, die Vertagung der Verfahrensbeschlüsse und die mittlerweile vorliegenden drei Anträge zur Änderung des städtebaulichen Entwurfes meldet sich nun der Grundstückseigentümer zu Wort.

Der Inhalt seines Schreibens vom 07.12.2023 wird in Form dieser Mitteilungsvorlage dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

Im Kern beinhaltet das Schreiben die Bitte, den Bebauungsplan in der in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/123 dargestellten Form zu beschließen (siehe Anlage 2). Darüber hinaus hat der Grundstückseigentümer gegenüber der Verwaltung vorgetragen, dass er im Falle einer Ablehnung beabsichtigt, das Planaufstellungsverfahren nicht fortzuführen.

In diesem Falle würde seitens der Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sitzungsvorlage vorgelegt, in der vorgeschlagen würde, das Aufstellungsverfahren einzustellen.

Für den Eigentümer verbliebe eine Baumöglichkeit auf Basis von § 34 BauGB entlang der Straße Schalbruch und da dann kein „neues“ Baurecht geschaffen wird, entfällt die Notwendigkeit einen städtebaulichen Vertrag über die Errichtung von öffentlich geförderte Wohnungen abzuschließen.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister