Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss das „Ausbauprogramm barrierefreie Bushaltestellen 2010 – 2012“ mit Gesamtkosten von 731.000 €.
Diese werden bereitgestellt:
2010 - 308.000 €
2011 - 256.000 €
2012 - 167.000 €
Der Beschluss ist an die Bedingung gekoppelt, dass die vom VRR mit der Einplanungsmitteilung avisierten Zuschüsse auch gewährt werden.
Die Mittel werden im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2010 freigegeben wenn der Förderbescheid vorliegt, um die Realisierung der für 2010 geplanten Maßnahmen sicherzustellen.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
In allen Medien sowie in der politischen Diskussion sind die Themen
„demographischer Wandel“, „Klimaschutz“ und „Behindertengerecht“ zu finden.
Auch für die Verwaltung sind dies zentrale Punkte, dies es systematisch zu
bearbeiten gilt. Nur wenn hier
vorausschauend und zeitgerecht Planungen erstellt, Ziele formuliert und
umsetzbare Programme festgelegt werden, kann die Zukunftsfähigkeit der Stadt
gesichert werden.
Das nachfolgend beschriebene Programm ist ein Baustein im Bestreben die
Zukunft dieser Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sichern.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit für Mobilitätsbehinderte besteht
einiger Nachholbedarf im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Der Behindertenbeirat der Stadt Hilden hat im Sommer 2007 eine der Hildener
Buslinien mit diesem Ergebnis untersucht. Die Busse sind mittlerweile
barrierefrei, nicht aber die Haltestellen. Der Begriff „Mobilitätsbehinderte“
umfasst mehr als die Behinderten im engeren Sinn. Es gehören auch hinzu kleine
Kinder und Fahrgäste mit Gepäck, mit Kinderwagen, ggfls. ältere Personen etc.
Im Hinblick auf die absehbare Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung
– zunehmender Anteil der Senioren – bekommt die Barrierefreiheit einen zunehmenden
Stellenwert. Der ÖPNV sollte so gestaltet sein, dass die Senioren möglichst
lange selbstständig mobil bleiben können, ohne auf ein Auto angewiesen zu sein.
In die Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat der Stadt Hilden und der
Stadt vom 28. Januar 2008 wurde daher die Gestaltung der Bushaltestellen als
Schwerpunkt aufgenommen. Vereinbart wurde, dass die Stadt Hilden alle
Bushaltestellen im Hinblick auf Barrierefreiheit bis zum 30.6.2009 untersucht
und ein Konzept zur Schaffung von Mindeststandards erstellt und dem Rat der Stadt
Hilden zur Entscheidung vorlegt.
Das nachfolgend beschriebene Bushaltestellen-Ausbauprogramm Hilden ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zum attraktiven ÖPNV, der in einem so verdichteten und verkehrsstarken Raum, in dem sich Hilden befindet, unerlässlich ist. So ist die ÖPNV-Bedienung der Stadt Hilden vergleichsweise gut, weil nicht nur die S-Bahn, sondern auch 6 Regionalbuslinien und 1 Ortsbus-Linie überwiegend im „S-Bahn-Takt“ oder noch häufiger fahren. Entsprechend gut ist auch ihre Inanspruchnahme: Mehrere der Hildener Linien gehören zu den aufkommensstärksten des Kreises. Insofern hat der ÖPNV schon einen hohen Stellenwert im städtischen Verkehrsgeschehen erreicht. Da wir allerdings beobachten müssen, dass viele Straßen in und um Hilden aufgrund des hohen Kraftfahrzeugaufkommens – nicht nur im Berufsverkehr – oft überlastet sind, sollte der Verkehrsanteil des ÖPNV weiter erhöht werden. Das Ziel, den ÖPNV zu stärken, wie es im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Hilden – und ebenso auf der Ebene der Kreis- und Landes-Verkehrsplanung – verankert ist, wurde schon durch viele Maßnahmen in Hilden unterstützt. Genannt seien hier die Liniennetzreform, bei der auch die Ortsbus-Linie eingerichtet wurde, Bau von Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen, der Ausbau des Knotenpunktes „Gabelung“ mit dem Rheinbahn-Kundencenter, die Aufwertung des S-Bahnhofes, die ÖPNV-Beeinflussung von Lichtsignalanlagen und auch der Ausbau von Bushaltestellen: Mittlerweile sind 60 Bushaltestellen mit beleuchteten transparenten Wartehallen ausgestattet. Das ist allerdings bisher nur in etwa jede dritte Haltestelle.
Mit dem Programm werden wesentliche Bausteine zur Erreichung der Ziele
- Bewältigung des demographischen Wandels
- Verbesserung des Klimaschutzes
- Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
geliefert.
Fördermittel
Um bei der längerfristigen Aufgabe, Schritt für Schritt die noch nicht
ausreichend ausgestatteten Haltestellen zu verbessern, in einem überschaubaren Zeitraum ein gutes
Stück weiter zu kommen, kann die Stadt Hilden Fördermittel des Landes in
Anspruch nehmen, die speziell für die ÖPNV-Förderung bereitgestellt werden. Die
Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW ist wie folgt strukturiert:
- Fördersatz Haltestellen-Ausstattung
(Wartehalle) 85%, jedoch maximal 85% von 10.000 € = 8.500 € pro Haltestelle
- Fördersatz Haltestellen-Tiefbau
(Umgestaltung Verkehrsfläche) 85%, jedoch maximal 85% von 10.000 € = 8.500
€ pro Haltestelle
- Durch die Begrenzung auf die maximale
Förderung von 17.000 € pro Haltestelle (85 % von 20.000 €) ergibt sich,
dass Baukosten oberhalb von 20.000 € pro Haltestelle ausschließlich aus
Eigenmitteln der Stadt aufgebracht werden müssen.
- Nur für „Zentrale Omnibusbahnhöfe“ gilt
eine wesentlich höhere Obergrenze der Förderung.
- Das Bewilligungsverfahren wird vom
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zweistufig durchgeführt: zunächst wird ein
Einplanungsantrag gestellt. Nach dessen Bewilligung folgt der Förderantrag,
der zum Ende des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres
eingereicht werden muss. Zu dem Förderantrag gehören u.a. die abgeschlossene
Ausführungsplanung und der Beschluss über das Finanzierungskonzept.
Der Einplanungsantrag für die Jahre 2010 bis 2012 wurde bereits gestellt
und im Juli 2009 bewilligt. Damit stehen Fördermittel in Höhe von voraussichtlich
442.550 € (bei Gesamtkosten von 731.000€) für diesen Zeitraum bereit, und
können durch einen Förderantrag abgerufen werden, mit Abgabefrist zum Jahresende
2009.
Ausstattungs-Standard
Die Standard-Ausstattung für eine vollwertige Haltestelle soll folgende
Merkmale erfüllen:
- Möblierung: Transparente Wartehalle mit
Faltgiebeldach, beleuchteter Vitrine (für Fahrplan, Tarifinformation,
Netzplan), Drahtgittersitzen, wobei der Umfang der Ausstattung auch abhängig
ist von der Anzahl der einsteigenden Fahrgäste. Ist diese sehr gering,
beschränkt sich die Ausstattung auf einen Haltestellenmast mit einfachem
Fahrplanaushang und Papierkorb.
- Erhöhter Busbordstein, der so gut
anfahrbar ist, dass der Bus mit der ersten und zweiten Tür nah an den
Bordstein heranfahren kann. Die Regelhöhe soll 18 cm sein, damit Rollstuhlfahrer
selbstständig einfahren können. Bei ungünstigen Verhältnissen kann sie reduziert
werden. Ein Umbau bestehender Haltestellen erfolgt nicht, wenn die Borde bereits
mindestens 15 cm hoch sind. Diese Bordsteinhöhe ist für die meisten
Rollstuhlfahrer noch mit Einschränkungen überwindbar.
- Leitstreifensystem für Sehbehinderte
und Plattierung des Ein- und Ausstiegsbereichs im schwarz-weißen
Schachbrettmuster
- Hinzu kommen weitere Anforderungen an
das Umfeld, wie die unkomplizierte und barrierefreie Zugänglichkeit der
Haltestelle.
Die Gestaltung soll dem „Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum“ des
Landesbetriebs Straßen.NRW vom Mai 2009 entsprechen. Dieser ist als Anwendungsgrundlage
für Hilden auch bereits mit dem Behindertenbeirat vereinbart.
Bestandsanalyse
Zu Anfang wurde eine Bestandsaufnahme der gegenwärtig 165
Bushaltestellen in Hilden durchgeführt, um für das
Bushaltestellen-Ausbauprogramm die Prioritäten setzen zu können unter Berücksichtigung
ihrer Bedeutung für Mobilitätsbehinderte und die Gesamtheit der Fahrgäste,
Erheblichkeit der bestehenden Mängel und Umsetzbarkeit der Verbesserungen.
Die Ergebnisse sind in 2 Stadtplan-Karten festgehalten, die verkleinert
auf DIN A 3 beigefügt sind. Mit Punkten in den „Ampel-Farben“ grün (gut), gelb
(mit Mängeln), rot (ungenügend) wird dort dargestellt, inwiefern die
Haltestellen entsprechend ausgestattet sind:
- Anlage 1:
Wartehallen
- Anlage 2: Barrierefreiheit. Die Punkt-Symbole
sind unterteilt in die Barrierefreiheit für Gehbehinderte (äußerer Ring)
und die Barrierefreiheit für Sehbehinderte (innerer Punkt).
(Hinweis: Berücksichtigt sind bereits die durch den Austausch von alten
Plakatwand-Wartehallen im November/Dezember 2009 entstehenden Verbesserungen
und die Umgestaltung Bahnhofsvorplatz 1.Bauabschnitt und die Erneuerung der
Busbucht vor dem Fabry-Museum.)
Von ihrer Funktion her werden die bestehenden 165 Haltestellen wie folgt
beurteilt:
- 28 Haltestellen haben besondere
Bedeutung (Zentrum, Schulen, Bahnhöfe) und brauchen eine daran angepasste
Ausstattung.
- Für 107 „normale“ Haltestellen gelten
die Anforderungen an eine Standard-Haltestelle.
- 24 Haltestellen werden (fast) nur von
Aussteigenden genutzt. Hier ist keine Wartehalle erforderlich.
- 6 Haltestellen werden nur minimal
genutzt. Ihre Ausstattung hat keine Priorität.
Für die 165 Bushaltestellen sind 75 Haltestellen-Namen vergeben worden.
Einzelbetrachtung:
- 105 Haltestellen sind mit einer
Wartehalle oder einem gleichwertigen Unterstand ausgestattet. 60 Haltestellen
haben keinen Witterungsschutz.
- Überdachte Sitze haben 96 Haltestellen.
Bei 28 Haltestellen sind die Bänke nicht witterungsgeschützt. Bei 41
Haltestellen gibt es keine Bänke.
- Beleuchtet sind nur 64 Wartehallen. Bei
56 Haltestellen gibt es eine beleuchtete Fahrplaninformationsvitrine. Bei
den übrigen 109 Haltestellen ist der Fahrplanaushang am Haltestellenmast
befestigt und bei Dunkelheit in vielen Fällen schlecht lesbar.
- Die Haltestellen müssen gut anfahrbar
sein, damit der Bus so dicht am Bordstein halten kann, dass
Rollstuhlfahrer den Spalt zwischen Bordstein und Bus überwinden können.
Auch andere Mobilitätsbehinderte haben mit einem zu großen Spalt Probleme.
Gut anfahrbar sind 108 Haltestellen. Bei 52 Haltestellen kann nur der
vordere Teil des Busses nah an den Bordstein gefahren werden, zumeist
handelt es sich um Buchten mit zu kurzer Einfahrt. 5 Haltestellen sind
nicht anfahrbar, so dass der Bus auf der Fahrbahn stehenbleibt und die
Fahrgäste in die Bucht laufen müssen.
- 56 Haltestellen liegen am Fahrbahnrand,
hierzu gehören wenige „Buskaps“, bei denen die Wartefläche einen
Parkstreifen unterbricht. Bei 109 Haltestellen hält der Bus in einer Bucht
oder in einem Parkstreifen, wobei viele dieser Haltestellen nur für
Standardbusse ausgelegt sind, obgleich Gelenkbusse eingesetzt werden.
- Bordsteine mit mindestens 15 cm Höhe
haben nur 43 Haltestellen. Bei 96 Haltestellen beträgt die Bordhöhe 10 bis
14 cm. Bei 14 Haltestellen ist der Bord durchgehend niedriger als 10 cm.
Innerhalb von 12 Haltestellen befinden sich Gehwegabsenkungen.
- Bei 128 Haltestellen gibt es keine
taktilen Leitstreifen für Sehbehinderte. Leitstreifen haben nur 37
Haltestellen, davon 19 vollständig mit Längs- und Querband. Ein
Schachbrettmuster gibt es an insgesamt 50 Haltestellen.
Aus der Bestandsanalyse folgt also, dass die meisten Bushaltestellen
nicht alle Anforderungen erfüllen.
Prioritätensetzung
Aus dieser Bestandsaufnahme wurde eine Prioritätenliste für einen
3-Jahres-Zeitraum entwickelt. 3 Jahre
deshalb, weil dies der maximale Zeitraum ist, über den mit einem einzigen
Antrag eine Förderung erfolgen kann. Dies schließt nicht aus, dass nach
Abschluss des 3-Jahres-Zeitraums für neue Maßnahmen dann wiederum eine
(Anschluss-)Förderung erfolgen kann.
Bezogen auf den Projektumfang dieser 3 Jahre wurde ein Finanzvolumen ermittelt,
welches:
- in den
einzelnen Jahren personell abwickelbar ist.
- in den
städtischen Finanzrahmen passen dürfte (knapp 100.000 €/Jahr).
- eine
Förderfähigkeit im Budgetrahmen des Zuschussgebers erwarten ließ.
Einzelheiten zu dem Programm sind aus folgenden Anlagen ersichtlich:
- Anlage 3:
Übersichtsplan: Markierung der Einzelprojekte im Stadtplan
- Anlage 4: Übersicht
Finanzierung (Tabelle, untergliedert in Gesamtkosten, Förderung, Eigenanteil
investiv und Eigenanteil Aufwand jeweils für die Jahre 2010, 2011 und
2012)
- Anlage 5: Tabelle
zur Beschreibung der Einzelprojekte in alphabetischer Reihenfolge (genannt
werden jeweils die Mängel, die Maßnahmen und die Umsetzung)
- Anlage 6:
Veränderungen (quantitative Darstellung des Ausstattungsstandards bezogen
auf die Gesamtheit aller Haltestellen im Vergleich vorher-nachher)
Zusätzlich werden jeder Fraktion die Anlagen 1 bis 3 in
nicht-verkleinerter Ausfertigung und zu jedem Einzelprojekt ein auf
Luftbild-Foto gezeichneter Ausbauplan zur Verfügung gestellt.
Als vorrangig betrachtet werden die Haltestellen im Zentrum, an den
Bahnhöfen und an den Schulen, weil sie für die meisten Fahrbeziehungen relevant
sind, außerdem solche Haltestellen, die insbesondere von Senioren genutzt
werden. 19 der 32 im Programm bis 2012 enthaltenen Haltestellen gehören in
diese Kategorien.
Dann sollen alte Wartehallen ersetzt werden, die besondere Mängel aufweisen:
Hierzu gehören die Hallen, deren zu schmales Dach keinen ausreichenden
Regenschutz bietet und die baufälligen Hallen mit Plakatanschlag. Das betrifft
die Standorte „Hoffeldstraße“, „Holbeinweg“, „Karnaper Straße“, „Schalbruch“,
„Verzinkerei“ und „Westring“.
Die Haltestelle „Otto-Hahn-Straße“ wurde ausgewählt, weil sie für den
Bus nicht anfahrbar ist und keinen Witterungsschutz besitzt.
Außerdem soll eine neue Haltestelle auf der Ellerstraße vor dem
Möbelmarkt „Vonnahme“ eingerichtet und vollwertig ausgebaut werden.
Nicht berücksichtigt
sind folgende wichtige Haltestellen im Umfeld des Zentrums:
- „Fritz-Gressard-Platz“
vor dem Fabry-Museum (784 è Benrath u.a.): Der Ausbau erfolgt im
Zusammenhang mit einer Busbucht-Erneuerung durch den Landesbetrieb
Straßen.NRW und ist für Ende 2009 geplant. Die Stadt Hilden übernimmt die
Kosten für Bordstein und Gehweg aus den Straßenunterhaltungs-Mitteln für
Barrierefreies Bauen.
- „Fritz-Gressard-Platz“
übrige Haltestellen: Vor allem bei der Haltestelle an der Einmündung
Mittelstraße ist einerseits die Dringlichkeit besonders hoch, andererseits
aber auch der Aufwand für die Umsetzung. Die Planung ist in Arbeit aber
noch nicht abgeschlossen.
- „Gabelung“:
Leitstreifen werden noch Ende 2009 aus den Straßenunterhaltungsmitteln für
barrierefreies Bauen eingebaut. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte hier
ein Fahrgastinformationssystem eingerichtet werden, wenn am Bahnhof Hilden
hiermit ausreichend positive Erfahrungen gemacht worden sind. Ansonsten
sind keine Maßnahmen erforderlich.
- „Hilden
Süd S“ und „Talstraße / Hilden Süd S“: Hier werden 4 Buslinien
untereinander und mit der S-Bahn verknüpft, daher hätte dieser Bereich
hohe Priorität. Doch wäre es sinnvoller, den Gesamtbereich unter Einbeziehung
der DB zu überplanen. Problematisch sind hier insbesondere die langen
unübersichtlichen Umsteigewege zwischen der S-Bahn und verschiedenen
Bushaltestellen sowie die Fahrgastinformation für die umsteigenden
Fahrgäste, außerdem die nur als Notlösung eingerichtete Haltestelle vor
der „Klinik am Park“, die unzureichende Dimensionierung der Bushaltebuchten
auf dem Lindenplatz und die fehlende Querungshilfe auf der Richrather
Straße. Eine Lösungsmöglichkeit könnte die Verlängerung der
S-Bahn-Bahnsteige über die Kirchhofstraße sein, wenn dort zusätzliche Bahnsteigzugänge
entstehen. Da bei einer solchen Lösung die Haltestelle auf der Kirchhofstraße
vor der „Klinik am Park“ überflüssig würde, wird sie nicht in das
Haltestellenausbauprogramm aufgenommen.
- „Krankenhaus“:
Es fehlt noch die Planungsgrundlage für den Umbau der Verkehrsanlagen
aufgrund des Krankenhaus-Neubaus. Eine Aufnahme in das
Haltestellenprogramm ist derzeit nicht möglich, weil der
Umgestaltungsaufwand noch nicht eingeschätzt werden kann. Allerdings wäre
die barrierefreie Umgestaltung hier besonders dringlich.
- „Nove-Mesto-Platz“
Richtung Düsseldorf: Die Mängel sind weniger gravierend, daher wurden
andere Haltestellen als vordringlicher eingestuft. Hier ist der Bord mit
13 cm etwas zu niedrig, ansonsten fehlen die Leitstreifen.
Stellungnahme:.
Mit dem Behindertenbeirat der Stadt Hilden wurde das Programm besprochen
und erläutert. Die Stellungnahme des Behindertenbeirats der Stadt Hilden (Anlage
7) liegt bei.
Als Anlage 8 ist ergänzend die Einplanungsmitteilung des VRR beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
120101 |
Bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr.: |
I106600156 |
Bushaltestellen-Ausbauprogramm |
|
|||||
Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
|
|
|
||||
Haushaltsjahr: 2010 |
202.000 € |
|
incl. 6.000 € AEL |
|
||||
Haushaltsjahr: 2011 |
229.000 € |
|
incl. 6.000 € AEL |
|
||||
Haushaltsjahr: 2012 |
121.000 € |
|
incl. 6.000 € AEL |
|
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
in 2010 in 2011 in 2012 in 2010 in 2010 in 2011 in 2011 in 2012 in 2012 |
||||
6611000020 |
1201010010 |
521151 |
112.000 € |
|||||
6611000020 |
1201010010 |
521151 |
33.000 € |
|||||
6611000020 |
1201010010 |
521151 |
52.000 € |
|||||
|
|
|
|
|||||
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet : siehe unten und teilweise durch Reduzierung des Ansatzes
bei „Barrierefreies Bauen“ von 80.000 €/a auf 20.000 €/a |
||||||||
Invest.-Nr.- |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|||||
|
1201010010 |
414100 |
67.300 € |
|||||
I106600156 |
1201010010 |
231201 |
150.450 € |
|||||
|
1201010010 |
414100 |
17.000 € |
|||||
I106600156 |
1201010010 |
231201 |
136.000 € |
|||||
|
1201010010 |
414100 |
20.800 € |
|||||
I106600156 |
1201010010 |
231201 |
51.000 € |
|||||
Finanzierung: siehe auch Anlage 4: „Übersicht Finanzierung“ Im Entwurf 2010 enthalten. |
||||||||
Vermerk Kämmerer: Gez. Klausgrete |
||||||||