Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 20-25 SV 01/149
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.)   Der Rat beruft auf Vorschlag der Stadtschulpflegschaft

 

in den Schul- und Sportausschuss:

als stellvertretendes beratendes Mitglied Frau Julia Neuss (anstelle von Frau Ute Bölling).

 

2.)   Der Rat nimmt zur Kenntnis

 

a)    Die Evangelische Kirchengemeinde Hilden hat

 

für den Jugendhilfeausschuss

als beratendes Mitglied                                 Herrn Bastian Pallmeier

(anstelle von Herrn Jörg Koch)

 

benannt.

 

b)    Die katholische Kirchengemeinde Hilden hat

 

für den Jugendhilfeausschuss

als beratendes Mitglieder                              Herrn Jürgen Scholz

(anstelle von Herrn Klaus Dietz)

 

sowie

 

als stellv. beratendes Mitglieder                    Diakon Michael Ruland

(anstelle von Sven Thomsen)

 

benannt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

a)

Gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen kann je eine oder ein von der

Schulpflegschaft benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen werden.

 

Nach der letzten Sitzung der Stadtschulpflegschaft wurde bei der Verwaltung eine Veränderung des Vorstandes angezeigt, aus der auch eine Änderung der Vertretung im Schul- und Sportausschuss resultiert.

 

 

b)

Die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses richtet sich nach §§ 69 ff SGB

VIII i. V. m § 3 AG KJHG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden:

 

Gem. § 4 Abs. 3, lit. h) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden

ist je eine vertretende Person der evangelischen und der katholischen Kirche, die/ der von der evangelischen bzw. katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wird, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Die Bestellungen werden dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.

Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister