Betreff
St. Josefs Krankenhaus
Vorlage
WP 20-25 SV BM/004/1
Aktenzeichen
IV/20 - St
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt und der Rat beschließt:

 

1.  Im Produkt 070102 „Maßnahmen der Gesundheitsförderung“ werden 3 Millionen Euro als Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb des St. Josefs Krankenhauses überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101 „Zahlungs-ströme der allg. Finanzwirtschaft“.

2.  Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Kreis Mettmann und der Stadt Langenfeld folgende Zuschüsse nach Abruf an die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH auszuzahlen:

-    500.000 Euro als verlorener Betriebskostenzuschuss

-    1.000.000 Euro als mit 3,5% verzinster Betriebskostenzuschuss, der zu mindestens 50% bis zum 31.12.2024 an die Stadt Hilden zurückzuzahlen ist.

     Der verbleibende Betrag von 1.500.000 Euro wird gemäß § 19 Ziffer 5 KomHVO mit einem Sperrvermerk versehen, der durch Beschluss entweder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen oder des Rates aufgehoben werden kann.

3.  Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in den Entwurf des Haushalts 2024 für das Jahr 2025 im Produkt 070102 „Maßnahmen der Gesundheitsförderung“ die Auszahlung eines Betriebskostenzuschusses in Höhe von 500.000 Euro vorzusehen.


Stand: 30.11.2023

Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend geändert worden, dass unter 2. im zweiten Spiegelstrich die Wörter „mit 3,5% verzinster“ ersatzlos gestrichen wurde.
Zwar ist auch zum Stand der Erstellung dieser zusätzlichen Erläuterung die Prüfung zur Zulässigkeit der Betriebskostenzuschüsse noch nicht abgeschlossen, aber geklärt ist, dass die Stadt an einen Dritten, an dem die Stadt nicht beteiligt ist, kein Darlehen oder ähnliches - wie z.B. ein verzinster Zuschuss - auskehren darf.

Daneben wurde im Nachgang zur Sitzung des vorberatenden Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen im Beschlussvorschlag der Begriff „Betriebsmittelzuschuss“ in „Betriebskostenzuschuss“ geändert, weil dieser Begriff den Zuschuss und die Verwendung des Zuschusses besser beschreibt.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Stand: 24.11.2023

Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch die vom MAGS NRW vorgezogene Aufstellung des Krankenhausbedarfsplans für den Südkreis wird deutlich, dass die Krankenhausversorgung im Südkreis des Kreises Mettmann nur durch den Erhalt des St. Josefs Krankenhauses in Hilden aufrechterhalten werden kann.

 

 

Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH („GFO“) hat angekündigt, als Betreiberin des St. Martinus Krankenhauses in Langenfeld auch das St. Josefs Krankenhaus in Hilden zum 01.01.2024 zu übernehmen, um den Standort des St. Martinus Krankenhauses dauerhafter sichern zu können und künftig mit Hilden ein Krankenhaus an zwei Standorten zu betreiben.

 

Um den Zusammenschluss der beiden Krankenhausstandorte umsetzen zu können, bittet die GFO jedoch neben Zusicherungen zu Investitionsförderungen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW („MAGS“) und der Übernahmezusage bestimmter Betriebs- und potentieller Abwicklungskosten durch die Krankenkassen um ergänzende finanzielle Unterstützung bei den Anlaufkosten des fusionierten Krankenhauses von den Städten Hilden und Langenfeld oder dem Kreis Mettmann. Bis zur Etablierung des veränderten Leistungsspektrums und den dafür erforderlichen strukturellen Anpassungen der beiden Häuser erwartet die GFO für die Jahre 2024 und 2025 operative Verluste, die sie selbst nicht tragen können; ab dem Geschäftsjahr 2026 wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.

 

Die GFO hat in Gesprächen mit Vertretern des Kreises sowie der Städte Langenfeld und Hilden am 22.11.2023 den Liquiditätsbedarf konkretisiert und den Wunsch geäußert,

  • im Januar 2024 insgesamt 2 Millionen Euro als freien Betriebskostenzuschuss zu erhalten.
  • Weiterhin erwartet die GFO für das Jahr 2024, ein Darlehen als abrufbaren Kontokorrentkredit in Höhe von maximal 4 Millionen Euro gewährt zu bekommen.
    Die abgerufenen Beträge sollen mit 3,5 % verzinst werden.
    Falls der Krankenhausbetrieb in Hilden -wider Erwarten - wirtschaftlich dauerhaft nicht tragbar sein sollte und der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen worden sein, werden durch die GFO 50 % der Darlehenssumme zurückgezahlt.
  • Im Januar 2025 sollen noch einmal 2 Millionen Euro als freier Betriebskostenzuschuss an die GFO ausgezahlt werden.

 

Zuschussempfänger und Darlehensnehmer wäre die GFO und keine örtliche Betriebsgesellschaft, wie es diese bei der K-Plus-Gruppe gab.

 

Ob das Darlehen im Sinne des Kommunalrechts tatsächlich ein Darlehen oder einen verzinsten, (ggfs. teilweise) rückzahlbaren Zuschuss darstellt, wird derzeit geprüft.
Daneben werden das EU-Beihilferecht sowie die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen von der Kreisverwaltung und den beiden Stadtverwaltungen geprüft.

 

 

Zwischen den Verwaltungen des Kreises und der Standortkommunen besteht Einigkeit, dass auch die betroffenen Kommunen ihren Beitrag leisten müssen, um das St. Josefs Krankenhaus zu retten. Bei der Aufteilung, welche Kommune welchen Beitrag zu leisten hat, ist aus Sicht der Standortkommunen § 1 Abs. 3 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW zu beachten.

 

Zurzeit wird zwischen dem Kreis Mettmann und den Stadtverwaltungen die Vorgehensweise geprüft, ob und wenn ja, wie die betroffenen Kommunen (neben dem Kreis Mettmann und den Standortkommunen Langenfeld und Hilden sind das aus Sicht der Standortkommunen auch die Städte Monheim, Haan und Erkrath) der Forderung entsprechen können.

Stand der bisherigen Gespräche zwischen den Verwaltungen ist, dass die beiden Standortkommunen gemeinsam 50% des Zuschuss- und Darlehensbedarfs aufbringen müssen und der Kreis Mettmann die übrigen 50 % trägt, ggfs. unmittelbar refinanziert durch Beiträge der anderen betroffenen Kommunen oder durch die allgemeine Kreisumlage. Hierzu müssen aber noch Beratungen in den jeweiligen Gremien des Kreises und der Städte erfolgen sowie entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

 

Um die Übernahme des St. Josefs Krankenhauses zum 01.01.2024 sicherzustellen, ist aber kurzfristig und noch in 2023 die verbindliche Zusage notwendig, dass die betroffenen Kommunen der GFO die Zuwendungen gewähren.

 

 

Aufgrund dieser Eilbedürftigkeit der Finanzmittelbereitstellung empfiehlt die Stadtverwaltung Hilden, im Sinne des worst case-Szenarios einen größeren Betrag bereitzustellen, als voraussichtlich erforderlich wird. Da die bisherigen Absprachen zwischen den Verwaltungen noch nicht verbindlich sind, wird deshalb vorgeschlagen, vorsorglich die Hälfte des Betrages zur Verfügung zu stellen, den die GFO erbittet. Deshalb enthält der Beschlussvorschlag die Bereitstellung von Betriebskostenzuschüssen in Höhe von 1 Millionen Euro sowie eines weiteren, ggfs. teilweise rückzahlbaren Betriebskostenzuschusses, diesen aber mit 3,5% verzinst, in Höhe von 2 Millionen Euro in 2023, um die mit dem Kreis Mettmann und der Stadt Langenfeld abgestimmte Teilbeträge - vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Zeit der vorläufigen Haushaltsausführung - trotzdem ganz am Anfang des Jahres 2024 nach Abruf durch die GFO auszahlen zu können.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

070102 Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushalt veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2023

15

Transferaufwendungen

156.893

2025 (lt. Entwurf 2024)

15

Transferaufwendungen

173.000

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2023

15

Transferaufwendungen

+ 3.000.000

3.156.893

2025

15

Transferaufwendungen

+ 500.000

673.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Produkt / Zeile ErgPlan

Bezeichnung

Betrag €

2023

160101 / 01

Steuern

und ähnliche Abgaben

3.000.000

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit, vor dem 01.01.2024 eine verbindliche Zusage zu den Betriebsmittelzuschüssen machen zu müssen, liegen die Voraussetzungen des § 86 GO vor.

 

Gez. Stuhlträger

 

 

 

 

 

WP 20-25 SV BM/004