Betreff
Antrag der CDU Fraktion und SPD Fraktion vom 21.11.2023: Verkleinerung des Rates
Vorlage
WP 20-25 SV 01/148
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aufgrund des Kommunalwahlergebnisses aus 2020 übersteigt der momentane Rat der Stadt Hilden durch Ausgleichs- und Überhangmandate seine Mindestgröße um 20 Mandate. Dies führt nicht nur zu zusätzlichen Ausgaben in der laufenden Wahlperiode in Höhe von mindesten 372.000 Euro. Es führt auch dazu, dass der Rat seit dieser Wahlperiode (nach Aufhebung der Covid-19-Schutzmaßnahmen) dauerhaft seine Sitzungen in der Stadthalle, anstelle des Bürgersaals im Bürgerhaus, durchführen muss.

 

Die antragstellenden Fraktionen greifen daher einen Vorschlag der CDU aus der letzten Wahlperiode auf und beantragen, den Rat der Stadt Hilden auf seine Mindestgröße gemäß Kommunalwahlgesetzt zu reduzieren. Dies hätte zur Folge, dass ab der Kommunalwahl 2025 nur noch 40 Ratsmitglieder in 20 Wahlbezirken gewählt werden. Die Regelung zu Ausgleichs- und Überhangmandaten würde hiervon unberührt bleiben.

 

Durch die Reduzierung der Mandate soll der Rat wieder einer angemessenen Größe entsprechen, der den Willen der Wählerinnen und Wähler wiederspiegelt. Neben Kos-teneinsparungen könnte zudem eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht werden.


Antragstext:

 

Die Ratsfraktionen von CDU und SPD beantragen für die Wahlperiode 2025-2030 die Anzahl der zu wählenden Ratsvertreter auf 40 Ratsmitglieder festzusetzen (gem. der Mindestzahl des Kommunalwahlgesetzes). Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des § 8a der Hildener Hauptsatzung vorzunehmen und eine neue Wahlbezirkseinteilung mit nunmehr 20 Wahlbezirken vorzubereiten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit dem beigefügten gemeinsamen Antrag der CDU Fraktion und der SPD Fraktion vom 21.11.2023 wurde die Verwaltung gebeten, einen Ratsbeschluss zur Verkleinerung des Rates auf 40 Ratsmitglieder vorzubereiten.

 

Die zulässigen Zahlen der Vertreter (Ratsmitglieder) sind in § 3 Abs. 2 KWahlG festgelegt.

Diese richten sich nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Stadt.

Hilden hat nach den Meldedaten derzeit rund 58.000 Einwohner und ist somit in die dort aufgeführte Größenkategorie „über 50.000, aber nicht über 100.000“ Einwohner einzuordnen. Kommunen in dieser Größenordnung haben nach dieser Vorschrift - ohne Berücksichtigung von Überhang- bzw. Ausgleichsmandaten - 50 Ratsmitglieder, von denen 25 in Wahlbezirken zu wählen sind.

 

§ 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit die Zahl der zu wählenden Vertreter bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung um 2, 4, 6, 8 oder 10 zu verringern.

Zur Klarstellung enthält diese Vorschrift den Einschub „davon je zur Hälfte in Wahlbezirken“.

Der Rat hat somit die Möglichkeit, die in § 8a der Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 19.01.2021 bisher festgelegte Zahl der Ratsmitglieder von 44 auf 40 zu verringern. Von diesen sind dann 20 Ratsmitglieder (bisher 22) in Wahlbezirken zu wählen.

 

Hinweise:

Beginn der Wahlperiode war der 01.11.2020 (siehe Artikel 5 § 2 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie).

Daher ist ein für die Kommunalwahl 2025 wirksamer Beschlusses so zu fassen, dass die Satzungsänderung spätestens am 31.07.2024 wirksam wird.

 

Nach § 4 Abs. 1 KWahlG hat der Wahlausschuss das Wahlgebiet spätestens 52 Monate nach Beginn der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 KwahlG in Wahlbezirken zu wählen sind.

Unabhängig von einer Neueinteilung des Wahlgebietes ist die Einteilung der Wahlbezirke vor jeder Kommunalwahl durch die Verwaltung hinsichtlich der Größe und Straßenzuordnung zu prüfen und dann durch den Wahlausschuss zu beschließen.

Der späteste Termin für den Beschluss zur Einteilung der Wahlgebiete durch den Wahlausschuss ist der 28.02.2025.

 

Aufgrund der früheren Absprachen auf Kreisebene erfolgten die städtischen Einteilungen bis spätestens 10 Monate vor dem Kommunalwahltermin; der Kreis Mettmann konnte anschließend darauf aufbauend seine Einteilung vornehmen.

Daran anknüpfend sollte die städtische Einteilung für die Kommunalwahl durch den Wahlausschuss bis Ende Oktober 2024 vorgenommen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Eine Prognose der finanziellen Auswirkungen ist schwierig, da eine Reduzierung der gesetzlichen Anzahl der Mandatsträger um 4 auf nur noch 40 insgesamt nicht gleichbedeutend ist mit der tatsächlichen Anzahl der Mandatsträger nach dem Ergebnis der Stimmenzählungen.

So hat der Rat der Stadt Hilden laut Hauptsatzung zurzeit auch nur 44 Sitze - tatsächlich besteht der Rat aber aus 64 Mitgliedern.  Dies hängt mit den Regelungen zu Überhang- bzw Ausgleichsmandaten zusammen. Bei den Kommunalwahlen 2020 holte die CDU Fraktion 21 von 22 Wahlbezirken direkt.

Das prozentuale Wahlergebnis hätte eigentlich nur 15 Sitze für die CDU hergegeben. Doch wer einen Wahlbezirk direkt gewinnt, darf auch in den Stadtrat. Die „überzähligen“ CDU-Sitze wurden daher durch sogenannte Überhangmandate  für alle Parteien so ausgeglichen, dass das vom Wähler bestimmte Kräfteverhältnis nicht verschoben wird. Und so wuchs der Rat tatsächlich auf 64 Mitglieder.

 

Nachstehend eine Übersicht über die Größe der Räte in den vorgegangenen Wahlperioden:

1999-2004       52 Sitze (23 Wahlbezirke)

2004-2009       46 Sitze (23 Wahlbezirke)

2009-2014       44 Sitze (22 Wahlbezirke)

2014 - 2020     44 Sitze (22 Wahlbezirke)

 

Daraus wird deutlich, dass das Ergebnis der Kommunalwahlen 2020 sicherlich ein extremes Beispiel ist, zugleich soll aber auch deutlich gemacht werden, dass eine Reduzierung um 4 Mandate nicht gleichbedeutend mit einer Reduzierung des Rates um 4 Mitglieder insgesamt ist.

 

Wissend, dass das Wahlergebnis der nächsten Kommunalwahlen Kaffeesatzleserei ist, geht die Verwaltung davon aus, dass eine Reduzierung der Anzahl der Ratsmandate auf 50 insgesamt nicht unrealistisch ist und hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auch den Maßstäben eines vorsichtigen Kaufmanns entsprechen.

 

Ratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 316,20 € (ab 01.01.2024). Hinzu kommen ein Sitzungsgeld von 25,50 € /je Sitzung (Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen). Des Weiteren reduzieren sich auch die Zuwendungen an die Fraktionen soweit sie je Fraktionsmitglied gezahlt werden. In der Summe wird mit Einsparungen von rd 83.650€/Jahr gerechnet:

 

010101 - Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen

Monatliche Pauschale

316,20 €

*

12

Monate

=

3.794,40 €

/Jahr

Sitzungsgeld

25,50 €

*

50

Sitzungen

=

1.275,00 €

/Jahr

bei einer Verringerung der Anzahl der Mandatsträger um 14

=

70.971,60 €

/Jahr

Fraktionszuschuss je Mitglied

1.062,21 €

/Jahr

bei einer Verringerung der Anzahl der Mandatsträger um 14

=

14.870,94 €

/Jahr

 

Ausgehend davon, dass die kommende Wahlperiode am 01.11.2025 beginnt, bedeutet in der mittelfristigen Finanzplanung eine Einsparung von 14.307 € in 2025 und ab 2026 eine Einsparung von 85.842,54 €.

 

 

Sofern der Antrag beschlossen wird, müsste die beigefügte Nachtragssatzung (Anlage 2) bekannt gemacht werden.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010101

Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

 

Zeile 16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

867.800

2025 - 2027

867.800

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Ergebnis-
plan

Bezeichnung

Betrag €

2024

 

Zeile 16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

867.800

2025

 

853.493

2026

 

781.957

2027

 

781.957

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger