Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Antrag vom 4.11.2009
begehrt die dUH-Fraktion einen umfänglichen Bericht über die drei städtischen
Jugendzentren. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Bereits in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 4.6.2009 wurde unter Tagesordnungspunkt 21 –
Mitteilungen und Beantwortungen von Anfragen - berichtet, dass ein neuer
Kinder- und Jugendförderplan derzeit erstellt und vorgelegt werden wird.
Im Rahmen des Kinder- und
Jugendförderplanes werden insbesondere die Felder Kinder- und Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz mit Hilfe des
klassischen Planungsdreischrittes von Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und
Maßnahmenplanung beleuchtet. Bei der Ausgestaltung sind sowohl die Träger der
freien Jugendhilfe als auch Kinder und Jugendliche als unmittelbare Zielgruppe
aktiv beteiligt. So haben etwa bereits mehrere Planungssitzungen mit
Mitgliedern des Jugendparlamentes stattgefunden, um gemeinsam mit und nicht nur
für Jugendliche zu planen. Daraus erwachsende konzeptionelle Erwägungen wie
etwa der quantitative und qualitative Ausbau der Mobilen Jugendarbeit, werden sich
im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan niederschlagen.
Selbstverständlich werden
vor dem Hintergrund der benannten Planungsfelder auch die im Antrag der dUH-Fraktion
genannten Rahmendaten aller Jugendfreizeiteinrichtungen – nicht nur der
städtischen Einrichtungen in Hilden - benannt werden.
Der in der Begründung
angeführte Zusammenhang zwischen dem Angebot der Jugendfreizeiteinrichtungen
und den Konflikten mit Jugendlichen im öffentlichen Raum muss jedoch schon an
dieser Stelle kommentiert werden.
Unabhängig von der
Attraktivität eines Jugendzentrums wird es immer Jugendliche geben, die nicht
durch diese Form der Angebote erreicht werden (wollen). Das unter Jugendlichen
so beliebte „abhängen“ u.a. auf Spielplätzen ist Teil der Jugendkultur und Bestandteil
des Reifungsprozesses. Jugendliche suchen auch nach „pädagogikfreien“ Räumen,
in denen sie sich „Erwachsenenfrei“ treffen und austauschen können.
Hiermit soll nicht die bei
einem Teil der Jugendlichen damit einhergehenden missbräuchliche Konsumierung
von Alkohol verharmlost werden. Deutlich soll werden, dass es sich hierbei um
unterschiedliche Gruppen handelt, die unterschiedliche Ansprachen brauchen.
Jugendliche sollten die
Möglichkeit haben, sich unter Einhaltung bestimmter Spielregeln im öffentlichen
Raum zu treffen.
Jugendliche, die den
öffentlichen Raum primär dazu nutzen, um sich zu betrinken, brauchen eine
gezielte pädagogische Ansprache von Fachkräften, aber auch die Konfrontation
mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Das Zusammenspiel der hier zuständigen
Akteure (Jugendhilfe, Ordnungsamt und Polizei) erfolgt in Hilden sehr
erfolgreich. Flankiert werden diese Maßnahmen in 2010 durch weitere Projekte
aus dem Bereich des Kinder- und Jugendschutzes mit dem Schwerpunkt Sucht, die
ebenfalls dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu entnehmen sein
werden.
Horst Thiele