Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
dass folgende Variante Grundlage der weiteren Planung ist:
a) Variante 1
oder
b) Variante 2
oder
c) Variante 3
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bahnhofsvorplatz als Teil der Bahnhofsallee wurde in den Jahren
2009 (1. Bauabschnitt) und 2014 (2. Bauabschnitt) aufgewertet und
straßenbautechnisch erneuert. Nunmehr soll der restliche Abschnitt der
Bahnhofsallee (3. Bauabschnitt) bis zur Benrather Straße grundhaft erneuert
werden. Im Haushaltsplan 2023 bis 2025 sind unter der Investitionsnummer
IO66250015 entsprechende Finanzen für die Planung in 2023 und für die
Baudurchführung in 2025 eingeplant.
Bisheriger Planungsverlauf
Bereits 2014 wurden erste Planungen durchgeführt und in der
Beschlussvorlage WP 14-20 SV 66/024 für den Stadtentwicklungsausschuss am
29.04.2015 eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise gesucht. Dazu wurden
damals 3 Varianten vorgelegt, aus denen eine Vorzugsvariante festgelegt werden
sollte.
Die damaligen Varianten wurden alle unter Beibehaltung der vorhandenen
Busspur geplant, da in vorherigen Abstimmungen mit der Rheinbahn AG sämtliche
Planungen ohne die Busspur kategorisch abgelehnt wurden.
Selbst ein erfolgreicher Feldversuch mit eingezogener Busspur konnte
die Rheinbahn damals nicht davon überzeugen, auf die Busspur zu verzichten. In
einer Testphase von Mitte November 2014 bis Ende Januar 2015 wurde die Busspur
eingezogen und die Busschleusensignalisierung außer Betrieb genommen. In der
Testphase wurden keinerlei Einschränkungen und Behinderungen des
Linienbusverkehrs festgestellt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte seinerzeit die Entscheidung
zunächst verschoben und die Verwaltung damit beauftragt, Varianten ohne die
Busspur vorzulegen und mit der Rheinbahn einen Kompromiss zu finden.
Nachdem sich 2021 eine Kompromissbereitschaft bei der Rheinbahn zeigte,
wurde die Planung wiederaufgenommen. Die Rheinbahn stimmte dem Entfall der
Busspur unter Auflagen zu.
Es wurde gefordert, dass eine Bus-Priorisierung an der
Lichtsignalanlage 105 (LSA 105, Benrather Straße / Bahnhofsallee / Neustraße)
umgesetzt wird, die für alle Busrelationen die beste Qualitätsstufe (nach HBS -
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) gewährleistet. Es muss
also sichergestellt werden, dass sämtliche Linienbusse die LSA 105 ohne
relevanten Zeitverlust passieren können.
Um herauszufinden, ob eine derartige Forderung unter den heutigen und auch
prognostizierten Verkehrsbelastungen überhaupt möglich ist, wurde eine
Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ingenieurbüro der Bernard-Gruppe
hatte an der LSA 105 bereits vorher verschiedene Verkehrsplanungen durchgeführt
und wurde mit der Verkehrsuntersuchung beauftragt.
Im Ergebnis der verkehrsplanerischen Untersuchungen konnte festgestellt
werden, dass durch den Einsatz von softwaretechnischen Maßnahmen zur Förderung
des Busverkehrs auch ohne Busspur eine reibungslose Passage der
signalgesteuerten Kreuzung Benrather Straße / Düsseldorfer Straße /
Bahnhofsallee für den Busverkehr gewährleistet werden kann.
Mit der neuen Steuerung und der Bus-Priorisierung an der LSA 105 ist
für alle Verkehrsbeziehungen des öffentlichen Busverkehrs in allen
Spitzenzeiten die HBS-Qualitätsstufe A nachgewiesen. Die Verkehrsqualität der
linksabbiegenden Busse aus der Bahnhofsallee in die Benrather Straße verbessert
sich sogar von der HBS-Qualitätsstufe C auf die Stufe A, womit eine
Beschleunigung des Busverkehrs erreicht wird.
Die Rheinbahn stimmte mit Email vom 29.12.2022 dem Entfall der Busspur
zu, so dass mit dieser Rückmeldung der Weg frei war, für die Fortsetzung der
Straßenplanung ohne Busspur.
Mit dem Aufgeben der Busspur ergeben sich für die Straßenplanung ganz
neue Gestaltungsmöglichkeiten, weil etwa 250 qm Fahrbahnfläche frei wird und
für andere Nutzungen zur Verfügung steht.
Anfang des Jahres sollte die Straßenplanung nun weiter fortgesetzt
werden, allerdings konnte nach Rücksprache mit dem Beratungs- und Prüfungsamt (BPA)
der alte Ingenieurvertrag zur Straßenplanung aus 2014 nicht mehr als Grundlage
für die weitere Straßenplanung dienen. Der Vertrag hätte bezüglich der
anrechenbaren Kosten im Sinne der HOAI angepasst werden müssen. Das war
allerdings aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig und es musste ein
neues Vergabeverfahren für die straßenplanerischen Ingenieurleistungen
durchgeführt werden. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens wurde (als der
günstigste Anbieter) wieder das Ingenieurbüro Fischer Teamplan mit der
Straßenplanung beauftragt.
Seit Oktober wird nunmehr an der neuen Planung ohne Busspur gearbeitet.
Ausgangssituation für die
Planung
Die vorhandene Situation in der Bahnhofsallee zeigt eine breite
Fahrbahn mit drei Fahrstreifen - eine eigenständige Busspur in Mittellage und
zwei Fahrstreifen in Seitenlage für den Individualverkehr. Am östlichen
Fahrbahnrand kann zusätzlich auf der Fahrbahn längs geparkt werden. Dadurch ist
eine sehr breite Gesamtfahrbahn von insgesamt 11,0 m vorhanden.
Auf beiden Seiten der Fahrbahn sind größtenteils großkronige
Winterlinden vorhanden, die keinen ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand
besitzen.
Dies hat zur Folge, dass angrenzende Bordsteine und Entwässerungsrinnen
höhen- und lagemäßig partiell extrem versetzt, im Prinzip also weitestgehend
zerstört worden sind. Daraus resultiert eine Beeinträchtigung der
Straßenentwässerung, was wiederum eine Verschlechterung der baulichen Substanz
zur Folge hat.
Durch ihren ungünstigen Standort, werden die 21 Bäume im Ausbaubereich
in ihrer Vitalität beeinträchtigt.
Das Sachgebiet Grünflächen (SG 66.3) hat die vorhandenen Bäume im
August 2023 begutachtet und bewertet. Das Ergebnis ist in nachfolgender Grafik
dargestellt. Von den vorhandenen 21 Winterlinden im Ausbaubereich, sind 3 Bäume
nicht erhaltenswert. Der Baum 90 ist abgängig und die beiden Bäume 85 und 89
sind schwach- und kümmerwüchsig.
Abb. 1 - Baumbeurteilung
Der abgängige Baum 90 ist stark geschädigt und weist Schäden am Stamm,
Höhlungen und immer wieder einen hohen Totholzanteil auf. Dieser Baum muss,
unabhängig von der Baumaßnahme, kurz- bis mittelfristig gefällt und ersetzt
werden.
Die beiden kümmer- bzw. schwachwüchsigen Bäume wurden vor etwa 30
Jahren gepflanzt und haben trotz dieser verhältnismäßig langen Standzeit nur
einen sehr geringen Volumenzuwachs erfahren (so liegt der Stammumfang z.T. bei
nur 0,40 m). Mögliche Ursachen hierfür könnten in schlechten
Bodenverhältnissen, Vitalitätsbeeinträchtigungen durch Leitungsverlegungen,
Hundeurin, etc. zu suchen sein. Bei der Durchführung von Neupflanzungen mit
Standortverbesserung (Pflanzung in spezielles Baumsubstrat) dürften die
Nachpflanzungen bereits in wenigen Jahren den Habitus der vorhandenen Bäume
erreicht bzw. sogar übertroffen haben.
Planungsüberlegungen:
Bei der Straßenplanung wurde die Zufahrt für die bereits genehmigte
Bebauung Bahnhofsallee 18 berücksichtigt. Ebenso ist die konzipierte Zufahrt
zum Bebauungsplanareal 10C in die Straßenpläne eingetragen. Für diese Zufahrt
muss der erhaltenswerte Baum 78 geopfert werden.
Die Bäume 79 und 80 am östlichen Fahrbahnrand und 81 bis 84 am
westlichen Fahrbahnrand befinden sich im unmittelbaren Einmündungsbereich der
Bahnhofsallee in die Benrather Straße.
Im Einmündungsbereich hat die verkehrssichere und zügige Passage der
signalisierten Einmündung, und damit der reibungslose Verkehrsablauf für alle
Verkehrsteilnehmer, oberste Priorität. Das ist auch für die bereits
beschriebene Bus-Priorisierung, und die damit von der Rheinbahn geforderte
Verkehrsqualität für den Busverkehr (HBS-Qualitätsstufe A), entscheidend.
Um den Verkehrsablauf nicht durch Ein- und Ausparkvorgänge zu
behindern, muss im Einmündungsbereich auch auf Stellplätze verzichtet werden.
Um das zu gewährleisten, müssen die erforderlichen Verkehrsflächen
(Aufstellflächen und Schleppkurven) für den Kfz-Verkehr bereitgestellt werden.
Die vorhandene Fahrbahnfläche dehnt sich bis an die vorhandenen Bäume
aus. Die Bäume stehen unmittelbar am Bordstein.
Leider kann im Einmündungsbereich keine Verkehrsfläche eingezogen
werden, um den Bäumen mehr Raum zu geben. Also entspricht der neue Bordverlauf
dem bisherigen Bordverlauf. Um die vorhandenen Bäume 79 bis 84 zu erhalten,
muss der vorhandene Bordstein baulich so erhalten bleiben.
Um das zu gewährleisten, müssen viele Parameter eingehalten werden. Die
höhenmäßige Lage darf nicht verändert werden und der bauliche Zustand der
Bordsteine muss in Ordnung sein. Diese technischen Parameter werden aber erst
im weiteren Planungsverlauf in der Entwurfsplanungsphase festgelegt, so dass derzeit
noch keine Aussage darüber getroffen werden kann.
Über den Erhalt oder das Aufgeben der Bäume 79 bis 84 gibt es für die
politischen Gremien aber auch keine Entscheidungsfreiheit, weil hier alleine technische
Parameter zu berücksichtigen sind.
Im weiteren Verlauf der Baustrecke außerhalb des Einmündungsbereiches
gibt es dagegen mehr Entscheidungsfreiheit. Hier kann die Straßengestaltung neu
überdacht und ggfls. an die vorhandenen Nutzungsansprüche angepasst werden.
Durch den nunmehr mit der Rheinbahn abgestimmten Entfall der Busspur
werden etwa 250 m² Fläche frei, die für andere Nutzungen (Parkplätze oder
zusätzliche Fläche für Baumscheiben) herangezogen werden können.
Im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung der Bahnhofsallee,
insbesondere in Bezug auf den „MediTower“ und die ÖPNV Haltestelle HILDEN mit
S-Bahn und Busverkehr, sind aus Sicht der Autofahrenden zusätzliche Parkplätze
wünschenswert. Dies zeigt sich auch an der illegalen Nutzung der
Bürgersteigflächen als Parkplätze.
Um die vorhandenen Bäume 73 bis 77 und 88 bis 92 erhalten zu können,
muss ausreichender Platz für Baumscheiben zur Verfügung gestellt werden. Vor
diesem Hintergrund müssen Kompromisse, zwischen Baumerhalt einerseits und Parkplatzbereitstellung
andererseits, gefunden werden.
Im Wesentlichen ergibt sich aus dieser Situation die Konkurrenz der
Ansprüche an den Baumerhalt auf der einen und an zusätzliche Parkplätze auf der
anderen Seite.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 3 Varianten aufgestellt, die diesen
beiden Nutzungsansprüchen unterschiedlich gerecht werden.
In der folgenden Tabelle sind die 3 Varianten hinsichtlich Parkplatz-
und Baumbilanz gegenübergestellt, wobei die Bäume 79 bis 84 im
Einmündungsbereich nicht in die Bilanz mit eingehen (Erläuterung dazu: siehe
oben).
|
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
Parkplätze |
13 |
14 |
19 |
Parkplatzbilanz |
+3 |
+4 |
+9 |
Baumfällungen nicht |
3 |
3 |
3 |
Baumfällungen |
1 |
5 |
6 |
Baumfällungen gesamt |
4 |
8 |
9 |
Baumpflanzungen |
6 |
8 |
12 |
Baumbilanz |
+2 |
0 |
+3 |
Tabelle 1 - Stellplatz- und Baumbilanz
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der
Platzbedarf für die Baumscheiben sorgfältig auf der Basis von Suchschachtungen
festgelegt wurde, aber eine endgültige Entscheidung über das Ausmaß der
Baumscheiben erst im Zuge der Baudurchführung getroffen werden kann. Dies
betrifft insbesondere die Variante 1 mit dem Baumerhalt als maßgebliche
Zielsetzung.
Es kann vorhandene Wurzeln geben, die bei den Suchschachtungen nicht
entdeckt wurden und erst bei den Bauarbeiten sichtbar werden. Um nicht
kurzfristig während der Baudurchführung entscheiden zu müssen, ob Baum oder
Parkplatz wichtiger sind, soll bereits im Rahmen dieser Beschlussvorlage mit
Beschlussvorschlag 2.) diese Entscheidung gefällt werden.
Damit kann sich die Parkplatz- und Baumbilanz dann noch geringfügig
ändern, weil ggf. zum Erhalt der Bäume auf Parkplätze verzichtet werden muss, bzw.
für die Herstellung von Parkplätzen vorhandene Bäume aufgegeben werden müssen.
Variante 1
Mit Variante 1 (siehe Anlage 1) werden von den 10 zur Disposition
stehenden Bäumen 73 bis 77 und 88 bis 92 alle gesunden und gut gewachsenen Bäume
erhalten.
Nur die zwei nicht erhaltenswerten Bäume 89 und 90 auf der westlichen
Straßenseite werden gefällt. Die Beseitigung der Bäume 89 und 90 schafft Platz
für die Anlage von 5 Parkplätzen in Schrägaufstellung. Die Schrägaufstellung
ermöglicht zügiges und bequemes Einparken und beansprucht weniger Rangierfläche
im Gegenverkehr als die Senkrechtaufstellung, wodurch der Verkehrsablauf
weniger beeinträchtigt wird.
Der schwach- und kümmerwüchsige Baum 85 soll durch eine Neupflanzung
ersetzt werden.
Auf der östlichen Fahrbahnseite können bis auf Baum 78, der für die
Zufahrt zum Bebauungsplanareal 10C weichen muss, alle Bäume erhalten werden.
Es können 4 Parkplätze in Längsaufstellung und 3 Parkplätze in
Senkrechtaufstellung untergebracht werden, ohne dass weitere Bäume geopfert
werden müssen.
Insgesamt werden damit 13 Parkplätze zur Verfügung gestellt, immerhin
noch 3 mehr als bisher, und für die Parkplatzschaffung müssen keine
erhaltenswerten Bäume gefällt werden. Lediglich ein gesunder und gut gewachsener
Baum muss gefällt werden, Baum 78 muss für die Gewährleistung der konzipierten
Zufahrt zum Bebauungsplanareal 10C weichen.
Gestalterisch wirkt diese Variante etwas konzeptionslos, weil die
geplanten Parkplätze zwischen den vorhandenen Bäumen, und insbesondere auch den
vorhandenen Wurzeln, untergebracht werden müssen. Deswegen kommen mit der
Längsaufstellung, Schrägaufstellung und Senkrechtaufstellung sämtlich mögliche Parkplatzanordnungen
zum Einsatz.
Insbesondere im Bereich der Bäume 75, 76 und 77 am östlichen
Fahrbahnrand mit vielen oberflächlich sichtbaren Wurzeln, ist es nicht einfach,
neue Parkplätze unterzubringen. Zwischen den Bäumen ist das nicht möglich, da
durch Parkplätze das Höhenniveau abgesenkt würde und für die Befestigung der Parkplätze
bis in eine Tiefe von 60 cm die Wurzeln beseitigt werden müssten.
So werden hier 4 Längsparkplätze eingeordnet, die noch in der
bisherigen Fahrbahnfläche liegen. Da in der abgedichteten Fahrbahn für die
Bäume in der Regel keine Nährstoffe zu finden sind, besteht die große Hoffnung,
dass sich hier keine Wurzeln ausgebreitet haben.
Um das Aussteigen für den Beifahrer zu ermöglichen, muss die Fläche
hinter dem Hochbordstein befestigt werden und kann nicht als Rasenfläche
(Baumscheibe) angelegt werden, was für die Bäume aber am sinnvollsten wäre.
Als Kompromiss soll eine ungebundene Befestigung aus einem gut
abgestuften Sand-Splittgemisch zum Einsatz kommen, damit Oberflächenwasser
versickern und den Wurzeln weiter Raum gegeben werden kann.
Nachteilig bei dieser Befestigung ist der schlechtere Begehungskomfort
und der hohe Unterhaltungsaufwand für Unkrautbeseitigung und die Erhaltung
einer ebenen Oberfläche.
Ein ähnliches Problem zeigt sich am westlichen Fahrbahnrand zwischen
den Bäumen 92 und 91. Zwischen diesen beiden Bäumen können nur Parkplätze
untergebracht werden, wenn der Baum 92 gefällt wird, da sich Hauptwurzeln in
der Grünfläche längs zur Fahrbahn ausgebreitet haben.
Der hier nun vorgesehene Längsparkplatz befindet sich nicht vollständig
in der bisherigen Fahrbahn und ragt etwa 0,5 m in die Grünfläche, so dass hier
noch wichtige Hauptwurzeln angetroffen werden könnten. Sollte das bei der
Baudurchführung festgestellt werden, kann dieser Parkplatz nicht hergestellt
werden oder der Baum 92 müsste aufgegeben werden. Dann wiederum könnten dort
allerdings 2 Senkrechtparkplätze untergebracht werden und für den gefällten
Baum 92 würde eine Neupflanzung erfolgen.
Als Fazit zu Variante 1 bleibt festzustellen, dass einerseits noch ein
gewisses Restrisiko für die vollständige Umsetzbarkeit verbleibt, für
Teilflächen des Gehweges Einschränkungen beim Begehungskomfort hingenommen
werden müssten und zusätzlicher Unterhaltungsaufwand anfallen würde.
Andererseits müssten für die Schaffung von Parkplätzen keine
erhaltenswerte Bäume gefällt werden.
Variante 2
Mit Variante 2 wird der Fokus auf die komfortable Befahrbarkeit der Parkplätze
gelegt. Es kommt vor allem die Schrägaufstellung zum Einsatz. Mit der besseren
Befahrbarkeit dieser Parkplätze wird der Verkehrsablauf weniger beeinträchtigt,
was letztlich auch der Beschleunigung des Busverkehrs zugutekommt.
Es können 14 Parkplätze geschaffen werden, wobei hier der gleiche
Vorbehalt für den Längsparkplatz zwischen Baum 92 und 91 gilt, wie bei Variante
1. Im Vergleich zum Bestand werden 4 zusätzliche Parkplätze zur Verfügung
gestellt werden.
Allerdings müssen zusätzlich zu den 3 nicht erhaltenswerten Bäumen (85,
89 und 90) fünf gesunde und gut erhaltene Bäume (75,76,77,78 und 88) geopfert
werden.
Die Baumbilanz ist mit 8 Neupflanzungen ausgeglichen, allerdings
verbleibt zwischen den beidseitigen Schrägaufstellungsbereichen nur Platz für
eine Baumscheibe, was dem Alleecharakter der Straße nicht gerecht wird. Wollte
man auf jeder Fahrbahnseite jeweils eine weitere Baumscheibe unterbringen, so
müsste man dafür jeweils 2 Parkplätze aufgeben und es ergäben sich insgesamt
nur 10 Parkplätze.
Variante 3
Mit Variante 3 wird besonderer Wert auf eine hohe Parkplatzanzahl gelegt.
Es können 19 Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, das sind 9 mehr als
bisher. Gegenüber Variante 2 können damit fünf zusätzliche Parkplätze
geschaffen werden, wobei nur 1 zusätzlicher Baum aufgegeben werden müsste.
Neben den nicht erhaltenswerten Bäumen müssen 6 gesunde und gut
gewachsene Bäume (75,76,77,78,88 und 92) für die konzipierte Zufahrt zum Bebauungsplanareal
10C und Parkplatzschaffung gefällt werden.
Im Abschnitt mit den neuen Parkplätzen können 8 neue Bäume gepflanzt
werden und damit die Anzahl an Bäumen in diesem Abschnitt sogar um einen
Standort erhöht werden. Nach etwa 10 bis 15 Jahren wird der Allee-Charakter
wieder erreicht.
Insgesamt fällt die Baumbilanz mit 9 Fällungen und 12 Neupflanzungen um
3 zusätzliche Bäume positiv aus, was den Allee-Charakter später noch aufwerten
wird.
Schätzung der
voraussichtlichen Bau- und Planungskosten
Die Baukosten werden mit etwa 754.000 € brutto geschätzt, dazu kommen
noch Planungskosten, Kosten für die örtliche Bauüberwachung und des SIGEKO.
Zusammen werden die Gesamtkosten auf etwa 896.760 € brutto geschätzt.
Bezüglich der Baukosten ergeben sich keine signifikanten Unterschiede
zwischen den Varianten, womit die Kosten für die Variantenwahl keine Rolle
spielen.
Information der Anlieger
Obwohl mit Inkrafttreten des im Landtag NRW am 28.02.2024 beschlossenen
Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land
Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen -
KAG-ÄG NRW) zur Refinanzierung der nachmaligen Straßenausbau- bzw.
-wiederherstellungsmaßnahme keine Anliegerversammlung mehr durchzuführen ist,
war und ist es in Hilden üblich, vor einer Entscheidung im Rat bzw. im
zuständigen Gremium die Anwohnenden und die Eigentümerinnen sowie Eigentümer
der anliegenden Grundstücke in Form von Informationsveranstaltungen und bei
Bedarf in Einzelgesprächen zu der vorgesehenen Baumaßnahme und zu den möglichen
Bauvarianten zu beteiligen.
Diese Informationsveranstaltung fand am Donnerstag, den 21.04.2024
statt, zu der die Anwohnenden und die Eigentümerinnen sowie Eigentümer der
anliegenden Grundstücke schriftlich eingeladen wurden. Das Inhaltsprotokoll zu
dieser Informationsveranstaltung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anwesenden sich für die Variante
3 aussprachen, mit der die Anzahl der zulässigen öffentlichen Parkplätze erhöht
werden soll. Es wurde aber der dringende Wunsch geäußert, durch eine
Parkraumbewirtschaftung - wie z.B. eine Parkscheibenregelung - das Problem der
Dauer- bzw. Tagesparker durch eine Begrenzung der maximalen Standzeit zu
reduzieren.
Festlegung der
Vorzugsvariante
Es ist nun zu entscheiden, welche der drei Varianten als
Vorzugsvariante in der weiteren Planung zur Erstellung der Entwurfsplanung (§
13 KomHVO-Unterlagen) verfolgt werden soll. Im Beschlussvorschlag sind dazu die
in Frage kommenden Möglichkeiten alternativ aufgelistet.
Unter Berücksichtigung aller Belange wird von der Verwaltung Variante 3
als Vorzugsvariante vorgeschlagen. Es müssen zwar 6 gesunde Bäume gefällt
werden, aber dafür können in einem Bereich mit hohen Parkdruck zusätzliche Parkplätze
geschaffen werden. Daneben werden mit dieser Variante vor dem Hintergrund der
zunehmend wichtiger werdenden klimasensiblen Straßenraumgestaltung, die
Neupflanzung von 12 klimaangepassten großkronigen Baumarten ermöglicht, 3 Bäume
mehr als im Bestand vorhanden, um die vorhandenen Winterlinden zu ergänzen und
das Risiko für einen Totalausfall der kompletten Bäume zu minimieren.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Variante 1
Anlage 2: Lageplan Variante 2
Anlage 3: Lageplan Variante 3
Anlage 4: Protokoll zur Informationsveranstaltung am 21.03.2024
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
1201010010 |
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO66250015 |
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
IO66250015 |
096010 |
Planung |
130.000
€ |
||
2023 |
IO66250015 |
096010 |
Planung |
83.520 € |
||
2024 |
IO66250015 |
096010 |
VE |
813.240
€ |
||
2025 |
IO66250015 |
096010 |
Straßenbau |
813.240 € |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
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|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
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|
|
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|
|
|
|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||