Betreff
Straßenausbau 3. BA Bahnhofsallee - Auswahl der Vorzugsvariante
Vorlage
WP 20-25 SV 66/103
Aktenzeichen
66.1-Türk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass folgende Variante Grundlage der weiteren Planung ist:

 

a) Variante 1

oder

b) Variante 2

oder

c) Variante 3

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Bahnhofsvorplatz als Teil der Bahnhofsallee wurde in den Jahren 2009 (1. Bauabschnitt) und 2014 (2. Bauabschnitt) aufgewertet und straßenbautechnisch erneuert. Nunmehr soll der restliche Abschnitt der Bahnhofsallee (3. Bauabschnitt) bis zur Benrather Straße grundhaft erneuert werden. Im Haushaltsplan 2023 bis 2025 sind unter der Investitionsnummer IO66250015 entsprechende Finanzen für die Planung in 2023 und für die Baudurchführung in 2025 eingeplant.

 

 

Bisheriger Planungsverlauf

 

Bereits 2014 wurden erste Planungen durchgeführt und in der Beschlussvorlage WP 14-20 SV 66/024 für den Stadtentwicklungsausschuss am 29.04.2015 eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise gesucht. Dazu wurden damals 3 Varianten vorgelegt, aus denen eine Vorzugsvariante festgelegt werden sollte.

Die damaligen Varianten wurden alle unter Beibehaltung der vorhandenen Busspur geplant, da in vorherigen Abstimmungen mit der Rheinbahn AG sämtliche Planungen ohne die Busspur kategorisch abgelehnt wurden.

Selbst ein erfolgreicher Feldversuch mit eingezogener Busspur konnte die Rheinbahn damals nicht davon überzeugen, auf die Busspur zu verzichten. In einer Testphase von Mitte November 2014 bis Ende Januar 2015 wurde die Busspur eingezogen und die Busschleusensignalisierung außer Betrieb genommen. In der Testphase wurden keinerlei Einschränkungen und Behinderungen des Linienbusverkehrs festgestellt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte seinerzeit die Entscheidung zunächst verschoben und die Verwaltung damit beauftragt, Varianten ohne die Busspur vorzulegen und mit der Rheinbahn einen Kompromiss zu finden.

 

Nachdem sich 2021 eine Kompromissbereitschaft bei der Rheinbahn zeigte, wurde die Planung wiederaufgenommen. Die Rheinbahn stimmte dem Entfall der Busspur unter Auflagen zu.

Es wurde gefordert, dass eine Bus-Priorisierung an der Lichtsignalanlage 105 (LSA 105, Benrather Straße / Bahnhofsallee / Neustraße) umgesetzt wird, die für alle Busrelationen die beste Qualitätsstufe (nach HBS - Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) gewährleistet. Es muss also sichergestellt werden, dass sämtliche Linienbusse die LSA 105 ohne relevanten Zeitverlust passieren können.

 

Um herauszufinden, ob eine derartige Forderung unter den heutigen und auch prognostizierten Verkehrsbelastungen überhaupt möglich ist, wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ingenieurbüro der Bernard-Gruppe hatte an der LSA 105 bereits vorher verschiedene Verkehrsplanungen durchgeführt und wurde mit der Verkehrsuntersuchung beauftragt.

Im Ergebnis der verkehrsplanerischen Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass durch den Einsatz von softwaretechnischen Maßnahmen zur Förderung des Busverkehrs auch ohne Busspur eine reibungslose Passage der signalgesteuerten Kreuzung Benrather Straße / Düsseldorfer Straße / Bahnhofsallee für den Busverkehr gewährleistet werden kann.

Mit der neuen Steuerung und der Bus-Priorisierung an der LSA 105 ist für alle Verkehrsbeziehungen des öffentlichen Busverkehrs in allen Spitzenzeiten die HBS-Qualitätsstufe A nachgewiesen. Die Verkehrsqualität der linksabbiegenden Busse aus der Bahnhofsallee in die Benrather Straße verbessert sich sogar von der HBS-Qualitätsstufe C auf die Stufe A, womit eine Beschleunigung des Busverkehrs erreicht wird.

Die Rheinbahn stimmte mit Email vom 29.12.2022 dem Entfall der Busspur zu, so dass mit dieser Rückmeldung der Weg frei war, für die Fortsetzung der Straßenplanung ohne Busspur.

 

 

Mit dem Aufgeben der Busspur ergeben sich für die Straßenplanung ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten, weil etwa 250 qm Fahrbahnfläche frei wird und für andere Nutzungen zur Verfügung steht.

 

Anfang des Jahres sollte die Straßenplanung nun weiter fortgesetzt werden, allerdings konnte nach Rücksprache mit dem Beratungs- und Prüfungsamt (BPA) der alte Ingenieurvertrag zur Straßenplanung aus 2014 nicht mehr als Grundlage für die weitere Straßenplanung dienen. Der Vertrag hätte bezüglich der anrechenbaren Kosten im Sinne der HOAI angepasst werden müssen. Das war allerdings aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig und es musste ein neues Vergabeverfahren für die straßenplanerischen Ingenieurleistungen durchgeführt werden. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens wurde (als der günstigste Anbieter) wieder das Ingenieurbüro Fischer Teamplan mit der Straßenplanung beauftragt.

Seit Oktober wird nunmehr an der neuen Planung ohne Busspur gearbeitet.

 

 

Ausgangssituation für die Planung

 

Die vorhandene Situation in der Bahnhofsallee zeigt eine breite Fahrbahn mit drei Fahrstreifen - eine eigenständige Busspur in Mittellage und zwei Fahrstreifen in Seitenlage für den Individualverkehr. Am östlichen Fahrbahnrand kann zusätzlich auf der Fahrbahn längs geparkt werden. Dadurch ist eine sehr breite Gesamtfahrbahn von insgesamt 11,0 m vorhanden.

Auf beiden Seiten der Fahrbahn sind größtenteils großkronige Winterlinden vorhanden, die keinen ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand besitzen.

Dies hat zur Folge, dass angrenzende Bordsteine und Entwässerungsrinnen höhen- und lagemäßig partiell extrem versetzt, im Prinzip also weitestgehend zerstört worden sind. Daraus resultiert eine Beeinträchtigung der Straßenentwässerung, was wiederum eine Verschlechterung der baulichen Substanz zur Folge hat.

 

Durch ihren ungünstigen Standort, werden die 21 Bäume im Ausbaubereich in ihrer Vitalität beeinträchtigt.

 

Das Sachgebiet Grünflächen (SG 66.3) hat die vorhandenen Bäume im August 2023 begutachtet und bewertet. Das Ergebnis ist in nachfolgender Grafik dargestellt. Von den vorhandenen 21 Winterlinden im Ausbaubereich, sind 3 Bäume nicht erhaltenswert. Der Baum 90 ist abgängig und die beiden Bäume 85 und 89 sind schwach- und kümmerwüchsig.

 

Abb. 1 - Baumbeurteilung

 

 

Der abgängige Baum 90 ist stark geschädigt und weist Schäden am Stamm, Höhlungen und immer wieder einen hohen Totholzanteil auf. Dieser Baum muss, unabhängig von der Baumaßnahme, kurz- bis mittelfristig gefällt und ersetzt werden.

Die beiden kümmer- bzw. schwachwüchsigen Bäume wurden vor etwa 30 Jahren gepflanzt und haben trotz dieser verhältnismäßig langen Standzeit nur einen sehr geringen Volumenzuwachs erfahren (so liegt der Stammumfang z.T. bei nur 0,40 m). Mögliche Ursachen hierfür könnten in schlechten Bodenverhältnissen, Vitalitätsbeeinträchtigungen durch Leitungsverlegungen, Hundeurin, etc. zu suchen sein. Bei der Durchführung von Neupflanzungen mit Standortverbesserung (Pflanzung in spezielles Baumsubstrat) dürften die Nachpflanzungen bereits in wenigen Jahren den Habitus der vorhandenen Bäume erreicht bzw. sogar übertroffen haben.

 

 

 

Planungsüberlegungen:

 

Bei der Straßenplanung wurde die Zufahrt für die bereits genehmigte Bebauung Bahnhofsallee 18 berücksichtigt. Ebenso ist die konzipierte Zufahrt zum Bebauungsplanareal 10C in die Straßenpläne eingetragen. Für diese Zufahrt muss der erhaltenswerte Baum 78 geopfert werden.

 

Die Bäume 79 und 80 am östlichen Fahrbahnrand und 81 bis 84 am westlichen Fahrbahnrand befinden sich im unmittelbaren Einmündungsbereich der Bahnhofsallee in die Benrather Straße.

 

Im Einmündungsbereich hat die verkehrssichere und zügige Passage der signalisierten Einmündung, und damit der reibungslose Verkehrsablauf für alle Verkehrsteilnehmer, oberste Priorität. Das ist auch für die bereits beschriebene Bus-Priorisierung, und die damit von der Rheinbahn geforderte Verkehrsqualität für den Busverkehr (HBS-Qualitätsstufe A), entscheidend.

Um den Verkehrsablauf nicht durch Ein- und Ausparkvorgänge zu behindern, muss im Einmündungsbereich auch auf Stellplätze verzichtet werden.

 

Um das zu gewährleisten, müssen die erforderlichen Verkehrsflächen (Aufstellflächen und Schleppkurven) für den Kfz-Verkehr bereitgestellt werden.

Die vorhandene Fahrbahnfläche dehnt sich bis an die vorhandenen Bäume aus. Die Bäume stehen unmittelbar am Bordstein.

Leider kann im Einmündungsbereich keine Verkehrsfläche eingezogen werden, um den Bäumen mehr Raum zu geben. Also entspricht der neue Bordverlauf dem bisherigen Bordverlauf. Um die vorhandenen Bäume 79 bis 84 zu erhalten, muss der vorhandene Bordstein baulich so erhalten bleiben.

Um das zu gewährleisten, müssen viele Parameter eingehalten werden. Die höhenmäßige Lage darf nicht verändert werden und der bauliche Zustand der Bordsteine muss in Ordnung sein. Diese technischen Parameter werden aber erst im weiteren Planungsverlauf in der Entwurfsplanungsphase festgelegt, so dass derzeit noch keine Aussage darüber getroffen werden kann.

Über den Erhalt oder das Aufgeben der Bäume 79 bis 84 gibt es für die politischen Gremien aber auch keine Entscheidungsfreiheit, weil hier alleine technische Parameter zu berücksichtigen sind.

 

 

Im weiteren Verlauf der Baustrecke außerhalb des Einmündungsbereiches gibt es dagegen mehr Entscheidungsfreiheit. Hier kann die Straßengestaltung neu überdacht und ggfls. an die vorhandenen Nutzungsansprüche angepasst werden.

Durch den nunmehr mit der Rheinbahn abgestimmten Entfall der Busspur werden etwa 250 m² Fläche frei, die für andere Nutzungen (Parkplätze oder zusätzliche Fläche für Baumscheiben) herangezogen werden können.

 

Im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung der Bahnhofsallee, insbesondere in Bezug auf den „MediTower“ und die ÖPNV Haltestelle HILDEN mit S-Bahn und Busverkehr, sind aus Sicht der Autofahrenden zusätzliche Parkplätze wünschenswert. Dies zeigt sich auch an der illegalen Nutzung der Bürgersteigflächen als Parkplätze.

 

Um die vorhandenen Bäume 73 bis 77 und 88 bis 92 erhalten zu können, muss ausreichender Platz für Baumscheiben zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund müssen Kompromisse, zwischen Baumerhalt einerseits und Parkplatzbereitstellung andererseits, gefunden werden.

 

Im Wesentlichen ergibt sich aus dieser Situation die Konkurrenz der Ansprüche an den Baumerhalt auf der einen und an zusätzliche Parkplätze auf der anderen Seite.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden 3 Varianten aufgestellt, die diesen beiden Nutzungsansprüchen unterschiedlich gerecht werden.

In der folgenden Tabelle sind die 3 Varianten hinsichtlich Parkplatz- und Baumbilanz gegenübergestellt, wobei die Bäume 79 bis 84 im Einmündungsbereich nicht in die Bilanz mit eingehen (Erläuterung dazu: siehe oben).

 

 

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Parkplätze

13

14

19

Parkplatzbilanz

+3

+4

+9

Baumfällungen nicht
erhaltenswerte Bäume

3

3

3

Baumfällungen
erhaltenswerte Bäume

1

5

6

Baumfällungen gesamt

4

8

9

Baumpflanzungen

6

8

12

Baumbilanz

+2

0

+3

Tabelle 1 - Stellplatz- und Baumbilanz

 

 

Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der Platzbedarf für die Baumscheiben sorgfältig auf der Basis von Suchschachtungen festgelegt wurde, aber eine endgültige Entscheidung über das Ausmaß der Baumscheiben erst im Zuge der Baudurchführung getroffen werden kann. Dies betrifft insbesondere die Variante 1 mit dem Baumerhalt als maßgebliche Zielsetzung.

Es kann vorhandene Wurzeln geben, die bei den Suchschachtungen nicht entdeckt wurden und erst bei den Bauarbeiten sichtbar werden. Um nicht kurzfristig während der Baudurchführung entscheiden zu müssen, ob Baum oder Parkplatz wichtiger sind, soll bereits im Rahmen dieser Beschlussvorlage mit Beschlussvorschlag 2.) diese Entscheidung gefällt werden.

Damit kann sich die Parkplatz- und Baumbilanz dann noch geringfügig ändern, weil ggf. zum Erhalt der Bäume auf Parkplätze verzichtet werden muss, bzw. für die Herstellung von Parkplätzen vorhandene Bäume aufgegeben werden müssen.

 

 

 

Variante 1

 

Mit Variante 1 (siehe Anlage 1) werden von den 10 zur Disposition stehenden Bäumen 73 bis 77 und 88 bis 92 alle gesunden und gut gewachsenen Bäume erhalten.

 

Nur die zwei nicht erhaltenswerten Bäume 89 und 90 auf der westlichen Straßenseite werden gefällt. Die Beseitigung der Bäume 89 und 90 schafft Platz für die Anlage von 5 Parkplätzen in Schrägaufstellung. Die Schrägaufstellung ermöglicht zügiges und bequemes Einparken und beansprucht weniger Rangierfläche im Gegenverkehr als die Senkrechtaufstellung, wodurch der Verkehrsablauf weniger beeinträchtigt wird.

Der schwach- und kümmerwüchsige Baum 85 soll durch eine Neupflanzung ersetzt werden.

 

Auf der östlichen Fahrbahnseite können bis auf Baum 78, der für die Zufahrt zum Bebauungsplanareal 10C weichen muss, alle Bäume erhalten werden.

Es können 4 Parkplätze in Längsaufstellung und 3 Parkplätze in Senkrechtaufstellung untergebracht werden, ohne dass weitere Bäume geopfert werden müssen.

 

Insgesamt werden damit 13 Parkplätze zur Verfügung gestellt, immerhin noch 3 mehr als bisher, und für die Parkplatzschaffung müssen keine erhaltenswerten Bäume gefällt werden. Lediglich ein gesunder und gut gewachsener Baum muss gefällt werden, Baum 78 muss für die Gewährleistung der konzipierten Zufahrt zum Bebauungsplanareal 10C weichen.

 

Gestalterisch wirkt diese Variante etwas konzeptionslos, weil die geplanten Parkplätze zwischen den vorhandenen Bäumen, und insbesondere auch den vorhandenen Wurzeln, untergebracht werden müssen. Deswegen kommen mit der Längsaufstellung, Schrägaufstellung und Senkrechtaufstellung sämtlich mögliche Parkplatzanordnungen zum Einsatz.

 

Insbesondere im Bereich der Bäume 75, 76 und 77 am östlichen Fahrbahnrand mit vielen oberflächlich sichtbaren Wurzeln, ist es nicht einfach, neue Parkplätze unterzubringen. Zwischen den Bäumen ist das nicht möglich, da durch Parkplätze das Höhenniveau abgesenkt würde und für die Befestigung der Parkplätze bis in eine Tiefe von 60 cm die Wurzeln beseitigt werden müssten.

So werden hier 4 Längsparkplätze eingeordnet, die noch in der bisherigen Fahrbahnfläche liegen. Da in der abgedichteten Fahrbahn für die Bäume in der Regel keine Nährstoffe zu finden sind, besteht die große Hoffnung, dass sich hier keine Wurzeln ausgebreitet haben.

Um das Aussteigen für den Beifahrer zu ermöglichen, muss die Fläche hinter dem Hochbordstein befestigt werden und kann nicht als Rasenfläche (Baumscheibe) angelegt werden, was für die Bäume aber am sinnvollsten wäre.

Als Kompromiss soll eine ungebundene Befestigung aus einem gut abgestuften Sand-Splittgemisch zum Einsatz kommen, damit Oberflächenwasser versickern und den Wurzeln weiter Raum gegeben werden kann.

Nachteilig bei dieser Befestigung ist der schlechtere Begehungskomfort und der hohe Unterhaltungsaufwand für Unkrautbeseitigung und die Erhaltung einer ebenen Oberfläche.

 

Ein ähnliches Problem zeigt sich am westlichen Fahrbahnrand zwischen den Bäumen 92 und 91. Zwischen diesen beiden Bäumen können nur Parkplätze untergebracht werden, wenn der Baum 92 gefällt wird, da sich Hauptwurzeln in der Grünfläche längs zur Fahrbahn ausgebreitet haben.

Der hier nun vorgesehene Längsparkplatz befindet sich nicht vollständig in der bisherigen Fahrbahn und ragt etwa 0,5 m in die Grünfläche, so dass hier noch wichtige Hauptwurzeln angetroffen werden könnten. Sollte das bei der Baudurchführung festgestellt werden, kann dieser Parkplatz nicht hergestellt werden oder der Baum 92 müsste aufgegeben werden. Dann wiederum könnten dort allerdings 2 Senkrechtparkplätze untergebracht werden und für den gefällten Baum 92 würde eine Neupflanzung erfolgen.

 

Als Fazit zu Variante 1 bleibt festzustellen, dass einerseits noch ein gewisses Restrisiko für die vollständige Umsetzbarkeit verbleibt, für Teilflächen des Gehweges Einschränkungen beim Begehungskomfort hingenommen werden müssten und zusätzlicher Unterhaltungsaufwand anfallen würde.

Andererseits müssten für die Schaffung von Parkplätzen keine erhaltenswerte Bäume gefällt werden.

 

 

 

Variante 2

 

Mit Variante 2 wird der Fokus auf die komfortable Befahrbarkeit der Parkplätze gelegt. Es kommt vor allem die Schrägaufstellung zum Einsatz. Mit der besseren Befahrbarkeit dieser Parkplätze wird der Verkehrsablauf weniger beeinträchtigt, was letztlich auch der Beschleunigung des Busverkehrs zugutekommt.

Es können 14 Parkplätze geschaffen werden, wobei hier der gleiche Vorbehalt für den Längsparkplatz zwischen Baum 92 und 91 gilt, wie bei Variante 1. Im Vergleich zum Bestand werden 4 zusätzliche Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.

Allerdings müssen zusätzlich zu den 3 nicht erhaltenswerten Bäumen (85, 89 und 90) fünf gesunde und gut erhaltene Bäume (75,76,77,78 und 88) geopfert werden.

Die Baumbilanz ist mit 8 Neupflanzungen ausgeglichen, allerdings verbleibt zwischen den beidseitigen Schrägaufstellungsbereichen nur Platz für eine Baumscheibe, was dem Alleecharakter der Straße nicht gerecht wird. Wollte man auf jeder Fahrbahnseite jeweils eine weitere Baumscheibe unterbringen, so müsste man dafür jeweils 2 Parkplätze aufgeben und es ergäben sich insgesamt nur 10 Parkplätze.

 

 

 

Variante 3

 

Mit Variante 3 wird besonderer Wert auf eine hohe Parkplatzanzahl gelegt. Es können 19 Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, das sind 9 mehr als bisher. Gegenüber Variante 2 können damit fünf zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, wobei nur 1 zusätzlicher Baum aufgegeben werden müsste.

 

Neben den nicht erhaltenswerten Bäumen müssen 6 gesunde und gut gewachsene Bäume (75,76,77,78,88 und 92) für die konzipierte Zufahrt zum Bebauungsplanareal 10C und Parkplatzschaffung gefällt werden.

 

Im Abschnitt mit den neuen Parkplätzen können 8 neue Bäume gepflanzt werden und damit die Anzahl an Bäumen in diesem Abschnitt sogar um einen Standort erhöht werden. Nach etwa 10 bis 15 Jahren wird der Allee-Charakter wieder erreicht.

Insgesamt fällt die Baumbilanz mit 9 Fällungen und 12 Neupflanzungen um 3 zusätzliche Bäume positiv aus, was den Allee-Charakter später noch aufwerten wird.

 

 

 

Schätzung der voraussichtlichen Bau- und Planungskosten

 

Die Baukosten werden mit etwa 754.000 € brutto geschätzt, dazu kommen noch Planungskosten, Kosten für die örtliche Bauüberwachung und des SIGEKO.

Zusammen werden die Gesamtkosten auf etwa 896.760 € brutto geschätzt.

Bezüglich der Baukosten ergeben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten, womit die Kosten für die Variantenwahl keine Rolle spielen.

 

 

 

Information der Anlieger

 

Obwohl mit Inkrafttreten des im Landtag NRW am 28.02.2024 beschlossenen Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) zur Refinanzierung der nachmaligen Straßenausbau- bzw. -wiederherstellungsmaßnahme keine Anliegerversammlung mehr durchzuführen ist, war und ist es in Hilden üblich, vor einer Entscheidung im Rat bzw. im zuständigen Gremium die Anwohnenden und die Eigentümerinnen sowie Eigentümer der anliegenden Grundstücke in Form von Informationsveranstaltungen und bei Bedarf in Einzelgesprächen zu der vorgesehenen Baumaßnahme und zu den möglichen Bauvarianten zu beteiligen.

 

Diese Informationsveranstaltung fand am Donnerstag, den 21.04.2024 statt, zu der die Anwohnenden und die Eigentümerinnen sowie Eigentümer der anliegenden Grundstücke schriftlich eingeladen wurden. Das Inhaltsprotokoll zu dieser Informationsveranstaltung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anwesenden sich für die Variante 3 aussprachen, mit der die Anzahl der zulässigen öffentlichen Parkplätze erhöht werden soll. Es wurde aber der dringende Wunsch geäußert, durch eine Parkraumbewirtschaftung - wie z.B. eine Parkscheibenregelung - das Problem der Dauer- bzw. Tagesparker durch eine Begrenzung der maximalen Standzeit zu reduzieren.

 

 

 

Festlegung der Vorzugsvariante

 

Es ist nun zu entscheiden, welche der drei Varianten als Vorzugsvariante in der weiteren Planung zur Erstellung der Entwurfsplanung (§ 13 KomHVO-Unterlagen) verfolgt werden soll. Im Beschlussvorschlag sind dazu die in Frage kommenden Möglichkeiten alternativ aufgelistet.

 

Unter Berücksichtigung aller Belange wird von der Verwaltung Variante 3 als Vorzugsvariante vorgeschlagen. Es müssen zwar 6 gesunde Bäume gefällt werden, aber dafür können in einem Bereich mit hohen Parkdruck zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Daneben werden mit dieser Variante vor dem Hintergrund der zunehmend wichtiger werdenden klimasensiblen Straßenraumgestaltung, die Neupflanzung von 12 klimaangepassten großkronigen Baumarten ermöglicht, 3 Bäume mehr als im Bestand vorhanden, um die vorhandenen Winterlinden zu ergänzen und das Risiko für einen Totalausfall der kompletten Bäume zu minimieren.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:        Lageplan Variante 1

Anlage 2:        Lageplan Variante 2

Anlage 3:        Lageplan Variante 3

Anlage 4:        Protokoll zur Informationsveranstaltung am 21.03.2024

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

1201010010

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66250015

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

IO66250015

096010

Planung

   130.000 €

2023

IO66250015

096010

Planung

     83.520 €

2024

IO66250015

096010

VE

   813.240 €

2025

IO66250015

096010

Straßenbau

   813.240 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer