Erläuterungen zum
Antrag:
Der Bahnhof ist das
verkehrliche Drehkreuz für Züge und Busse in Hilden. Hier fahren täglich viele
Menschen ab oder kommen an. Menschen durchqueren den schön gestalteten Platz
und verweilen hier.
Das Empfangsgebäude des
Bahnhofs aus dem Eröffnungsjahr 1874 steht unter Denkmalschutz und wurde
entsprechend vor einigen Jahren, wie auch ein Teil des Bahnhofsvorplatzes,
hergerichtet.
Für die Umsetzung der
Europäischen Idee ist der Platz vor dem Hildener Bahnhof daher auch symbolisch
geeignet und erfüllt die Idee des europäischen Zusammenwachsens.
Dieser große repräsentative
Platz in exponierter Lage ist von besonderer Aufenthaltsqualität lädt und zum
Verweilen ein.
Im Jahr 2024 finden Wahlen zum
EU–Parlament statt, weshalb eine Umbenennung hier angezeigt wäre.
Ergänzend ist eine Tafel oder
Stele zu installieren, die die Benennung erklärt und auf die Charta der
europäischen Union Bezug nimmt.
Die offizielle
(Um-)Benennung soll durch ein buntes „Fest für Europa“ begleitet werden.
Antragstext:
Umbenennung des
Bahnhofsvorplatzes in „Europaplatz“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Betrachtet man
einen Platz oder Stadtplatz im städtebaulichen Sinn, handelt es sich i.d.R. um
eine von Gebäuden umbaute freie Fläche in Städten. Es sind zentrale Orte, an
denen die Bürgerschaft sich versammeln kann. Plätze sind häufig Brennpunkte des
öffentlichen Lebens.
Der
vorliegende Antrag verfolgt das Ziel, „Europa“ durch die zentrale
Verortung im öffentlichen Raum der Stadt Hilden erkennbar werden zu lassen und
schlägt hierfür die von der Bahnhofsallee umschlossene Grünfläche vor dem
Bahnhof Hilden vor.
Der
Bahnhof und die Bushaltestellen tragen durch ihre verkehrliche Funktion zur
Belebung dieses Platzes bei. Gleichzeitig entspricht die derzeitige Gestaltung der
Grünfläche repräsentativen Ansprüchen und bietet auch eine Aufenthaltsqualität.
Derzeit ist der
Platz vor dem Bahnhof Teil der öffentlich gewidmeten Haupterschließungsstraße
„Bahnhofsallee“. Um diese Fläche in Europaplatz umbenennen zu können, ist es
notwendig, dass sie aus der gewidmeten Verkehrsfläche katastertechnisch
herausparzelliert und als ein selbstständiges Buchgrundstück gebucht wird.
Nur
dadurch werden die umliegenden Gebäude in ihrer Straßenzugehörigkeit durch die
Benennung des Platzes vor dem Bahnhof nicht betroffen, so dass sich keine
Auswirkungen auf die Adressen der dort anwesenden Gewerbetreibenden, wohnenden Bürger
und die Eigentümer ergeben.
Mit den folgenden
Kosten ist zu rechnen:
Für die
Katastervermessung fallen neben den Personalkosten des stadteigenen
Vermessungsamtes Katasterübernahmekosten in Höhe von ca. 3.600 € an.
Desweiteren fallen
Kosten für die Beschilderung, evtl. Fahnenmasten und Feierlichkeiten an, die
derzeit noch nicht abzuschätzen sind.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Widmung oder Umbenennung eines Platzes, einer Straße oder eines
Gartens hat keine Relevanz für das Klima.