Betreff
049 Antrag der Fraktion Bündnis90 Die Grünen,Haushaltsmittel für zwei zusätzliche OGS-Gruppen HH-Entwurf 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 40/024
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

 

Siehe Ergänzungsantrag TOP Ö6 im Hauptausschuss am 22.11.2023


Antragstext:

 

Für die Ausstattung und den Betrieb von zwei zusätzlichen OGS-Gruppenwerden entsprechende Haushaltsmittel im Jahr 2024 bereitgestellt.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

I. Die Historie

Auf Grundlage des Erlasses des Landesministeriums für Schule, Jugend und Kinder wurde die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) vor mehr als 20 Jahren gestartet. Ziel war die Schaffung eines integrierten Ganztagsangebotes unter einem Dach, das von Grundschulen und Jugendhilfe gemeinschaftlich gestaltet werden sollte. Vier inhaltliche Bausteine sollten hierbei in einem ganzheitlichen Angebot vereinigt werden: Bildung, Betreuung, Erziehung und Förderung.

 

Für Hilden beschloss der Rat der Stadt am 10.12.2003 die Einführung des Offenen Ganztags zum Schuljahr 2004/2005 in Verbindung mit einem Rahmenkonzept (vgl. Konzept zur Offenen Ganztagsschule 2003, SV 51/225). An sechs städtischen Grundschulen mit insgesamt sieben OGS-Gruppen à 25 Plätzen wurde begonnen.

 

II. Der Stand

Seitdem hat sich der Offene Ganztag zu einem wichtigen Bestandteil der örtlichen Schul- und Jugendhilfelandschaft entwickelt, mit zuletzt 48 offenen Ganztagsgruppen zum Schuljahr 2023/24.

 

Inzwischen hat der Rat der Stadt Hilden beschlossen, den Eltern vier verschiedene Angebote für die verschiedenen Bedarfe der Eltern und Kinder vorzuhalten: OGS 16.00 h, OGS 15.00 h, VGS 14.30 h und VGS 14.00 h. Vergleiche hierzu das aktuelle OGS-Konzept. Dieses wird in den nächsten Jahren evaluiert und angepasst, auch das Thema Anspruch auf einen OGS-Platz ist hier rechtzeitig zu behandeln.

 

III. Der Ausblick

Auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/25 stellt die erlass- und bedarfsgerechte Verteilung von Schul- und OGS-Plätzen wieder eine besondere Herausforderung für den Schul- und Maßnahmenträger Stadt Hilden dar. Die hohe Nachfrage insbesondere nach OGS-Plätzen belegt den Qualitätsgrad, der das OGS-Angebot in Hilden für Kinder und Eltern zu einem Erfolgsmodell gemacht hat. Die Anmeldezahlen für die Schulbetreuungssysteme weisen erwartungsgemäß einen Mehrbedarf an Plätzen auf. Um hier die konkrete Anzahl verbindlich zu ermitteln, läuft zurzeit eine Elternabfrage bei den Eltern der Kinder, die zum Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden. Es wird ein Mehrbedarf erwartet.

 

Der für 2026 angekündigte Anspruch auf einen OGS-Platz lässt bereits jetzt die Nachfrage steigen, da Eltern die zeitliche Verzögerung nicht berücksichtigen.

 

Es gilt nun, den steigenden Bedarfen an Bildung und Betreuung im schulischen Umfeld passgenau gerecht zu werden und gleichzeitig Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen. Die pädagogischen und wirtschaftlichen Standards müssen miteinander verbunden werden.

 

Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass 60 bis annähernd 70 Betreuungsplätze im OGS-Bereich fehlen werden, die mit der Bereitstellung der nötigen Finanzmittel für zwei zusätzliche OGS-Gruppen nur knapp gedeckt werden könnte. Damit würde die Anzahl an OGS-Plätze auf insgesamt 50 Gruppen anwachsen.

 

Jedoch ist heute nicht absehbar, an welcher Schule die Einrichtung der zusätzlichen Gruppen erfolgen soll und ob dort heute genügend Räume zur Unterbringung der zusätzlichen Gruppen oder Mensakapazitäten vorhanden sind. Wenn nicht, müssten dort noch Baumaßnahmen erfolgen, die zum aktuellen Zeitpunkt weder geplant oder vorbereitet noch im Haushalt verankert sind.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Stadtverwaltung derzeit eine Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich betreibt, in der auch die Schulbetreuungssysteme als integraler Bestandteil der Schulen betrachtet werden.

Nach derzeitiger Planung geht die Verwaltung davon aus, dass mit dem Neubau des Schulkomplexes Beethovenstraße 32-40 („Haus des Lernens“, IO26250054) und mit der Erweiterung der Mensakapazität an der Wilhelm-Hüls-Schule (Augustastraße 29, IO26250042) nach den vielen Ergänzungsbauten der letzten Jahre (z.B. Grundschule Im Kalstert, Standort Walder Straße 100) die baulichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruch ausreichend erfüllt werden.

 

IV. Die wirtschaftliche Darstellung

 

1. Aufwand p. a. für eine Gruppe (= 25 Kinder):

A) Personalkosten

Erzieher/in:      28    Std/Wo. S 8 a                 55.500 €

Fachkraft:       22    Std/Wo. S 4                    41.000 €

Küchenkraft:   10,5 Std/Wo. EG 2                  12.000 €

Summe Personal                                          108.500 €

 

B) Sachkosten

Ferienmaßnahmen je Gr.:                                  500 €

Aufwendungen für Material, Dienstleistungen

Aus- und Fortbildung                                      4.417 €

Mittagsverpflegung                                        20.300 €

Summe Sachkosten                                      25.217 €

 

Kosten p. a. je Gruppe:                        rd. 134.000 €

 

2. Erträge p. a. für eine Gruppe:

 

A) Landesmittel je Gruppe

20 Kinder ohne zus. Förderbedarf                 27.840 €

(1.392 € je Kind)

5 Kinder mit zus. Förderbedarf                       12.690 €

(2.538 € je Kind)

 

B) Elternbeiträge

            Beitrag Essen (entspricht Aufwand)  20.300 €

            Elternbeitrag (400 € je Kind)               10.000 €

 

Erträge p. a. je Gruppe                           rd. 70.000 €

 

Die Differenz bildet den städtischen Eigenanteil:

 

                                                                        64.000 €

 

Für zwei Gruppen und somit Platz für 50 Kinder liegt der städtische jährliche Mehrbedarf bei insgesamt

 

128.000 €.

 

3. Finanzierung:

Zur Finanzierung des jährlichen Mehrbedarfs verweist die Verwaltung auf zusätzliche Einnahmen im Produkt Schulbetreuung OGS. Die Mittel sind bisher noch nicht etatisiert, da die Förderungssumme bei der Mittelanmeldung nicht ansatzweise zu erkennen war.

 

a) Das Land fördert gem. Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 22.09.21 Schulsozialarbeit in den sogenannten GL- Schulen, also den Schulen des Gemeinsamen Lernens.

Die Förderung läuft über den Kreis Mettmann. Der Kreis erhält eine Gesamtsumme zur Aufteilung auf die Gemeinden. Gemäß Weiterleitungsvertrag zwischen der Stadt Hilden und dem Kreis Mettmann ist für das Schuljahr 2023/24 mit einer Fördersumme von 123.161,60 € zu rechnen. Mit diesen Mitteln können die Personalkosten der vier halben Stellen SozialarbeiterInnen in den GL-Grundschulen gedeckt werden, insgesamt rund 100.000 €. Der verbleibende Betrag deckt teils die Kosten der Sozialarbeit in der Sekundarschule.

 

b) Über die Inklusionsförderung des Landes wird die Heilpädagogin in der Schwerpunktschule Elbsee zusätzlich gefördert. Hier ist mit einer Summe von über 50.000 € zu rechnen.

 

Sowohl die Personalkosten für die vier halben Stellen Sozialarbeit in den GL-Grundschulen wie auch die für die Heilpädagogin in der Schwerpunktschule hatte die Stadt Hilden bisher mit eigenen Mitteln geplant. 

 

Insofern ist die Summe des Mehrbedarfs im Produkt OGS mit zusätzlichen Erträgen zum neuen Schuljahr komplett abgedeckt.

 

Die Ausstattung der künftigen Gruppen erfolgt aus dem bereits investiv veranschlagten Etat 2024.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Es ist mit vermehrtem Autoverkehr zu rechnen, da viele Eltern ihre Kinder mit dem PKW zur Schule fahren.

 

 

 

WP 20-25 SV 40/024

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060201 Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

0602010170

OGS - päd. Schulbetreuung Grundschulen 16h

527100

Schülerbeförderung/Ferien

26.000

527900

Sachleistungen etc.

26.000

527950

Mittagsverpflegung

1.075.800

50*

Personalaufwand

3.249.721

414130

Landesmittel Personal

2.017.500

433120

Beitrag Mittagessen

1.060.800

433110

Elternbeiträge

500.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

0602010170

OGS - päd. Schulbetreuung Grundschulen 16h

527100

Schülerbeförderung/Ferien

27.000

(+1.000)

527900

Sachleistungen etc.

34.834

(+8.834)

527950

Mittagsverpflegung

1.116.600

(+40.600)

50*

Personalaufwand

3.249.721

(+217.000)

414130

Landesmittel Personal

2.271.721

(+254.221)

433120

Beitrag Mittagessen

1.101.400

(+40.600)

433110

Elternbeiträge

520.000

(+20.000)

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Sollte dem Antrag gefolgt werden, werden diese Budgetmittel in den Haushalt 2024 aufgenommen und das Defizit weiter vergrößert.

 

Gez. Stuhlträger