Erläuterungen zum
Antrag:
Siehe Ergänzungsantrag TOP Ö6 im Hauptausschuss am 22.11.2023
Stellungnahme der
Verwaltung:
I.
Die Historie
Auf Grundlage des Erlasses des
Landesministeriums für Schule, Jugend und Kinder wurde die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) vor mehr als 20 Jahren gestartet. Ziel
war die Schaffung eines integrierten Ganztagsangebotes unter einem Dach, das
von Grundschulen und Jugendhilfe gemeinschaftlich gestaltet werden sollte. Vier
inhaltliche Bausteine sollten hierbei in einem ganzheitlichen Angebot vereinigt
werden: Bildung, Betreuung, Erziehung und Förderung.
Für Hilden beschloss der Rat der Stadt am
10.12.2003 die Einführung des Offenen Ganztags zum Schuljahr 2004/2005 in
Verbindung mit einem Rahmenkonzept (vgl. Konzept zur Offenen Ganztagsschule
2003, SV 51/225). An sechs städtischen Grundschulen mit insgesamt sieben
OGS-Gruppen à 25 Plätzen wurde begonnen.
II.
Der Stand
Seitdem hat sich der Offene Ganztag zu einem
wichtigen Bestandteil der örtlichen Schul- und Jugendhilfelandschaft
entwickelt, mit zuletzt 48 offenen Ganztagsgruppen zum Schuljahr 2023/24.
Inzwischen hat der Rat der Stadt Hilden
beschlossen, den Eltern vier verschiedene Angebote für die verschiedenen
Bedarfe der Eltern und Kinder vorzuhalten: OGS 16.00 h, OGS 15.00 h, VGS 14.30
h und VGS 14.00 h. Vergleiche hierzu das aktuelle OGS-Konzept. Dieses wird in
den nächsten Jahren evaluiert und angepasst, auch das Thema Anspruch auf einen
OGS-Platz ist hier rechtzeitig zu behandeln.
III.
Der Ausblick
Auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr
2024/25 stellt die erlass- und bedarfsgerechte Verteilung von Schul- und
OGS-Plätzen wieder eine besondere Herausforderung für den Schul- und Maßnahmenträger
Stadt Hilden dar. Die hohe Nachfrage insbesondere nach OGS-Plätzen belegt den
Qualitätsgrad, der das OGS-Angebot in Hilden für Kinder und Eltern zu einem
Erfolgsmodell gemacht hat. Die Anmeldezahlen für die Schulbetreuungssysteme
weisen erwartungsgemäß einen Mehrbedarf an Plätzen auf. Um hier die konkrete
Anzahl verbindlich zu ermitteln, läuft zurzeit eine Elternabfrage bei den
Eltern der Kinder, die zum Schuljahr 2024/2025 eingeschult werden. Es wird ein
Mehrbedarf erwartet.
Der für 2026
angekündigte Anspruch auf einen OGS-Platz lässt bereits jetzt die Nachfrage
steigen, da Eltern die zeitliche Verzögerung nicht berücksichtigen.
Es gilt nun, den steigenden Bedarfen an
Bildung und Betreuung im schulischen Umfeld passgenau gerecht zu werden und
gleichzeitig Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksichtigen. Die pädagogischen
und wirtschaftlichen Standards müssen miteinander verbunden werden.
Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass 60 bis annähernd 70
Betreuungsplätze im OGS-Bereich fehlen werden, die mit der Bereitstellung der
nötigen Finanzmittel für zwei zusätzliche OGS-Gruppen nur knapp gedeckt werden
könnte. Damit würde die Anzahl an OGS-Plätze auf insgesamt 50 Gruppen
anwachsen.
Jedoch ist heute nicht absehbar, an welcher
Schule die Einrichtung der zusätzlichen Gruppen erfolgen soll und ob dort heute
genügend Räume zur Unterbringung der zusätzlichen Gruppen oder Mensakapazitäten
vorhanden sind. Wenn nicht, müssten dort noch Baumaßnahmen erfolgen, die zum
aktuellen Zeitpunkt weder geplant oder vorbereitet noch im Haushalt verankert
sind.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Stadtverwaltung derzeit eine
Schulentwicklungsplanung für den Primarbereich betreibt, in der auch die
Schulbetreuungssysteme als integraler Bestandteil der Schulen betrachtet
werden.
Nach derzeitiger Planung geht die Verwaltung davon aus, dass mit dem Neubau des
Schulkomplexes Beethovenstraße 32-40 („Haus des Lernens“, IO26250054) und mit
der Erweiterung der Mensakapazität an der Wilhelm-Hüls-Schule (Augustastraße
29, IO26250042) nach den vielen Ergänzungsbauten der letzten Jahre (z.B.
Grundschule Im Kalstert, Standort Walder Straße 100) die baulichen
Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruch ausreichend erfüllt
werden.
IV.
Die wirtschaftliche Darstellung
1.
Aufwand p. a. für eine Gruppe (= 25 Kinder):
A) Personalkosten
Erzieher/in: 28 Std/Wo. S 8 a 55.500 €
Fachkraft: 22 Std/Wo. S 4 41.000
€
Küchenkraft: 10,5
Std/Wo. EG 2 12.000 €
Summe Personal 108.500
€
B) Sachkosten
Ferienmaßnahmen je Gr.: 500 €
Aufwendungen für Material, Dienstleistungen
Aus- und Fortbildung 4.417 €
Mittagsverpflegung 20.300 €
Summe Sachkosten
25.217 €
Kosten
p. a. je Gruppe: rd. 134.000 €
2.
Erträge p. a. für eine Gruppe:
A) Landesmittel je Gruppe
20 Kinder ohne zus. Förderbedarf 27.840 €
(1.392 € je Kind)
5 Kinder mit zus. Förderbedarf 12.690 €
(2.538 € je Kind)
B) Elternbeiträge
Beitrag
Essen (entspricht Aufwand) 20.300 €
Elternbeitrag
(400 € je Kind) 10.000 €
Erträge
p. a. je Gruppe rd. 70.000 €
Die
Differenz bildet den städtischen Eigenanteil:
64.000
€
Für zwei Gruppen und somit Platz für 50
Kinder liegt der städtische jährliche Mehrbedarf bei insgesamt
128.000 €.
3.
Finanzierung:
Zur Finanzierung des jährlichen Mehrbedarfs
verweist die Verwaltung auf zusätzliche Einnahmen im Produkt Schulbetreuung
OGS. Die Mittel sind bisher noch nicht etatisiert, da die Förderungssumme bei
der Mittelanmeldung nicht ansatzweise zu erkennen war.
a) Das Land fördert gem. Erlass des
Ministeriums für Schule und Bildung vom 22.09.21 Schulsozialarbeit in den
sogenannten GL- Schulen, also den Schulen des Gemeinsamen Lernens.
Die Förderung läuft über den Kreis Mettmann.
Der Kreis erhält eine Gesamtsumme zur Aufteilung auf die Gemeinden. Gemäß
Weiterleitungsvertrag zwischen der Stadt Hilden und dem Kreis Mettmann ist für
das Schuljahr 2023/24 mit einer Fördersumme von 123.161,60 € zu rechnen. Mit diesen Mitteln können die
Personalkosten der vier halben Stellen SozialarbeiterInnen in den
GL-Grundschulen gedeckt werden, insgesamt rund 100.000 €. Der verbleibende
Betrag deckt teils die Kosten der Sozialarbeit in der Sekundarschule.
b) Über die Inklusionsförderung des Landes
wird die Heilpädagogin in der Schwerpunktschule Elbsee zusätzlich gefördert.
Hier ist mit einer Summe von über 50.000 € zu rechnen.
Sowohl die Personalkosten für die vier halben
Stellen Sozialarbeit in den GL-Grundschulen wie auch die für die Heilpädagogin
in der Schwerpunktschule hatte die Stadt Hilden bisher mit eigenen Mitteln
geplant.
Insofern ist die Summe des Mehrbedarfs im
Produkt OGS mit zusätzlichen Erträgen zum neuen Schuljahr komplett abgedeckt.
Die Ausstattung der künftigen Gruppen erfolgt
aus dem bereits investiv veranschlagten Etat 2024.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Es ist mit vermehrtem Autoverkehr zu rechnen, da viele Eltern ihre Kinder mit dem PKW zur Schule fahren.
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060201 Förderung von
Kindern und Jugendlichen |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf
2024 veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
0602010170 OGS - päd. Schulbetreuung Grundschulen 16h |
527100 |
Schülerbeförderung/Ferien |
26.000 |
||
527900 |
Sachleistungen etc. |
26.000 |
||||
527950 |
Mittagsverpflegung |
1.075.800 |
||||
50* |
Personalaufwand |
3.249.721 |
||||
414130 |
Landesmittel Personal |
2.017.500 |
||||
433120 |
Beitrag Mittagessen |
1.060.800 |
||||
433110 |
Elternbeiträge |
500.000 |
||||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
0602010170 OGS - päd. Schulbetreuung Grundschulen 16h |
527100 |
Schülerbeförderung/Ferien |
27.000 (+1.000) |
||
527900 |
Sachleistungen etc. |
34.834 (+8.834) |
||||
527950 |
Mittagsverpflegung |
1.116.600 (+40.600) |
||||
50* |
Personalaufwand |
3.249.721 (+217.000) |
||||
414130 |
Landesmittel Personal |
2.271.721 (+254.221) |
||||
433120 |
Beitrag Mittagessen |
1.101.400 (+40.600) |
||||
433110 |
Elternbeiträge |
520.000 (+20.000) |
||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Sollte dem
Antrag gefolgt werden, werden diese Budgetmittel in den Haushalt 2024
aufgenommen und das Defizit weiter vergrößert. Gez.
Stuhlträger |
||||||