Betreff
Antrag zum Haushalt 2024; 047_Bündnis 90/Die Grünen_Anhebung Hebesatz Gewerbesteuer
Vorlage
WP 20-25 SV 20/173
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der fiktive Gewerbesteuerhebesatz beträgt in NRW für 2024 416 Punkte. Durch eine Anpassung daran können die Einnahmen der Stadt Hilden um ca. 2.35 Mio € verbessert werden.

 

Hinweis:

Derzeit haben fast alle NRW-Städte einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als Hilden oder werden diesen aus Gründen der allgemeinen Haushaltssituation entsprechend anheben.

 

Als Beispiel ist die kreisangehörige Stadt Ratingen zu nennen, die beabsichtigt ihren aktuellen Gewerbesteuerhebesatz von 400 auf 430 anzuheben und gleichzeitig eine Anpassung der Grundsteuer A + B vorzunehmen, um auf die Erhöhung von z.B. Kita- und Musikschulgebühren verzichten zu können.

Der durchschnittliche Hebesatz für Gewerbesteuern betrug in NRW im letzten Jahr 452 Punkte.

Eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer würde die Haushaltslage in Hilden spürbar entspannen.

Zudem wird dadurch eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Privathaushalten (Grundsteuer) und Unternehmen erzielt.


Antragstext:

 

Anhebung des Hebesatzes für Gewerbesteuer auf den fiktiven Wert des Landes NRW von 416 Punkten


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gewerbesteuer stellt sowohl im Jahr 2024 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung die wichtigste Einnahmeart der Stadt Hilden dar. Die im Entwurf des Haushalts 2024 prognostizierten Einnahmen, die sich von 2024 von 58,8 Mio. € bis 2027 auf 64,2 Mio. € erhöhen sollen, gehen auf Schätzungen zurück, die seitens der Stadtverwaltung trotz der Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Wachstumschancengesetz des Bundes und der im Allgemeinen erwarteten gesamtwirtschaftlichen Regression prognostiziert wird. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll deshalb bei konstant bei 400 v.H. bleiben, um keine Abwanderung von gewerbesteuerzahlenden Betrieben zu initiieren.

 

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern der Stadt Hilden weichen von den fiktiven Hebesätzen des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

 

Die fiktiven Hebesätze werden für den kommunalen Finanzausgleich in NRW vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung festgesetzt. Für den Finanzausgleich wird die den Umlagen zugrundeliegende Steuerkraft einer Kommune mit den fiktiven Hebesätzen ermittelt. Von einem tatsächlichen Gewerbesteueraufkommen von 1 Mio. € einer Kommune, die einen Hebesatz von 400 v.H. bei der Veranlagung der Gewerbesteuer herangezogen hat, werden beim Finanzausgleich 1,040 Mio. € berücksichtigt. Der Mehrbetrag entspricht dem Verhältnis zwischen fiktivem und lokalem Hebesatz (416 % / 400 %).

 

Nach den Bewertungsmaßstäben des Entwurfes des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW 2024 liegt der Finanzierungsbedarf (Ausgangsmesszahl) der Stadt Hilden unter der Steuerkraft der Gemeinde. In 2024 liegt die Steuerkraft 9,5 Mio. € über der Ausgangsmesszahl. Die Stadt Hilden zahlt aus diesem „Überhang“ einen Beitrag zum Finanzausgleich mit den anderen Kommunen in NRW.

 

Die in 2024 berücksichtigte Steuerkraft der Stadt Hilden in Höhe von 116.601.864,93 € weicht über den fiktiven Hebesatz für die Gewerbesteuer vom tatsächlichen Steueraufkommen wie folgt ab:

 

maßgebliche Steuerkraft gemäß GFG 2024:                 64,4 Mio. € (Hebesatz 416 %)

maßgebliche Steuerkraft gemäß Ist-Aufkommen:          61,9 Mio. € (Hebesatz 400 %)

Differenz:                                                                           2,5 Mio. €

 

Da Ausgangswert der Kreisumlage die fiktiv erzielte Gewerbesteuer gemäß GFG 2024 ist, wird somit auch von dieser Differenz 33,24 % (Hebesatz des Kreises Mettmann gemäß Entwurf Kreishaushalt 2024) Kreisumlage von der Stadt Hilden erhoben. Bezogen auf die Gewerbesteuer beträgt der entsprechende Anteil für die Kreisumlage aus der Berücksichtigung des abweichenden fiktiven Hebesatzes 0,83 Mio. €.

 

Eine Anhebung oder eine Reduzierung des lokalen Hebesatzes führt vor dem Hintergrund der Berechnungsgrundlage mit dem fiktiven Hebesteuersatz zu keiner Mehr- oder Minderbelastung des städtischen Haushalts. Die Beträge der Umlagen bleiben gleich.

 

Eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 400 % auf 416 % würde bei gleichbleibenden Gewerbeerträgen der Gewerbetreibenden im Haushalt 2024 und der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung folgende zusätzlichen Gewerbesteuererträge nach sich ziehen (Der Einfachheit halber wurde das geplante Steueraufkommen ab 2024 prozentual erhöht, obwohl Veranlagungen für Vorjahre noch mit dem bis dahin geltenden Hebesatz erfolgen (Anteil = ca. 20 %).

 

2024: + 2,35 Mio. €

2025: + 2,48 Mio. €

2026: + 2,53 Mio. €

2027: + 2,57 Mio. €

 

Dieser Betrag stünde den Gewerbetreibenden weniger vom erwirtschaften Gewinn zur Verfügung. Die Gewerbesteuerlast für Gewerbetreibende steigt somit durchschnittlich um 4,0 %.

 

Bei der Entscheidung über die alleine aus der Reduzierung des Defizits zwischen Einnahmen und Ausgaben begründeten Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes ist eine Abwägung zwischen der Stärkung der Ertragskraft der Stadt Hilden und der Belastung der Gewerbetreibenden und der daraus resultierenden Minderung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zu treffen.

 

Auch in den südlich von Hilden gelegenen Kommunen Langenfeld und Monheim wird zwar zurzeit im Rahmen der Haushaltsaufstellung auch eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze diskutiert. Jedoch liegen diese auch nach der von den Verwaltungen vorgeschlagenen Erhöhung mit 360 Prozentpunkte in Langenfeld und mit 250 Prozentpunkte in Monheim deutlich niedriger als der aktuell in Hilden vorgeschlagene Hebesatz.

 

Hildens überdurchschnittlich hohes Gewerbesteueraufkommen wird zu einem beträchtlichen Teil von 30 bis 50 ertragsstarken Unternehmen geleistet. Hilden profitiert von der Wirtschaftskraft, der Eigenkapitalstärke und der Investitionsfähigkeit sowie der daraus resultierenden Steuerkraft vieler hier ansässiger Unternehmen. Diese Unternehmen spüren Hebesatzveränderungen unmittelbar und können teilweise zeitnah mit Gestaltungsmöglichkeiten oder Verlagerungen reagieren. Auch sind darunter Unternehmen, die mit einer Bürofläche von nur einigen hundert m² auskommen und vergleichsweise mobil sind. Nicht nur die „Steueroase“ Monheim spielt dabei eine Rolle.

 

Die lineare Hochrechnung des Gewerbesteueraufkommens setzt voraus, dass die zu versteuernden Gewerbeerträge gleichbleiben. Ziehen nur ein oder zwei der besonders ertragsstarken Unternehmen aus einer Steuererhöhung Konsequenzen, fällt das Steueraufkommen im Ergebnis niedriger aus.

 

Weiterhin lehrt die Erfahrung anderer Kommunen, dass sich mittelfristig das Gewerbesteueraufkommen mit Hebesatzanpassungen nicht zwingend erhöhen lässt. Vergleiche innerhalb NRW zeigen auf, dass hohe Hebesätze nicht nachhaltig höhere Einnahmen einbringen. Standorte mit niedrigen Steuersätzen gewinnen hingegen regelmäßig Steuererträge hinzu. Zudem beeinträchtigt eine Hebesatzerhöhung das Investitionsklima und das positive Image des Wirtschaftsstandortes Hilden.

 

 

 

 

gez.

Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

Die Veränderung des Hebesatzes hat keine Auswirkung auf das Klima.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

01

Steuern und ähnliche Abgaben

(nur Teilbetrag Gewerbesteuer)

58.750.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

01

Steuern und ähnliche Abgaben

(nur Teilbetrag Gewerbesteuer)

+ 2.350.000

61.100.000

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger