Betreff
Änderung der Geschäftsbereiche des Bürgermeisters und der Beigeordneten, Abbestellung des Kämmerers und Bestellung eines stellv. Kämmerers
Vorlage
WP 20-25 SV 12/046
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

  1. Ab dem 01.01.2024 wird das Amt für Finanzservice weiterhin dem Geschäftsbereich des Dezernates IV zugeordnet.

 

2.    Herr Beigeordneter Peter Stuhlträger wird mit Ablauf des 31.12.2023 von der Funktion des Kämmerers entbunden und stattdessen mit Wirkung vom 01.01.2024 zum stellvertretenden Kämmerer bestellt.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Leiter des Amtes für Finanzservice Herr Martin Wiedersprecher mit Wirkung vom 01.01.2024 mit den Aufgaben des Kämmerers betraut wird.

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Ausscheiden der Beigeordneten und Kämmerin Frau Franke wurde bekanntlich das Dezernat II und der Geschäftsbereich der Frau Beigeordneten Wolke-Ertel neu zugeschnitten.
Das Amt für Finanzservice wurde vertretungsweise in den Geschäftsbereich des Dezernates IV eingegliedert und Herrn Beigeordneten Stuhlträger die Aufgabe des Kämmerers übertragen.

 

Zu 1. des Beschlussvorschlages:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 26.10.2022 sollte das Amt für Finanzservice dem Geschäftsbereich des Dezernates I von Herrn Bürgermeister Dr. Pommer zugeordnet werden, sobald die Leitung des Dezernates II besetzt wurde.

 

Mit Ratsbeschluss vom 19.04.2023 wurde die vorgenannte Verortung für die Dauer aufgeschoben, die Herr Beigeordneter Peter Stuhlträger zum Kämmerer bestellt bleibt. Für die Dauer der Bestellung sollte das Amt für Finanzservice nun übergangsweise dem Geschäftsbereich des Dezernates IV zugeordnet werden. Dies stellt auch noch die aktuelle Aufteilung dar.

 

Herr Bürgermeister Dr. Pommer beabsichtigt nun zum Abschluss der Übergangsphase die Amtsleitung des Amtes für Finanzservice - Herrn Martin Wiedersprecher - zum neuen Kämmerer der Stadt Hilden ab dem 01.01.2024 zu bestellen. Dadurch würde die Übergangsregelung enden und das Amt für Finanzservice dem Dezernat I zugeordnet und somit in den Geschäftsbereich des Bürgermeisters übergehen.

 

Jedoch soll Herr Beigeordneter Peter Stuhlträger künftig wieder zum Vertreter des Kämmerers bestellt werden, um in den Urlaubs- und Krankheitszeiten die Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten zu können.

Um eine gute Abstimmung zwischen dem bisherigen Kämmerer (und zukünftigen Vertreter des Kämmerers) Herrn Beigeordneten Peter Stuhlträger und dem zukünftigen Kämmerer Herrn Martin Wiedersprecher zu ermöglichen, ist es aus Sicht der Verwaltung organisatorisch sinnvoll, das Amt für Finanzservice weiterhin in dem Geschäftsbereich des Dezernates IV zu belassen.

 

 

Zu 2. des Beschlussvorschlages:

 

Mit Beschlussvorlage WP 20-25 SV 01/100 wurde Herr Beigeordneter Peter Stuhlträger vom Rat der Stadt Hilden zum Kämmerer bestellt. Zum damaligen Zeitpunkt stand die Entscheidung noch aus, wer langfristig diese Funktion wahrnehmen soll.

 

Kämmerer*innen nehmen hinsichtlich ihrer Aufgaben und durch die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) eingeräumten Befugnisse eine besondere Stellung in der gemeindlichen Verwaltung ein.

 

Nach § 71 Abs. 4 GO NRW besteht nur für kreisfreie Städte die Verpflichtung, Beigeordnete zur Kämmerin/zum Kämmerer zu bestellen.

In den kreisangehörigen Städten kann gewählt werden, ob für die Position der Kämmerin/des Kämmerers eine Beigeordnetenstelle herangezogen wird, ober ob ein*e andere*r Bedienstete*r zur Kämmerin/zum Kämmerer bestellt wird.

 

Gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Hilden bestellt der Rat eine Kämmerin/ einen Kämmerer, wenn diese Aufgaben einer/einem Beigeordneten zugewiesen werden soll.

Verzichtet der Rat darauf, eine Beigeordnete/ einen Beigeordneten zur Kämmerin/ zum Kämmerer zu bestellen, obliegt es der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister, eine/einen für das Finanzwesen zuständige*n Bedienstete*n als Kämmerin/ Kämmerer zu bestellen.

 

Herr Dr. Pommer beabsichtigt nun, zur Entlastung von Herrn Beigeordneten Stuhlträger die Funktion des Kämmerers wieder in die Linie zurückzuführen. Sollte der Rat Herrn Stuhlträger von der Aufgabe entbinden, wird Herr Dr. Pommer den Leiter des Amtes für Finanzservice Herrn Martin Wiedersprecher mit der Aufgabe des Kämmerers betrauen.

Dies erfolgt im Rahmen der Verteilung der Geschäfte gem. § 62 I S. 3 GO.

 

Als bisheriger Kämmerer soll Herr Beigeordneter Peter Stuhlträger fortan als stellvertretender Kämmerer bestellt werden.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

Ja

 

Planstelle(n):

Betrifft die Stellen 00.00000 und 00.40000 sowie die entsprechenden Untergliederungen, da es eine Änderung der Organisationsstruktur ist.

 

 

Vermerk Orga

Die Umsetzung dieses Ratsbeschlusses würde gegenüber dem aktuellen Ist-Zustand der Organisationsstruktur beibehalten. Ansonsten würde das Amt 20 automatisch gem. Ratsbeschluss vom 26.10.2022 in den Geschäftskreis des Bürgermeisters übergehen.

 

Die Übertragung der Funktion des Kämmerers auf die Amtsleitung des Amtes für Finanzservice hat eine Anpassung der Stellenbeschreibung und Neubewertung der Stelle zur Folge. Eine Wertigkeit nach A 16 wäre möglich. Das Ergebnis der Bewertungskommission steht aber noch aus.