Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom
4.11.2009 beantragt die dUH-Fraktion den Bürgermeister zu beauftragen, kurzfristig
bei den Vereinen das Interesse an einer Vermittlung sozialpädagogischer
Kenntnisse abzufragen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
In dem Antrag der
dUH-Fraktion werden zwei Aspekte angesprochen, die nachfolgend aus fachlicher
Sicht bewertet werden sollen. Der sozialpädagogische Kompetenzerwerb bei
Übungsleitern und anderen in Vereinen aktiven Personen soll dazu beitragen
a) Problemlagen zu
erkennen und
b) Problemlagen zu
behandeln
zu a) Problemlagen
erkennen:
Die Kommune Hilden
verfügt über ein sehr gutes soziales Frühwarnsystem, welches bereits mehrfach
im Ausschuss und auch überregional präsentiert wurde. Bestandteil sind dabei
sowohl eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen (Babybegrüßung, Palme, Treffpunkt
für Junge Eltern, etc.) als auch ein funktionierendes Fachkräfte-Netzwerk (z.B.
Sozialraumteams) und definierte Verfahrensstandards.
Auslöser für die
Schaffung und kontinuierliche Fortentwicklung dieses Systems ist der § 8a Kindeswohlgefährdung
des SGB VIII, welcher unter anderem vorsieht, dass der öffentliche Träger der
Jugendhilfe mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zur Wahrnehmung
des Schutzauftrages und der Abschätzung des Gefährdungsrisikos trifft. Diese
Vereinbarungen existieren flächendeckend in Hilden und bilden die Basis einer
so genannten Verantwortungsgemeinschaft für das Kindeswohl.
Neben den
originären Trägern der Jugendhilfe (Jugendhilfeanbieter, Kitas, etc.) ist auch
das Gesundheitswesen (sowohl das Kreisgesundheitsamt, als auch die ortsansässigen
Kinderärzte und die Klinik) aktiver Partner im Netzwerk. Auch die Schulen
werden in das System einbezogen und regelmäßig an die Bedeutung und das gültige
Verfahren erinnert, so z.B. im Rahmen der nächsten Schulleiterbesprechung im
Dezember dieses Jahres.
Vor diesem
Hintergrund kann von einem umfänglichen und guten Netzwerk gesprochen werden,
das in der Lage ist, in vielen Fällen bereits frühzeitig problematische
Familienverhältnisse zu erkennen und diese fachlich angemessen zu bearbeiten.
Ein partieller
Einbezug der Übungsleiter bzw. der Vereine ist bereits angedacht und auch schon
mit dem Stadtsportverband im Herbst dieses Jahres thematisiert worden. In einem
ersten Schritt soll den Vorsitzenden der Verbände und Vereine über die
grundsätzliche Thematik Kindeswohlgefährdung berichtet werden. Hierbei soll
durch den Sozialen Dienst erläutert werden, wie sich Kindeswohlgefährdung
bemerkbar machen kann und welche Folgen damit einhergehen können. Dies soll
insbesondere der Sensibilisierung für die Thematik dienen. In einem weiteren
Schritt sollen den Vereinen die Möglichkeiten des Umgangs mit einer vermuteten
Gefährdung und das städtische Verfahren erläutert werden. Die Vereine sollen
auf dieser Grundlage entscheiden, ob besondere Informationsveranstaltungen für
die Übungsleiter gewünscht werden. Sofern dies der Fall ist, werden beide
Aspekte den Übungsleitern praxisnah und für den sozialpädagogischen Laien verständlich
durch Fachkräfte des Amtes für Jugend, Schule und Sport vermittelt. Ganz
wesentlich ist, dass es durch eine adäquate Vermittlung und Benennung
realistischer Erwartungen nicht zu einer (selbstempfundenen oder
tat-sächlichen) Überforderung der Teilnehmer kommt. Es geht daher explizit
nicht um die Vermittlung von Fachkompetenz, sondern um Sensibilisierung und um
die Kenntnis des Verfahrens.
Weitere Bedarfe
der Übungsleiter können in dieser Schulung aufgenommen und unmittelbar oder später
im Rahmen einer Fortsetzung bearbeitet werden.
Eine solche
Veranstaltung kann im ersten Halbjahr 2010 durchgeführt werden.
b) Problemlagen
behandeln
Fachkräfte
benötigen für die adäquate Beratung sozialpädagogische und psychologische Kenntnisse,
die es ihnen ermöglichen, Probleme zu analysieren und zu klassifizieren, Handlungsstrategien
ab- und einzuleiten. Neben den kommunikativen Kompetenzen bedarf es Kenntnisse
über die Anwendung und Wirkungsweise verschiedener sozialpädagogischer Ansätze
und Methoden sowie verschiedener therapeutischer Maßnahmen. Diese
sozialpädagogischen Kompetenzen werden im Rahmen eines mehrjährigen Studiums
erworben und können allein schon vor diesem Hintergrund nicht in einer zeitlich
vertretbaren Weiterbildung an pädagogische Laien vermittelt werden.
Im Ergebnis bleibt
festzuhalten, dass Vereinen die Möglichkeit geboten werden wird, ihre Übungs-
und Gruppenleiter im Hinblick auf das Erkennen von möglichen Gefährdungslagen
und den adäquaten Umgang damit schulen zu lassen. Der professionelle Umgang mit
belasteten Kindern und Jugendlichen sollte jedoch weiterhin bei den Fachkräften
der freien und öffentlichen Jugendhilfe verbleiben.
Horst Thiele