Betreff
Antrag der dUH-Fraktion vom 04.11.2009 Vermittlung sozialpädagogischer Kenntnisse an Vereine und Übungsleiter
Vorlage
WP 09-14 SV 51/019
Aktenzeichen
III/51.2 - rk/an
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 4.11.2009 beantragt die dUH-Fraktion den Bürgermeister zu beauftragen, kurzfristig bei den Vereinen das Interesse an einer Vermittlung sozialpädagogischer Kenntnisse abzufragen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

In dem Antrag der dUH-Fraktion werden zwei Aspekte angesprochen, die nachfolgend aus fachlicher Sicht bewertet werden sollen. Der sozialpädagogische Kompetenzerwerb bei Übungsleitern und anderen in Vereinen aktiven Personen soll dazu beitragen

a) Problemlagen zu erkennen und

b) Problemlagen zu behandeln

 

 

zu a) Problemlagen erkennen:

Die Kommune Hilden verfügt über ein sehr gutes soziales Frühwarnsystem, welches bereits mehrfach im Ausschuss und auch überregional präsentiert wurde. Bestandteil sind dabei sowohl eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen (Babybegrüßung, Palme, Treffpunkt für Junge Eltern, etc.) als auch ein funktionierendes Fachkräfte-Netzwerk (z.B. Sozialraumteams) und definierte Verfahrensstandards.

 

Auslöser für die Schaffung und kontinuierliche Fortentwicklung dieses Systems ist der § 8a Kindeswohlgefährdung des SGB VIII, welcher unter anderem vorsieht, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrages und der Abschätzung des Gefährdungsrisikos trifft. Diese Vereinbarungen existieren flächendeckend in Hilden und bilden die Basis einer so genannten Verantwortungsgemeinschaft für das Kindeswohl.

Neben den originären Trägern der Jugendhilfe (Jugendhilfeanbieter, Kitas, etc.) ist auch das Gesundheitswesen (sowohl das Kreisgesundheitsamt, als auch die ortsansässigen Kinderärzte und die Klinik) aktiver Partner im Netzwerk. Auch die Schulen werden in das System einbezogen und regelmäßig an die Bedeutung und das gültige Verfahren erinnert, so z.B. im Rahmen der nächsten Schulleiterbesprechung im Dezember dieses Jahres.

Vor diesem Hintergrund kann von einem umfänglichen und guten Netzwerk gesprochen werden, das in der Lage ist, in vielen Fällen bereits frühzeitig problematische Familienverhältnisse zu erkennen und diese fachlich angemessen zu bearbeiten.

 

Ein partieller Einbezug der Übungsleiter bzw. der Vereine ist bereits angedacht und auch schon mit dem Stadtsportverband im Herbst dieses Jahres thematisiert worden. In einem ersten Schritt soll den Vorsitzenden der Verbände und Vereine über die grundsätzliche Thematik Kindeswohlgefährdung berichtet werden. Hierbei soll durch den Sozialen Dienst erläutert werden, wie sich Kindeswohlgefährdung bemerkbar machen kann und welche Folgen damit einhergehen können. Dies soll insbesondere der Sensibilisierung für die Thematik dienen. In einem weiteren Schritt sollen den Vereinen die Möglichkeiten des Umgangs mit einer vermuteten Gefährdung und das städtische Verfahren erläutert werden. Die Vereine sollen auf dieser Grundlage entscheiden, ob besondere Informationsveranstaltungen für die Übungsleiter gewünscht werden. Sofern dies der Fall ist, werden beide Aspekte den Übungsleitern praxisnah und für den sozialpädagogischen Laien verständlich durch Fachkräfte des Amtes für Jugend, Schule und Sport vermittelt. Ganz wesentlich ist, dass es durch eine adäquate Vermittlung und Benennung realistischer Erwartungen nicht zu einer (selbstempfundenen oder tat-sächlichen) Überforderung der Teilnehmer kommt. Es geht daher explizit nicht um die Vermittlung von Fachkompetenz, sondern um Sensibilisierung und um die Kenntnis des Verfahrens.

Weitere Bedarfe der Übungsleiter können in dieser Schulung aufgenommen und unmittelbar oder später im Rahmen einer Fortsetzung bearbeitet werden.

Eine solche Veranstaltung kann im ersten Halbjahr 2010 durchgeführt werden.

 

 

b) Problemlagen behandeln

Fachkräfte benötigen für die adäquate Beratung sozialpädagogische und psychologische Kenntnisse, die es ihnen ermöglichen, Probleme zu analysieren und zu klassifizieren, Handlungsstrategien ab- und einzuleiten. Neben den kommunikativen Kompetenzen bedarf es Kenntnisse über die Anwendung und Wirkungsweise verschiedener sozialpädagogischer Ansätze und Methoden sowie verschiedener therapeutischer Maßnahmen. Diese sozialpädagogischen Kompetenzen werden im Rahmen eines mehrjährigen Studiums erworben und können allein schon vor diesem Hintergrund nicht in einer zeitlich vertretbaren Weiterbildung an pädagogische Laien vermittelt werden.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Vereinen die Möglichkeit geboten werden wird, ihre Übungs- und Gruppenleiter im Hinblick auf das Erkennen von möglichen Gefährdungslagen und den adäquaten Umgang damit schulen zu lassen. Der professionelle Umgang mit belasteten Kindern und Jugendlichen sollte jedoch weiterhin bei den Fachkräften der freien und öffentlichen Jugendhilfe verbleiben.

 

 

 

Horst Thiele