Betreff
Sanierung Außenanlage Sekundarschule:
Unterlagen nach § 13 KomHVO
Vorlage
WP 20-25 SV 66/102
Aktenzeichen
IV/66.3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt die Mittel für die, in den beiliegenden Unterlagen nach § 13 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) beschriebene Umgestaltung der Außenanlage und des Schulhofes des Helmholtz-Gymnasium und der Marie-Colinet-Sekundarschule, in Höhe von 752.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen.


Erläuterungen und Begründung:

 

Mit dem Masterplan Holterhöfchen aus dem Jahre 2011 wurde festgestellt, dass die Schulhöfe der Realschule sanierungsbedürftig sind.

Nach intensiver Diskussion und Bewertung der Vorplanung wurde eine unter Beachtung aller Vorgaben beiliegende Vorzugsvariante erstellt.

Berücksichtigung fanden folgende Vorgaben:

 

-       Bestandsgebäude (vorhandene Gebäude HGH und MCS sowie Neubau Oberstufenzentrum)

-       Feuerwehrzufahrten, Bewegungsflächen, Rettungswege und Sammelplätze

-       Wiedereinbau der vorhandenen Einbauten wie Basketballständer und Spielgerät

-       Ersatzpflanzung von 41 Bäumen nach Baumschutzsatzung

-       einheitliches Gestaltungskonzept Schulzentrum Holterhöfchen

o   Betonung der Eingangsbereiche

o   Einheitliche Ausstattungsgegenstände

o   Wegeverbindungen

 

Es wurde ein grober Zeitplan in Kombination mit der Sanierung des Helmholtz-Gymnasiums und der Grünanlage erarbeitet. Die Umsetzung der einzelnen Sanierungsschritte sollen pro Jahr erfolgen.

Alle Umbauarbeiten sollen im laufenden Schulbetrieb stattfinden. Die Arbeiten an den Außenanlagen sollen erst nach vollständiger Sanierung der angrenzenden Gebäudeteile erfolgen.

 

Nach Verzögerungen im Hochbau soll nun nach Fertigstellung des Oberstufenzentrums die Außenanlage und der Schulhof wiederhergestellt werden.

 

 

Kosten

 

Damit die Außenanlagen in 2024 fertiggestellt werden können, müssen die hierfür notwendigen Investitionskosten mit dem Satzungsbeschluss zum Haushalt 2024 bereitgestellt werden.

 

Die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Jahre 2018 wurde aktualisiert und angepasst. Für die Maßnahme wurden erstmalig im Haushaltsplan 2021 Mittel in Höhe von 540.000 € bereitgestellt. Nachdem sich die Maßnahmen an den Gebäuden jedoch verzögert haben, konnte erst in 2023 mit den Außenanlagen begonnen werden. Hierfür standen die Mittel, die im Rahmen der Jahresabschlüsse zweimalig übertragen wurden, bereit, die jetzt allerdings zum 31.12.2023 verfallen.

 

Aktuell belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 752.000,00 € (Anlage 3_OZG Schätzung Gesamtanlage 2024). Die Kostensteigerung ergibt sich aus Inflation und Materialpreisteuerung. Die Planungskosten sind fix und erhöhen sich daher nicht.

 

Eine wesentliche Kostenreduzierung durch Verringerung der Ausbaustandards ist nicht möglich.

 

Die Folge- und Unterhaltungskosten bleiben unverändert bzw. reduzieren sich, da unterhaltungs- und kostenintensive Flächen wie z. B. Sandflächen reduziert bzw. ganz entfernt werden. Die Flächengröße bleibt unverändert und auf wartungsintensive Einbauten wird verzichtet. Siehe hierzu Anlage 1_Bestandsplan 2023 und Anlage 2_Entwurf 2023.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung empfiehlt die Investitionskosten in Höhe von 752.000,00 Euro für die Schulhofgestaltung für das Helmholtz-Gymnasium und die Marie-Colinet-Sekundarschule für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung zu stellen.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Sanierung Außenanlagen Sekundarschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO66260040

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan des Haushaltsplanentwurfs 2024ff veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

1301010050/ IO66260040

783100

Auszahlungen f.d. Erwerb von bewegl. Anlagevermögen

780.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

1301010050/ IO66260040

783100

Auszahlungen f.d. Erwerb von bewegl. Anlagevermögen

752.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Der im Entwurf des Haushalts 2024 enthaltene Ansatz verringert sich durch die Aktualisierung der Kostenberechnung. Die Änderung der Mittelanmeldung wird über die Änderungsliste in den Haushalt 2024 übernommen.

 

Gez. Stuhlträger