Betreff
Beteiligungsbericht der Stadt Hilden zum 31.12.2022
Vorlage
WP 20-25 SV 20/172
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen den Beteiligungsbericht der Stadt Hilden zum 31.12.2022.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat auf Empfehlung der Stadtverwaltung und auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 20/142 am 13.09.2023 gem. § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts Gebrauch zu machen. Um für das Jahr 2022 ein realistisches Verhältnis der Bilanzsummen und ordentlichen Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erhalten, wurde für die Tochtergesellschaften der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH der Entwurf des vollkonsolidierten Konzernabschlusses der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH zugrunde gelegt.

 

Da somit die Stadt Hilden von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist gem. § 116a Absatz 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

Der Beteiligungsbericht hat gem. § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

 

1.    die Beteiligungsverhältnisse,

 

2.    die Jahresergebnisse der verselbstständigten Aufgabenbereiche,

 

3.    eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbstständigten Aufgabenbereiches sowie

 

4.    eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Der vorliegende Beteiligungsbericht bietet einen Überblick über die Beteiligungsstrukturen im Konzern Stadt Hilden und stellt wesentliche Informationen zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen einzeln dar. Der vorliegende Beteiligungsbericht enthält somit wesentliche Informationen über sämtliche unmittelbare und mittelbare Beteiligungen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Dazu zählen Informationen zum jeweiligen Unternehmenszweck, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, zu den Organen der Unternehmen und zur Risiko- und Chancenbewertung. Darüber hinaus wird die Beteiligungsstruktur insgesamt dargestellt. Die ausgewiesenen Jahresabschlussinformationen stellen auf den Bilanzstichtag 31.12.2022 ab und sind den Jahresabschlussberichten der Gesellschaften entnommen.

 

Der Informationsinhalt des Beteiligungsberichts und eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW zeigt große Schnittmengen auf. Aus Sicht der Stadtverwaltung sowie der überwiegenden Mehrheit des Rates sind die Informationen aus dem Beteiligungsbericht für die Steuerung des Konzerns Stadt Hilden ausreichend und geeignet.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister