Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
den Beteiligungsbericht der Stadt Hilden zum 31.12.2022.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat auf Empfehlung der Stadtverwaltung und auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 20/142 am 13.09.2023 gem. § 116a Absatz 2 Satz 1 GO
NRW entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von
der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts
Gebrauch zu machen. Um für das Jahr 2022 ein realistisches Verhältnis der
Bilanzsummen und ordentlichen Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen
verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erhalten, wurde für die
Tochtergesellschaften der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH der Entwurf
des vollkonsolidierten Konzernabschlusses der Stadt Hilden
Beteiligungsgesellschaft mbH zugrunde gelegt.
Da somit die Stadt Hilden von der
größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist gem. § 116a Absatz 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht
gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117
Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher
Sitzung herbeizuführen.
Der
Beteiligungsbericht hat gem. § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende
Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in
öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:
1.
die
Beteiligungsverhältnisse,
2.
die
Jahresergebnisse der verselbstständigten Aufgabenbereiche,
3.
eine
Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des
Eigenkapitals jedes verselbstständigten Aufgabenbereiches sowie
4.
eine
Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Gemeinde.
Der vorliegende Beteiligungsbericht bietet
einen Überblick über die Beteiligungsstrukturen im Konzern Stadt Hilden und
stellt wesentliche Informationen zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen
einzeln dar. Der vorliegende Beteiligungsbericht enthält somit wesentliche
Informationen über sämtliche unmittelbare und mittelbare Beteiligungen in
öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Dazu zählen Informationen
zum jeweiligen Unternehmenszweck, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, zu
den Organen der Unternehmen und zur Risiko- und Chancenbewertung. Darüber
hinaus wird die Beteiligungsstruktur insgesamt dargestellt. Die ausgewiesenen
Jahresabschlussinformationen stellen auf den Bilanzstichtag 31.12.2022 ab und
sind den Jahresabschlussberichten der Gesellschaften entnommen.
Der
Informationsinhalt des Beteiligungsberichts und eines Gesamtabschlusses nach §
116 GO NRW zeigt große Schnittmengen auf. Aus Sicht der Stadtverwaltung sowie
der überwiegenden Mehrheit des Rates sind die Informationen aus dem
Beteiligungsbericht für die Steuerung des Konzerns Stadt Hilden ausreichend und
geeignet.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister