Erläuterungen zum
Antrag:
Über
Jahrzehnte war der Abenteuerspielplatz in Hilden eine feste Größe im Leben von
tausenden Kindern und Jugendlichen. Manche kamen fast täglich nach der Schule
dorthin.
Der
Umgang mit den Tieren, der Aufenthalt im Freien, die elementaren, spielerischen
Erfahrungsmöglichkeiten mit Erde, Feuer und Wasser, die Chance sich
gestalterisch zu erproben und die verlässlichen Kontakte zu den dortigen
Mitarbeitern*innen haben
Entwicklungsimpulse
gesetzt und ein kindgerechtes Aufwachsen unterstützt.
Besonders auch Kinder aus schwierigen häuslichen Verhältnissen fanden auf dem Abenteuerspielplatz positive Ansprache und dauerhafte Unterstützung. Diese Möglichkeiten sollen auch in Zukunft für Kinder erhalten bleiben. Gerade in unserer so dicht bebauten Stadt hat der Abenteuerspielplatz einen einzigartigen Stellenwert und bleibt für Kinder und Jugendliche weiterhin unverzichtbar.
Antrag vom
07.11.2023:
Die Verwaltung
wird beauftragt, ein Konzept für den Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes zu
erarbeiten. Die Trägerschaft soll entweder bei der Stadt Hilden selbst oder bei
einem anderen Träger liegen
Antrag vom
10.11.2023:
Für den
Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes in städt. oder anderer Trägerschaft
werden im HH für 2024 und die Folgejahre die dafür benötigten Finanzmittel
bereitgestellt.
.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der
Abenteuerspielplatz Hilden ist seit über dreißig Jahren wichtiger Bestandteil
der offenen Kinder -und Jugendarbeit und somit auch Teil des aktuell gültigen
Kinder- und Jugendförderplanes 2021 -2025 nach SGB XIII.
Der Abenteuerspielplatz ist eine naturpädagogisch
orientierte Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die besuchenden Kinder
- in der Altersspanne von sechs bis vierzehn Jahren - haben die Möglichkeit in
der Zeit von montags bis freitags, den pädagogisch betreuten Spielplatz zu
besuchen. Hier können sich die Kinder in den Bereichen der tiergestützten
Pädagogik, dem Baubereich und dem offenen Bereich, sowie in umwelt- und erlebnispädagogischen
Angeboten wahrnehmen und erleben.
Vom Kernbereich des
Abenteuerspielplatzes ist der zur Richard-Wagner-Straße zugewandte zukünftig
öffentliche Spielpatz zu unterscheiden. Dieser Spielplatz wird - unabhängig von
der Zukunft und dem Betrieb des Abenteuerspielplatzes - seitens der Stadt in
Kürze neugestaltet und vom Abenteuerspielplatz durch Zaunanlagen getrennt.
Der Kernbereich des
Abenteuerspielplatzes unterliegt in der heutigen Betriebsform nicht der DIN EN
1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1: Allgemeine
sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, sofern dort nicht
Spielgeräte kommerziellen Ursprungs vorhanden sind. Abenteuerspielplätze werden
als eingezäunte, gesicherte Spielplätze beschrieben, die entsprechend den
pädagogischen Grundsätzen betrieben und personell ausgestattet sind; sie
fördern die Entwicklung von Kindern und sind oft mit selbst gebauten Geräten
ausgestattet. Die Überwachung des Abenteuerspielplatzes inkl. der Bauten und
Spielgeräte obliegt dann dem pädagogischen Fachpersonal vor Ort. [1]
Konzeptionelle Ausrichtung
Grundsätzlich erhalten
die jungen Besucherinnen und Besucher hier die Möglichkeit, selbstständig
individuelle Grenzen zu erfahren, zu erweitern und zu überwinden. Der ASP
bietet den Kindern besondere Herausforderungen, um diese Grenzüberschreitungen
zu realisieren und die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Kinder dabei
in Kommunikations- und Kooperationsfragen sowie in motorischen Kompetenzen.
Hierbei stehen elementare Erfahrungen im Fokus. Die natürliche Umgebung darf
erkundet, verstanden und gegebenenfalls im Sinne der eigenen Bedürfnisse verändert
werden. Auf dem großen, und vielfältige Möglichkeiten bietenden Gelände des
Abenteuerspielplatzes wird den Kindern damit die sonst seltene Chance geboten,
den alltäglichen Raum zu verlassen und sich ihre eigene, auf ihre Bedürfnisse
ausgerichteten Umgebung zu kreieren. Dabei soll die persönliche Entwicklung
gefördert und gefordert, der achtsame Umgang mit Mensch, Tier, Natur und
Technik reflektiert erlernt werden.
Darüber hinaus bietet der Abenteuerspielplatz Hilden - wie auch alle anderen
offenen Jugendeinrichtungen oder Jugendkultureinrichtungen - einen
pädagogischen Schutzraum für Kinder und Jugendliche, indem sie sich in einem
klaren, leicht verständlichen Regelwerk ausprobieren können und mit all ihren
Sorgen, Ängsten, Problemen und Bedürfnissen auf Augenhöhe wahrgenommen werden,
sich mit ihnen auseinandergesetzt wird und trotzdem in erste Linie Kind sein
dürfen.
Durch die intensive Beziehungsarbeit der pädagogischen Fachkräfte vor Ort, hat
der Abenteuerspielplatz für die meisten Kinder den Stellenwert einer „zweiten
Familie“, in der man ganz unbefangen über seine Probleme, Ängste und Sorgen
sprechen kann.
Gerade für Kinder aus Familien, die sehr problembelastet sind, ist auch der
Abenteuerspielplatz eine wichtige Stütze. Die Kinder werden hier auf eine
vorurteilsfreie und bedürfnisorientierte Weise angenommen und wertgeschätzt,
was ihnen häufig fremd ist.
Durch Partizipation erleben die Kinder hier, dass sie auf Augenhöhe
mitgestalten, an Entscheidungen teilnehmen, ihre Ideen und Bedürfnisse
gleichwertig wahrgenommen und behandelt werden.
Er
bietet außerdem die Möglichkeit,
Kreativität und Fantasie zu entfalten, indem eigene Spiele und Abenteuer
erschaffen werden können. Durch das freie Spiel auf dem Abenteuerspielplatz
lernen Kinder, selbstständig Entscheidungen zu treffen, Probleme zu lösen,
durch soziale Interaktion zu kommunizieren und zu kooperieren und Konflikte
gewaltfrei zu bewältigen und Empathie zu entwickeln.
Die Selbsttätigkeit der Kinder ist ein wichtiger Bestandteil des „Verstehen
lernen“, denn nur wenn Kinder originäre Erfahrungen (Erfahrung aus erste Hand)
sammeln können, sind Kinder in der Lage Sachverhalte richtig zu begreifen (be-„Greifen“).
Ein
weiterer wichtiger Aspekt der Abenteuerspielplatzarbeit ist die tiergestützte
Pädagogik, in der viele Kinder zum ersten Mal erfahren, was es heißt
Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen und einen respektvollen,
nachhaltigen Umgang mit der Natur zu erlernen.
Der Abenteuerspielplatz Hilden versteht sich als ein Ort der Begegnung und Lernens, an dem Inklusion, Integration
und Weltoffenheit gelebt und erlebt wird.
Pädagogisches Personal
Das pädagogisches
Personal vor Ort verfügt aus Sicht der Verwaltung über das Wissen und die
Erfahrung, um Kinder bei ihrer Entwicklung in dieser Umgebung zu unterstützen,
zu schützen, kann den Kindern Anleitungen geben und ihnen helfen, ihre
Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Es ist daher notwendig, pädagogisches
Personal in der Qualität und Quantität, wie bisher vorzuhalten, wenn an der Betriebskonzeption sowie dem pädagogischen
Konzept des Abenteuerspielplatzes nichts geändert werden soll.
Für
einen Weiterbetrieb in städtische Trägerschaft bedeutet dies:
3
VZÄ (1x 11b SuE, 2x8b SuE) benötigte Personalkosten
(nach KGSt): 223.000
2 freiwilliges Ökologische Jahr 5.000
Übungsleiter und Helfende an den Wochenenden für
den Tierbereich: 25.000
Baumaterial, Tierfutter und Sonstiges 50.000
303.000
Weitere Sach- und Betriebskosten
a.
Das
Areal grenzt an öffentliche Verkehrsflächen, so dass hier der Winterdienst und
die Straßenreinigung gemäß Straßenreinigungssatzung zu gewährleisten ist.
Weiterhin beinhaltet das Areal eine Reihe von Grünflächen, die - bei einer
Übernahme durch die Stadt - in den regelmäßigen Pflegeplan, hier zweimal im
Jahr, aufgenommen werden müssten.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben liegen bisher in der Verwaltung
weder personelle noch finanzielle Ressourcen vorhanden. In der Kürze der
Erarbeitungszeit für diese Sitzungsvorlage, konnte auch keine Schätzung des
zusätzlichen Bedarfs erfolgen.
b.
Darüber
hinaus ist bei den zusätzlich entstehenden Kosten der Betrieb des zugehörigen
Gebäudes zu berücksichtigen. Für Gas, Wasser, Strom und sonstige Nebenkosten
sowie die notwendige Reinigung sind Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro / Jahr
zu rechnen. Entgangene Mieteinnahmen schlagen mit ca. 40.000 Euro / Jahr zu
Buche.
c.
Es wird
davon ausgegangen, dass Hausmeisterleistungen und Pflege der Geräte und Hütten
durch die Nutzer und das pädagogische Personal durchgeführt werden.
d.
Bei
einer Ortsbesichtigung wurden folgende Punkte deutlich, die in einem
Betriebskonzept zu berücksichtigen sind:
·
In den
Grünflächen sind noch Spielmöglichkeiten, eine doppelte Zaunanlage zur
Richard-Wagner-Straße sowie weitere Einbauten (Treppen) vorhanden, welche vor
Übernahme entfernt werden müssen.
·
Auf der
Fläche des Abenteuerspielplatzes finden bisher Pflegemaßnahmen im Rahmen des
pädagogischen Konzeptes statt. Darüber hinaus findet regelmäßig zweimal im Jahr
ein großflächiger Rückschnitt statt. Hierbei kommen für 2 Tage um die 10
Freiwillige zusammen, welche ganztägig Pflegemaßnahmen durchführen. Der
Abenteuerspielplatz ist zu dieser Zeit wohl gesperrt.
·
Die
"Ziegenwiese" (ca. 3.500 m²) wird gegen eine Spende von einem
Landwirt gemäht.
·
Unklar
ist, was mit der alten Pferdewiese passieren soll. Hier wird aktuell Material
gelagert und hier steht der Container zur Entsorgung von Tiermist. Es handelt
sich um eine Fläche von ca. 3.000 m², welche nicht näher besichtigt werden
konnte.
In Anbetracht der nicht unwesentlichen Flächen ist jetzt schon
festzuhalten, dass selbst beim niedrigsten Standard keine Ressourcen beim
Zentralen Bauhof vorhanden sind, um die Pflege des Abenteuerspielplatzes zu
übernehmen. Bei einzelnen Tätigkeiten stehen dem Zentralen Bauhof auch nicht
die technischen Möglichkeiten zur Verfügung (z.B. landwirtschaftliche
Pflegegeräte).
Zusammenfassung
Für den Betrieb des
Abenteuerspielplatzes sind in Form von Betriebskostenzuschüssen an die
Freizeitgemeinschaft insgesamt 475.000 € für den Haushaltsplan 2024 angemeldet.
Bei einem Weiterbetrieb in städtischer Trägerschaft können in der Kürze der
Erarbeitungszeit für diese Sitzungsvorlage lediglich die Kosten für Personal
und (Neben-)Kosten für das Gebäude mit insgesamt 363.000 € klar beziffert
werden.
Im Rahmen der
Erstellung des Betriebskonzepts wäre daher zu klären wer und wie diese
notwendigen Pflegmaßnahmen wie oben beschrieben durchgeführt werden und welche
personellen und finanziellen Ressourcen hierfür in der Verwaltung zur Verfügung
zu stellen sind. Bei einem Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes in
städtischer Trägerschaft würde die Verwaltung versuchen, weitere
Synergieeffekte zu Angeboten der Jugendförderung aufzuzeigen, aus denen sich
ggf. weitere Einsparungen ergeben können, beispielsweise durch eine Kooperation
mit der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt Bildung³.
Der Betrieb des
Abenteuerspielplatzes ist eine freiwillige Leistung. Der Nutzen der,
pädagogischen Präventivarbeit ist finanziell nicht bezifferbar, ist aber ein
wertvoller und daher sehr wichtiger Bestanteil der präventiven Jugendarbeit in
Hilden. Die Verwaltung spricht sich daher für den Erhalt und Weiterbetrieb in
städtischer Trägerschaft aus.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Das Betreiben des Abenteuerspielplatzes bedeutet auch das Bringen und Holen der Kinder mit einem PKW, was klimarelevant ist.
[1] Für die Überwachung des Abenteuerspielplatzes sowie insbesondere der Bauten ist beim Zentralen Bauhof kein geschultes Personal vorhanden und entsprechende Pflichten könnten daher nicht übernommen werden.
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 060201 Förderung von Kindern und Jugendlichen 010604 Technische Dienstleistungen Bauhof 011302 Bewirtschaftung (von städt. Gebäuden) |
|||||
|
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung Zeile |
Betrag € |
||
Aufwendungen |
||||||
2024 |
060101 |
15 |
Transferaufwendungen (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
75.000 |
||
2024 |
060107 |
15 |
Transferaufwendungen (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
400.000 |
||
2024 |
060107 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
0 |
||
2024 |
060201 |
11 |
Personalaufwendungen |
6.803.321 |
||
2024 |
010604 |
11 |
Personalaufwendungen |
3.554.040 |
||
2024 |
010604 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
471.967 |
||
Erträge |
||||||
2024 |
011302 |
05 |
Privatrechtliche Leistungsentgelte (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
40.000 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
Aufwendungen |
||||||
2024 |
060101 |
15 |
Transferaufwendungen (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
-75.000 0 |
||
2024 |
060107 |
15 |
Transferaufwendungen (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
-400.000 0 |
||
2024 |
060107 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
+50.000 50.000 |
||
2024 |
060201 |
11 |
Personalaufwendungen |
+303.000 7.106.321 |
||
2024 |
010604 |
11 |
Personalaufwendungen |
+
unbekannt ??? |
||
2024 |
010604 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
+
unbekannt ??? |
||
Erträge |
||||||
2024 |
011302 |
05 |
Privatrechtliche Leistungsentgelte (hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz) |
-40.000 0 |
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Jeder zusätzliche Aufwand für freiwillige Leistungen
ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert
die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert Maßnahmen in Rahmen der
Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Gez. Stuhlträger |
||||||