Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 046 Bündnis 90 Die Grünen Abenteuerspielplatz
Vorlage
WP 20-25 SV 40/022
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Über Jahrzehnte war der Abenteuerspielplatz in Hilden eine feste Größe im Leben von tausenden Kindern und Jugendlichen. Manche kamen fast täglich nach der Schule dorthin.

Der Umgang mit den Tieren, der Aufenthalt im Freien, die elementaren, spielerischen Erfahrungsmöglichkeiten mit Erde, Feuer und Wasser, die Chance sich gestalterisch zu erproben und die verlässlichen Kontakte zu den dortigen Mitarbeitern*innen haben

Entwicklungsimpulse gesetzt und ein kindgerechtes Aufwachsen unterstützt.

Besonders auch Kinder aus schwierigen häuslichen Verhältnissen fanden auf dem Abenteuerspielplatz positive Ansprache und dauerhafte Unterstützung. Diese Möglichkeiten sollen auch in Zukunft für Kinder erhalten bleiben. Gerade in unserer so dicht bebauten Stadt hat der Abenteuerspielplatz einen einzigartigen Stellenwert und bleibt für Kinder und Jugendliche weiterhin unverzichtbar.


Antragstext:

 

 

Antrag vom 07.11.2023:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes zu erarbeiten. Die Trägerschaft soll entweder bei der Stadt Hilden selbst oder bei einem anderen Träger liegen

 

Antrag vom 10.11.2023:

Für den Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes in städt. oder anderer Trägerschaft werden im HH für 2024 und die Folgejahre die dafür benötigten Finanzmittel bereitgestellt.

 

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Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Abenteuerspielplatz Hilden ist seit über dreißig Jahren wichtiger Bestandteil der offenen Kinder -und Jugendarbeit und somit auch Teil des aktuell gültigen Kinder- und Jugendförderplanes 2021 -2025 nach SGB XIII.

 

Der Abenteuerspielplatz ist eine naturpädagogisch orientierte Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die besuchenden Kinder - in der Altersspanne von sechs bis vierzehn Jahren - haben die Möglichkeit in der Zeit von montags bis freitags, den pädagogisch betreuten Spielplatz zu besuchen. Hier können sich die Kinder in den Bereichen der tiergestützten Pädagogik, dem Baubereich und dem offenen Bereich, sowie in umwelt- und erlebnispädagogischen Angeboten wahrnehmen und erleben.

Vom Kernbereich des Abenteuerspielplatzes ist der zur Richard-Wagner-Straße zugewandte zukünftig öffentliche Spielpatz zu unterscheiden. Dieser Spielplatz wird - unabhängig von der Zukunft und dem Betrieb des Abenteuerspielplatzes - seitens der Stadt in Kürze neugestaltet und vom Abenteuerspielplatz durch Zaunanlagen getrennt.

 

Der Kernbereich des Abenteuerspielplatzes unterliegt in der heutigen Betriebsform nicht der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“, sofern dort nicht Spielgeräte kommerziellen Ursprungs vorhanden sind. Abenteuerspielplätze werden als eingezäunte, gesicherte Spielplätze beschrieben, die entsprechend den pädagogischen Grundsätzen betrieben und personell ausgestattet sind; sie fördern die Entwicklung von Kindern und sind oft mit selbst gebauten Geräten ausgestattet. Die Überwachung des Abenteuerspielplatzes inkl. der Bauten und Spielgeräte obliegt dann dem pädagogischen Fachpersonal vor Ort. [1]

 

Konzeptionelle Ausrichtung

Grundsätzlich erhalten die jungen Besucherinnen und Besucher hier die Möglichkeit, selbstständig individuelle Grenzen zu erfahren, zu erweitern und zu überwinden. Der ASP bietet den Kindern besondere Herausforderungen, um diese Grenzüberschreitungen zu realisieren und die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Kinder dabei in Kommunikations- und Kooperationsfragen sowie in motorischen Kompetenzen. Hierbei stehen elementare Erfahrungen im Fokus. Die natürliche Umgebung darf erkundet, verstanden und gegebenenfalls im Sinne der eigenen Bedürfnisse verändert werden. Auf dem großen, und vielfältige Möglichkeiten bietenden Gelände des Abenteuerspielplatzes wird den Kindern damit die sonst seltene Chance geboten, den alltäglichen Raum zu verlassen und sich ihre eigene, auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Umgebung zu kreieren. Dabei soll die persönliche Entwicklung gefördert und gefordert, der achtsame Umgang mit Mensch, Tier, Natur und Technik reflektiert erlernt werden.

 


Darüber hinaus bietet der Abenteuerspielplatz Hilden - wie auch alle anderen offenen Jugendeinrichtungen oder Jugendkultureinrichtungen - einen pädagogischen Schutzraum für Kinder und Jugendliche, indem sie sich in einem klaren, leicht verständlichen Regelwerk ausprobieren können und mit all ihren Sorgen, Ängsten, Problemen und Bedürfnissen auf Augenhöhe wahrgenommen werden, sich mit ihnen auseinandergesetzt wird und trotzdem in erste Linie Kind sein dürfen.
Durch die intensive Beziehungsarbeit der pädagogischen Fachkräfte vor Ort, hat der Abenteuerspielplatz für die meisten Kinder den Stellenwert einer „zweiten Familie“, in der man ganz unbefangen über seine Probleme, Ängste und Sorgen sprechen kann.
Gerade für Kinder aus Familien, die sehr problembelastet sind, ist auch der Abenteuerspielplatz eine wichtige Stütze. Die Kinder werden hier auf eine vorurteilsfreie und bedürfnisorientierte Weise angenommen und wertgeschätzt, was ihnen häufig fremd ist.
Durch Partizipation erleben die Kinder hier, dass sie auf Augenhöhe mitgestalten, an Entscheidungen teilnehmen, ihre Ideen und Bedürfnisse gleichwertig wahrgenommen und behandelt werden.
Er bietet außerdem  die Möglichkeit, Kreativität und Fantasie zu entfalten, indem eigene Spiele und Abenteuer erschaffen werden können. Durch das freie Spiel auf dem Abenteuerspielplatz lernen Kinder, selbstständig Entscheidungen zu treffen, Probleme zu lösen, durch soziale Interaktion zu kommunizieren und zu kooperieren und Konflikte gewaltfrei zu bewältigen und Empathie zu entwickeln.
Die Selbsttätigkeit der Kinder ist ein wichtiger Bestandteil des „Verstehen lernen“, denn nur wenn Kinder originäre Erfahrungen (Erfahrung aus erste Hand) sammeln können, sind Kinder in der Lage Sachverhalte richtig zu begreifen (be-„Greifen“).

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Abenteuerspielplatzarbeit ist die tiergestützte Pädagogik, in der viele Kinder zum ersten Mal erfahren, was es heißt Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen und einen respektvollen, nachhaltigen Umgang mit der Natur zu erlernen.

Der Abenteuerspielplatz Hilden versteht sich als ein Ort der Begegnung  und Lernens, an dem Inklusion, Integration und Weltoffenheit gelebt und erlebt wird.

 


Pädagogisches Personal

Das pädagogisches Personal vor Ort verfügt aus Sicht der Verwaltung über das Wissen und die Erfahrung, um Kinder bei ihrer Entwicklung in dieser Umgebung zu unterstützen, zu schützen, kann den Kindern Anleitungen geben und ihnen helfen, ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Es ist daher notwendig, pädagogisches Personal in der Qualität und Quantität, wie bisher vorzuhalten, wenn an der Betriebskonzeption sowie dem pädagogischen Konzept des Abenteuerspielplatzes nichts geändert werden soll.

 

Für einen Weiterbetrieb in städtische Trägerschaft bedeutet dies:

3 VZÄ (1x 11b SuE, 2x8b SuE) benötigte Personalkosten (nach KGSt):              223.000 

2 freiwilliges Ökologische Jahr                                                                                   5.000

Übungsleiter und Helfende an den Wochenenden für den Tierbereich:                  25.000

Baumaterial, Tierfutter und Sonstiges                                                                      50.000

                                                                                                                                 303.000

 

 

Weitere Sach- und Betriebskosten

a.      Das Areal grenzt an öffentliche Verkehrsflächen, so dass hier der Winterdienst und die Straßenreinigung gemäß Straßenreinigungssatzung zu gewährleisten ist. Weiterhin beinhaltet das Areal eine Reihe von Grünflächen, die - bei einer Übernahme durch die Stadt - in den regelmäßigen Pflegeplan, hier zweimal im Jahr, aufgenommen werden müssten.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben liegen bisher in der Verwaltung weder personelle noch finanzielle Ressourcen vorhanden. In der Kürze der Erarbeitungszeit für diese Sitzungsvorlage, konnte auch keine Schätzung des zusätzlichen Bedarfs erfolgen.

 

b.      Darüber hinaus ist bei den zusätzlich entstehenden Kosten der Betrieb des zugehörigen Gebäudes zu berücksichtigen. Für Gas, Wasser, Strom und sonstige Nebenkosten sowie die notwendige Reinigung sind Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro / Jahr zu rechnen. Entgangene Mieteinnahmen schlagen mit ca. 40.000 Euro / Jahr zu Buche.

 

c.      Es wird davon ausgegangen, dass Hausmeisterleistungen und Pflege der Geräte und Hütten durch die Nutzer und das pädagogische Personal durchgeführt werden.

 

d.      Bei einer Ortsbesichtigung wurden folgende Punkte deutlich, die in einem Betriebskonzept zu berücksichtigen sind:

·      In den Grünflächen sind noch Spielmöglichkeiten, eine doppelte Zaunanlage zur Richard-Wagner-Straße sowie weitere Einbauten (Treppen) vorhanden, welche vor Übernahme entfernt werden müssen.

·      Auf der Fläche des Abenteuerspielplatzes finden bisher Pflegemaßnahmen im Rahmen des pädagogischen Konzeptes statt. Darüber hinaus findet regelmäßig zweimal im Jahr ein großflächiger Rückschnitt statt. Hierbei kommen für 2 Tage um die 10 Freiwillige zusammen, welche ganztägig Pflegemaßnahmen durchführen. Der Abenteuerspielplatz ist zu dieser Zeit wohl gesperrt.

·      Die "Ziegenwiese" (ca. 3.500 m²) wird gegen eine Spende von einem Landwirt gemäht.

·      Unklar ist, was mit der alten Pferdewiese passieren soll. Hier wird aktuell Material gelagert und hier steht der Container zur Entsorgung von Tiermist. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.000 m², welche nicht näher besichtigt werden konnte.

 

In Anbetracht der nicht unwesentlichen Flächen ist jetzt schon festzuhalten, dass selbst beim niedrigsten Standard keine Ressourcen beim Zentralen Bauhof vorhanden sind, um die Pflege des Abenteuerspielplatzes zu übernehmen. Bei einzelnen Tätigkeiten stehen dem Zentralen Bauhof auch nicht die technischen Möglichkeiten zur Verfügung (z.B. landwirtschaftliche Pflegegeräte).

 

 

Zusammenfassung

Für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes sind in Form von Betriebskostenzuschüssen an die Freizeitgemeinschaft insgesamt 475.000 € für den Haushaltsplan 2024 angemeldet. Bei einem Weiterbetrieb in städtischer Trägerschaft können in der Kürze der Erarbeitungszeit für diese Sitzungsvorlage lediglich die Kosten für Personal und (Neben-)Kosten für das Gebäude mit insgesamt 363.000 € klar beziffert werden.

 

Im Rahmen der Erstellung des Betriebskonzepts wäre daher zu klären wer und wie diese notwendigen Pflegmaßnahmen wie oben beschrieben durchgeführt werden und welche personellen und finanziellen Ressourcen hierfür in der Verwaltung zur Verfügung zu stellen sind. Bei einem Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes in städtischer Trägerschaft würde die Verwaltung versuchen, weitere Synergieeffekte zu Angeboten der Jugendförderung aufzuzeigen, aus denen sich ggf. weitere Einsparungen ergeben können, beispielsweise durch eine Kooperation mit der Gemeinnützigen Jugendwerkstatt Bildung³.

 

Der Betrieb des Abenteuerspielplatzes ist eine freiwillige Leistung. Der Nutzen der, pädagogischen Präventivarbeit ist finanziell nicht bezifferbar, ist aber ein wertvoller und daher sehr wichtiger Bestanteil der präventiven Jugendarbeit in Hilden. Die Verwaltung spricht sich daher für den Erhalt und Weiterbetrieb in städtischer Trägerschaft aus.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

Das Betreiben des Abenteuerspielplatzes bedeutet auch das Bringen und Holen der Kinder mit einem PKW, was klimarelevant ist.

 



[1]    Für die Überwachung des Abenteuerspielplatzes sowie insbesondere der Bauten ist beim Zentralen Bauhof kein geschultes Personal vorhanden und entsprechende Pflichten könnten daher nicht übernommen werden.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

060201 Förderung von Kindern und Jugendlichen

010604 Technische Dienstleistungen Bauhof

011302 Bewirtschaftung (von städt. Gebäuden)

 

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

 (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung Zeile

Betrag €

Aufwendungen

2024

060101

15

Transferaufwendungen

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

75.000

2024

060107

15

Transferaufwendungen

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

400.000

2024

060107

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

0

2024

060201

11

Personalaufwendungen

6.803.321

2024

010604

11

Personalaufwendungen

3.554.040

2024

010604

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

471.967

Erträge

2024

011302

05

Privatrechtliche Leistungsentgelte

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

40.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

 (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

Aufwendungen

2024

060101

15

Transferaufwendungen

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

-75.000

0

2024

060107

15

Transferaufwendungen

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

-400.000

0

2024

060107

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

+50.000

50.000

2024

060201

11

Personalaufwendungen

 +303.000

7.106.321

2024

010604

11

Personalaufwendungen

+ unbekannt

???

2024

010604

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

+ unbekannt

???

Erträge

2024

011302

05

Privatrechtliche Leistungsentgelte

(hier: Teilbetrag Abenteuerspielplatz)

-40.000

0

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Jeder zusätzliche Aufwand für freiwillige Leistungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Die aus den entfallenden Erträgen und den geänderten Aufwendungen resultieren Kosten von rund 400.000 Euro entsprechen einer Anhebung der Grundsteuer B um rund 15 Prozentpunkte.

 

Gez. Stuhlträger