Erläuterungen zum
Antrag:
Hildener Kindertageseinrichtungen verzeichnen
weiterhin hohe Ausfallzeiten, aufgrund von
fehlendem Personal, die damit nicht nur Quantität
und Qualität der Kinderbetreuung beeinträchtigen, sondern auch schwerwiegende
Auswirkungen auf die betroffenen Familien haben. Darüber hinaus belastet der
Personalmangel auch die Bestandbelegschaft, die weiterhin
an zu großen Gruppengrößen leiden und die
Situation als sehr belastend empfinden.
Die Träger sind nach dem KiBiz verpflichtet, für
eine regelmäßige Betreuung und Förderung
der Kinder zu sorgen. Dennoch werden auch in den
nächsten Jahren viele Kinder keinen Betreuungsplatz finden sowie auch die
regelmäßige Betreuung der Kinder nicht sichergestellt
werden kann.
Zu keinem Zeitpunkt dürfen dringend benötigte
KiTaneubauten an dem Argument des fehlenden
Personals scheitern.
Nach Gesprächen mit zahlreichen Erziehern und
Erzieherinnen im Stadtgebiet, sehen wir
strukturellen Verbesserungsbedarf, den wir
angehen wollen, da sich unsere Kommune unweigerlich im Wettbewerb mit den
Nachbarkommunen befindet.
Wir bitten den Jugendhilfeausschuss und den Rat
der Stadt Hilden um entsprechende
Beschlussfassung.
Antragstext:
Maßnahmenpaket 2 zur Attraktivitätssteigerung
und verbesserten Mitarbeiterakquise
im Bereich der pädagogischen Fachkräfte.
Nicht zuletzt die Diskussionen um die KiTa
Lortzingstraße dürfte erneut aufgezeigt haben,
dass Hilden Probleme hat: a.) zeitnah genügend
geeignetes Fachpersonal einzustellen/zu
finden und b.) dieses Fachpersonal im
ausreichenden Maße an die Stadt zu binden bzw.
altersbedingten Abgänge adäquat zu kompensieren,
was bereits zur politischen
Infragestellung weiterer, dringend benötigter
Neubauprojekte im Kitabereich geführt hat.
Da sich Quantität und Qualität der Betreuung
unweigerlich bedingen und das Thema des
Personalmangels im hildener Kitabreich bereits
vor Corona eine außerordentliche und
dominierende Rolle gespielt hat sowie auch
bundesweit weiterhin eine dominierende Rolle
spielen wird und sich der Bedarf in den nächsten
Jahren noch deutlich erhöhen wird, stellt
der Jugendamtselternbeirat der Stadt Hilden
folgenden Antrag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung:
1.) die
strukturellen Verbesserungsvorschläge des Familienpakets 1 wieder aufzugreifen,
auszuarbeiten und die
Vorlage dem Ausschuss schnellstmöglich zur Beschlussfassung
vorzulegen. Der Fokus
sollte auf folgenden Maßnahmen liegen:
a.) die
Schaffung von geeigneten Pausenräumen mit entsprechendem Mobiliar
b.) Anschaffung
von Getränke/Kaffeeautomaten
c.) Gesunde
Verpflegung bereitzustellen (bspw. Obstkorb)
2.) die
geschaffenen Gesundheitsangebote entweder an die Randzeiten zu verlegen
oder in den KiTas anzubieten.
3.) Weitere
Maßnahmen zu kalkulieren und deren Machbarkeit einzuschätzen und
dem Ausschuss vorzulegen, die der
Attraktivitätssteigerung und dem Wohlfühlfaktor
dienen, wie:
a.) Kostenlose
Parkplätze (besonders im Innenstadtbereich)
b.) Kostenlose
Nutzung des Nahverkehrs
c.) Kostenlose
Nutzung städtischer Infrastruktur wie Bäder und Saunen
d.) Kostenlose
Fahrradreperatur/TÜV
e.) Bereitstellung
eines Fahrradfuhrparks
f.) Etablierung eines Treueprogramms
Zusätzliche Stellungnahme der
Verwaltung:
Im JHA am 08.11.2023
wurden die Maßnahmen 1 und 2 mehrheitlich beschlossen, Maßnahme 3 wurde bei
einer Enthaltung einstimmig abgelehnt. Die beschlossenen Maßnahmen unterliegen aber
der Beschlusskompetenz des Rates und sind im Hauptausschuss sowie im Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen vorzuberaten.
Darüber
hinaus zögen die beschlossenen Maßnahmen finanzielle und /oder organisatorische
Auswirkungen nach sich:
Zu 1) und
2) - Finanzierung im Rahmen der beantragten Haushaltsmittel, da bereits
veranschlagt
Zu 3) wären
die Kosten wie folgt zu kalkulieren:
a.)
Kostenlose
Parkplätze (besonders im Innenstadtbereich)
è Im Innenstadtbereich müssten in den
innenstadtnahen Tiefgaragen Dauerparkkarten angemietet werden. Eine
Dauerparkkarte kosten ca. 50-55 € / Monat bzw. 600-660 € pro Jahr. Bezogen auf
das Personal nur in den innenstadtnahen Kitas (Arche, Strolche, Mäusenest)
würde dies Mehrkosten im Umfang von 24.000 - 26.400 € / Jahr umfassen, sofern
das Angebot von allen Beschäftigten genutzt wird.
b.)
Kostenlose
Nutzung des Nahverkehrs
è Die vollumfänglich kostenfreie
Überlassung von Deutschlandtickets nur an das erzieherische Personal in den
Kitas würde Mehrkosten von ca. 56.000 € bedeuten, sofern das Angebot von allen
Beschäftigten genutzt wird.
c.)
Kostenlose
Nutzung städtischer Infrastruktur wie Bäder und Saunen
è Finanzielle Auswirkungen sind nicht
absehbar
d.)
Kostenlose
Fahrradreperatur/TÜV
è Finanzielle Auswirkungen sind nicht
absehbar
e.)
Bereitstellung
eines Fahrradfuhrparks
è Kauf von Fahrrädern (2 in den beiden
großen Einrichtungen, 1 in den sonstigen Einrichtungen) bei Zugrundelegung von
300 € pro Fahrrad à 2.700 € zzgl. ggf.
Unterstellmöglichkeit
f.)
Etablierung
eines Treueprogramms
è Bereits im Einsatz, s. Stellungnahme
Inwieweit
organisatorische Auswirkungen zu erwarten sind, ist aktuell noch nicht zu
übersehen. Bei der Durchführung aller Maßnahmen dürften zusätzliche
Stellenanteile im Sachgebiet Personalservice notwendig werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 22.06.2022 besprach der Rat der Stadt Hilden das Familienentlastungspaket (SV WP 20-25 SV III/034) ohne Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss. Es wurde beschlossen, dass der Eigenanteil der Eltern für die Sommerferienbetreuung 2022 entfällt und dass die weiteren Maßnahmen des Entlastungspaketes in den jeweils zuständigen Ausschüssen beraten werden.
Dies greift der vorliegende Antrag des Jugendamtselternbeirates nun wieder auf. Dabei lässt sich konstatieren, dass die Verwaltung zwischenzeitlich viele Maßnahmen ergriffen bzw. weiterentwickelt hat, von denen nun Bericht erstattet werden kann.
Grundsätzlich muss hierbei berücksichtigt werden, dass die Verwaltung lediglich Arbeitgeberin für das Personal der städtischen Kindertageseinrichtungen ist und keinen direkten Einfluss auf die Maßnahmenplanung freier Träger hat.
Zu 1)
Strukturelle Verbesserungsvorschläge des Familienpaketes 1
wiederaufgreifen, ausarbeiten und dem jeweiligen Ausschuss zur Beschlussfassung
vorlegen.
Die Neugestaltung der Pausenräume wurde bereits in der Kindertageseinrichtung Mäusenest in Angriff genommen und unter Einbeziehung des Teams voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen. Weitere Einrichtungen, wie das Familienzentrum Arche, das Familienzentrum Kunterbunt und die Kita Rappelkiste haben bereits ihr Optimierungspotential ermittelt und einzelne Verbesserungen umgesetzt. Das Budget für größere Maßnahmen ist für 2024 in den Haushalt eingestellt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Pausenräume der aufgezählten Einrichtungen derzeit multifunktional genutzt werden müssen und auch für Fachbesprechungen, Elterngespräche, Vor- und Nachbereitungszeiten im pädagogischen Alltag und PC-Arbeiten genutzt werden.
Die Kindertageseinrichtung Pusteblume, Strolche und Rehkids haben aufgrund der räumlichen Gegebenheiten aktuell gar keinen eigenen Team- bzw. Pausenraum zur Verfügung. Hier gibt es lediglich die Gelegenheit, das Leitungsbüro erweitert zu nutzen. Zufriedenstellend gelöst wurde dies vor ca. 1,5 Jahren von der Kita Strolche, hier wurde die Rückzugsmöglichkeit im Büro farblich und durch geeignetes Mobiliar verdeutlicht und dadurch eine relative Gemütlichkeit hergestellt. Die Kita Rehkids nutzt zur Verfügung stehende Nischen in den Gruppenräumen, hier sucht das Fachamt noch nach einer besseren Lösung. Sehr herausfordernd ist die Situation in der Kita Pusteblume - hier würde gegebenenfalls der Bauwagen der Wander- und Erlebnisgruppe ab mittags zur Verfügung stehen. Ein Büro und ein Aufenthaltsraum der OGS befinden sich im zweiten Stock der Villa - es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein attraktives Angebot - die Überlegungen dauern an. Kaffee, Tee und Wasser steht dem Personal in jeder Einrichtung zur Verfügung.
Folgende weitere in der SV zum Familienpaket beschriebene Maßnahmen wurden in jüngster Zeit umgesetzt:
- Zusätzlich zu den 2 jährlichen Konzeptionstagen soll es in 2024 erstmalig einen Teamtag bzw. eine Team-Aktion geben, um die Teamentwicklung positiv zu verstärken
- In 5 der 7 städtischen Kindertageseinrichtungen gibt es mittlerweile ein regelmäßiges externes Teamcoaching in Kombination mit einer Leitungssupervision. Dies wirkt sich sehr positiv auf die Häuser aus. Ziel ist es, in 2024 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen ein entsprechendes Angebot zu etablieren
- Vier Mal im Jahr organisiert der Fachbereich eine halbtägige einrichtungsübergreifende Leitungssupervision und Teamentwicklung, an der auch die Teamleitung des Fachbereiches und die Fachberatung teilnehmen
- Das Budget für Kinderprojekte und Ausflüge steht jeder Kita zur Verfügung und es werden unterjährig diverse Maßnahmen umgesetzt. Kitaübergreifend wurde zuletzt das vom Lion`s Club geförderte Theaterprojekt „Stark im Konflikt“ für alle städtischen Kita-Kinder im Vorschulalter durchgeführt. Das ebenfalls vom Lion’s Club geförderte Faustlos gehört zum Repertoire jeder städtischen Kita. Zur Apfelernte nach Wesel auf den Clostermann-Hof fahren in Kooperation mit unserem Cateringunternehmen Rebional aktuell 3 städtische Kitas mit ihren Vorschulkindern. Im nächsten Jahr soll dieses Angebot auch wieder für Kitas und Grundschulen (OGS) zur Verfügung stehen. Das Projekt Sonne, Mond und Sterne des Jugendamtselternbeirates in Kooperation mit der Stadt Hilden soll im laufenden Kita-Jahr fortgeführt werden (nähere Infos zum Projekt unter www.jaeb-hilden.de ). Diese Liste ließe sich weiter fortführen und soll zeigen, dass sich für die Kinder nach Corona und trotz personeller Engpässe einiges bewegt
- Alle Kitas sind mit Erzieher*innenstühlen ausgestattet und es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Arbeitserleichterungen über das Kitaeigene Budget anzuschaffen bzw. in den jährlich abgefragten Investitionskosten zu planen
Zu 2)
Gesundheitsangebote in die Randzeiten verschieben bzw. in den Kitas
anzubieten
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten ist eines der sechs identifizierten Handlungsfelder des städtischen Personalmanagements (vgl. Sachstandsbericht zum Personalmanagement der Stadt Hilden - WP 20-25 SV 10/038). Maßnahmen und Instrumente zur Erreichung dieser Zielstellung sind die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Durchführung eines professionellen Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie die Durchführung von Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mittels eines im Jahr 2022 erstmals erstellten Gesundheitsberichtes wurde auf Grundlage von Krankheitszeiten, anonymisierten Krankheitsgründen gemäß Berichterstattung der Krankenkassen sowie Erkenntnissen aus der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements der im Rahmen der Gesundheitsförderung zu priorisierende Handlungsbedarf ermittelt. Im Ergebnis wurde festgelegt, sich in den Jahren 2023 bis 2024 insbesondere auch auf die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erziehern zu fokussieren.
Aktuell gibt es bereits diverse Angebote, die an den Randzeiten liegen, so dass sie von den Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätten wahrgenommen werden können. Hier sei insbesondere das wöchentlich in zwei Gruppen stattfindende Angebot „Rücken-Fit“ (mittwochs, 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr & 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr) in der Gymnastikhalle der Stadtwerke Arena zu nennen, das sich insbesondere an die Gesunderhaltung im orthopädischen Sinne richtet.
Überdies fand am 19.09.2023 zwischen dem Fachbereich Kita und dem Personalamt
ein Qualitätszirkel zur zielführenden, bedürfnis- und bedarfsgerechten
Gesundheitsförderung für städtische Kindertageseinrichtungen statt.
Zur Vorbereitung des Termins wurde unter anderem die Sitzungsvorlage des Familienentlastungspaketes genutzt. Hauptaugenmerk des Gremiums war die Verhaltensprävention, nicht die Verhältnisprävention.
Folgende Impulse sollen im Ergebnis dieser sehr fruchtbaren Diskussion noch in diesem Jahr angefangen und im Jahre 2024 fortgeführt, bzw. erweitert werden:
a) Angebot einer mobilen Physiotherapie während der Dienstzeit
b) Ein Yoga- bzw. Entspannungstraining in geeigneten Räumen
einer Kita oder bei erhöhter Nachfrage in naheliegenden geeigneten Räumen
(Turnhalle, Sportverein, etc.) mit anteiliger Zeitgutschrift bei regelmäßiger
Teilnahme
c) Bewerbung des städtischen Rückenfit-Angebotes nach
Dienstschluss. Auch hier wird bei regelmäßiger Teilnahme Arbeitszeit gutgeschrieben.
d) Vorstellung von Meditations-Apps und von Krankenkassen
geförderter Achtsamkeitskurse in den Teams der Kindertageseinrichtungen.
e) Angestrebt ist weiterhin eine Kooperation mit Hildener
Sportvereinen zur Optimierung von Trainingszeiten und Bekanntheit des Angebotes
in den Kitas.
f) Im Ernährungsbereich wurden gemeinsame Koch-Events in der
Schulküche des Familienzentrums Arche avisiert.
g) Auch sollen die Teamsitzungen der Häuser in regelmäßigen
Abständen mit einem Obstkorb und anderen gesunden Knabbereien bedacht werden.
In Abstimmung mit den Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen wäre dieses komprimierte Maßnahmenpaket ein echter Mehrwert und würde außerdem die Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden sehr gut zum Ausdruck bringen.
Insgesamt muss an dieser Stelle aber auch betont werden, dass sowohl die zeitlichen als auch finanziellen Ressourcen Grenzen für einzelne Angebote setzen. Im Stellenplan sind 0,25 VZÄ im Personalamt für die Gesundheitsförderung aller über 1000 Mitarbeitenden berücksichtigt. Jährlich stehen für Gesundheitsmaßnahmen verwaltungsweit ca. 20.000 € neben dem langfristig vereinbarten Angebot der Beratung in psychisch belastenden Situationen über unseren Kooperationspartner EAP-Assist zur Verfügung.
Zu 3) Kalkulation weiterer Maßnahmen und Einschätzung der Machbarkeit
Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen im Kontext des grundsätzlichen Fachkräftemangels, der rechtlichen Realisierbarkeit und des Gebotes der Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden gesehen werden.
Ebenfalls wurden im Sachstandsbericht zum Personalmanagement der Stadt Hilden die Handlungsfelder „Personal gewinnen“ und „Personal binden“ genannt. Im Kontext dieser Handlungsfelder wurde als Maßnahme bereits mitgeteilt, dass neben den tariflichen Entgelten weitere Arbeitgeberbenefits angeboten werden bzw. in Zukunft ausgeweitet werden sollen.
Hier sind insbesondere zu nennen:
· Jobticket-Angebot über die Rheinbahn AG (seit 01.05.2023 Überführung in Deutschlandticket mit einem Klimazuschuss von 25%, so dass das Ticket nur 34,30 € im Bezug kostet)
· Mitarbeitendenvorteilsprogramm über den Kooperationspartner corporate benefits seit Oktober 2022. In diesem Zuge wurde seitens des Anbieters ein maßgeschneidertes Vorteilsportal im Corporate Design eingerichtet. Mitarbeitende mit E-Mail-Account der Stadt Hilden bzw. mit einem individuellen Zugangscode (für Mitarbeitende ohne E-Mail-Account der Stadt Hilden) können über dieses Vorteilsportal exklusive Rabattangebote von über 1.500 Anbietern aus den Kategorien Technik, Reisen, Mode, Wohnen, Sport usw. in Anspruch nehmen.
· Zinslose Darlehen / Gehaltsvorschuss für Anschaffung von E-Bikes bis 2.560 €
Kostenlose Parkplätze werden vor dem Hintergrund der städtischen Zielsetzung zur Nutzung von klimafreundlichen Transportmitteln nicht unterstützt, insbesondere da die PKWs von den Erzieherinnen und Erziehern nicht für die Ausübung dienstlicher Geschäfte zwingend benötigt werden. Eine vollumfänglich kostenlose Nutzung des Nahverkehrs wird durch den oben gelisteten Klimazuschuss bereits teilweise erfüllt. Eine vollumfängliche Übernahme des Deutschlandtickets (der dann auch für alle anderen Mitarbeitenden gelten müsste) muss angesichts der Haushaltssituation ausgeschlossen werden. Eine vollumfänglich kostenlose Nutzung städtischer Infrastrukturen wie Bäder und Saunen - hier auch wieder für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung) ist ebenfalls nicht möglich. Zu bedenken ist hier, dass die Stadtwerke Hilden als GmbH zur wirtschaftlich orientierten Geschäftsführung verpflichtet ist. Die Stadt Hilden müsste insofern einen entsprechenden Kostenbeitrag ermöglichen, der finanziell nicht vorgesehen ist. Zudem sollte auch im Hinblick der gesamtstädtischen Stimmung (mit Ausnahme des Itterpasses müssen alle Hildenerinnen und Hildener Eintritt in die Bäder zahlen) keine Bevorzugung städtischer Bediensteter stattfinden, die hinsichtlich ihres Einkommens zumeist nicht unter die Anspruchsvoraussetzungen des Itterpasses fallen dürften. Anstelle der Unterstützung bei Fahrradreparaturen hat sich die Stadtverwaltung zur Zahlung von zinslosen Darlehen für die Anschaffung von E-Bikes entschieden. Gerade angesichts aktuell hoher Einlagezinsen und der damit verbundenen Opportunitätsrendite des eingesetzten Kapitals ist dies ein attraktives Angebot. Fahrräder können für dienstliche Zwecke zentral angemietet werden. Eine Ausstattung aller Standorte im Stadtgebiet mit zum Teil mehreren Fahrrädern ist naturgemäß nicht wirtschaftlich. Als Alternative zum Treueprogramm ist das oben ausgeführte Mitarbeitendenvorteilsprogramm zu nennen.
Zusammengefasst bietet die Verwaltung den Mitarbeitenden aktuell bereits eine Vielzahl von Benefits. Sie ist auch bestrebt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten dieses Angebot sukzessive, aber immer für alle Beschäftigten, auszuweiten.
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010804 Personalservice |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
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541700 |
Personalnebenaufwendungen |
90.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
|
541700 |
Personalnebenaufwendungen |
175.100 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Jede Erhöhung von Aufwandsermächtigungen ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert jedoch die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert nach aktueller Rechtslage Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Gez. Stuhlträger |
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