Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW für das Jahr 2024 und
beschließt folgende 8. Nachtragssatzung vom … zur „Satzung über die Gebühren
für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 mit
folgenden Gebührensätzen:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr 2024 |
Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je m³ |
2,17 € |
Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je m³ |
0,87 € |
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr 2024 |
Niederschlagswassergebühr je m³ |
0,91 € |
8. Nachtragssatzung zur
„Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet
Hilden“ vom 13.12.2017
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der
jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.
Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 09. Dezember 2022 (GV. NRW. 2022, S. 1063), in der jeweils
geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils
geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum
Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.),
in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung am 12.12.2023 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
1.
§
3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die
Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 2,17 € und setzt sich zusammen
aus einer Schmutzwasserreinigungsgebühr (1,30 € je m³ Schmutzwasser) und einer
Schmutzwasserableitungsgebühr (0,87 € je m³ Schmutzwasser).
2.
§
5 erhält folgende Fassung:
Die
Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach 4 Abs. 1 dieser Satzung
beträgt je angefangenen m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte
Grundstücksfläche 0,91 €.
§ 2
Diese 8. Nachtragssatzung zur „Satzung über
die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom
13.12.2017 tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW für
die Stadtentwässerung für das Jahr 2024
1.
Kostenträgerstruktur
Für die zu berechnenden Tarife wurden die unter Pkt. 1.1 bis 1.3
genannten Hauptkostenträger gebildet. Diesen Hauptkostenträgern nicht direkt
zuzuordnende Kosten werden über Vorkostenträger mittels unterschiedlicher
Umlageschlüssel verteilt. Bei der Schmutzwasserentsorgung erfolgt eine
differenzierte Veranlagung, da ein Teil der Anschlussnehmer*innen für die
Abwasserreinigung Beiträge direkt an den Bergisch Rheinischen Wasserverband
(BRW) zahlt. Dieser Sachverhalt wurde in der Vergangenheit bereits durch die separat
ausgewiesenen Gebührenbestandteile „Abwasserreinigungsgebühr“ und
„Abwasserableitungsgebühr“ dargestellt. Als weiterer Kostenträger der
Stadtentwässerung fungiert die Niederschlagswasserentsorgung.
1.1.
Schmutzwasserentsorgung
inkl. Reinigung
In diesem Tarif werden die Kosten für die Abwasserreinigung und die anteiligen
Kosten der Schmutzwasserentsorgung inklusive der Über- und Unterdeckungen aus den
Vorjahren berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 6.686.079 €. Als
Verbrauch ist eine Menge von 3.087.000 m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt
auf 2,17 € (+ 9,05 %). Diese gebührenrelevante Änderung ergibt sich unter
anderem im Bereich der kalkulatorischen Abschreibungen, die sich an den
jeweiligen Wiederbeschaffungszeitwerten orientieren. Die Fortschreibung der
Wiederbeschaffungszeitwerte erfolgt über die Baupreisindexreihen des
Statistischen Bundesamtes. Dieser Index stieg in den letzten Jahren auf Grund
immenser Steigerung der Baupreise überdurchschnittlich (Inflation).
Zusätzlich ergibt sich aus der voraussichtlichen Beitragsveranlagung des
Bergisch-Rheinischen-Wasserverbandes eine Erhöhung des Beitrages für die
Klärung des Schmutz- und Regenwassers um 265.000 € im Vergleich zum Vorjahr.
1.2.
Schmutzwasserentsorgung
ohne Reinigung
In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der
Schmutzwasserentsorgung inklusive der Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 281.498 €. Als Verbrauch ist eine Menge von 325.000
m³ zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt auf 0,87 € (+ 10,13 %). Diese
Steigerung ist ebenfalls vorrangig auf die gestiegenen kalkulatorischen
Abschreibungen zurückzuführen.
1.3.
Niederschlagswasser
In diesem Tarif werden nur die anteiligen Kosten der
Niederschlagswasserentsorgung inklusive der Überdeckung aus Vorjahren
berücksichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.771.172 €. Als Fläche sind
5.267.000 m² zugrunde zu legen. Die Gebühr steigt auf 0,91 € (+ 7,06 %). Der
vom städtischen Haushalt zu tragende Anteil für die Straßenentwässerung beträgt
1.322.558 €. Auch hier ist die Steigerung vorrangig auf die gestiegenen kalkulatorischen
Abschreibungen zurückzuführen.
2.
Entwicklung der Gebühren seit 2015
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der kalkulierten Gebühren seit
2015:
3.
Gebührenvergleich
Der Bund der
Steuerzahler veröffentlicht jährlich Abwassergebührentarife in NRW. Nachfolgend
die Gebühren 2023 im Kreis Mettmann
Kommune |
Schmutzwasser € |
Regenwasser € |
Summe Musterhaushalt € * |
Stadt Erkrath |
2,32 |
1,08 |
604,40 |
Stadt Haan |
2,09 |
0,50 |
483,00 |
Stadt Heiligenhaus |
3,05 |
1,25 |
772,50 |
Stadt Hilden |
1,99 |
0,85 |
508,50 |
Stadt Langenfeld
(Rheinland) |
2,44 |
0,72 |
581,60 |
Stadt Mettmann |
3,06 |
1,25 |
774,50 |
Stadt Monheim am
Rhein |
3,13 |
1,96 |
880,80 |
Ratingen |
2,04 |
1,14 |
556,20 |
Velbert |
2,93 |
1,62 |
796,60 |
Wülfrath |
2,41 |
1,06 |
619,80 |
*Musterhaushalt
(Definition nach Bund der Steuerzahler):
200 Kubikmeter
Frischwasserverbrauch, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche
Durch die neuen
Tarife in Hilden ergibt sich für 2024 immer noch die zweitgünstigste Summe für
den Musterhaushalt im Städtevergleich, wenn die Gebühren in den
Vergleichsstädten unverändert bleiben:
Stadt Hilden 2024 2,17 € 0,91 € 552,30 €
4.
Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW
Die Ermittlung der
Gebühren ergibt sich aus der beigefügten Gebührenkalkulation nach § 6 KAG NRW.
5. Änderung der Gebührensatzung
Im Beschlussvorschlag ist der Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 enthalten.
Die Verwaltung empfiehlt, die 8. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die sich aus
der Gebührenkalkulation ergebenden Änderungen zum Haushaltsplanentwurf sind
in der Liste der Änderungsvorschläge der Verwaltung enthalten. Gez.
Stuhlträger |
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