Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 044, SPD Fraktion, Schulsozialarbeit an der Sekundarschule
Vorlage
WP 20-25 SV 40/021
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Durch verschiedene Gespräche wurde die SPD-Fraktion auf einen steigenden Bedarf an Schulsozialarbeit an der Marie-Colinet-Sekundarschule aufmerksam gemacht. Demnach ist nicht nur die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf an pädagogischer Unterstützung benötigen, nach den Covid-19-intensiven Jahren gestiegen. Auch die einzelnen Fälle sind laut den Pädagoginnen und Pädagogen arbeitsintensiver geworden. So ist zum Schuljahresende 2022/2023 schon ein höherer Arbeitsaufwand in der Schulsozialarbeit aufgekommen als in den Vorjahren.

Um den Schülerinnen und Schülern mit ihren Anliegen und Bedarfen gerecht zu werden, ist es nach Auffassung der SPD-Fraktion nötig, die Schulsozialarbeit an der Marie-Colinet-Sekundar- schule personell aufzustocken. Die Verwaltung soll hier auf Grundlage der aktuellen Fallzahlen und Arbeitsstunden aufzeigen, welche Stellenanteile zur Bedarfsdeckung benötigt werden.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 sollen dann die benötigten Stellen im Stellenplan zur Verfügung gestellt werden. Durch einen Sachstandsbericht im Fachausschuss soll der Bedarf jährlich überprüft werden. Sollten die Fallzahlen und damit der Bedarf an Schulsozialarbeit wieder sinken, könnten die Stellen nach einer Befristung von zwei Jahren wieder aufgelöst werden.


Antragstext:

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Rat der Stadt Hilden:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Marie-Colinet-Sekundarschule den aktuellen Bedarf an Schulsozialarbeit zu ermitteln. Auf dieser Grundlage unterbreitet die Verwaltung einen Vor- schlag, welche zusätzlichen personellen Ressourcen zur Bedarfsdeckung benötigt werden.

 

2. Der Rat der Stadt Hilden stellt zusätzliche Stellenkapazitäten im Bereich der Schulsozialarbeit an der Marie-Colinet-Sekundarschule auf Grundlage der Bedarfsanalyse im Stellenplan 2024 zur Verfügung. Die vorläufige Kostendeckung erfolgt durch Einsparungen im Produkt 150102.

 

3. Die zusätzlichen Stellenanteile in der Schulsozialarbeit werden vorerst auf zwei Jahre befristet und mit einem kw-Vermerk versehen. Dem Fachausschuss ist ein jährlicher Sachstandsbericht vorzulegen, mit dem der weitere Bedarf an personellen Ressourcen dargestellt wird.

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zurzeit verfügt die Marie-Colinet-Sekundarschule (MCS) über zwei Schulsozialarbeiterinnen, die im Landesdienst sind. Zusätzlich arbeiten im Campus Holterhöfchen zwei kommunale, sozialpädagogische Fachkräfte in Vollzeit. Davon hat eine Fachkraft den Schwerpunkt Einzelfallhilfen im schulischen Kontext und die zweite Fachkraft arbeitet in der Campus-OT, die hier angesiedelt ist.

Weiter sind dort zwei (kommunale) Ganztagskoordinatoren tätig, die aufgrund ihrer kulturellen Eingebundenheit, täglich unzählige Problemlagen an der MCS entschärfen können.

 

Die Anzahl der sehr problematischen und auch deutlich aggressiver handelnden jungen Menschen an der MCS steigt stetig. Deshalb ist zusätzliches sozialpädagogisches und / oder sozialarbeiterisches Fachpersonal notwendig und sehr zu begrüßen.

Allerdings können hier in der Kürze der Zeit keine fundierten Zahlen genannt werden.

 

Vorstellbar wäre, dass folgende Ressourcen zur Bedarfsdeckung von Sozialarbeit im Campus zusätzlich eingesetzt werden:

 

·         Einzelfallhilfe (10 Stunden)

o   Individuelle Unterstützung oder Hilfe in der Fallarbeit,

o   Unterstützung von Ressourcenvermittlung,

o   Bedarfsanalyse

o   Beratung

 

·         Krisenmanagement (5 Stunden)

o   Präventive Maßnahmen, um mögliche Krisensituationen zu reduzieren, (Anti-Mobbing-Training, Konfliktbewältigung, Deeskalationstraining)

o   Kommunikation, um Eltern, Schüler und Lehrer genauer zu informieren.

o   Der Bereich der Elternarbeit sollte in direkter Verbindung liegen, damit das häusliche Umfeld mit einbezogen wird in die Problembearbeitung.

 

·         Elternarbeit (5 Stunden)

o   Hausbesuche

o   Beratung

o   Gesundheit und Wohlbefinden

o   Schulabsentismus

 

·         Sozialraumorientierung (5 Stunden)

o   Schüler halten sich nicht mehr Ortbezogen auf,

o   Netzwerkarbeit mit Behörden und anderen Dienststellen um Intensivstraftäter zu vermeiden (siehe Problemschüler)

 

·         Soziales Lernen (5 Stunden)

o   Konfliktlösung,

o   Förderung von Kommunikation

o   Förderung von Empathie

 

 

 

 

 

·         Gruppenarbeit (9 Stunden)

o   Deeskalationstraining

o   STK

o   Anti-Mobbing-Training

o   Anti-Rassismus-Tage

 

Die angegebenen Stunden beziehen sich auf eine Vollzeitkraft und ihre wöchentliche Arbeitsaufteilung. Ob hier mehrere VZÄ benötigt werden, kann nicht gesichert angenommen werden, ist aber auf jeden Fall denkbar.

 

Weiterhin ist dringend eine zusätzliche Fachkraft im Bereich der OT-Arbeit notwendig, denn diese Einrichtung wird täglich sehr stark frequentiert, so dass eine Fachkraft alleine hier den wirklichen Bedarf an Unterstützung und niederschwelligen Angeboten kaum mehr leisten kann. Entsprechend ist ein Einsatz eines Schulsozialarbeiters in der Campus-OT entsprechend zielführend, wenn ein direkter Einsatz in der Schule nicht angezeigt ist.

 

Bei der beantragten Stelle handelt es sich um eine zusätzliche Stelle, die finanzielle Auswirkungen hat und im Personalbudget nicht berücksichtigt worden ist. Im Budget des Fachamtes stehen hierfür keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Entsprechend muss die Realisierung in Höhe von 74.000 Euro zusätzlich erfolgen. Der alternative Vorschlag der Antragstellerin, den im Produkt 150102 „Stadtwerbung, City-Management, Tourismus“ im Haushaltsentwurf geplanten Personalaufwand zur Deckung zu verwenden, kann aus Sicht der Verwaltung nicht geteilt werden. Das Personal ist für die Wahrnehmung der Aufgabe im Bereich Stadtmarketing dringend erforderlich.

 

Die Befristung der Stelle von zwei Jahren kann die Verwaltung mitgehen, weist aber schon jetzt darauf hin, dass es nach den Berichten im Fachausschuss zu einer Entfristung kommen könnte.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

Aus dem Antrag erstmal nicht direkt ersichtlich.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060201 - Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Gesamtergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

11

Personalaufwendungen

6.803.321

*   Die Aufwendungen umfassen nicht nur die Personalaufwendungen für das Betreiben von Jugendzentren, sondern auch die entsprechenden Aufwendungen für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltungen, die für die dem Produkt zugeordneten Aufgabenbereiche arbeiten (wie z.B. für OGS und VGS, für das Kinder- und Jugendparlament, die Schulsozialarbeit oder das Spielmobil, etc.).

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

11

Personalaufwendungen

  + 74.000

6.877.321

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Da das geplante Personalbudget bereits gegenüber dem mathematisch ermittelten Bedarf reduziert wurde und keine zusätzliche Belastung ermöglicht, müsste zur Schaffung der beantragten Stelle das Budget erhöht werden.
Jede Erhöhung des Personalbudgets ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert jedoch die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert nach aktueller Rechtslage Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Gez. Stuhlträger