Erläuterungen zum
Antrag:
./.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung veröffentlicht bei Tod eines Mandatsträgers - unabhängig von der Dauer der Tätigkeit oder wie lange die Mandatstätigkeit her ist - bislang einen Nachruf in der Lokalausgabe der Rheinischen Post. Mit dem Nachruf für verstorbene Rats- oder Ausschussmitglieder soll über die öffentliche Anteilnahme am Tod der Person auf die besondere Bedeutung des Ehrenamtes aufmerksam gemacht werden.
Die Kosten für die Veröffentlichung eines Nachrufes haben sich in den letzten Jahren verdreifacht. Aktuell sind die Preise für eine kleine Anzeige auf ca. 1.700 € gestiegen, da Nachrufe auch nur noch im überörtlichen Teil geschaltet werden können.
Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes am 21.10.2023 soll bei den Aufwendungen für Nachrufe verstorbener Mandatsträger eine Kürzung um 50 % erfolgen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf die Anzahl der Nachrufe im Jahr hat. Aus diesem Grund ist es zur Realisierung der Kürzung um 50 % notwendig, die bisherige Vorgehensweise anzupassen. Die Verwaltung hat bereits mit ersten Überlegungen begonnen. Eine Möglichkeit könnte es sein, dass Nachrufe für ehemalige Mandatsträger zukünftig nicht mehr in Printmedien veröffentlich werden, sondern ein Nachruf auf der städtischen Homepage erfolgt. Eine Ausnahme könnte für Mandatsträger getroffen werden, die in der „aktiven“ Mandatstätigkeit versterben.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Printzeitungen verursachen Co².
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010101 |
Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
867.800,- |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
866.000,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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