Erläuterungen zum
Antrag:
Die digitale Gremienarbeit hat sich inzwischen etabliert und funktioniert in der Regel einwandfrei.
Die gedruckten Sitzungsunterlagen, die die Fraktionen und einige Mandatsträger*innen nach wie
vor erhalten verursachen hohe Kosten, sowohl in finanzieller, als auch in klimatischer Hinsicht.
Es liegt in der Verantwortung des Rates, diese Kosten massiv zu reduzieren.
Leider erhalten immer wieder Mandatsträger*innen zum Beispiel Einladungen per Post, obwohl
sie auf Anfrage der Verwaltung den Willen zu einer vollständig digitalen Gremienarbeit bekundet
haben. Auch wurde der Beschluss den Botendienst an die Fraktionen einzustellen und alle Dokumente, Briefe etc., die an die Fraktionen gerichtet sind zur Abholung im Rathaus bereit zu legen bis jetzt nicht vollständig umgesetzt. Beides verursacht hohe Portokosten. Daher erhält dieser Antrag den Hinweis, auf eine vollständige Beschlussumsetzung seitens der Verwaltung.
Mandatsträger*innen, die auf gedruckte Unterlagen bestehen und damit hohe Kosten für Stadt
und Umwelt verursachen, sollten selbst zur Reduzierung des Aufwandes beitragen, in dem sie
verpflichtet werden ihr Drucksachen auch selbst abzuholen.
Mit der neuen Wahlperiode ist die gut etablierte digitale Gremienarbeit zum Standard zu machen.
1. Es findet eine erneute Abfrage unter den Mandatsträger*innen statt, ob diese Einladungen
(dies gilt auch für Kulturveranstaltungen etc.) und /oder Sitzungsunterlagen ausschließlich
digital oder gedruckt erhalten wollen. Die Auswertung wird von der Verwaltung konsequent
umgesetzt.
2. Es findet eine Abfrage unter den Fraktionen statt, für welche Ausschüsse sie noch gedruckte
Sitzungsunterlagen als Fraktionsexemplar erhalten wollen. Den Fraktionen wird
die Möglichkeit eingeräumt komplett auf gedruckte Unterlagen zu verzichten. Die Ergebnisse
werden von der Verwaltung konsequent umgesetzt.
3. Der Botendienst und Versand per Post wird vollständig eingestellt. Mandatsträger*innen,
die auf den Erhalt von gedruckten Einladungen und/oder Sitzungsunterlagen bestehen,
haben die Abholung im Rathaus bzw. über ihre Fraktion selbst zu organisieren. Für Personen
mit einer mobilitätseinschränkenden Schwerbehinderung sind gegebenenfalls individuelle
Sonderregelungen zu treffen.
4. Mit dem Ende der laufenden Wahlperiode endet auch die Möglichkeit gedruckte Sitzungsunterlagen und Einladungen zu erhalten. Dies gilt sowohl für Mandatsträger*innen, wie für die Fraktionen. Mit der neuen Wahlperiode im Jahr 2025 werden durch die Stadtverwaltung
keine gedruckten Sitzungsunterlagen mehr zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zu Punkt 1 des
Antrages
Die Verwaltung
unterstützt den Vorschlag der SPD Fraktion. Insbesondere durch Änderungen der
Zustellungsform bei Mandatsträger*innen innerhalb der laufenden Wahlperiode,
die der Verwaltung auf unterschiedlichen Kanälen bekannt gegeben wurden, sind
die vorliegenden Daten teilweise nicht aktuell. Das Bürgermeisterbüro hat
bereits gemeinsam mit der Digitalisierungsbeauftragten geprüft, welches digitale
Verfahren für eine erneute Abfrage genutzt werden können. So soll
sichergestellt werden, dass die Daten schnell abrufbar sind und auch
Änderungswünsche nur auf diesem Weg mitgeteilt werden können.
Eine digitale Abfrage
(sowohl für die Fraktionen als auch für Mandatsträger*innen) ließe sich nach
aktueller Einschätzung schnell und unkompliziert einrichten. Ergänzend können
Änderungswünsche jederzeit ebenfalls über einen digitalen Antrag gemeldet
werden (bspw. falls sich jemand in der Abfrage noch für Papierunterlagen
entscheidet und wenige Monate später nochmals um entscheidet und zur digitalen
Lösung wechseln möchte).
Zu Punkt 2 des
Antrages
Derzeit werden die
ausgedruckten Sitzungsunterlagen als Fraktionsexemplar für die Fraktionen einen
Tag nach der Zustellung an der Infotheke des Rathauses zur Abholung zur
Verfügung gestellt. Teilweise werden diese gar nicht oder erst verspätet
abgeholt.
Daher ist eine
erneute Abfrage bei den Fraktionen sinnvoll.
Zu Punkt 3 des
Antrages
Der Einzelpreis
für eine Zustellung bis 19:59 Uhr beträgt 6,22 € und für
eine Zustellung ab 20:00
Uhr
7,44 €.
Bei
derzeit 47 Sitzungen im Kalenderjahr sind es, inkl. der Zustellung von
Nachreichvorlagen insgesamt rund 50 Zustellungstage/Jahr (in der Regel vor
20:00 Uhr) mit durchschnittlich 14 Einzelzustellungen, d.h. rund 700
Einzelzustellungen, die durch den Kurier durchgeführt werden. Einige Mitglieder,
die auf die digitale Gremienarbeit umgestellt haben, erhalten zwar nicht die
kompletten Sitzungsunterlagen in Papierform aber teilweise auf Wunsch noch die
Einladungen in Papierform per Bote zugestellt (auch hierfür
fallen pro Zustellung Kosten in Höhe von 6,22 € an).
Durch
die Einstellung des Botendienstes würde sich daher ein Einsparpotential von
rund
4.354,00
€ ergeben.
Eine
Bereitstellung der Unterlagen im Rathaus zur Abholung während der
Öffnungszeiten des
Rathauses kann von der Verwaltung sichergestellt werden. Sofern sich die
Anzahl der Abholungen durch die vollständige Einstellung des Botendienstes
erhöht, würde die Verwaltung den Abholungsort noch einmal prüfen und ggf.
separate Postfächer hierfür bereitstellen.
Zu Punkt 4 des Antrages
Sofern der Beschluss erfolgt, empfiehlt die Verwaltung eine rechtzeitige
Umstellung des Verfahrens und würde frühzeitige Schulungsangebote ab dem Jahr
2024 und bis zum Sommer 2025 unterbreiten - auch wenn die Zusammensetzung des
Rates in der neuen Wahlperiode noch nicht bekannt ist. Damit mit der neu beginnenden Wahlperiode im
Jahr 2025 ein möglichst reibungsloser digitaler Sitzungsablauf erfolgen kann
und nur noch einzelner Schulungsbedarf für neue Mandatsträger*innen anfällt.
Die Nutzung dieses Angebotes ist freiwillig und könnte mit der Abfrage (siehe
Punkt 1 und 2) erfolgen.
Sollten sich weiterhin Mandatsträger*innen und/oder Fraktionen für den
Papierweg entscheiden, könnte die Abfrage unter diesem Personenkreis erneut
Mitte oder Ende 2024 durchgeführt werden (mit dem Hinweis zur finalen
Umstellung 2025) - sollte der Beschluss erfolgen.
Derzeit fallen 25% der Druckkosten der Stadtverwaltung auf die
Gremien/Ausschüsse (laut Druckerei-Auswertung für das Kalenderjahr 2022). Diese
könnten durch die Umstellung eingespart werden.
Die rechtlichen
Voraussetzungen für einen vollständigen Umstieg auf eine digitale Gremienarbeit
hat die Verwaltung bereits 2022 in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 01/075
ausgeführt. Um Doppelungen zu vermeiden, ist diese Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Die Verwaltung
befürwortet einen vollständigen Umstieg auf eine digitale Gremienarbeit, da sie
zu Arbeitserleichterungen und Kosteneinsparungen führt. Diese Effekte treten
insbesondere auf,
wenn möglichst
alle Ratsmitglieder einheitlich auf eine digitale Gremienarbeit umsteigen und
parallel nicht noch eine Zustellung der Sitzungsunterlagen in Papierform für
einen Teil der Ratsmitglieder erfolgen muss.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Der Umstieg auf
eine digitale Gremienarbeit und der damit verbundene Wegfall der
Einladungen und Sitzungsunterlagen in Papierform sowie Zustellung per Bote würden eine Reduzierung des CO² Ausstoßes bewirken.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
verschiedene |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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