Erläuterungen zum
Antrag:
./.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Seit vielen Jahren werden im auf öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet sowie im Foyer des Rathauses in der Adventszeit Weihnachtsbäume aufgestellt und geschmückt, um für eine besinnliche Stimmung zu sorgen.
An folgenden Standorten werden die Weihnachtsbäume aufgestellt:
Standort |
Größe/ Höhe |
Preis |
Vorplatz St.-Jacobus Kirche |
ca. 8 m |
400,00 Euro incl. Aufstellen |
Warrington-Platz |
ca. 8 m |
400,00 Euro incl. Aufstellen |
Fritz-Gressard-Platz |
ca. 8 m |
400,00 Euro incl. Aufstellen |
Beethovenstr. |
ca. 8 m |
400,00 Euro incl. Aufstellen |
Alter Markt |
ca. 8 m |
400,00 Euro incl. Aufstellen |
Bahnhof |
ca. 8 m |
400,00 Euro incl. Aufstellen |
Rathaus Foyer |
ca. 4 m |
120,00 Euro nur Anlieferung |
Gesamt |
2.520 Euro |
Die Weihnachtsbäume für die Bundeswehr/Waldkaserne werden im
Rahmen der langjährigen Patenschaft beschafft und aus dem Budget für Paten- und
Partnerschaften bezahlt. Im Jahr 2022 wurden 6 Bäume für die Bundeswehr für
insgesamt 250 € beschafft. Das Budget hierfür wurde bereits verwaltungsseitig
auf 200 € gekürzt.
Eine Reduzierung um 10 % kann nur durch Wegfall eines Standortes oder durch Auswahl kleinerer Bäume erreicht werden. Die Anfrage bei einem anderen Anbieter auf dem Markt in diesem Jahr hat ergeben, dass das Angebot des aktuellen Anbieters im Vergleich sehr gut ist (das andere Angebot war rund doppelt so hoch).
Wie sich die allgemeine Preisentwicklung für das Jahr 2024 auswirken wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die momentan jährlich abgefragten Preise bei dem derzeitigen Lieferanten sind seit dem Jahr 2018 entgegen dem Index jedoch preisstabil.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Früher geschlagene Bäume (kleinere) kompensieren weniger CO2, weniger geschlagene Bäume kompensieren mehr CO2.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 - Dienste der
Verwaltungsführung und Repräsentation und 011501 - Paten und
Partnerschaften |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
0115010040 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
25.009 |
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2024 |
0102013000 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
47.725 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
0115010040 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
24.989 |
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2024 |
0102013000 |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
47.425 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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