Erläuterungen zum
Antrag:
Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hilden erkennt, dass durch die
Neukonzeptionierung des Stadtmarketings und Implementierung in der
Stadtverwaltung Hilden finanzielle Mittel zur Durchführung von Maßnahmen
notwendig sind. Im Rahmen der derzeitigen Haushaltssituation sollte aber auch
dieses Budget bei den Einsparpotentialen berücksichtigt werden. Aus diesem
Grund sollen zunächst einmal 50.000 Euro mit einem Sperrvermerk zur Freigabe
durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen versehen werden.
Antragstext:
Die CDU-Fraktion beantragt vom Gesamtvolumen 167.671 Euro zur Durchführung von verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen (Produkt 150102) 50.000 Euro zunächst zu sperren. Dieser Betrag kann bei Vorlage eines zusätzlichen Konzeptes, welches die Mittel notwendig macht, durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen freigegeben werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung übernimmt die Aufgaben der Stadtmarketing Hilden GmbH in einem laufenden Prozess und zu Beginn des Veranstaltungssommers. Wenn die GmbH zum 31. März 2024 ihre operative Tätigkeit im Bereich Stadtmarketing aufgibt und die Aufgaben in die Verwaltung übernommen werden, sind Planungen für den Künstlermarkt bereits fortgeschritten und können seitens der Verwaltung für 2024 im Wesentlichen nur noch umgesetzt werden. Der Antrag für die verkaufsoffenen Sonntage wird aus rechtlichen und organisatorischen Gründen noch in diesem Jahr durch die Stadtmarketing Hilden GmbH gestellt und voraussichtlich im Februar 2024 in den Rat eingebracht.
Wesentliche organisatorische Eckpfeiler für 2024 sind seitens der Stadtmarketing Hilden GmbH wegen der genannten zeitlichen Vorläufe zum Übergang bereits gesetzt. Die intensive Nutzung der Innenstadt erfordert es, dass Veranstaltungen oder Aktionen mit Raumbedarf auch frühzeitig beim Ordnungsamt anzumelden und damit notwendige Flächen zu reservieren sind. Wegen der Termindichte und konzentrierten Nachfrage vor Weihnachten werden einige kostenrelevante Entscheidungen für die Planungen von Winterdort und Weihnachtsmarkt, beispielsweise die Buchung der Weihnachtshütten, bereits bis zum Frühjahr 2024 zu veranlassen sein.
Stellenaufstockungen und Stellenausschreibungen können nach Rechtskraft des Haushaltes erfolgen. Bis die Bereiche Stadtwerbung, City-Management und Tourismus in vollem Umfang besetzt sind, kann es wegen der Stellenausschreibungen teilweise bis in das zweite Halbjahr dauern (Neubesetzung mutmaßlich ab Juli 2024). Personal für fundierte konzeptionelle Planungen und Stellungnahmen wäre somit im Übergangsjahr 2024 erst zu einem Zeitpunkt gegeben, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen für Aktivitäten und für Ausgaben bereits gefallen sind, damit diese noch zuverlässig umgesetzt werden können.
Den Ausgaben von geplant bis zu 167.761 € stehen in der Planung 52.000 € Einnahmen gegenüber. Die geplanten Ausgaben und Einnahmen bedingen sich wechselseitig. Veranstaltungen und Aktionen erzeugen Kosten z. B. für Stände, Strom, Werbung, Sicherheitsdienst und generieren über Ausstellerentgelte zugleich Einnahmen.
Konzeptionelle Änderungen in der Umsetzung von Veranstaltungen und für deren Marketing sind stellenweise für 2024 angestrebt. Wegen des Übergangs im laufenden Kalenderjahr sind kurzfristige wesentliche Änderungen kaum möglich. Mit den Planungsansätzen stellt die Stadt Hilden sicher, dass die geplanten und frühzeitig an Schausteller*innen, Künstler*innen, Vereine und andere Mitwirkende kommunizierten Veranstaltungen umgesetzt werden.
In 2024 wird die Stadt Hilden sich detailierter mit der Konzeption für das Jahr 2025 befassen und die politischen Gremien informieren und beteiligen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Haushaltslage bereits in 2024 beachtet. Das Jahr 2024 als Übergangsjahr wird Erfahrung bringen, welche Einsparpotentiale und auch Kostensteigerungen die Verwaltung ausmacht.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
150102 Stadtwerbung, City-Management, Tourismus |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
168.000 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
168.000 |
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davon mit
Sperrvermerk gem. § 19 Ziffer 5 KomHVO |
50.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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