Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Hilden (Feuerwehrsatzung)
Vorlage
WP 20-25 SV 37/004
Aktenzeichen
II/37-Br
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen - das Inkrafttreten der in der Anlage beigefügten „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Hilden“ (Feuerwehrsatzung) zum 01.01.2024.

 

Gleichzeitig wird die Aufhebung der „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen und freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Stadt Hilden“ und der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Hilden“ zum 01.01.2024 beschlossen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen und freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Stadt Hilden“ (01.01.2001) und die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Hilden“ (01.01.2002) wurden auf Grundlage des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verfasst und durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen.

 

Das FSHG wurde durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ersetzt.

 

Eine Anpassung an die geltende Rechtsgrundlage ist für beide oben genannten Satzungen, die nun in einer „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Hilden“ (Feuerwehrsatzung) zusammengefasst werden, erforderlich.

 

Im Rahmen dieser Zusammenführung und Aktualisierung beider Satzungen wurden auch die zugrundeliegenden Personalkosten, die Berechnungen des Kostenersatzes in Bezug auf den Einsatz von Fahrzeugen, sowie die Abrechnung freiwilliger Leistungen neu berechnet und angepasst. Berechnungsgrundlage im Bereich der Personalkosten sind die durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) veröffentlichten Kosten eines Arbeitsplatzes (2023/2024). Die Kosten wurden um den KGSt üblichen Verwaltungsoverhead von 15% erhöht.

 

 

gez. Dr. Claus Pommer


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

021501 und 021601

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Gefahrenvorbeugung

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

021501 und 021601

433900

Sonst.Benutzungsgeb./Entgelte (ör)

29.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht zu übersehen.

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger