Stellungnahme der
Verwaltung:
Präventive Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements sind nicht vollumfänglich freiwillige Leistungen, da § 76 Landesbeamtengesetz NRW beispielsweise ein Behördliches Gesundheitsmanagement vorschreibt, das mit den entsprechend notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden muss.
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund hat der Dienstherr / Arbeitgeber präventive Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements durchzuführen; der Umfang dessen ist jedoch nicht festgelegt. Bei der finanziellen und personellen Ausgestaltung gilt es zu beachten, dass präventive Maßnahmen des Gesundheitsmanagements langfristig sowohl monetäre als auch personalwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Monetäres Ziel ist die Verringerung von Ausfallzeiten, die mit Entgeltfortzahlung verbunden sind. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise allein 3.143.384,72 € für ebensolche Ausfallzeiten gezahlt. Personalwirtschaftliche Ziele sind insbesondere der Ausdruck von Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiter*innen (Personalbindung) sowie Attraktivitätssteigerung im Rahmen des Recruitings (Personalgewinnung).
Angesichts der Haushaltssituation kann die Verwaltung den Antrag der CDU-Fraktion nachvollziehen. Die wesentlichen Maßnahmen des Gesundheitsmanagements könnten auch mit einer Kürzung um 10 % aufrechterhalten werden. Bei einem veranschlagten Budget für präventive Maßnahmen des Gesundheitsmanagements von 26.000 € würde sich eine Einsparung von 2.600 € ergeben.
gez.
Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010804 |
Personalservice |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
486.500,- |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
483.900,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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