Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 019, Fraktion der Alternative für Deutschland, Verschiebung der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs
Vorlage
WP 20-25 SV 68/042
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

Der Haushaltsansatz enthält keine tragfähige Begründung. Allein der Umstand, dass das Fahrzeug „abgeschrieben und daher zu ersetzen“ sei, ist nicht zwingend. Abschreibung ist eine reine steuerrechtliche bzw. fiskalische Größe und sagt über die Einsatzfähigkeit eines Fahrzeuges nichts aus. Dies weiß die Verwaltung auch, wie die Begründung für die folgende IO68260026 zeigt.


Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließen:

Im Produkt 010605 wird die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs ME-ZB 242 (IO68260025) auf frühestens 2025 verschoben (= + 170.000 €).


Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem zu ersetzenden Fahrzeug handelt es sich um ein kleines Kommunalfahrzeug, welches wegen seiner technischen Voraussetzungen viele verschiedene Einsatzbereiche abdecken kann. Es handelt sich um das sog. BOKImobil (Hersteller Fa. Boki). Das Schmalspurfahrzeug (Radstand 2050 mm, Spurbreite 1295 mm) eignet sich sehr gut für das Befahren von Friedhöfen, auch von engen Friedhofsgehwegen. Das vorhandene Fahrzeug hat Alleinstellungsmerkmale auf den Friedhöfen, d.h. es gibt kein Reservefahrzeug und bestimmte Tätigkeiten, wie maschineller Winterdienst, können ausschließlich mit diesem Fahrzeug erledigt werden.

 

Vor dem Hintergrund der stetigen und nachhaltigen Entwicklung im Friedhofsbereich soll mit der veranschlagten Ersatzbeschaffung im Jahr 2024 ein Konzept getestet werden, dass neben dem neuen Schmalspurfahrzeug das vorhandene nicht veräußert, sondern als Reservefahrzeug vorgehalten wird, da aus technischer Sicht keine Gründe bestehen, das alte Fahrzeug nicht weiterzuverwenden. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Unterhaltungskosten können aus dem vorhandenen Budget getragen werden. Die Möglichkeit, das vorhandenen, nutzbare BOKImobil als Reservefahrzeug einzusetzen, soll genutzt werden, damit nicht direkt ein zusätzliches Fahrzeug angeschafft werden muss.

Dabei soll das vorhandene BOKImobil nicht nur reines Reservefahrzeug bleiben, sondern die durch die steigenden Beisetzungszahlen resultierenden Mehrarbeiten ergänzend übernehmen. Anfallende Sondertransportarbeiten, wie z.B. den Transport von Steinumrandungen, Erdaushub, Baumwurzeln, Grünschnitt etc., sollen durchgeführt werden. Innerhalb der Winterdienstperiode kann das Fahrzeug, zzgl. zum Tagesgeschäft, noch als Winterdienstfahrzeug (im Bereich der drei Friedhöfe) eingesetzt werden. Angesichts der Alleinstellungsmerkmale des Fahrzeugs müsste bei einem Ausfall des Fahrzeugs der Winterdienst ohne technische Unterstützung, also durch Handstreuung, durchgeführt werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser weitergehenden Überlegungen handelt es sich nicht einfach nur um den Ersatz eines Fahrzeugs. Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, die Beschaffung im Jahr 2024 durchzuführen.

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Auswirkungen können nicht beziffert werden.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605 Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO68260025

EB Transportfahrzeug Friedhöfe

ME ZB 242

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Entwurf des Haushalts 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Investitions-Nr.

Zeile Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

IO68260025

26

Ausz. f.d. Erwerb von bewgl. Anlagevermögen

170.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Investitions-Nr.

Zeile Finanzplan

Bezeichnung

Betrag €

2025

IO68260025

26

Ausz. f.d. Erwerb von bewgl. Anlagevermögen

170.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger