Erläuterungen zum
Antrag:
Der Haushaltsansatz enthält keine tragfähige Begründung. Allein der Umstand, dass das Fahrzeug „abgeschrieben und daher zu ersetzen“ sei, ist nicht zwingend. Abschreibung ist eine reine steuerrechtliche bzw. fiskalische Größe und sagt über die Einsatzfähigkeit eines Fahrzeuges nichts aus. Dies weiß die Verwaltung auch, wie die Begründung für die folgende IO68260026 zeigt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Bei dem zu ersetzenden Fahrzeug handelt es sich um ein kleines Kommunalfahrzeug, welches wegen seiner technischen Voraussetzungen viele verschiedene Einsatzbereiche abdecken kann. Es handelt sich um das sog. BOKImobil (Hersteller Fa. Boki). Das Schmalspurfahrzeug (Radstand 2050 mm, Spurbreite 1295 mm) eignet sich sehr gut für das Befahren von Friedhöfen, auch von engen Friedhofsgehwegen. Das vorhandene Fahrzeug hat Alleinstellungsmerkmale auf den Friedhöfen, d.h. es gibt kein Reservefahrzeug und bestimmte Tätigkeiten, wie maschineller Winterdienst, können ausschließlich mit diesem Fahrzeug erledigt werden.
Vor dem Hintergrund der stetigen und nachhaltigen Entwicklung im Friedhofsbereich soll mit der veranschlagten Ersatzbeschaffung im Jahr 2024 ein Konzept getestet werden, dass neben dem neuen Schmalspurfahrzeug das vorhandene nicht veräußert, sondern als Reservefahrzeug vorgehalten wird, da aus technischer Sicht keine Gründe bestehen, das alte Fahrzeug nicht weiterzuverwenden. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Unterhaltungskosten können aus dem vorhandenen Budget getragen werden. Die Möglichkeit, das vorhandenen, nutzbare BOKImobil als Reservefahrzeug einzusetzen, soll genutzt werden, damit nicht direkt ein zusätzliches Fahrzeug angeschafft werden muss.
Dabei soll das vorhandene BOKImobil nicht nur reines Reservefahrzeug bleiben, sondern die durch die steigenden Beisetzungszahlen resultierenden Mehrarbeiten ergänzend übernehmen. Anfallende Sondertransportarbeiten, wie z.B. den Transport von Steinumrandungen, Erdaushub, Baumwurzeln, Grünschnitt etc., sollen durchgeführt werden. Innerhalb der Winterdienstperiode kann das Fahrzeug, zzgl. zum Tagesgeschäft, noch als Winterdienstfahrzeug (im Bereich der drei Friedhöfe) eingesetzt werden. Angesichts der Alleinstellungsmerkmale des Fahrzeugs müsste bei einem Ausfall des Fahrzeugs der Winterdienst ohne technische Unterstützung, also durch Handstreuung, durchgeführt werden.
Vor dem Hintergrund dieser weitergehenden Überlegungen handelt es sich nicht einfach nur um den Ersatz eines Fahrzeugs. Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, die Beschaffung im Jahr 2024 durchzuführen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Auswirkungen können nicht beziffert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010605 Fuhrparkmanagement |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO68260025 |
EB Transportfahrzeug
Friedhöfe ME ZB 242 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Entwurf des Haushalts 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Investitions-Nr. |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
IO68260025 |
26 |
Ausz. f.d. Erwerb von bewgl. Anlagevermögen |
170.000 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Investitions-Nr. |
Zeile Finanzplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2025 |
IO68260025 |
26 |
Ausz. f.d. Erwerb von bewgl. Anlagevermögen |
170.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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