Erläuterungen zum
Antrag:
Auf Grund der sehr angespannten Haushaltssituation sollte das Produkt 010101 / 13 Live Stream Ratssitzungen, komplett gestrichen werden. Ein Betrag von 15.000€ könnte hier eingespart werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Rat der Stadt
Hilden beschloss 2022 nach Vorberatung im Hauptausschuss den im Jahr 2023
vorgesehenen einjährigen Test eines Livestreams der Sitzungen des Rates.
Die Entscheidung zur Fortführung des Live-Streamings von Sitzungen
des Rates sollte Ende 2023 getroffen werden. Im Haushaltsplanentwurf 2024 wurde
vorsorglich bereits ein entsprechender Ansatz für die Fortführung vorgesehen,
auch wenn die Entscheidung noch ausstehend ist.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Angebot des Live-Streams der Sitzungen
des Rates der Stadt Hilden um eine freiwillige Leistung, die für die
Bürger*innen geschaffen wurde, um die Ratsarbeit zugänglicher zu machen.
Seitens der Verwaltung ist festzuhalten, dass sich die Erstellung der
Niederschriften durch die Möglichkeit der nachträglichen Ansicht der
Aufzeichnungen vereinfacht hat. Änderungen bei dem zeitlichen Aufwand zur
Erstellung haben sich nicht ergeben, da das Streaming keine Protokollierung
ersetzt.
Um am Ende der Pilotphase eine Entscheidung über die mögliche Fortsetzung des „Rats-TVs“ herbeizuführen, wurden während des Livestreams ab April folgende Fragen gestellt:
Zusätzlich wurde ab September über das neue Beteiligungsportal (https://beteiligung.nrw.de/portal/hilden/beteiligung/themen/1004152) eine Umfrage mit insgesamt 8 Fragen zum Rats-TV online gestellt, an der bislang 36 Personen teilgenommen haben (Stand 07.11.2023). Die Ergebnisse aus dieser Umfrage für die Monate September und Oktober sind zur Entscheidungsfindung und Beratung als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt.
Statistische Daten zur letzten (außerplanmäßigen) Ratssitzung vom 19. Oktober 2023 zeigen zudem nach einem interessierten Start mit der ersten mit per Live-Stream übertragenen Sitzung des Rates im Februar erneut eine deutliche Steigerung des Zuschauerinteresses mit 435 Besuchern des Videos (Live/Aufzeichnung) und einer durchschnittlichen Besuchszeit von 29 Minuten.
Hier beförderten die aktuellen Themen Krankenhaus und Flüchtlingssituation offenbar das Publikumsinteresse zu diesem Höchststand. Dies kann durchaus als Zeichen gewertet werden, dass sich das Format Rats-TV bereits bei interessierten Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist und angenommen wird.
Die Durchführung
des Streamings verursachte pro Ratssitzung Kosten in Höhe von netto
2.210 € (1.450 € für die Übertragung des externen Dienstleisters inkl. Untertitel und 660 € für die Miete von sieben drahtlosen Handmikrofonen von der Stadthalle).
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Durch das Live-Streaming von Ratssitzungen erübrigt sich in einigen Fällen die Anfahrt von Zuschauer*innen zum Sitzungsort. Jedoch fallen Anfahrtswege des externen Dienstleisters an.
ProFinanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010101 /
Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
0101011000 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
16.690 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
0101011000 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
1.690 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
12/2023 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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