Betreff
Antrag zum Haushalt 2024-31, CDU-Fraktion Hilden, Leistungsorientierte Bezahlung für Beamtinnen und Beamte
Vorlage
WP 20-25 SV 10/054
Aktenzeichen
II / 10-2 / La.
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hilden erkennt die Leistungen der Beamtinnen und Beamten für die Stadt Hilden an. Allerdings sind auch hier, wie in sämtlichen anderen Bereichen aufgrund der aktuellen Haushaltssituation Kürzungen durchzuführen. Sobald sich die Situation der Stadt Hilden wieder erholt hat, wird eine entsprechende Anpassung an den vorherigen Zustand angestrebt.

 


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion beantragt das Volumen der leistungsorientierten Bezahlung für Beamtinnen und Beamte auf 150.000 Euro zu kürzen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung teilt sich in rechtliche und personalwirtschaftliche Aspekte auf.

 

Rechtliche Aspekte:

 

In rechtlicher Hinsicht ist der Antrag sowohl akut für den Haushalt 2024 als auch perspektivisch für den Haushalt 2025 nicht bzw. in dieser Form nicht umsetzbar.

 

Grundlage der Zahlung der leistungsorientierten Bezahlung an die Beamtinnen und Beamten ist § 60 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) i. V. m. der Dienstvereinbarung über die Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung und die Vereinbarung eines betrieblichen Systems bei der Stadtverwaltung Hilden (DV Leistungsentgelt).

 

Akut ist der Vorschlag nicht umsetzbar, da aktuell seitens der Verwaltung kein Kündigungsrecht besteht. Nach § 13 Abs. 3 der DV Leistungsentgelt trat die Dienstvereinbarung zum 01.10.2017 in Kraft und galt zunächst für zwei Jahre. Anschließend verlängerte die Dienstvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von der Dienststelle oder dem Personalrat mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Um das Leistungsentgelt der Beamtinnen und Beamten für das Haushaltsjahr 2024 zu modifizieren, hätte es einer Kündigung der Dienstvereinbarung bis zum 30.06.2023 bedurft. Eine einvernehmliche Anpassung wird seitens des Personalrates nicht mitgetragen.

 

Perspektivisch kann eine Deckelung des LOB-Topfes auf 150.000 € für Beamtinnen und Beamte ebenfalls nicht realisiert werden. § 60 Abs. 4 LBesG NRW regelt u. a., dass der jährliche Gesamtbetrag für die Beamtinnen und Beamten prozentual anhand der Vorjahresgrundgehälter festzulegen ist. Der Prozentsatz ist so festzulegen, dass für Beamtinnen und Beamte im gleichen Verhältnis Mittel für eine Leistungsvergütung zur Verfügung stehen wie bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies sind aktuell 2 %, s. § 18 Abs. 3 TVöD. Im Ermessen steht insofern nur die Zahlung einer LOB an die Beamtinnen und Beamten oder der vollständige Wegfall dieses Besoldungsinstrumentes.

 

Personalwirtschaftliche Aspekte:

 

Aus personalwirtschaftlichen Aspekten ist entschieden davon abzuraten, die LOB für Beamtinnen und Beamte entfallen zu lassen.

 

Angesichts des Fachkräftemangels und der hinsichtlich der Konkurrenzsituation im Ballungsgebiet Düsseldorf, Ruhrgebiet und Köln mannigfaltigen Beschäftigungsalternativen müssen zusätzliche monetäre Zusatzvergütungsmöglichkeiten voll ausgereizt werden. Gerät die Stadt Hilden hier hinter Konkurrenzdienstherren zurück, drohen erhöhte Fluktuation und längere Vakanzzeiten mit allen negativen Konsequenzen (Reduzierung der Servicequalität, Nichtsicherstellung gesetzlicher Mindeststandards etc.).

In diesem Zusammenhang ist in der Berufsgruppe der Beamtinnen und Beamten insbesondere darauf hinzuweisen, dass mehr als 1/3 aller Beamtinnen und Beamten dem Einsatzdienst der Feuerwehr angehören, deren Vollbesetzung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge elementar ist. In dieser Berufsgruppe ist der Fachkräftemangel besonders ausgeprägt.

 

 

Durch den Antrag ergäbe sich bei Realisierungsmöglichkeit eine Einsparung von 16.000 €.

 

 

gez. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

keine


inanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Diverse

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

Diverse

501250

Leistungsentgelte

(Anteil Beamtinnen und Beamte)

166.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

Diverse

501250

Leistungsentgelte

(Anteil Beamtinnen und Beamte)

150.000 €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger