Erläuterungen zum
Antrag:
Die im Produkt 140102/13 aufgeführten Gelder für sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen sind, aufgrund der verheerenden Haushaltslage, um 60.000€ zu kürzen.
Diese Gelder ruhen auf der Erstellung der individuellen Klimastrategie und sollten eingespart werden.
Damit die Kilmamanagerin allerdings weiter ihre wichtigen Aufgaben nachkommen kann, sollen aus den zu kürzenden Geldern 10.000€ für weitere Maßnahmen im Bereich Klima bestehen bleiben.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Das Klimaschutzgesetz legt fest, dass bis zum Jahre 2030 die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden sollen. Klimaneutralität soll spätestens im Jahre 2045 erreicht werden. Außerdem legt das zentrale politische Ziel die festgelegten Reduktionspfade der nationalen Treibhausgasemissionen in den spezifischen Sektoren fest.
Zur Bestimmung der Zielerreichung müssen Emissionen bilanziell erfasst werden, sowohl im Hinblick auf die in Deutschland anfallenden Emissionen als auch auf die Aufteilung der Emissionen nach den verschiedenen Sektoren. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach. Folglich führen die Klimaschutzmaßnahmen aller politischen Ebenen zu reduzierten Treibhausgasemissionen – auch in Hilden.
Am 13.12.2022 hat der Rat der Stadt Hilden sich ausdrücklich zum Klimaschutz bekannt (SV-Nr.: WP 20-25 SV IV/018/3). Er strebt deshalb die Klimaneutralität für Hilden spätestens ab 2035 an [unter Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird das Wort „Klimaneutralität“ als „Treibhausgas-Neutralität“ verstanden.].
Punkt 1 des Beschlusses lautet wie folgt:
Um dieses Ziel
zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der
Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu – wie in Düsseldorf - eine
Klimabilanz erstellt.
Um diesen Auftragspunkt zu erarbeiten, sind die nachfolgenden Schritte notwendig:
1. Ist-Analyse sowie Fortführung der Energie- und Treibhausgasbilanz
2. Potenzialanalyse und Szenarien (Referenz- und Treibhausgasneutralitätsszenario)
3. THG-Minderungsziele
Nr. 1 ist die Verwaltung nachgekommen und hat mit WP 20-25 SV IV/028 die Treibhausgasemissionen für das Jahr 2021 bilanziert. Die Ergebnisse weisen aus, dass die Sektoren Wärme (47%) und Verkehr (29%) die größten Emittenten darstellen.
Punkt 9 des Beschlusses lautet wie folgt:
Parallel dazu
wird die Stadtverwaltung damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der
Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine Klimaschutz- und
Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln.
Um diesen Arbeitspunkt zu erarbeiten, hat die Stadtverwaltung in WP 20-25 SV IV/024 Stellung bezogen. Der Schwerpunkt der zu erarbeitenden Klimastrategie liegt in der umfassenden Kommunikation von Klimaschutz- und Klimaneutralität sowie der damit einhergehenden Akteursbeteiligung.
Inzwischen wurde eine entsprechende Projektbeschreibung „Hilden treibhausgasneutral“ verfasst. Diese findet sich im Anhang dieser SV wieder. Auf dieser Basis sollte das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchgeführt werden. Derzeit wird eine Bewertungsmatrix angefertigt und mit dem Beratungs- und Prüfungsamt abgestimmt, welche für eine Vergabe notwendig ist.
Die Treibhausgasbilanz 2021 der Stadt Hilden verdeutlicht, dass der Verkehrsbereich und die Wärmebereitstellung die größten Hebel in Richtung Treibhausgasneutralität darstellen.
In diesen beiden Themenfeldern ist die Stadt Hilden, unabhängig von einer neuen Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie, bereits aktiv. Sowohl das städtische Mobilitätskonzept als auch die Kommunale Wärmeplanung werden dazu beitragen, die Hildener Bevölkerung, Unternehmer/innen und weitere Akteure für das Thema Klimaschutz und Klimaneutralität zu sensibilisieren.
Im Rahmen des Projektes „Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung“ wird die Kommunikation und die Akteursbeteiligung einen großen Schwerpunkt darstellen. Es liegt nahe, dass die Kommunikationsstrategie und Akteursbeteiligung in den Projekten „Kommunale Wärmeplanung“ und „Hilden treibhausgasneutral“ große Parallelen aufweisen könnten.
In diesem Zusammenhang könnte die Sensibilisierung für das Thema Klimaschutz- und Klimaneutralität bereits im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung in großen Teilen abgedeckt werden.
Auch das städtische Mobilitätskonzept befasst sich mit einem klimafreundlichen Mobilitätsverhalten und beinhaltet Akteursbeteiligungen in den einzelnen Arbeitsschritten.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung die Darstellung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in dem jährlichen Bericht fortsetzen. Diese Maßnahmen stellen, neben der Treibhausgasbilanz, dem Mobilitätskonzept und der Kommunalen Wärmeplanung, einen wesentlichen Pfeiler dar, die Klimaneutralität in Hilden zu erreichen.
Die vorgegangene Argumentation wird auch durch die Studie „Klimaschutzpotenziale in Kommunen - Quantitative und qualitative Erfassung von Treibhausgasminderungspotenzialen in Kommunen (2022)“[1] des Umweltbundesamtes untermauert. Dabei wurden die kommunalen Einflussbereiche für die Treibhausgas-Minderungspotenziale untersucht. In der Studie wurden vier Einflussbereiche festgelegt, die jeweils durch die Effektivität des Einflusses abgestuft wurden (hoch – mittel –gering).
Die Tabelle verdeutlicht, dass die Verwaltung, im Rahmen ihrer Einflussbereiche, in ihrer Herangehensweise auf einem richtigen Weg ist, die Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet zu reduzieren.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt, auf die eigenständige und übergreifende Entwicklung einer „Klimaneutralitätsstrategie ´Hilden treibhausgasneutral´“ zu verzichten, jedoch - entgegen dem Antrag der CDU-Fraktion - die Mittel in 2024 nur um 35.000 € zu reduzieren.
Neben den 10.000€ für weitere Dienstleistungen und Infoveranstaltungen, sollten noch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Schritte 1-3 aus der Projektbeschreibung „Hilden treibhausgasneutral“ (Ist-Analyse inkl. Fortführung der Energie- und Treibhausgasbilanz, Potenzialanalyse und Szenarien mit Referenzszenario und Treibhausgasneutralitätsszenario, sowie die THG-Minderungsziele) zu erarbeiten. Der geschätzte Aufwand für die Beauftragung von externen Dienstleistern wird mit ca. 25.000 Euro bemessen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Eine Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie ist eine konzeptionelle
Ergänzung zu der bisherigen maßnahmenorientierten Vorgehensweise, um die
Treibhausgase im Stadtgebiet zu reduzieren.
[1] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2022-12-15_factsheet_klimaschutzpotenziale_in_kommunen.pdf
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
140102 - Klimaschutz und Klimafolgenanpassung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
70.000 |
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2025 |
79.000 |
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2026 |
69.000 |
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2027 |
69.000 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben
sich folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
20.000 |
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2025 |
29.000 |
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2026 |
19.000 |
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2027 |
19.000 |
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Bei Zustimmung zum Vorschlag der
Verwaltung ergeben sich folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
35.000 |
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2025 |
29.000 |
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2026 |
19.000 |
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2027 |
19.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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