Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stimmt nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss sowie im Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen der Änderung der Entgeltrichtlinie für
Sportstätten zum 01.01.2024 zu.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am 13.12.2022 hat der Rat der Stadt Hilden für Sportstätten die aktuell gültige Entgeltrichtlinie zugestimmt.
Die aktuelle Entgeltrichtlinie basiert auf einer alten Entgeltrichtlinie der Stadt Hilden für die Sportstätten und wurde auf die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Die Entgeltrichtlinie der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft (SHB) wurde bekanntermaßen gleichfalls angepasst.
Mit der Vorbereitung der ersten Abrechnung von Entgelten für Sportstätten an die Nutzer durch das Sportbüro (SHB) und somit ersten Anwendung sind einige Punkte in der Entgeltrichtlinie aufgefallen, die offen bzw. unstimmig sind.
Die überarbeitete Entgeltrichtlinie, die als Anlage zur Beratung beigefügt ist, dient dazu diese Punkte zu beheben. Darüber hinaus soll die überarbeitete Entgeltrichtlinie weitere Klarstellungen bringen.
Der Aufsichtsrat der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft hat der Änderung „ihrer“ Entgeltrichtlinie in seiner Sitzung am 12.09.2023 zugestimmt
Aus Gründen der Gleichbehandlung bieten sich einheitliche Nutzungsentgelte für alle Sportstätten im Konzern Stadt Hilden an, unabhängig vom wirtschaftlichen Eigentümer der jeweiligen Sportstätten. Entsprechend empfiehlt die Verwaltung dem Rat, nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss und im Ausschuss Finanzen und Beteiligungen, der dargestellten Änderung der Entgeltrichtlinie für Sportstätten zuzustimmen.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080101 |
Bereitstellung von
Sportanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff. |
06 |
Privatrechtl. Leistungsentgelte |
64.700 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die mit
dieser Sitzungsvorlage vorgeschlagene Ergänzung der Entgeltrichtlinie für die
Sportanlagen im Eigentum der Stadt Hilden hat keine Auswirkungen, die zu
Änderungen am Entwurf des Haushalts 2024 führen. Gez.
Stuhlträger |
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