Betreff
Anpassung Entgeltrichtlinie für Sportstätten
Vorlage
WP 20-25 SV III/054
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen der Änderung der Entgeltrichtlinie für Sportstätten zum 01.01.2024 zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In seiner Sitzung am 13.12.2022 hat der Rat der Stadt Hilden für Sportstätten die aktuell gültige Entgeltrichtlinie zugestimmt.

 

Die aktuelle Entgeltrichtlinie basiert auf einer alten Entgeltrichtlinie der Stadt Hilden für die Sportstätten und wurde auf die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Die Entgeltrichtlinie der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft (SHB) wurde bekanntermaßen gleichfalls angepasst.

 

Mit der Vorbereitung der ersten Abrechnung von Entgelten für Sportstätten an die Nutzer durch das Sportbüro (SHB) und somit ersten Anwendung sind einige Punkte in der Entgeltrichtlinie aufgefallen, die offen bzw. unstimmig sind.

 

Die überarbeitete Entgeltrichtlinie, die als Anlage zur Beratung beigefügt ist, dient dazu diese Punkte zu beheben. Darüber hinaus soll die überarbeitete Entgeltrichtlinie weitere Klarstellungen bringen.

 

Der Aufsichtsrat der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft hat der Änderung „ihrer“ Entgeltrichtlinie in seiner Sitzung am 12.09.2023 zugestimmt

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung bieten sich einheitliche Nutzungsentgelte für alle Sportstätten im Konzern Stadt Hilden an, unabhängig vom wirtschaftlichen Eigentümer der jeweiligen Sportstätten. Entsprechend empfiehlt die Verwaltung dem Rat, nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss und im Ausschuss Finanzen und Beteiligungen, der dargestellten Änderung der Entgeltrichtlinie für Sportstätten zuzustimmen.

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080101

Bereitstellung von Sportanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

06

Privatrechtl. Leistungsentgelte

64.700

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgeschlagene Ergänzung der Entgeltrichtlinie für die Sportanlagen im Eigentum der Stadt Hilden hat keine Auswirkungen, die zu Änderungen am Entwurf des Haushalts 2024 führen.

 

Gez. Stuhlträger