Betreff
Antrag des Tennis Sport Club Hilden e.V. auf Bezuschussung aus der Sportpauschale; Sanierung/Modernisierung einer Terrasse
Vorlage
WP 20-25 SV 51/259
Aktenzeichen
III/SEi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem TSC Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.545,81€ zu bewilligen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der TSC Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 03.07.2023 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung/Modernisierung einer Terrasse auf seiner Sportanlage, Salzmannweg 25 in 40723 Hilden, gestellt.

 

Der Verein hat der Verwaltung zwei Angebote für die Sanierung der vorgelegt. Ein drittes Angebot konnte nicht realisiert werden. Die Angebote sowie der Antrag sind als Anlage beigefügt.

 

Durch ein architektonisches Gutachten wurde dem Verein bestätigt, dass dieser, bevor die Duschen und Umkleiden modernisiert werden können, zunächst die Terrasse erneuert werden muss, da Regenwasser eintritt.

 

Das kostengünstigste Angebot beläuft sich auf 55.152,69€ Die Prüfung des Angebots ergab Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ebenfalls hat der Verein nachgewiesen, dass entsprechende Rücklagen existieren.

 

Nach Ziffer III Punkt 10 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Es würde sich somit ein Zuschuss in Höhe von 16.545,81 € ergeben.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, diese beträgt im Jahr 2023 insgesamt 204.917,-€. Die Mittel der jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen gewährten Sportpauschale werden mit 40% der Gesamtsumme für Vereinsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien Nr. III.9 und III.10 bereitgestellt.  Im Jahr 2023 stehen entsprechend 81.966,80€ zur Beantragung bereit, davon wurden für 2 Anträge bereits insgesamt 15.898,14€ verplant bzw. zur Auszahlung gebracht.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss in Höhe von min. 16.545,81 € zu gewähren und nach Einreichung der Abschlussrechnung auszuzahlen.

 

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

1. Beigeordneter