Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf
der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, dem TSC Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu
16.545,81€ zu bewilligen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der TSC Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 03.07.2023 einen Antrag auf
Bezuschussung für die Sanierung/Modernisierung einer Terrasse auf seiner
Sportanlage, Salzmannweg 25 in 40723 Hilden, gestellt.
Der Verein hat der Verwaltung zwei
Angebote für die Sanierung der vorgelegt. Ein drittes Angebot konnte nicht
realisiert werden. Die Angebote sowie der Antrag sind als Anlage beigefügt.
Durch ein architektonisches Gutachten wurde dem Verein bestätigt, dass dieser, bevor die Duschen und Umkleiden modernisiert werden können, zunächst die Terrasse erneuert werden muss, da Regenwasser eintritt.
Das kostengünstigste Angebot beläuft
sich auf 55.152,69€ Die Prüfung des Angebots ergab Wirtschaftlichkeit und
Plausibilität. Ebenfalls hat der Verein nachgewiesen, dass entsprechende
Rücklagen existieren.
Nach Ziffer III Punkt 10 der Förderrichtlinien können
städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Es würde sich somit ein Zuschuss in Höhe von 16.545,81
€ ergeben.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung, diese beträgt im Jahr 2023 insgesamt 204.917,-€. Die
Mittel der jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen gewährten Sportpauschale
werden mit 40% der Gesamtsumme für Vereinsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien
Nr. III.9 und III.10 bereitgestellt. Im
Jahr 2023 stehen entsprechend 81.966,80€ zur Beantragung bereit, davon wurden
für 2 Anträge bereits insgesamt 15.898,14€ verplant bzw. zur Auszahlung
gebracht.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss in
Höhe von min. 16.545,81 € zu gewähren und nach Einreichung der
Abschlussrechnung auszuzahlen.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter