Erläuterungen zum
Antrag:
Es ist schwer für die OGS-Gruppen Fachpersonal zu finden, da die Arbeitszeiten für viele Erzieherinnen und Erzieher wenig attraktiv sind.
Um so wichtiger ist es, den Fachkräften gute Arbeitsbedingungen bieten zu können. Dazu gehört auch, dass zusätzliche Belastungen, die durch den längeren Ausfall von Kolleginnen und Kollegen entstehen, vermieden werden.
Eltern von schulpflichtigen Kindern brauchen eine gesicherte und gute Betreuung ihrer Kinder in den OGS - Gruppen. Dies ist nur möglich, wenn der Personalschlüssel eingehalten werden kann.
Eine gute und verlässliche Betreuung der Kinder im OGS-Bereich ist auch Voraussetzung für eine gleichberechtigte dauerhafte Berufstätigkeit beider Elternteile.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Grundsätzlich wird der Antrag inhaltlich befürwortet. Die
Attraktivität einer unbefristeten Vertretungsbeschäftigung ist höher als bei
einem befristeten Vertragsverhältnis. Auch handelt es sich um eine relativ
homogene Gruppe (Erzieher/innen bzw. fortgebildete Fachkräfte), bei der
Vertretungseinsätze grds. gut realisierbar sein sollten.
Für die zwölf Stellen des Kita-Vertretungspools werden
jährlich keine Personalkosten hinterlegt. Die Poolstellen werden durch unterjährige
Vakanzen (Fluktuation / Mutterschutz / Elternzeit / längere Krankheit usw.) im
Kita-Bereich finanziell kompensiert.
Eine Ausweitung in vergleichbarem Umfang - ebenfalls ohne
Zugrundelegung von Personalkosten - auf den OGS-Bereich wird unter
Berücksichtigung des mit Haushalt 2024 zur Haushaltskonsolidierung ohnehin
schon erhöhten Vakanzabschlages von 4 % auf 5 % nicht aus dem laufenden
Personalkostenbudget finanzierbar sein. Vor diesem Hintergrund müsste das
Personalkostenbudget - nach erster, qualifizierter Schätzung - jährlich um rund 323.844 €. für
OGS-Poolstellen erhöht werden. Im Hinblick auf die eklatante Haushaltssituation
hält die Verwaltung es daher für sinnvoll, die Einrichtung mit Stellenplan 2024
- auch vor dem Hintergrund des aktuell noch nicht gegebenen Rechtsanspruchs auf
eine OGS-Betreuungsmöglichkeit - nicht vorzunehmen.
Im Jahr 2024 soll dieses Instrument noch einmal im Rahmen
der ohnehin anstehenden Überlegungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab 2026
betrachtet werden, um eine mögliche Implementierung ab 2025 zu gewährleisten.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060201 |
Förderung von Kindern und
Jugendlichen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
11 |
Personalaufwendungen * |
6.803.321 |
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* Die
Aufwendungen umfassen nicht nur die Personalaufwendungen für OGS und VGS,
sondern auch die entsprechenden Aufwendungen für alle Mitarbeitenden der
Stadtverwaltungen, die für die dem Produkt zugeordneten Aufgabenbereiche
arbeiten (wie z.B. für das Kinder- und Jugendparlament, die Schulsozialarbeit
oder das Spielmobil, etc.). |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
11 |
Personalaufwendungen |
+ 323.844 7.127.165 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Da die Einrichtung eines weiteren Pools aufgrund der
im geplanten Personalbudget gegenüber dem mathematisch ermittelten Bedarf
bereits vorgenommenen Reduzierung keine zusätzliche Belastung ermöglicht,
müsste zur Schaffung des beantragten Pools mit unbefristet beschäftigten
Vertretungsstellen das Budget erhöht werden. |
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