Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 027 Bündnis 90 Die Grünen Fraktion Pool OGS
Vorlage
WP 20-25 SV 12/045
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Es ist schwer für die OGS-Gruppen Fachpersonal zu finden, da die Arbeitszeiten für viele Erzieherinnen und Erzieher wenig attraktiv sind.

Um so wichtiger ist es, den Fachkräften gute Arbeitsbedingungen bieten zu können. Dazu gehört auch, dass zusätzliche Belastungen, die durch den längeren Ausfall von Kolleginnen und Kollegen entstehen, vermieden werden.

Eltern von schulpflichtigen Kindern brauchen eine gesicherte und gute Betreuung ihrer Kinder in den OGS - Gruppen. Dies ist nur möglich, wenn der Personalschlüssel eingehalten werden kann.

Eine gute und verlässliche Betreuung der Kinder im OGS-Bereich ist auch Voraussetzung für eine gleichberechtigte dauerhafte Berufstätigkeit beider Elternteile.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend der Berechnungsgrundlage der Poolstellen bei den Kindertageseinrichtungen (angepasst an die Anzahl der OGS - Gruppen) einen Pool im OGS - Bereich einzurichten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich wird der Antrag inhaltlich befürwortet. Die Attraktivität einer unbefristeten Vertretungsbeschäftigung ist höher als bei einem befristeten Vertragsverhältnis. Auch handelt es sich um eine relativ homogene Gruppe (Erzieher/innen bzw. fortgebildete Fachkräfte), bei der Vertretungseinsätze grds. gut realisierbar sein sollten.

 

Für die zwölf Stellen des Kita-Vertretungspools werden jährlich keine Personalkosten hinterlegt. Die Poolstellen werden durch unterjährige Vakanzen (Fluktuation / Mutterschutz / Elternzeit / längere Krankheit usw.) im Kita-Bereich finanziell kompensiert.

 

Eine Ausweitung in vergleichbarem Umfang - ebenfalls ohne Zugrundelegung von Personalkosten - auf den OGS-Bereich wird unter Berücksichtigung des mit Haushalt 2024 zur Haushaltskonsolidierung ohnehin schon erhöhten Vakanzabschlages von 4 % auf 5 % nicht aus dem laufenden Personalkostenbudget finanzierbar sein. Vor diesem Hintergrund müsste das Personalkostenbudget - nach erster, qualifizierter Schätzung -  jährlich um rund 323.844 €. für OGS-Poolstellen erhöht werden. Im Hinblick auf die eklatante Haushaltssituation hält die Verwaltung es daher für sinnvoll, die Einrichtung mit Stellenplan 2024 - auch vor dem Hintergrund des aktuell noch nicht gegebenen Rechtsanspruchs auf eine OGS-Betreuungsmöglichkeit - nicht vorzunehmen.

 

Im Jahr 2024 soll dieses Instrument noch einmal im Rahmen der ohnehin anstehenden Überlegungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab 2026 betrachtet werden, um eine mögliche Implementierung ab 2025 zu gewährleisten.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060201

Förderung von Kindern und Jugendlichen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

11

Personalaufwendungen *

6.803.321

*   Die Aufwendungen umfassen nicht nur die Personalaufwendungen für OGS und VGS, sondern auch die entsprechenden Aufwendungen für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltungen, die für die dem Produkt zugeordneten Aufgabenbereiche arbeiten (wie z.B. für das Kinder- und Jugendparlament, die Schulsozialarbeit oder das Spielmobil, etc.).

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

11

Personalaufwendungen

  + 323.844

7.127.165

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Da die Einrichtung eines weiteren Pools aufgrund der im geplanten Personalbudget gegenüber dem mathematisch ermittelten Bedarf bereits vorgenommenen Reduzierung keine zusätzliche Belastung ermöglicht, müsste zur Schaffung des beantragten Pools mit unbefristet beschäftigten Vertretungsstellen das Budget erhöht werden.
Jede Erhöhung des Personalbudgets ohne Kompensation durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen verschlechtert jedoch die Haushaltssituation der Stadt Hilden und fordert nach aktueller Rechtslage Maßnahmen in Rahmen der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Gez. Stuhlträger