Erläuterungen zum
Antrag:
Die von der Verwaltung
geplanten Personalaufwendungen konnten in keinem der vorangegangenen Jahre
erfüllt werden, sondern verfehlten in aller Regel die Planung um 5%.
Deshalb ist in der Planung für 2024 eine Reduzierung des Verwaltungsplanes von 4,5% einzupflegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Das Verfahren zur Berechnung der Personalaufwendungen für das jeweilige
kommende Haushaltsjahr wurde im Jahr 2022 komplett überarbeitet, mit dem Ziel
eine realistische Haushaltsanmeldung mit größtmöglicher Annäherung an den
Zielwert vornehmen zu können. Dieses Verfahren diente erstmals für das zurzeit
laufende Haushaltsjahr 2023.
Bei dem Verfahren wurden alle verwendeten Parameter transparent dokumentiert,
die für die Berechnung der Aufwendungen z.B. für Bezüge der Beamten, Vergütung
der tariflich Beschäftigten, incl. Beförderungen und Stufenanstiegen,
Leistungsentgelten, Rufbereitschaften, angenommene Tariferhöhungen,
Versorgungsleistungen, Beihilfen, Zuführungen zu den u.a.
Pensionsrückstellungen zu Grunde gelegt wurden. Durch diese intensive Arbeit
bei der Haushaltsaufstellung konnte die Anmeldung für das Jahr 2023 sehr
realistisch vorgenommen werden. Auf Basis der Personalkostenprognose 2023
zeichnet sich deshalb zum Jahresende nur eine sehr geringe Abweichung von
-36.084 € zur Haushaltsanmeldung ab (Stand 30.09.2023).
Dem Umstand, dass Planstellen nicht vollumfänglich über das gesamte Jahr besetzt werden können, wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs des Haushalts 2024 durch einen Vakanzabschlag von 5% Rechnung getragen, der im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes bereits im Vergleich zu den Vorjahren um 1% (ursprünglich 4 %) erhöht wurde. Eine weitere Reduzierung des Haushaltsansatzes gefährdet die Zahlungsfähigkeit bzgl. der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen.
Der Antrag strebt eine weitere Verringerung der Personalaufwendungen um 2,7 Mio € vor. Dies entspräche einem summierten Vakanzabschlag von 9,5%, der - wie oben aufgeführt - aus Sicht der Stadtverwaltung nicht realisierbar ist.
Die im Beschlussvorschlag vorgeschlagene Reduzierung um 4,5 % ist jedoch hingegen im geplanten Haushaltsansatz bereits enthalten und mit einem Vakanzabschlag von 5% überrealisiert.
gez. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
verschiedene |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
11 |
Personalaufwendungen |
60.723.261,- |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende Mittel: |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
11 |
Personalaufwendungen |
58.000.000,- |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Bereits im Rahmen der
Aufstellung des Entwurfs des Haushalts 2024 wurde der mathematisch ermittelte
voraussichtliche Personalaufwand um 5% reduziert, um ungeplante
Stellenvakanzen, die erfahrungsgemäß bei über 1.000 Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung auftreten werden, zu berücksichtigen. Diese Reduzierung wurde
trotz des neuen Planungsverfahrens vorgenommen und somit das Risiko möglicher
Unterdeckungen in Personalbudget erheblich erhöht. Hierdurch wurde der mathematisch
ermittelte Aufwand bereits um über 3 Millionen reduziert und mit dem
verringerten Betrag in den Entwurf des Haushalts eingestellt. |
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