Erläuterungen zum
Antrag:
Aufgrund
der defizitären Haushaltslage der Stadt Hilden ist es geboten, über
haushaltsrelevante Regelungen nachzudenken, die einen Beitrag zur Verbesserung
der Haushaltssituation leisten können. Hierzu zählt im vorliegenden Fall die
rechtskonforme Anwendung des NKF-CUIG, das für die Haushaltsplanungen eine über
50 Jahre vorzunehmende Abschreibung der Bilanzierungshilfe vorsieht. Erst im
Jahr 2025 steht den Gemeinden für die Haushaltssatzung 2026 das einmalig
auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das
Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen.
Mit der im Haushaltsplan 2024 für das Jahr 2026 vorgesehenen Verrechnung der Bilanzierungshilfe mit der Allgemeinen Rücklage wird der Spielraum für eine Vermeidung der Situation einer Haushaltssicherung um jährlich 767.658 Euro - beginnend mit dem Jahr 2026 - verringert. Daher wird für den Haushalt 2024 dringend empfohlen, den Plan entsprechend der gesetzlichen Vorgabe in diesem Punkt anzupassen und die Situation im Hinblick auf das Risiko einer Haushaltssicherung neu zu bewerten und entsprechend zu kommunizieren.
Die Bürgeraktion beantragt, die Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzposten Aktiva 0) in der voraussichtlichen Höhe von 24.588.585 Euro nicht bereits im vorliegenden Haushaltsplan in voller Höhe im Jahr 2026 gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, sondern entsprechend § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) beginnend im Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre mit einem voraussichtlichen Betrag von jährlich 491.772 Euro erfolgswirksam abzuschreiben.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die
Haushaltsjahre 2020 bis 2022 ist die Summe der Haushaltsbelastungen infolge der
COVID-19-Pandemie und des Ukraine Krieges wie gesetzlich vorgesehen als
außerordentlicher Ertrag verbucht worden.
Der vorläufige Jahresabschluss zum 31.12.2022 weist
Isolierungen in Höhe von 18.560.585 €, der Haushaltsplan 2023 weitere
Isolierungen von 6.028.000 €, in Summe somit 24.588.585 €.
Die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2020-2022 und der
kommende Jahresabschluss 2023 und damit auch die Höhe der Ausgleichsrücklage
ist durch sogenannte „Buchungstricks“ erhöht worden. Die Isolierungen sind in
der städtischen Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen. Eine Ausbuchung ist nach
§ 6 NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz
– NKF-CUIG ab dem Haushaltsjahr 2026 vorgesehen und kann entweder
1.
Alternative: erfolgswirksam
über längstens 50 Jahre abgeschrieben oder
2.
Alternative: gegen
die allgemeine Rücklage erfolgsneutral ausgebucht
werden. Über die Entscheidung, ob die
Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral
ausgebucht werden soll, ist in 2025 ein Beschluss des Rates herbeizuführen. Eine
Überschuldung darf dadurch weder eintreten noch eine bereits bestehende
Überschuldung erhöht werden.
Eine erfolgswirksame Abschreibung über 50 Jahre (Alternative
1) würde im Vergleich zu Alternative 2 den Ergebnishaushalt über 50 Jahre um jährlich
491.772 € belasten (Abschreibungen), dafür aber die 5 % Hürde der Verringerung
der allgemeinen Rücklage (nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO entscheidend für die Prüfung
zur Aufstellung eines HSK) in 2027 um ca. 1,2 Mio. € erhöhen.
Der scheinbare Vorteil des Haushaltsausgleiches wird im
Zuge der Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts (derzeitige Entwurfsfassung)
vermutlich nicht mehr bestehen und würde sich ohnehin jedes Jahr durch die
Abschreibung reduzieren.
Die Verwaltung empfiehlt wie im Vorbericht zum Haushalt
dargestellt, die Isolierung entsprechend der 2. Alternative im Jahr 2026 in
voller Höhe gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen. Entsprechend wurde die
mittelfristige Finanzplanung aufgestellt.
Aus Sicht der
Verwaltung ist eine erfolgswirksame Abschreibung über 50 Jahre zu Lasten
künftiger Generationen mit einer Generationengerechtigkeit nicht vereinbar.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Gesamtergebnisplan |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan des Haushaltsentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2026 |
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14 |
Bilanzielle Abschreibungen |
10.707.678 |
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2027 |
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14 |
Bilanzielle Abschreibungen |
10.533.359 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2026 |
|
14 |
Bilanzielle Abschreibungen |
+ 491.772 11.199.450 |
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2027 |
|
14 |
Bilanzielle Abschreibungen |
+
491.772 11.025.131 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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