Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 028 BA, Erhaltung Eigenkapital
Vorlage
WP 20-25 SV 20/170
Aktenzeichen
IV/20
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Hilden ist es geboten, über haushaltsrelevante Regelungen nachzudenken, die einen Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation leisten können. Hierzu zählt im vorliegenden Fall die rechtskonforme Anwendung des NKF-CUIG, das für die Haushaltsplanungen eine über 50 Jahre vorzunehmende Abschreibung der Bilanzierungshilfe vorsieht. Erst im Jahr 2025 steht den Gemeinden für die Haushaltssatzung 2026 das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen.

 

Mit der im Haushaltsplan 2024 für das Jahr 2026 vorgesehenen Verrechnung der Bilanzierungshilfe mit der Allgemeinen Rücklage wird der Spielraum für eine Vermeidung der Situation einer Haushaltssicherung um jährlich 767.658 Euro - beginnend mit dem Jahr 2026 - verringert. Daher wird für den Haushalt 2024 dringend empfohlen, den Plan entsprechend der gesetzlichen Vorgabe in diesem Punkt anzupassen und die Situation im Hinblick auf das Risiko einer Haushaltssicherung neu zu bewerten und entsprechend zu kommunizieren.


Antragstext:

 

Die Bürgeraktion beantragt, die Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzposten Aktiva 0) in der voraussichtlichen Höhe von 24.588.585 Euro nicht bereits im vorliegenden Haushaltsplan in voller Höhe im Jahr 2026 gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, sondern entsprechend § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) beginnend im Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre mit einem voraussichtlichen Betrag von jährlich 491.772 Euro erfolgswirksam abzuschreiben.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 ist die Summe der Haushaltsbelastungen infolge der COVID-19-Pandemie und des Ukraine Krieges wie gesetzlich vorgesehen als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.

Der vorläufige Jahresabschluss zum 31.12.2022 weist Isolierungen in Höhe von 18.560.585 €, der Haushaltsplan 2023 weitere Isolierungen von 6.028.000 €, in Summe somit 24.588.585 €.

 

Die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2020-2022 und der kommende Jahresabschluss 2023 und damit auch die Höhe der Ausgleichsrücklage ist durch sogenannte „Buchungstricks“ erhöht worden. Die Isolierungen sind in der städtischen Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen. Eine Ausbuchung ist nach § 6 NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG ab dem Haushaltsjahr 2026 vorgesehen und kann entweder

 

1.    Alternative:            erfolgswirksam über längstens 50 Jahre abgeschrieben oder

2.    Alternative:            gegen die allgemeine Rücklage erfolgsneutral ausgebucht

 

werden. Über die Entscheidung, ob die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden soll, ist in 2025 ein Beschluss des Rates herbeizuführen. Eine Überschuldung darf dadurch weder eintreten noch eine bereits bestehende Überschuldung erhöht werden.

 

Eine erfolgswirksame Abschreibung über 50 Jahre (Alternative 1) würde im Vergleich zu Alternative 2 den Ergebnishaushalt über 50 Jahre um jährlich 491.772 € belasten (Abschreibungen), dafür aber die 5 % Hürde der Verringerung der allgemeinen Rücklage (nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO entscheidend für die Prüfung zur Aufstellung eines HSK) in 2027 um ca. 1,2 Mio. € erhöhen.

Der scheinbare Vorteil des Haushaltsausgleiches wird im Zuge der Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts (derzeitige Entwurfsfassung) vermutlich nicht mehr bestehen und würde sich ohnehin jedes Jahr durch die Abschreibung reduzieren.

 

Die Verwaltung empfiehlt wie im Vorbericht zum Haushalt dargestellt, die Isolierung entsprechend der 2. Alternative im Jahr 2026 in voller Höhe gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen. Entsprechend wurde die mittelfristige Finanzplanung aufgestellt.

 Aus Sicht der Verwaltung ist eine erfolgswirksame Abschreibung über 50 Jahre zu Lasten künftiger Generationen mit einer Generationengerechtigkeit nicht vereinbar.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Gesamtergebnisplan

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan des Haushaltsentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile

Bezeichnung

Betrag €

2026

 

14

Bilanzielle Abschreibungen

10.707.678

2027

 

14

Bilanzielle Abschreibungen

10.533.359

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2026

 

14

Bilanzielle Abschreibungen

+ 491.772

11.199.450

2027

 

14

Bilanzielle Abschreibungen

+ 491.772

11.025.131

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger