Betreff
Antrag zum Haushalt 2024 - 022, BA, jährliche Ausschüttung in Höhe von 1 Mio € durch SHB
Vorlage
WP 20-25 SV 20/168
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Hilden ist es geboten, über Ertragspotentiale nachzudenken, die einen Beitrag zur Verbesserung der Jahresergebnisse leisten können. Hierzu zählt nicht zuletzt auch die Prüfung der Ergebnispotentiale, die sich aus der Beteiligungsstruktur der SHB ergeben.


Antragstext:

 

Die Bürgeraktion beantragt, die Voraussetzungen im Konzern Stadt Hilden dahingehend zu steuern und Maßnahmen zu ergreifen, die die SHB in die Lage versetzen, ab 2024 ff jährlich 1 Mio € an die Stadt Hilden auszuschütten.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Eine mögliche Ausschüttung setzt die wirtschaftliche Betrachtung aller Unternehmen der Konzernstruktur der SHB voraus. Dies sind die Verkehrsgesellschaft Hilden, die Stadtwerke Hilden, die Stadt Hilden Holding, die Wohnungsbaugesellschaft Hilden und die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft. Tochterunternehmen der Stadtwerke Hilden inbegriffen.

 

Ausgehend von einem geplanten Jahresüberschuss der Stadtwerke in Höhe von ca. 2 Mio. € im Jahr 2023 (ab 2024 1,5 Mio. €) ergibt sich eine geplante Ausschüttung an die Stadt Hilden Holding in Höhe von 1 Mio. €. Ein hoher Investitionsbedarf der Stadtwerke erfordert eine Stärkung der eigenen Eigenkapitalquote, sodass eine Vollausschüttung nicht wirtschaftlich ist, da Kreditkonditionen mit geringerer EK-Quote zunehmend schlechter werden. Der Jahresüberschuss der Stadtwerke ist bereits mit Verlusten der Bädersparte und der Verlustausgleichszahlung der VGH verrechnet.

 

Die Ausschüttung der Stadtwerke an die SHH zur Verrechnung der Stadthallenverluste ergibt im dortigen Wirtschaftsplan einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von ca. 0,3 Mio. €, welcher an die SHB ausgeschüttet werden kann.

 

Die genannte Ausschüttung ist nicht ausreichend, die operativen Verluste des Sportstättenbetriebes auszugleichen. Nach derzeitigen Wirtschaftsplan-Planungen wird die Stadt Hilden ab 2024 jährlich ca. 2 Mio. € Verlust der SHB ausgleichen müssen (Änderungsliste zum Haushaltsplan). Mit Fertigstellung geplanter Investitionsmaßnahmen wird dieser Ausgleich um die erhöhten Abschreibungen i.H.v. ca. 0,2 Mio. € in den Folgejahren steigen.

 

Die Jahresüberschüsse der WGH, ab 2024 ca. 1 Mio. €, werden nach derzeitigem Planungsstand nicht ausgeschüttet, da die Eigenkapitalstärke zur Finanzierung weiterer Investitionsmaßnahmen erforderlich ist.

 

Eine Abstimmung zu möglichen Maßnahmen, die eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Konzern ermöglicht, beispielsweise die Verringerung der Ausgleiche der bestehenden Verlustsparten, wird von der Verwaltung mit den Geschäftsführungen der Gesellschaften kommuniziert, müssen jedoch auch von den Gesellschaften über die Wirtschaftspläne mit den jeweiligen Aufsichtsräten beschlossen werden. Dies ist für 2024 vorgesehen, entsprechende Auswirkungen ergeben sich für die Stadt Hilden aber frühestens in 2026.

 

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass jeder Kapitalertrag, der von einer Gesellschaft erwirtschaftet und an ihre Gesellschafterin ausgeschüttet wird, der Kapitalertragssteuer unterliegt, die an das Finanzamt abzuführen ist.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

150404 - Städtische Beteiligungen an Unternehmen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

19

Finanzerträge

260.370

2024 ff.

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

45.000

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

19

Finanzerträge

1.260.370

2024 ff.

16

Sonstige ordentliche Aufwendungen

(zzgl. Kapitalertragsteuer+Soli)

203.250

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger