Erläuterungen zum
Antrag:
Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Hilden ist es geboten, über Ertragspotentiale nachzudenken, die einen Beitrag zur Verbesserung der Jahresergebnisse leisten können. Hierzu zählt nicht zuletzt auch die Prüfung der Ergebnispotentiale, die sich aus der Beteiligungsstruktur der SHB ergeben.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Eine mögliche Ausschüttung setzt die wirtschaftliche Betrachtung aller Unternehmen der Konzernstruktur der SHB voraus. Dies sind die Verkehrsgesellschaft Hilden, die Stadtwerke Hilden, die Stadt Hilden Holding, die Wohnungsbaugesellschaft Hilden und die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft. Tochterunternehmen der Stadtwerke Hilden inbegriffen.
Ausgehend von einem geplanten Jahresüberschuss der Stadtwerke in Höhe von ca. 2 Mio. € im Jahr 2023 (ab 2024 1,5 Mio. €) ergibt sich eine geplante Ausschüttung an die Stadt Hilden Holding in Höhe von 1 Mio. €. Ein hoher Investitionsbedarf der Stadtwerke erfordert eine Stärkung der eigenen Eigenkapitalquote, sodass eine Vollausschüttung nicht wirtschaftlich ist, da Kreditkonditionen mit geringerer EK-Quote zunehmend schlechter werden. Der Jahresüberschuss der Stadtwerke ist bereits mit Verlusten der Bädersparte und der Verlustausgleichszahlung der VGH verrechnet.
Die Ausschüttung der Stadtwerke an die SHH zur Verrechnung der Stadthallenverluste ergibt im dortigen Wirtschaftsplan einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von ca. 0,3 Mio. €, welcher an die SHB ausgeschüttet werden kann.
Die genannte Ausschüttung ist nicht ausreichend, die operativen Verluste des Sportstättenbetriebes auszugleichen. Nach derzeitigen Wirtschaftsplan-Planungen wird die Stadt Hilden ab 2024 jährlich ca. 2 Mio. € Verlust der SHB ausgleichen müssen (Änderungsliste zum Haushaltsplan). Mit Fertigstellung geplanter Investitionsmaßnahmen wird dieser Ausgleich um die erhöhten Abschreibungen i.H.v. ca. 0,2 Mio. € in den Folgejahren steigen.
Die Jahresüberschüsse der WGH, ab 2024 ca. 1 Mio. €, werden nach derzeitigem Planungsstand nicht ausgeschüttet, da die Eigenkapitalstärke zur Finanzierung weiterer Investitionsmaßnahmen erforderlich ist.
Eine Abstimmung zu möglichen Maßnahmen, die eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Konzern ermöglicht, beispielsweise die Verringerung der Ausgleiche der bestehenden Verlustsparten, wird von der Verwaltung mit den Geschäftsführungen der Gesellschaften kommuniziert, müssen jedoch auch von den Gesellschaften über die Wirtschaftspläne mit den jeweiligen Aufsichtsräten beschlossen werden. Dies ist für 2024 vorgesehen, entsprechende Auswirkungen ergeben sich für die Stadt Hilden aber frühestens in 2026.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass jeder Kapitalertrag, der von einer Gesellschaft erwirtschaftet und an ihre Gesellschafterin ausgeschüttet wird, der Kapitalertragssteuer unterliegt, die an das Finanzamt abzuführen ist.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
150404 - Städtische Beteiligungen an Unternehmen |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff. |
19 |
Finanzerträge |
260.370 |
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2024 ff. |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
45.000 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff. |
19 |
Finanzerträge |
1.260.370 |
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2024 ff. |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen (zzgl. Kapitalertragsteuer+Soli) |
203.250 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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