Betreff
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) und AK "Ordnungspartnerschaften"
Vorlage
WP 09-14 SV 32/004
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion „die UNABHÄNGIGEN Hilden“ hat mit Schreiben vom 04.11.2009 nachfolgenden Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 25.11.2009 gestellt:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Rat einen schriftlichen Bericht vorzulegen über

 

a)      die konkreten Aufgaben und Tätigkeiten der kommunalen Ordnungskräfte

b)      die Aktivitäten des Arbeitskreises „Ordnungspartnerschaft“.

 

Der Antrag und die dazugehörige Begründung sind als Anlage beigefügt.

 

In der Begründung des Antrags wird unter Bezug auf die Einrichtung des Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ im Jahr 1998 und der sich dem anschließenden Gründung eines kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) angeführt, dass sich „ weder die objektive Sicherheitslage noch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen…seither spürbar verbessert“ hat.

 

Diese pauschale Einschätzung wird den Aktivitäten und dabei auch Erfolgen der zahlreichen kommunalen Ordnungspartnerschaften in Hilden in den letzten Jahren nicht gerecht. Hier sind insbesondere die Ordnungspartnerschaften

 

„Initiative Hilden Nord – Partnerschaft für eine gewalt- und angstfreie Jugendzeit im Stadtteil“

 

und

 

         „ASS! Hilden – Aktionsbündnis Senioren-Sicherheit“

 

anzuführen, die in den Jahren 2006 und 2007 jeweils den Landespreis für Innere Sicherheit erhielten.

 

Aber auch die zahlreichen und dabei regelmäßig wiederkehrenden ämter- und auch behördenübergeifenden Maßnahmen, u.a. zum Jugendschutz und zur Sicherheit auf Kinderspielplätzen und in Grünanlagen, sind zu erwähnen und haben bisher zur Stärkung der Sicherheitslage aber auch zum individuellen Sicherheitsempfinden beigetragen.

 

Allerdings ist auch deutlich zu machen, dass insbesondere die Quantität und Intensität behördlichen Handelns in unmittelbarer Relation zu den finanziellen und personellen Ressourcen stehen.

 

Zu a):  Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD)

 

Die chronologische Entwicklung des KOD im Zeitraffer

 

22.04.1998           Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ und dieser die Einrichtung eines „Kommunalen Ordnungsdienstes“ mit dem Aufgabenschwerpunkt „der vornehmlichen Präsenz im Stadtgebiet“.

 

16.11.1998           Nach erfolgtem Auswahlverfahren wurden aus dem Kreisprogramm „Arbeit statt Sozialhilfe“ zwei Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeiter eingestellt. Diese wurden im Wege einer kurzen Inhouse-Schulung durch Polizei und Ordnungsamt auf ihre Aufgaben „vorbereitet“.

                     Stellen insgesamt zu diesem Zeitpunkt:

                     2,0 Stellen „alter“ Außendienst 

                                    4,0 Stellen „neuer“ KOD, gesamt = 6,0 Stellen                  

 

 

ab 1999              Aufteilung des Hildener Stadtgebietes in vier Bezirke und Zuordnung eines festen Bezirkes an eine/einen KOD-Mitarbeiter/in. Aufgabenschwerpunkt: Präsenz und Meldung von Auffälligkeiten, Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.

                     Erstellung eines Zwei-Schichten-Dienstplanes mit zeitlich versetztem Arbeitsbeginn und regelmäßigem Dienst samstags vormittags.

 

November 2000    Trennung von zwei Mitarbeitern nach Ablauf der zeitlich befristeten Arbeitsverträge. Gleichzeitig Einstellung von zwei neuen Mitarbeitern.

 

ab 2001               Kontinuierliche Steigerung der Aufgabenqualität durch Übertragung eigenständiger Ermittlungsaufträge und verantwortlicher Wahrnehmung von Vollzugstätigkeiten in den zugewiesenen Bezirken. Durchführung von Inhouse-Schulungen durch eigene Dienstkräfte, Teilnahme an Seminaren zum Thema „Ordnungswidrigkeitenrecht“

 

ab 2002               Nach dem Ausscheiden des Marktmeisters wurde diese Tätigkeit zu einem Stellenanteil von je 0,3 Stellen auf zwei KOD-Mitarbeiter übertragen, so dass insgesamt 0,6 Stellenanteile für den KOD wegfielen.

                     Stellen gesamt KOD =     5,4 Stellen

 

Ende 2003            Ausscheiden einer Mitarbeiterin aus Altersgründen; Einstellung eines neuen Mitarbeiters.

 

ab 2004               Erstellung eines Handbuches für den KOD und Inkrafttreten des Verwarngeld- und Maßnahmenkataloges als Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung.

 

Januar 2007         Teilnahme an einem Inhouse-Lehrgang „Eingriffstechniken“ nach dem Wing-Tsjun-System.

 

April 2008             Zuwachs um 0,5 Stellen im KOD. Der Mitarbeiter wird zudem mit einem Stellenanteil von ebenfalls 0,5 in der Gewerbestelle eingesetzt.

                     Stellen KOD aktueller Stand: 5,9 Stellen.

 

ab Herbst 2008     Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern der kreisangehörigen Städte Haan, Heiligenhaus, Erkrath und Velbert zum Thema „Kooperationsbündnis KOD“. Zielstellung u.a.: Gemeinsame Aus- und Fortbildung.

 

ab Januar 2009     Gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen; u.a. Eigensicherungstraining, Kommunikationstraining, Erste Hilfe.

 

Die personelle Situation

 

Die sieben im KOD eingesetzten Mitarbeiter besetzen 6,5 Stellen, von welchen abschließend 5,9 Stellen tatsächlich für Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verfügung stehen. Die Differenz von 0,6 Stellen ist den Marktmeistertätigkeiten geschuldet.

 

Insgesamt 1,5 Stellen sind von Mitarbeitern besetzt, die sich im Beamtenverhältnis befinden. Hiervon erhält ein Mitarbeiter, der zugleich Einsatzkoordinator für den KOD ist und dabei neben den Einsatzplanungen auch das Berichtswesen führt, Besoldungsgruppe A 8. Ein ehemaliger Feuerwehrbeamter wird sowohl in der Gewerbestelle als auch im KOD eingesetzt. Er erhält Besoldungsgruppe A 7.

 

Die restlichen Mitarbeiter sind Beschäftige und erhalten Entlohnung nach Gruppe E6 TVöD. Fünf der eingesetzten Mitarbeiter sind Quereinsteiger ohne Verwaltungsausbildung oder Ausbildung im Sicherheitsgewerbe.

 

 

 

Die Aufgaben(-entwicklung)

 

Die ursprüngliche Ausrichtung des KOD zielte in erster Linie auf Präsenz im Stadtgebiet ab. Das „Gesehen werden“ und die damit verbundene Ansprechbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger war Zielsetzung und wesentlicher Aufgabeninhalt zugleich. Die klassischen Außendiensttätigkeiten eines „Ermittlers“ waren dabei, wenn überhaupt, nur sekundär und am Rande von Bedeutung. Die Ermittlungsaufgaben wurden daher zunächst ausschließlich von den bereits vorhandenen und „altgedienten“ Außendienstmitarbeitern wahrgenommen.

 

Dies hat sich nach Abschluss der damaligen KOD-Pilotphase und der Entscheidung, mit dem KOD nicht nur weiterzumachen, sondern ihn auch weiterzuentwickeln - aber auch aufgrund der sich ebenfalls quantitativ wie qualitativ entwickelnden Aufgaben selbst - zunehmend geändert, ja ändern müssen. Der KOD „heute“ verbindet Präsenz und eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeiten; zuweilen geht das Eine nur zu Lasten des Anderen. Die immer wieder geäußerte, wenn auch nicht immer berechtigte, öffentliche Kritik, dass der KOD „nie da sei“, bringt auch zum Ausdruck, dass der der Wunsch nach mehr und regelmäßigerer Präsenz nicht immer mit den Anforderungen des konkreten Tagesgeschäftes und den personellen Möglichkeiten korrespondiert.

 

Das umfangreiche Tätigkeitsfeld des KOD sieht dabei wie folgt aus:

 

Allgemeine Gefahrenabwehr

 

-          Ahndung von Verstößen gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrecherhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;

-     z.B. Verschmutzung öffentlicher Flächen durch weggeworfene „Kippen“, Abfälle, Hundekot etc.

-     Ermittlungen bei Müllablagerungen

-     Entfernen illegaler Plakatierungen

-     Heckenwuchs, Baumüberhang

-     nicht gestreute und verschmutzte Wege und Straßen

-     Alkohol- und Zigarettenabgabe an Kinder und Jugendliche

-     Nachlasssicherungen bei Sterbefällen

-     Verbrennen von Holz und anderen Gegenständen

-     Lärmbeschwerden/Ruhestörungen

-     Geruchsbelästigungen

-     Verstöße Abfallsatzung

-     Absperrung von Kampfmittelfundorten

-     Verstöße Gerätebaumaschinenlärm-Schutzverordnung

-     Überprüfung von legalen/illegalen Sondernutzungen

-     Abgestellte Wohn- und Werbeanhänge im öffentlichen Verkehrsaum

-     nicht zugelassenen Fahrzeuge

-     Überprüfung von Baustelleneinrichtungen

-     Sonderkontrollen Grünanlagen und Spielplätze

-     Sonderkontrollen Innenstadtfeste (z.B. Itterfest, Karneval)

 

Gewerbe und Gaststätten

 

-          Überprüfung Inhaberschilder und Preisauszeichnung

-          Überprüfungen von konzessionsfreien und konzessionierten Gaststättenbetrieben

-          Überprüfung von Trödelmärkten und Spezialmärkten

-          Überprüfung von Spielhallenbetrieben

-          Kontrollen Einhaltung Jugendschutz

-          Kontrollen Einhaltung Nichtraucherschutzgesetz

-          Überprüfung Reisegewerbekarten

 

 

 

 

Amtshilfeersuchen (Tätigkeiten für „Dritte“)

 

-          Aufenthalts- und Fahrerermittlungen für diverse Behörden

-          Unterstützung Lebensmittelkontrollen, Kreis Mettmann

-          Unterstützung bei der Überprüfung der Hundehaltung/des Tierschutzes, Kreisveterinäramt

-          Unterstützung bei der Überprüfung Schwarzarbeit, Kreis Mettmann

-          Zeugentätigkeit bei Durchsuchungen durch Polizei, Zoll, Steuerfahndung

-          Betriebsüberprüfungen für die Berufsgenossenschaft

-          Schulzuführungen

-          Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

-          Erfassung von Daten für das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS)

 

Tätigkeiten für andere Dienstellen, Abteilungen im Hause

 

-          Aufenthaltsermittlungen für das Bürgerbüro

-          Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen an Behinderte und ältere Menschen für das Bürgerbüro

-          Bucheinziehungen für die Stadtbücherei

 

 

Was prägt und erschwert die Aufgabenerledigung?

 

…der Arbeitsmengenzuwachs…

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit nur unterteilt in die drei großen Aufgabenblöcke

 

       Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

       Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten

       Tätigkeiten/Ermittlungen für Dritte im Wege der Amtshilfe

 

ergibt sich nachfolgende Fallzahlen-Entwicklung:

 

Bereich/Jahr

2007

2008

2009 (Prognose)

Allg. Ordnungsang.

975

1131

1200

Gaststätten/Gewerbe

209

182

200

Amtshilfen

377

335

400

gesamt

1561

1648

1800

 

Die Entwicklung ist insgesamt ansteigend; dieser Trend lässt sich seit dem Jahr 2006 feststellen. Der absolute Anstieg im Bereich der Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten begründet sich in hohem Maße mit einem deutlichen Anstieg der verhaltensbedingten Ordnungswidrigkeiten. Die Themen Lärm, Verschmutzung, Vandalismus, Hundehaltung, aber auch die unterschwelligen Nachbarschaftskonflikte haben an Bedeutung zugenommen.

 

Allerdings ist auch festzuhalten, dass neben der Abnahme nachbarschaftlicher Kommunikationsfähigkeit auch die Reiz- und Toleranzschwelle bei vielen Anzeigenerstattern deutlich wahrnehmbar gesunken ist. Dies manifestiert sich in einer zugenommen Anzeigenmentalität. Es wäre müßig und für die weitere Betrachtung letztlich auch nicht von Relevanz, über die Gründe hierfür zu philosophieren. Schlagwörter wie Erziehungsdefizite, Unzufriedenheit, Perspektivlosigkeit, Rücksichtslosigkeit, aber auch mangelndes Verantwortungsbewusstsein, abgesenkte Toleranzschwelle sowie Sprachlosigkeit im Miteinander sind sicherlich in hohem Maße ursächlich hierfür. Faktisch hat dies dazu geführt, dass der KOD Mehrbelastungen nicht nur quantitativer Art, sondern aufgrund des gewachsenen „Reizklimas“ auf den Straßen auch zunehmend einer höheren mentalen Belastung ausgesetzt ist.  

 

 

Der Anteil der Amtshilfen, somit der Tätigkeiten, die nur sekundär KOD-Relevanz besitzen, macht inzwischen anhand gewonnener Erfahrungswerte nicht absolut, sondern zeitlich betrachtet ca. 20% an den Gesamttätigkeiten des KOD aus. Dies macht von insgesamt 5,9 Stellen einen Anteil von 1,2 Stellen aus.

 

Es ist aus heutiger Sicht anzunehmen, dass der Zeitanteil für die Amtshilfen in den nächsten Jahren weiter steigen wird oder zumindest auf diesem hohen Niveau verbleibt. Dieser Verlust an „Manpower“ wirkt sich nachhaltig beeinträchtigend auf den gesamten KOD im Hinblick auf die eigentliche Aufgabenerledigung, aber insbesondere auch auf seine Präsenzaufgabe, der bekanntermaßen Präventivfunktion zukommt, aus.

 

…die Arbeitszeiten…

 

Der aktuelle (Regel-)Arbeitszeitplan für den KOD incl. Marktmeistertätigkeiten kann aufgrund der nur geringfügig voneinander abweichenden Beginn- und Endzeiten für die einzelnen Mitarbeiter nicht als Schichtsystem bezeichnet werden. Lässt man die für den KOD irrelevanten Marktmeistertätigkeiten außer Acht, handelt es sich vielmehr um ein wenig flexibles, somit letztlich für den KOD wenig förderliches und starres Arbeitszeitmodell. Allerdings lässt die vorhandene Mitarbeiteranzahl ein dauerhaft flexibleres und/oder zeitlich erweitertes Arbeitszeitsystem nicht zu, da ansonsten das Tagesgeschäft beeinträchtigt würde. Ausnahmen zu diesem Arbeitszeitplan sind somit nur anlass- oder maßnahmenbezogen als „Sonderdienste“ möglich.

            

Wochentag

Arbeitsbeginn

Arbeitsende

Montag

(ein KOD frei)

08.00 Uhr

 

17.00 Uhr

 

Dienstag

 

08.00 Uhr

18.00 Uhr

 

Mittwoch

 

08.00 Uhr

(Marktmeister ab 05.30 Uhr)

17.00 Uhr

 

Donnerstag

 

08.00 Uhr

(Marktmeister ab 05.30 Uhr)

19.00 Uhr

 

Freitag

 

08.00 Uhr

 

13.30 Uhr

(Marktmeister bis 19.30 Uhr)

Samstag

(ein KOD)

10.00 Uhr

 

13.00 Uhr

 

 

Wöchentliche KOD-Präsenzzeit gesamt:                47,5 Stunden

           

            …zum Vergleich….

 

            Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung:             34 Stunden

            Öffnungszeiten des Bürgerbüros:                            42 Stunden

 

Reichen 47,5 Stunden an Präsenzzeit in der Woche aus? Die Beantwortung ist nicht ohne Weiteres möglich, impliziert dies auch die weitergehende Frage nach dem Notwendigen auf der einen und der Erwartungshaltung der Öffentlichkeit auf der anderen Seite.

 

Es ist unstrittig so, dass die Bürgerinnen und Bürger einer jeden Stadt das Bedürfnis haben, in einer „sicheren“ Stadt zu leben. Objektive Sicherheit und auch das subjektive Sicherheitsempfinden sind dabei an vielerlei Faktoren festzumachen. Dazu gehört auch die Präsenz von Ordnungskräften, sei es Polizei oder KOD. Der nachvollziehbare Wunsch der Öffentlichkeit nach mehr Präsenz, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden, korrespondiert dabei aber nicht immer mit der objektiven Sicherheitslage, den personellen Kapazitäten und dem Arbeitsanfall im Tagesgeschäft.

 

Die somit psychologisch als auch präventiv wichtige Kernaufgabe eines KOD, das regelmäßige „Bestreifen“ eines Gebietes ohne konkreten ermittlungsbezogenen Anlass, ist in Folge der aktuellen Arbeitsauslastung in Verbund mit dem aktuellen Arbeitszeitplan nur bedingt möglich. Dies umso mehr, wenn jahreszeiten- oder anlassbezogene und dabei wiederkehrende Ereignisse Sonderdienste, somit Dienste außerhalb der Regearbeitszeiten, erforderlich machen. Zur Verdeutlichung Anlass und Zeitumfang der Sonderdienste des Jahres 2008:

 

Anlass

Zeitumfang in h

Karneval

30

Itterfest

18

Weihnachtsmarkt

15

Trödelmärkte

36

Kicken für Kinder

12

Jugendschutzkontrollen

18

Gaststättenkontrollen

30

Spielplatzkontrollen etc.

25

gesamt

184

 

Diese Dienste, die in ihrem Umfang ca. 23 Arbeitstagen entsprechen, stellen faktisch Mehrarbeit dar, deren Ausgleich über Freizeitausgleich erfolgt. Dies führt dann in der Konsequenz wiederum zu personellen Fehlzeiten innerhalb der Dienstzeiten. Dies wiederum belastet das Tagesgeschäft. Es wird daher deutlich, dass die durchaus berechtigte öffentliche Erwartungshaltung nach mehr und dabei regelmäßiger Präsenz des KOD, insbesondere zu den außerdienstlichen Zeiten, aktuell mit der vorhandenen Mitarbeiteranzahl nicht erfüllbar ist.

 

 

Entwicklungsmöglichkeiten

 

Verwaltungsseitig bestehen bereits erste konzeptionelle Überlegungen mit dem Ziel einer Optimierung des KOD. Vor dem Hintergrund von mehr Qualität und Quantität, mehr Effizienz und Präsenz, stellt die personelle Erweiterung neben einer verbesserten Aus- und Fortbildung sowie Ausstattung das Kernstück dieser Überlegungen dar. Eine Ausweitung der Präsenzzeiten und somit regelmäßige Dienste in den Abend- und Nachtstunden (insbesondere an Wochenenden) lässt sich nur durch Beschäftigung von zwei weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erreichen.

 

Die Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass es schwierig ist, ausreichend qualifizierte Bewerber, z.B. mit Qualifikation im Sicherheitsgewerbe, auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Ein Grund hierfür ist mit Sicherheit die vergleichsweise geringe Entlohnung nach Entgeltgruppe 6 TVöD.

 

Alternativ besteht aber nun erstmalig die Möglichkeit einer gezielten Ausbildung in diesem Berufsfeld. Das Studieninstitut Düsseldorf bietet einen dreijährigen Ausbildungslehrgang an. Der Vorteil dieser Alternative ist zweifelsohne, dass eine umfassende rechtsrelevante Ausbildung, vor allem im umfänglichen „Ordnungsrecht“, erfolgt und die Auszubildenden auch psychologisch auf die Situationen im Arbeitsalltag „Straße“ vorbereitet werden. Zudem werden begleitende Hospitationen, z.B. beim Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Düsseldorf, den Einsatzleitstellen von Polizei und Feuerwehr im Rahmen dieser Ausbildung ermöglicht.

 

 

Zu b): Der Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“

 

Nachdem der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom 22. April 1998 die Einrichtung eines Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ beschlossen hatte, konstituierte sich der Arbeitskreis in seiner ersten Sitzung am 03. Juni 1998 unter dem Vorsitz des Bürgermeisters.

 

Zielsetzung war und ist es, dass Thema „Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Prävention und Bekämpfung von Kriminalität“ in einem Gremium mit Vertretern aus Politik, Polizei und Verwaltung zu bündeln und zu „vernetzen“. Dieses Kooperationsbündnis wurde dann noch durch feste Einbindung der Bürgervereine Hildens erweitert.

 

Der Arbeitskreis fungiert in erster Linie als Informations- und Diskussionsgremium auch vor dem Hintergrund strategischer Zielsetzungen. Er war und ist nicht ein Instrument operativen Handelns. Dies erfolgt untergeordnet und dabei anlassbezogen auf Ebene der beteiligten Dienststellen (Ordnungspartnerschaft) und auch in der Arbeitsgruppe „Round Table“. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern von Polizei, Feuerwehr, Amt für Jugend, Schule und Sport, Amt für Soziales und Integration, Ordnungsamt und Straßenverkehrsbehörde tagt regelmäßig einmal im Quartal.

 

Der Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ hat bisher siebzehnmal getagt, letztmalig im Jahr 2008.

 

Auszugsweise hat sich Arbeitskreis mit nachfolgenden Schwerpunkthemen befasst:

 

-          Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden;

-          Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD);

-          Sicherheit und Sauberkeit im Bereich der S-Bahn-Haltepunkte;

-          Verbesserung der Situation im Holterhöfchen vor dem Hintergrund von Sicherheit und Sauberkeit;

-          Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Fahrrädern;

-          Stadtteilarbeit des Jugendamtes;

-          Bündnis für Toleranz und Integration;

-          Prävention Wohnungseinbruch;

-          Graffiti;

-          Wildes Plakatieren;

-          Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik;

-          Situation auf Hildener Kinderspielplätzen;

-          Kooperationsvereinbarung mit den örtlichen Hilfsorganisationen vor dem Hintergrund von Großschadenslagen;

-          Sauberkeit im Hildener Stadtgebiet;

-          Optimierung des Kommunalen Ordnungsdienstes; hier: Verwarngeld- und Maßnahmenkatalog;

-          Prävention Jugendkriminalität

-          Seniorensicherheit

 

Dieser Auszug macht deutlich, dass sich der Arbeitskreis mit sicherheitsrelevanten Themen Hildens befasst hat und hieraus auch wertvolle Maßnahmen in die Praxis umgesetzt wurden. Nicht nur, aber auch aus diesem Gremium heraus, haben sich zahlreiche und dabei erfolgreiche Ordnungspartnerschaften entwickelt. Der Arbeitskreis hat mit dazu beigetragen, dass Kompetenzen unterschiedlicher Dienststellen, Behörden, aber auch beteiligter Dritte gebündelt und somit zielgerichteter im Sinne echter Ordnungspartnerschaften eingesetzt wurden und auch weiterhin werden.

 

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

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Kostenträger

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Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

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