Betreff
Antrag der CDU vom 16.08.2023: Erweiterung Sporthallensanierungskonzept
Vorlage
WP 20-25 SV 26/051
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

In der vergangenen Sitzung des Schul- und Sportausschusses (1. März) stellte die Stadtverwaltung das Sporthallensanierungskonzept vor.

 

Die CDU-Fraktion Hilden beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung möge das Sporthallensanierungskonzept hinsichtlich der Sanierungsarbeiten der Sporthalle an der Schützenstraße bearbeiten, insofern ein Neubau der Sporthalle realisiert wird.
  2. Die Stadtverwaltung fügt zum bestehenden Konzept eine Terminierung der Maßnahmen an.
  3. Der Schul- und Sportausschuss wird nach Beschluss des Haushaltplanes über den Fortschritt der Durchführung der Maßnahmen bis zur Vollendung informiert.

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Zustand der Hildener Sporthallen in 2022 ist in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 26/035 („Sporthallensanierungskonzept“) dokumentiert, die im Frühjahr 2023 dem Schul- und Sportausschuss (SSA) sowie dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Zitat aus dieser SV: „Aufgrund der laufend durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen ist kein Sanierungsstau erkennbar und die Sporthallen befinden sich grundsätzlich baulich in einem guten Zustand. (…)

 

Aufgrund der Einzelbewertungen und der daraus resultierenden Gesamtnote wurde eine Priorisierung der möglichen Maßnahmen an den einzelnen Hallen vorgenommen. Diese ist in Anlage 1 enthalten und in der folgenden Liste zusammengefasst:

1. Schützenstraße

2. Am Holterhöfchen 30

3. Kalstert

4. Furtwängler Straße

5. Zur Verlach

6. Beethovenstraße (…)“

 

Auf Basis dieses Sporthallensanierungskonzeptes wurden im laufenden Jahr unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten und der Priorisierung Einzelmaßnahmen abgeleitet, um den Zustand der Hallen mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern. Die Maßnahmenliste ist in die Haushaltsplanung für 2024 ff eingeflossen. In 2024 sind für diverse Sporthallen Rissuntersuchungen, Untersuchung zur energetischen Verbesserung der Hallen sowie die statische Überprüfung weitgespannter Dächer geplant. Hierfür wurden in einer Grobkostenschätzung 110.000 € eingeplant.

 

Neben den Sporthallen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Gebäudewirtschaft zahlreiche anders genutzte, städtische Gebäude betreut, wie z. B. Schulen, Kindergärten, die Bücherei und das Museum sowie Friedhofs- und Verwaltungsgebäude. Dies sei vorweggeschickt um zu verdeutlichen, dass sich Priorisierungen und Terminierungen von Einzelmaßnahmen unterjährig und auch darüber hinaus verändern.

 

Unter Berücksichtigung dieses Umstandes sind derzeit geplante Maßnahmen im Bereich der Sporthallen Folgende:

 

Bei der Sporthalle Furtwänglerstraße ist bis 2025 eine Fassadensanierung vorgesehen sowie die Erneuerung der Hausanschlüsse für Abwasser, die für Sporthalle und Area 51 im Rahmen der Baureifmachung des Restgrundstückes notwendig sind.

 

Die Sporthalle Zur Verlach 42 wird mit neuen Fußleisten versehen.

 

 

Technische Einrichtungen wie z.B. Rauchwärmeabzugsanlagen (RWA) und Brandmeldeanlagen (BMA) etc. werden in regelmäßigen Abständen geprüft und auf Stand gehalten.

 

Die Sporthalle an der Beethovenstr. 32-40 wird im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus des Lernens“ im Gesamtkonzept betrachtet. Im Rahmen dessen wird sich entscheiden, inwieweit Sanierungsmaßnahmen an dieser Sporthalle durchgeführt werden.

 

Bereits im Dezember 2022 und somit nach der Zustandsbewertung für die Sitzungsvorlage SV 26/035 wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten an der Sporthalle Kalstert durchgeführt: Eine neue Hallenbeleuchtung (LED) wurde installiert, die Umkleideräume neu gestrichen sowie die Innentüren erneuert.

 

In der Sporthalle Am Bandsbusch wurden die Dusch- und Waschräume Anfang 2023 einer Teilsanierung unterzogen (Armaturenaustausch Duschen und Waschtische, Erneuerung der Warmwasserbereiter).

 

Die bauliche Unterhaltung der städtischen Gebäude und somit auch der Sporthallen gehört zu den Hauptaufgaben des Amtes für Gebäudewirtschaft. Im Rahmen der regulären Gebäudeunterhaltung werden Sporthallen regelmäßig besichtigt und festgestellte Schäden beseitigt sowie technische Anlagen bei Bedarf erneuert. Neben planbaren Maßnahmen gibt es immer wieder Ereignisse, die nicht kalkuliert werden können, z. B. Starkregenereignisse, Sturmschäden, Unterbringung von Flüchtlingen, Rohrbrüche, Schäden durch die Eigenheiten der Sportart wie Harzen beim Handball und Wandschäden beim Inline-Hockey sowie Vandalismusschäden.

 

Auf Grund eines bestehenden Bedarfs wird z. B. aktuell die Ellen-Wiederhold-Sporthalle Am Holterhöfchen 30 intensiv betrachtet, da hier Mängel durch Wassereintritt im Bereich der Dachkonstruktion bestehen.

 

Wie auch im Zusammenhang mit dem Zustand von Schultoiletten berichtet, kommt es leider auch im Bereich der Sporthallen zu Vandalismusschäden. Jüngste Beispiele dafür sind mechanische Beschädigungen an den abgehängten Decken im Flur und dem Zugang zur Tribüne der Ellen-Wiederhold-Halle sowie Schäden an den Räumlichkeiten der SHB an der Hoffeldstraße 106. In der Stadtwerke Hilden Arena an der Grünstraße 4 (ebenfalls SHB), wurden die verklebten Prallwandelemente „abgezogen“. Durch die Ausgliederung u. a. dieser Sportstätten an die SHB ist dies eine Maßnahme, die ohne unmittelbare Auswirkung auf den Haushalt der Stadt ist, jedoch Auswirkungen auf den durch die Stadt Hilden zu tragenden Verlustausgleich hat. Weiterhin binden auch diese Sanierungen städtische Personalressourcen durch den zwischen Stadt und SHB geschlossenen Facility-Management-Vertrag.

 

 

Insgesamt wurden im Jahr 2023 im Zeitraum 01.01. bis 31.10.2023 rund 150.000 € in die Instandhaltung und Instandsetzung der Sporthallen investiert. In diesem Betrag sind per Definition keine Investitionen, z. B. für den Neubau Weidenweg 3 enthalten.

 

Einen Überblick über die geplanten Investitionen und wesentlichen Instandhaltungen gibt der Haushaltsplan inklusive der mittelfristigen Finanzplanung bzw. dessen Vorbericht.

So ist dem Haushaltsplanentwurf 2024 zu entnehmen, dass für den städtischen Teil der Sportanlage Bandsbusch, Dach-, Fenster-, Wandsanierung mit 50.000 € Planungskosten in 2024 sowie 400.000 € für die Umsetzung in 2025 veranschlagt sind.

 

Bei Sanierungen wird grundsätzlich auch die Durchführung von energetischen Maßnahmen (bspw. PV-Anlagen bei Dachsanierungen, Wärmepumpen bei Heizungserneuerungen) geprüft. Kleinere Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs werden auch in der laufenden Unterhaltung umgesetzt. So wurde Ende 2022 die Beleuchtung in der Sporthalle Kalstert auf LED umgestellt.

 

Anmerkung zu Ziffer 1 des Antrags:

Der Antrag wurde am 16.08.2023 im Schul- und Sportausschuss (SSA) gestellt. Da sowohl im SSA am 16.08.2023 als auch in der anschließenden Beratung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (UKS) und dem Rat einstimmig beschlossen wurde, dass die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) den Rückbau der bestehenden Sporthalle an der Schützenstraße 16 zugunsten eines Neubaus mit erweitertem Raumkonzept weiter betreiben soll, geht die Verwaltung davon aus, dass Ziffer 1 des Antrags dadurch obsolet ist. Angemerkt sei, dass dieser Neubau durch einen Mitarbeiter des Amtes für Gebäudewirtschaft im Auftrag der SHB als Projektleiter betreut wird und somit personelle Ressourcen bindet.

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

Gebäudesanierungen sind klimarelevant, da sie erhebliche Auswirkungen auf den Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen haben. Die Herstellung von Baustoffen und Bauaktivitäten verursachen CO2-Emissionen. Die Stadt Hilden strebt bei Sanierungen eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise an. Sowohl im laufenden Betrieb als auch bei Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen wird stets eine energetische Optimierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angestrebt und berücksichtigt.