Erläuterungen zum
Antrag:
Vorauszuschicken, dass in § 1 der geplanten Satzung der globale
Minderaufwand mit 1.642.960 € beziffert wird, von dem sich im Produktbereich 16
allerdings nur 460.458 € finden.
Im Hinblick auf die desaströse Finanzsituation der Stadt Hilden gilt es
zunächst, Einsparungen
vorzunehmen. Hilden hatte und hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem. Daher muss Sparen das Gebot der Stunde sein. Wir sollten das gesetzliche zulässige Maß eines globalen Minderaufwands ausschöpfen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes sind die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe und die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen. Soweit sie nicht errechenbar sind, sind sie sorgfältig zu schätzen.
Darüber hinaus ist es nach derzeit geltender Rechtslage zulässig, im Ergebnisplan eine pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen (globaler Minderaufwand). Die ordentlichen Aufwendungen setzen sich aus Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanziellen Abschreibungen, Transferaufwendungen und sonstigen ordentlichen Aufwendungen zusammen (Zeilen 11 - 16 des Ergebnisplans). Eine Ausweitung auf den Gesamtaufwand unter Einbeziehung der Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen und außerordentlicher Aufwendungen ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
Bei der Veranschlagung des globalen Minderaufwands handelt es sich um ein Planungsinstrument, das kleinteilige Kürzungen in einzelnen Bereichen ersetzt. Zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der Haushaltsanmeldungen wurde bereits ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und von 2% von der Summe der sonstigen ordentlichen Aufwendungen eingeplant (lt. Entwurf für 2024 = 1,64 Mio €; für 2025 = 1,71 Mio. €; für 2026 = 1,73 Mio. € und für 2027 = 1,75 Mio. €). In den Teilergebnisplänen erfolgt die Ausweisung des anteilmäßigen globalen Minderaufwandes jeweils in der Zeile 30.
Die Personalaufwendungen wurden zentral auf Grundlage des fortgeschriebenen Stellenplans und der bisherigen Personalkostenentwicklungen geplant. Dabei wurde ein gegenüber den Vorjahren erneut erhöhter Vakanz-Abschlag von 5% abgezogen. Zusätzlich wurden für neue Planstellen ein weiterer Abschlag von 50 % mit Blick auf die Vorlaufzeit bei erstmaliger Besetzung von Planstellen berücksichtigt. In den Finanzplanungsjahren ab 2025 wurde lediglich eine prozentuale Steigerungsrate der Personalaufwendungen von 1,5 % eingepreist, diese liegt bereits unterhalb der durchschnittlichen Steigerungsraten in Vorjahren und preist insofern aufgabenkritische Maßnahmen und Prozessoptimierungen gegenüber dem Personalbestand 2024 ein.
Eine Ausweitung des pauschalen Minderaufwandes auf die Personalaufwendungen über den Vakanz-Abschlag hinaus birgt Risiken für die Flexibilität des Personaleinsatzes. Die Verwaltung empfiehlt, die Vorteile aus einer selbstbestimmten Haushaltspolitik für die Personalwirtschaft zu erhalten und keinen pauschalen Minderaufwand bei den Personalaufwendungen über den Vakanz-Abschlag von 5 % hinaus zu einzuplanen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: |
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Haushaltsjahr |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
27 im Ergebnisplan 16 im Finanzplan |
Globaler Minderaufwand Globale Minderauszahlung |
1.642.960 |
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2025 |
1.714.750 |
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2026 |
1.730.031 |
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2027 |
1.747.410 |
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Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich -
unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Rechtslage - folgende neue
Ansätze: |
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Haushaltsjahr |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
27 im Ergebnisplan 16 im Finanzplan |
Globaler Minderaufwand Globale Minderauszahlung |
2.160.224 |
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2025 |
2.225.101 |
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2026 |
2.271.059 |
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2027 |
2.298.813 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Zur Abfederung möglicher Überzeichnungen der
Haushaltsanmeldungen wurde im Entwurf des Haushalts 2024 bereits ein globaler
Minderaufwand in Höhe von 1% von der Summe der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen, Transferaufwendungen und von 2%
von der Summe der sonstigen ordentlichen Aufwendungen eingeplant. |
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