Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit
des Gebäudes Walder Straße 21 in Hilden und beschließt seine Eintragung in die
Denkmalliste.
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung
B-Plan Nr.165 A wurde der Denkmalwert des Gebäudes Walder Straße 21 überprüft.
Am 14.09.2005 und 31.05.2006 fanden daraufhin
gemeinsame eingehende Außenbesichtigungen des Gebäudes Walder Straße 21 mit dem
Rheinischen Amt für Denkmalpflege zur Überprüfung des Denkmalwertes gemäß §2
DSchG statt. Die Gebäudesubstanz im Inneren konnte noch nicht beurteilt werden,
da der Eigentümer bislang nicht bereit war, einer Begehung durch die Denkmalbehörden
zuzustimmen.
Das Gebäude Walder Straße 21 wurde mit
Bescheid vom 04.07.2006 vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Hilden
eingetragen. Die vorläufige Unterschutzstellung läuft nach Ablauf von 6 Monaten
aus, wenn innerhalb dieses Zeitraums nicht das Verfahren zur endgültigen
Eintragung in die Denkmalliste eingeleitet wird.
Da für das Villengebäude Walder Straße 21
nach Auffassung des Landschaftsverbandes/Rheinisches Amt für Denkmalpflege die
Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes vorliegen,
stellt das Gebäude ein Baudenkmal im
Sinne des § 2 DSchG NRW dar und ist daher endgültig in die Denkmalliste
einzutragen.
Die Beurteilung des Denkmalwertes der
Gebäudesubstanz im Inneren hätte einer Begehung bedurft.
Die Begründung ist dem beigehefteten Auszug
aus der Denkmalliste zu entnehmen.
(G. Scheib)